Klubstation im Ausland qrv?

  • Liebe Funkfreunde,


    ist der Funkbetrieb mit einem Klubstationscall (Klasse A) im Ausland gestattet?
    Ich dachte eigentlich das DLØ, DKØ, DAØ......DNØ nur auf deutschen Staatsgebiet gültig sind und nicht im Ausland genutzt werden dürfen. Gilt auch für die Ausbildungsrufzeichen DN1-DN9.


    Hat sich daran in den letzten Jahren etwas geändert? Bin für jede Antwort dankbar.


    http://dk0rby.de/index.php?opt…w=article&id=62&Itemid=70

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  • Hallo Stefan
    Nicht alle Stationen sind Klubstationen die die 0 im Call haben DK0RBY ist nach auskunft regtp. ein Privatrufzeichen.
    Reinhard

  • Zitat

    Original von DL4DRG
    Hallo Stefan
    Nicht alle Stationen sind Klubstationen die die 0 im Call haben DK0RBY ist nach auskunft regtp. ein Privatrufzeichen.
    Reinhard


    Nein Reinhard, hier liegst du falsch. DK0RBY IST ein Clubrufzeichen! Die Netzagentur listet die Clubrufzeichen allerding immer unter der Adresse bzw. dem Namen des Inhabers der lis.
    Schau z.B.mal bei DL0AQB, dort findest du kein Wort von Club sondern nur meinen Namen und meine Adresse.


    Nach meinem Wissensstand dürfen Clubstationen außerhalb von Wettbewerben (Sondergenehmigung) nicht von außerhalb der BRD betrieben werden.


    Stefan, musst du halt in den PDF´s der Agentur wühlen, dort findest du die Antwort 8)

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Clubstationen und Ausbildungsrufzeichen fallen nicht unter die CEPT-Regelung (T/R 61-01), aber es ist in vielen Ländern möglich eine Gastlizenz für ein Clubrufzeichen zu beantragen.


    Dänemark ist bei der Erteilung von Gastlizenzen recht liberal; es kann also gut sein, dass es für OZ/DK0RBY eine Gastlizenz gab.


    Gesonderte Regelungen für Wettbewerbe gibt es m.W. nicht.

  • Moin moin,


    was haltet Ihr davon, DK0RBY direkt anzusprechen? Das wäre IMHO der bessere Stiel, als hier hinter "vorgehaltener Hand" die möglichen Verfehlungen dritter zu zerpflücken?


    hw?
    73 de Thomas


    P.S. ich habe den Link auf die Diskussion an den Christian via Kontakformular geschickt und Ihn somit die Möglichkeit einer Antwort gegeben...

  • Moin Thomas,


    ich wollte hier nicht "hinter vorgehaltener Hand" Verfehlungen anderer publizieren.
    Ich erhielt eine email von einem befreundeten OM der über OZ/DK0RBY auf der erwähnten Webseite sehr erstaunt war.
    Das "Problem" sehe ich selbst nicht als ein solches.........und es darf auch über mich gelacht werden. :)

  • Hallo noch mal,


    ich kann zur inhaltlichen Diskussion nix beitragen. Mir ist es auch beinahe wurscht, ob das legal ist oder nicht.
    Aber ich finde es einfach fair den "Angeklagten" die Chance zu geben sich auch zu äussern.


    Mein Problem ist aktuell, dass alles was ich schreibe irgend wie nicht so rüberkommt wie ich es in einem Gespräch rüber gebracht wissen wollte. Also nim´mir bitte meinen Ton nicht übel ich "übe diplomatisches Schreiben" noch ein bisschen!


    Und lachen kann ich über mich selbst am besten :)


    So ich hoffe Du Stefan, bist mir nicht böse und lesen dann auch nur noch mit...
    mni 73 de Thomas

  • Kommt m.M. nach ausschliesslich auf das Gastland an. Bekommt man eine ist gut bekommt man keine ebenso .....


    Aber sicher ist das die Befugnisse einer BNetzA an den Staatsgrenzen aufhören und wenn OZ einer DL-Clubstation den Betrieb genehmigt machen die wohl auch nix dran. Betrieb an einem anderen, als in der Urkunde ausgewiesenen Standort, muss zwar gemeldet werden aber auch das dürfte nur für das Inland gelten......


    Ich würde mir jedenfalls keine grauen Haare wachsen lassen (sind sie eh schon) wenn ich mit ??/DL0!!! QSO habe. Es ist ja nur der Betrieb mit unlis verboten und Lizenzen sind ja offensichtlich da ;) ;)

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team

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  • Ich nehme niemanden seien Ton übel, außer bei persönlichen Angriffen.
    Es ist eben der kleine Unterschied zwischen den verschiedenen Ansichten zu manchen Dingen der die "Musik" macht. Gerade hier in einem HAM-Forum.


    Graue Haare habe ich schon und da ich selbst kein QSO mit ??/DK0... hatte ist mir das auch völlig schnuppe.


    Herzlichen Dank an die/den Unbekannten der mir einen interessanten Hinweis auf meinem
    Anrufbeantworter hinterlassen hat.
    Für mich ist dieses Thema damit beendet.

    Einmal editiert, zuletzt von DO2JAX ()

  • Hallo Freunde,


    Moin , soviel ich weiß ist ein Clubcall NUR in DL zugelassen und zwar an dem Standort wie in den "Zulassunterlagen" angegeben, ausnahmen sind Kurzzeitiges verändern des Standortes zbs. bei Fielddays, C-TEST Standorten, auch kann der VERANTWORTLICHE der Liz. das Clubcall an andere OMs "Vergeben" die in dem OV sind, dieses ist aber bei der Regulierungsbehörde Anzuzeigen und vor allem ist ein LOGBUCH dann zu führen....
    Als beispiel schaue mal DORT ---> http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx < ----


    nach DK0DB, von DK0DB ist der "Verantwortliche" Ich DG3DBO, N. Vetter ich Wohne aber im schönen Belecke der Betriebsort von DK0DB ist in aber Allagen Haus Dassel, das sind 7Km von meinem QTH.... :)


    Ich hoffe das ich etwas Helfen konnte bei der FRAGE von DO2JAX....


    PS: Das CLUBCALL darf NICHT an 2 verschiedenen STANDORTEN GLEICHZEITIG benutzt werden...


    Einen schönen Tag vy es vy 73s wünscht Norby aus Belecke :)


    EDIT: Was ich auf KEINEM Fall möchte ist irgendjemandem "Anzuzeigen", mein bemühen ist (MEIN), das Wissen was ich darüber habe WERTFREI darzustellen...

    Vy 72/73s de Norby aus Belecke


    VFDB Z92
    DL-QRP-AG #209
    G-QRP # 12593
    AGAF #2086
    AGCW #3491
    EPC #1619 GM01

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