UBitx 80-10m, SSB & CW

  • Hallo,


    heute habe ich ein Brief vom Zoll bekommen, dass ein Paket zur Abholung bereitliegt.


    Daraufhin war ich beim Zoll, um de uBITX abzuholen.


    Ich hatte angeben, dass ich lizensierter Funkamateur bin und dass es sich um einen Transceiver-Bausatz handelt.


    Das interessierte den Zoll überhaupt nicht. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass, wenn ich das Paket dort öffne, ein Photo gemacht wird und weiter zur Entscheidung an die BNetzA geschickt wird.


    Falls die Entscheidung gegen mich fallen würde, würde das Gerät letztendlich zertört.


    Ich habe das Paket dann erst einmal dort gelassen, um hier die notwendigen Infos zu bekommen, damit ich den Bausatz problemlos entgegen nehmen kann.


    Mit welcher Vorgehensweise kann die Einfuhr problemlos erfolgen?


    Wer hat Erfahrungen dazu?


    mni tnx de DL6HAK

  • Hallo Jürgen,


    Normaler Versand, also nicht über DHL.

  • was bedeutet denn
    ... Falls die Entscheidung gegen mich fallen würde ...
    im Klartext ? Was muß denn entschieden werden ? CE-Konformität ?

  • Wenn es kein Fertiggerät ist ( Bausatz) , so war bislang das CE-Zeichen nicht nötig. s. auch die Angebote von WIMO. wo z.t. nur wenige Handgriffe nötig waren um das Gerät zusammen zu bauen. GGF. dort mal nachfragen. Ich hatte mal ein Fertiggerät aus USA ohne CE da sagte der Zoll das Gleich und das wurde dann zurückgeschickt und ich bekam mein Geld zurück vom Verkäufer.


    73 de Klaus DM4TJ

  • was bedeutet denn
    ... Falls die Entscheidung gegen mich fallen würde ...
    im Klartext ? Was muß denn entschieden werden ? CE-Konformität ?

    Das Problem ist, dass der Zollbeamte nach Augenschein entscheiden darf. Nach meinen (mehrfachen) Erfahrungen hat man keine Chance eine andere Meinung durchzusetzen, auch in einer höheren Instanz nicht. Wir nehmen inzwischen die jeweiligen Entscheidungen immer an, da der Aufwand irre hoch ist und die Aussicht auf Erfolg sehr klein.


    Die alte Regel, dass Bausätze für Funkamateure von der CE Notwendigkeit ausgeschlossen sind ist im Moment nach meinem Wissensstand durch die neuesten Regelungen heftig umstritten.

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Also mein uBITX hat auch den Zoll passiert und ich habe ihn ohne Probleme erhalten. Es wurden lediglich EUR 15 Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Bearbeitungsgebühr fällig, aber das ist absolut ok. Das Gerät macht Spaß und an der Software kann man auch rumspielen. 8) Das Gehäuse habe ich mit dem 3D Drucker angefertigt.

  • Also mein uBITX hat auch den Zoll passiert und ich habe ihn ohne Probleme erhalten. Es wurden lediglich EUR 15 Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Bearbeitungsgebühr fällig, aber das ist absolut ok. Das Gerät macht Spaß und an der Software kann man auch rumspielen. 8) Das Gehäuse habe ich mit dem 3D Drucker angefertigt.

    Schrieb ich doch, Uwe, es liegt absolut im Ermessensspielraum des Zollbeamten. Uns kostet das ne Menge Geld, wenn trotz richtiger TARIC Nummer die gleiche Baugruppe mal zollfrei, mal mit fettem Zoll angeliefert wird.

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Hallo Peter,


    das sind natürlich 2 Paar Schuhe. Das eine ist Privat und das andere Geschäftlich. Bei letzterem ist das wohl eher der bessere Weg.
    Ich hätte den Beamten das Zeugs erstmal an die BNetzA schicken lassen mit dem Hinweis das der Empfänger Funkamateur ist.


    Ich Denke mal das die sich dann schon melden. Das Teil ist ja letztendlich nicht Betriebsbereit wenn es geliefert wird und von daher
    ein Bausatz.


    Bevor ich die 109.- $ abschreibem würde wäre eher der Rechtsschutz gefragt. ;);)

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team

  • Moin,


    ich lese aus der Schilderung raus, dass der Zollbeamte bezweifelte, dass man einen Sender aufgrund einer personengebundenen Genehmigung ohne gesonderte Gerätezulassung (die ggf. auch eine Allgemeingenehigung sein kann) betreiben darf.


