BNetzA verbietet Wasservitalisierer

  • Hi Thilo,


    stand heute auch in den FA-News. Habe es nicht weiter verfolgt, da kein Interesse an solchen Wunderwerken.

    8o

    Viele Grüße

    Jürgen

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Na da wollen wir mal hoffen, dass alle angeblich über 2400 Käufer dieses 8000€-Artikels (!) ordentlich informiert werden und auch brav abschalten.

    Dann bleibt ja nur noch der ganze Rest an vergleichbaren Produkten und anderen, bekannten Störquellen... :S


    72, Tom 4 . .-


    OT: derweil energetisiere ich mein Wasser weiter wie bisher auf dem Herd, klappt prima mit Kartoffeln, Eiern & Co. :D

    72/73, Tom 4 . .-


    Das schöne an einheitlichen Standards ist, dass man so viele verschiedene zur Auswahl hat.

  • Hallo Tom,


    ich nehme gerne Tee und noch lieber Kaffee

    😎

    Viele Grüße

    Jürgen

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Wundert mich, dass das so lange gedauert hat, die Dinger zu verbieten.

    *Sarkasmus an* Obwohl... eigentlich wundert es nicht - sich zuviel Zeit mit Entscheidungen lassen ist ja gerade in DL en vogue. *Sarkasmus aus*

    72! de Uli


    Bedenke! Amateure bauten die Arche, Profis die Titanic...

  • Dann dauert es auch nicht mehr lange, bis die wichtigen Atomstromfilter verboten werden.

    Schade eigentlich.

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Man kann ein Betriebsverbot auch kreativ formulieren:

    https://wassermatrix.ch/rechtliches/rechtliche-hinweise-de/


    Ganz am Ende des Textes erfahrt ihr, daß ihr alle (mich eingeschlossen) krank seid.

    (ein OV-Kollege hats "ausgegraben", tnx)

    Na, dann hoffen wir mal, dass die USKA darauf reagiert. Wieso die Bakom die
    Dinger, im Gegensatz zu den Chinaböllern, nicht schon längst einkassiert hat ist mir allerdings ein Rätsel...

    72! de Uli


    Bedenke! Amateure bauten die Arche, Profis die Titanic...

  • Na, dann hoffen wir mal, dass die USKA darauf reagiert. Wieso die Bakom die
    Dinger, im Gegensatz zu den Chinaböllern, nicht schon längst einkassiert hat ist mir allerdings ein Rätsel...

    Die sind nur gegen Chinaware beim Bakom. Dagegen das ansässige Firmen für störenden Schrott viele Euro´s

    ins Land holen haben die nix.

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team

  • Irgendwo habe ich gelesen, dass der über 2400 Geräte a 8000 Euro verkauft hat. Armer Verkäufer, bei so wenig Gewinnmarsche nagt der ja jetzt am Hungertuch...

    Gruß Stefan

    Strengt euch an! Der Tag versaut sich nicht von alleine! :D

  • Solche Geräte sind an sich ja nichts neues, außer jetzt im 2m-Band. Aber der Hinweis in der "Rechtsbelehrung" ist einfach herrlich.

    Zitat

    ... Es besteht hier eine Diskrepanz zwischen dem Amateurfunkbereich und den menschlichen Zellen. Die Biologen und die Physiker werden künftig diese Dinge belegen können, dass die Amateurfunker betreffend biologische Zellen durch Unkenntnis unsachgemäss eingreifen und das langfristig zu entsprechenden negativen Einflüssen führt (Amateurkrankheit).

    Jetzt habe ich endlich verstanden, was Relais-Dummbeuteln ("Störern") fehlt. Ich werde diese zukünftig bitten, vor Relaisnutzung rechts-drehendes vitalisiertes Wasser zu trinken. ............

    73 Peter

  • Das Verbot der Bundesnetzagentur scheint den Anbieter nicht davon abzuhalten, das Produkt weiter zu verkaufen. Er verlagert lediglich die Verantwortung auf die Käufer mit einem speziellen "rechtlichen Hinweis für DE"


    https://wassermatrix.ch/rechtliches/rechtliche-hinweise-de/


    Auszug:

    "Die Bundesnetzagentur erlaubt nur eine Nutzung mit geeigneter Abschirmung. ... Wir bitten Sie, sich an dieses Verbot zu halten und das Gerät nur noch mit einer geeigneten Abschirmung zu nutzen."


    Die BNetzA schreibt tatsächlich in ihrer Presse-Verlautbarung:
    "Der Hersteller des Wasservitalisiserers hat mittlerweile Warnhinweise auf seiner Internetseite für die Nutzung des Geräts in Deutschland aufgenommen."

    Offenbar gibt sich die BNetzA mit diesem Hinweis des Verkäufers "nur mit Abschirmung benutzen" völlig zufrieden und findet das vollkommen OK. Wobei man sich fragt, wie diese "Abschirmung" aussehen soll.



    Was ich auch nicht verstehe: im Zuge der europäischen Harmonisierung müsste doch ein Produkt, dem von einer EU-Marktaufsichbehörde die Non-Konformität mit den CE-Richtlinien bescheinigt wurde, in allen EU-Staaten einschließlich der durch bilaterale Abkommen assozierten Schweiz gleichermaßen verboten sein?


    Die BNetzA ist offenbbar ein zahnloser Tiger. Leere Parolen, statt konkretem Handeln.



