Liebe Funkfreunde,
ist der Funkbetrieb mit einem Klubstationscall (Klasse A) im Ausland gestattet?
Ich dachte eigentlich das DLØ, DKØ, DAØ......DNØ nur auf deutschen Staatsgebiet gültig sind und nicht im Ausland genutzt werden dürfen. Gilt auch für die Ausbildungsrufzeichen DN1-DN9.
Hat sich daran in den letzten Jahren etwas geändert? Bin für jede Antwort dankbar.