    Mit meinem Halbwissen in Verwaltungsrecht würde ich das so machen:


    Zumindest die endgültige Entscheidung ist ein widerspruchsfähiger Verwaltungsakt. Du hast hoffentlich irgendein Papier, aus dem die Entscheidung hervorgeht bzw. Du hast eine Vorgangsnummer oder dergleichen, anhand der man beim Amt den Vorgang zuordnen kann.


    Der Vorgang ist zwar noch nicht entschieden, aber Du könntest trotzdem schon mal einen freundlich gehaltenen schriftlichen Widerspruch gegen den Einbehalt der Sendung einlegen, den Du an den Amtsvorsteher des zuständigen Hauptzollamts richtest.


    Darin schreibst Du, dass Du Widerspruch einlegst und um Überprüfung des Zurückhaltens der Sendung bittest, weil es sich bei der Sendung um einen Bausatz handelt und Du aufgrund Deiner Amateurfunkgenehmigung befugt und befähigt bist, Sender komplett aus Einzelteilen zu konstruieren (also auch, einen Bausatz zu einem betriebsfertigen Gerät zu vervollständigen) und das fertige Gerät dann legal zu betreiben.


    Da das für Zollbeamte eine fachfremde Materie ist, solltest Du die Links auf die gesetzlichen Grundlagen beifügen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/
    https://www.gesetze-im-interne…v_2005/BJNR024200005.html


    Kopie der Amateurfunkgenehmigung oder ein Link auf die Rufzweichendatenbank der Bundesnetzagentur


    Ein Schreiben an den Amtsvorsteher zu richten hat oft den Vorteil, dass Dein Schreiben die "Stufen der Hirarchieleiter" runtergeht und dadurch einen grünen und blauen Strich an den Eingangsstempel bekommt (vom Amtsvorsteher und Abteilungsleiter), und dass der Sachbearbeiter/ die Sachbearbeiterin sich deshalb etwas genauer damit beschäftigt und Dir etwas qualifiziertes darauf antwortet.


    Da beim Zoll viel Papier bewegt wird und die möglicherweise wegen des Massengeschäfts keine so strenge Hierachie pflegen, kann es aber auch sein, dass der Weg "oben herum" nicht klappt. Der Versuch könnte aber trotzdem den Sachberbeiter zu Sorgfalt motivieren ;)



    73,
    Ralf


    PS: die Sache mit dem CE-Zeichen würde ich nicht ansprechen; die sollen ja nicht auf dumme Gedanken kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von DK5BU ()

  • Die alte Regel, dass Bausätze für Funkamateure von der CE Notwendigkeit ausgeschlossen sind ist im Moment nach meinem Wissensstand durch die neuesten Regelungen heftig umstritten.


    Das ist eine interessante Entwicklung... langfristig betrifft das ja nicht nur den Import sondern auch alle Inverkehrbringer... sprich jeden, der Bausätze für was anderes als den Eigenbedarf erstellt... und das es am Ende dann ALLE Geräte erwischen wird, ist dann absehbar..


    Wäre daher spannend, ob jemand die von Peter angedeuteten 'Neusten Regelungen' als Quelle benennen könnte.


    Das fertig bestückte Platinen mit beigelegten Montageteilen schon mal sehr z.B. PC Einsteckkarten ähnlich sehen, wird hier niemand ernsthaft bestreiten wollen... ohne Fachwissen ist man da aufgeschmissen und genau im Ermessensspielraum nach Augenschein angekommen und diese breite wird ja je nach 'Wetterlage' gerne mal von 'oben' nachjustiert..


    Ganz nebenbei bemerkt: Die sog. 'Lobby der Funkamateure' ist ja im Moment aufgebrochen, der Bundesnetzagentur Ihre Arbeit zu erklären... das Thema 'China Schrott' überflutet den Markt wird ja immer gerne genannt... und der Zoll ist nun mal der Verein, der den verdächtigen Kram aus dem Warenstrom fischen soll.... somit können sich alle, deren Bausätze im Zoll hängen bleiben, freuen, zur Erfolgsstatistik im Kampf gegen dubiose Elektronik beigetragen zu haben...