    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Moin Günter,


    sehe ich auch so! Es kann nicht sein, dass die Einhaltung der Konformität auf den Kunden abgewälzt wird. Entsprechend kann man basierend auf diesen Fall immer so argumentieren. Man nimmt als Hersteller einfach in die Dokumentation auf, dass der Anwender auf die Einhaltung der Konformität zu achten hat und muss so für kein Produkt noch irgendwelche Maßnahmen treffen.


    Für den Import von elektronischen Geräten sollte dann beim Zoll die Vorlage der Mitteilung der BNetzA und eine Dokumentation mit dem Hinweis genügen. Die BNetzA führt das gesamte Konzept der Konformitätserklärung damit ad absurdum, d.h. hebelt damit alle vorgeschriebenen Verfahren aus.


    Die BNetzA sollte sich hier eindeutig äußern, dass Betrieb und Verkauf verboten sind und das dies nicht durch eine vom Kunden anzubringende Abschirmung ausgehebelt werden kann.


    73, Tom

  • Moin Tom, der Hersteller "versucht" zwar das auf den Kunden abzuwälzen aber das ist ja so eigentlich garnicht möglich. Da das Ding schon

    eine Grundfrequenz bei 144.015 hat nutzt auch das Filtern nix denn das hebelt eigentlich ja nur die Breitbandigkeit aus. Alleine der Betrieb

    dieses Gerätes ist für "Allgemeinnutzer" schonmal generell verboten da es sich um eine Frequenz handelt die nur vom AFu genutzt werden

    darf und das auch nur mit der max. genehmigten Bandbreite.


    Die BNetzA kann den Verkauf nicht wirklich untersagen sondern nur den Betrieb und sie kann der Einfuhr widersprechen weil die Konformität

    nicht gegeben ist, Rest wäre dann Sache des Zoll´s der aber eben auch nur Stichproben machen oder aber auf die Absenderadresse

    reagieren kann. Im Endeffekt verkauft der Heini dann über einen Scheinabsender und das muss erstmal auffallen.


    Hier wäre eher auch die USKA gefordert das BAKOM darauf hinzuweisen das der Hersteller/Vertreiber illegales Gerät mit Störpotential anbietet

    das so auch sicherlich in der Schweiz nicht genehmigt ist. Der DARC sollte, zusätzlich zur BNetzA, auch das Bakom informieren um Herstellung

    oder Einfuhr dieses Gerätes zu untersagen.


    Solange das BAKOM da nichts unternimmt halte ich meine "Unterstellung" von weiter oben erst einmal aufrecht. Auch in der Schweiz gibt es

    ja sicherlich Grenzwerte die einzuhalten sind.

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team

  • Hier wäre eher auch die USKA gefordert das BAKOM darauf hinzuweisen das der Hersteller/Vertreiber illegales Gerät mit Störpotential anbietet

    das so auch sicherlich in der Schweiz nicht genehmigt ist. Der DARC sollte, zusätzlich zur BNetzA, auch das Bakom informieren um Herstellung

    oder Einfuhr dieses Gerätes zu untersagen.

    Was jetzt, europäische Marktaufsicht oder spielen wir Schwarzer-Peter? Die heiße Kartoffel einfach zur BAKOM weiterreichn, wie erbärmlich ist denn das für eine angebliche EU-Marktaufsicht?


    Und der DARC besser der RTA "muss" auch nicht die BAKOM informieren. Sich abzustimmen ist allein Sache der europäischen Marktaufsichtsbehörden, in diesem Falle der BNetzAg, die die Illegalität und Non-Konformität festgestellt hat. Die Schweiz und alle EU-Länder haben das System der CE Konformität für die Einfuhr von Waren in den gemeinsamen Wirtschaftsraum geschaffen. Dann ist doch anzunehmen, dass es einen Austausch-Mechanismus unter den Eu-Marktaufsichtbehörden gibt. Der dafür sorgt, dass bei festgestellten Verstößen durch eine EU-Marktaufsichtsbehörde eine Maßnahme wie vorgesehen im gesamten Wirtschaftsraum und nicht nur national Geltung verschafft wird. Und dass diese Maßnahmen auch im gesamten Wirtschaftsraum durchgesetzt werden. Ansonsten würde der gemeinsame Wirtschaftsraum mit seinen Regeln zur CE Konformität als Voraussetzung für ein Inverkehrbringen ad Absurdum geführt.


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Hallo,

    Es kann nicht sein, dass die Einhaltung der Konformität auf den Kunden abgewälzt wird.

    das hatte ich spontan auch so gedacht. Vorsichtshalber warf ich noch einen Blick in die aktuelle Version des EMV-Gesetzes:

    "§ 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit

    Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass

    1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
    2. ..."

    "§ 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme

    Betriebsmittel dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt, weitergegeben und in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installierung und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllen."


    Für mich sieht es so aus, als würde sich der Anbieter auf "bei ordnungsgemäßer Installierung" stützen. Er hat ja auf die nötige Abschirmung verwiesen. Ohne Rechtsgelehrter zu sein scheint mir das rechtlich angreifbar. Es ist bei den üblichen Käufern nicht zu erwarten, dass sie diese Installations"vorschrift" verstehen oder gar umsetzen können. Allerdings müsste das aus meiner Sicht jemand rechtlich vorantreiben.


    73 Ludwig

  • Mir ist anscheinend entgangen, dass die Schweiz n mittlerweile Mitglied der Europäischen Uni,on geworden ist.

    73 Klaus

    DD7GK
    Baden-Baden