    73 de Olaf / DL5YBZ

  • Meine Bestellung des uBitx ( Versand über indische Post, also er langsame Weg ) ist heute eingetroffen. Mit Zollabfertigung und Kosten 17,48 Euro. Die Preise sind also auch hier unterschiedlich. Bei der Vielzahl der Einzelteile ist das eindeutig als kein Fertiggerät zu erkennen


    73 de Klaus DM4TJ

  • Hallo,


    bin kein DARC-Mitglied (mehr) und auch kein betroffener Importeur, will auch nicht reizen oder provozieren:


    Aber wäre das nicht was für den DARC und seine Rechtsabteilung, hier Hilfestellung zu erbitten, zu erfragen, zu erwarten?

    Dieter, DL8NAJ

  • Wo bitte steht in der DARC Satzung das selbiger einen Rechtsbeistand gewährt und wo ist die "Rechtsabteilung" ?
    Du verwechselst den DARC mit einem Grosskonzern der Millionen Gewinne/Jahr macht. Der DARC ist ein e.V. und die
    haben sowas eher nicht.


    Der DARC bietet einige Versicherungen die im Beitrag enthalten sind. Ein Rechtsschutz gehört aber auch da nicht
    dazu. Sowas hat i.d. Regel jeder selbst.


    8o;)

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

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  • Bevor es zum rechtsbeistand geht, wäre es vielleicht wichtig, erst einmal die genaue Begründung für die nicht Freigabe nebst drohender Vernichtung zu kennen.


    Ohne Anspruch auf vollständigkeit fallen mir als Nichtkenner spontan ein:


    *Produkthaftungsgesetze
    ( fehlendes CE, CE und keine Anleitung, nicht bleifrei gelötet., Plagiate etc ..hast Du nicht gesehen... )


    * EMV Gesetz
    ( keine CE, mögliche Störquelle ( aktiv oder passiv..) )


    Wenn ich es richtig sehe, ist ja bislang das Paket noch nicht geöffnet worden... damit besteht doch noch die Option, die Annahme zu verweigern und es (quasi noch an der EU Außengrenze..) zurück gehen zu lassen und in Rücksprache mit dem Versender es sich auf gut Glück nochmal vielleicht über einen anderen Versender zustellen zu lassen... wenn es mal offen ist, gilt es wohl als angenommen und dann droht im Zweifel der Schredder..


    Im Bereich EMV Gesetz ist mal als Funkamateur ja nicht zwingend im Geltungsbereich des Gesetzes... siehe https://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/__2.html


    Hierbei ist auch die Definition von 'Gerät' in §3 zu beachten... als Gerät gilt hier:


    Zitat

    ein serienmäßig vorbereiteter Baukasten, der nach der Montage eine eigenständige Funktion erfüllt und elektromagnetische Störungen verursachen kann [..}


    Das Bausätze grundsätzlich raus sind, ist also leider so nicht (mehr) ganz richtig... aber das betrifft wohl mehr nicht Funkamateure...



    Beim Produkthaftungsgesetze (dazu gehört eigentlich auch das EMV Gesetz..) könnte es aber blöder ausgehen:


    Hier scheint so ziemlich alles als Produkt zu gelten.. und es greifen eben einen Menge mehr Vorschriften, die zu erfüllen sind... z.B. Umweltauflagen ala Bleifrei gelötet...


    Beim Zoll gibt es eine recht nette Seiten um sich zu gruseln:


    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…oduktsicherheit_node.html


    Hier kommt man vermutlich nur mit fundiertem Fachwissen und Detailkenntnissen wirklich weiter .. das findet man oft im Bereich von Speditionen.. was aber vermutlich mehr kostet als die Ware wert ist.. zumal sie ja schon im Zoll hängt... und der hat relativ viel Ermessensspielraum und jede Menge kurzer Widerspruchsfristen auf seiner Seite...


    73 de Olaf / DL5YBZ

  • Was hab ich Glück, das ich beim Zoll Köln meine Sachen abholen muss.
    Da ist bis jetzt alles durchgegangen. Ein DSB aus Australien, ein Gerät aus USA, der µBitX aus Indien (mit DHL! Ich vertraue denen mehr als den anderen).
    Ich sage erst mal nichts und pack das aus. Erst wenn dann gefragt wird, was das ist, komme ich mit: Ein Bausatz. Fürs Funken. Beim letztem mal ist es Nummer xyz gewesen.
    Dann werde ich noch gefragt, was das Teil dann macht. Und wenn es selber senden kann, dann sag ich auch noch, das ich Funkamateur bin (was dort bis jetzt keiner kennt).


    Also bisher klappte es bei mir immer mit dem Zoll.


    Wenn das Teil zur RepTP soll, ist das doch evtl. gut? Die wissen, was ein Funkamateur ist :D Und im gegenseitigem, netten miteinander kann das dann auch
    (irgendwann) mit der Übergabe des Päckchen klappen.


    Viel Erfolg!


    72/3 de Frank, DG4FCO

    vy 72/3 de Frank, DG4FCO

  • Moin,


    wenn es die Leiterplatte einzeln geben wuerde, waere das alles kein Thema. Leider muessen Bausaetze heute schon soweit vorgefertigt sein, dass es nicht mehr als ein wenig Konfektionierung ist.


    73, Tom

    Endlich sagt das mal einer :thumbup:

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Zitat

    wenn es die Leiterplatte einzeln geben wuerde, waere das alles kein Thema. Leider muessen Bausaetze heute schon soweit vorgefertigt sein, dass es nicht mehr als ein wenig Konfektionierung ist.



    Endlich sagt das mal einer


    Diese Meinung kann ich nun gar nicht teilen.
    WIr kommen ganz schnell in eine Einteilung von guten (selbstbauenden) oder schlechten nicht richitgen (Steckdosen-) Amateueren.



    Das bringt keinen weiter !!


    Ich habe da eine ganz andere EInstellung dazu:
    WIr generieren durch Vorbereitungskurse jedes Jahr neue Funkamateure mit Klasse E.


    Mit dem uBitx-Bausatz z.B. schaffe ich schnell für wenig Geld die notwendigen Voraussetzungen, damit diese auch schnell auf den für Klasse E freigegebenen KW-Frequenzen qrv zu sein und meißtens dadurch ihren ersten Transceiver aufbauen; die Selbstverdrahtung und Bau eines eigenen Gehäuses bedeutet auf keinen Fall eine Wertung der persönlichen Leistung.


    Stattdessen sollten wir besser folgende Meinung teilen: Toll, dein erstes Gerät und ich habe dich schon auf 80m cq rufen gehört und eventuell dann das erste qso mit dem ersten selbstgebauten Transceiver gefahren.


    Was für ein tolles Gefühl für beide !!


    Im OV kann ich ihnen die notwendige Unterstüzung geben, dass sie ggf. erstmalig ihr erstes Gerät selbstgebaut haben, was dann auch funktioniert.


    So ergibt sich ggf. der WUnsch auf mehr Selbstbau und sich eventuell tiefer in die Materie einzuarbeiten und zu vertiefen.


    Jeder hat mal klein angefangen; ein Micro-Solf wäre also als erste Projekt ggf. zu viel, aber ggf. bringt sie der uBitx irgendwann mal zu so großen SKills, dass sie sich auch an andere anspruchsvollere Projekte herantrauen.


    Anbei noch 3 Bilder von meinem neuen SMD-Workshop bei M30: Da sind 2 10 jährige dabei, die mit so einem EInsatz die SMD-Bauteile zusammen löten, dass es nur so eine Freunde ist.


    Als Erst-Projekt habe ich einen SMD-Würfel ausgewählt und ganz bewußt keinen Mikro-Solf. Alle waren begeistert, als sie einen funktionsfähigen Würfel aufgebaut haben.


    ... und vielleicht ergibt sich dann auch der erfogreiche Aufbau eines mcHF oder mikro-Solf oder ....
    das Bestehen einer Prüfung zum Funkamateur.


    Morgen will ich wieder zum Zoll.


    Das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
    (Funkanlagengesetz - FuAG) regelt eindeutig die Regelungen speziell Absatz a


    2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für
    1. Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne von § 2 Nummer 1 des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni
    1997 (BGBl. I S. 1494), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2473)
    geändert worden ist, verwendet werden, es sei denn, die Anlagen werden auf dem Markt bereitgestellt; als
    nicht auf dem Markt bereitgestellt gelten
    a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre Zwecke verwendet
    werden,

    b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden, sowie
    c) Funkanlagen, die von Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und
    wissenschaftlichen Zwecken zusammengebaut wurden,
    2. Ausrüstung im Sinne der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen


    Zollbeamte sind Bürokraten, die nach bestehenden Gesätzen entscheiden (müssen) meist ohne technisches Wissen.
    Wir sollten erst einmal froh sein, dass sie versuchen, illegale Geräte proaktiv auszusondern.
    Stattdessen gilt es ,seine Privilegien gemäß Absatz a klar darzustellen, damit aufgrund diesem daraus resultierenden Kenntnisstandes des Beamten für den jeweiligen Funkamateur die richtige Rechtsentscheidung getroffen wird und die anderen illegalen Geräte der Betrieb in DL verhindert wird.


    73 von Walter, DL6HAK