L/C-Tuner im Multiband-Fuchskreisgehäuse !?

  • Wolfgang, genau so ist es.


    Natürlich kann man auch versuchen, andere Drahtlängen als Lambda/Halbe oder vielfache davon mit dem Fuchskreis anzupassen. Beim reinen Empfangsbetrieb ist die zusätzliche Vorselektion durch den Resonanzkreis sicherlich ein großes Plus. Für den Sendebetrieb muß man, wie bei jeder suboptimalen Anpassung mit Einschränkungen rechnen, es gibt da sicher auch Fälle wo es nicht funktioniert.
    In vielen Fällen endgespeister Drähte funktioniert es aber auch mit anderen Drahtlängen als Lambda/Halbe ganz gut, wenn die Impedanz am Speisepunkt einigermaßen hochohmig ist und man ein Gegengewicht verwendet. Man sollte aber im Hinterkopf behalten, daß unter Umständen der Wirkungsgrad nicht so optimal ist. Eine Anpassung mit den hier angesprochenen L/C Tunern ist da sicherlich wirkungsvoller. Wenn man nur den Fuchskreis dabei hat, sollte man es einfach auf einen Versuch ankommen lassen.


    72 de Frank
    DL7AQT


    edit: Tippfehler


  • In vielen Fällen endgespeister Drähte funktioniert es aber auch mit anderen Drahtlängen als Lambda/Halbe ganz gut, wenn die Impedanz am Speisepunkt einigermaßen hochohmig ist und man ein Gegengewicht verwendet. Man sollte aber im Hinterkopf behalten, daß unter Umständen der Wirkungsgrad nicht so optimal ist. Eine Anpassung mit den hier angesprochenen L/C Tunern ist da sicherlich wirkungsvoller.


    Hallo Frank,


    da mein HB-1A ohnehin nur 30 und 40m kann, bin ich genau diesen Weg gegangen. Zumal ich bei einem probeweise und recht niedrig als sloper aufgehängten 2om langen Draht feststellen musste, dass er für 7 MHz deutlich neben der Halbwellenresonanz liegt. Deshalb meine Befürchtung, dass je nach portabel-Standort jedesmal unterschiedliche deutlich veränderte Resonanzen entstehen.
    So habe ich den Strahler auf 17m verkürzt, damit ist er für beide gewünschte Bänder hochohmig und somit noch relativ anspruchslos bezüglich Gegengewicht, und für die Anpassung ein maßgeschneidertes L-Glied gebaut, welches aber bereits 4-10 uH und 20-160 pF in 2 bzw 3 Stufen überstreichen können muss.


    73 Wolfgang

  • Von HB9BXE stammt ja auch der Vorschlag für die umschaltbare QRP Matchbox. Damit dürfte jeder Draht irgendwie anzupassen sein.
    73, Günter


    Der OM HB9BXE hat da wohl 1:1 eine Schaltung aus dem ARRL Book aus dem Jahre 1963 hergezogen. Statt eine Quellangabe zu nennen, wurde das Ganze unter seinem Namen propagiert und publik gemacht. Sachen gibt's ... ?(


    EDIT:
    Anhang des entsprechenden Verweises der Originalschaltung aus dem "ARRL Book 1963" wegen indirekter Äußerung durch DL4ZAO entfernt.


    Na dann ... Prost

    Einmal editiert, zuletzt von DD5XX ()

  • ... Auch muss man sich ansehen, wo die Datei veröffentlicht worden ist. Sie wird nicht auf seiner Seite veröffentlicht und unterliegt so nicht mal direkt oder indirekt seinem Zugriff. Auf der Seite von HB9BXE habe ich es jedenfalls nicht finden können. Der Schaltplan wurde abgezeichnet und ist somit sein geistiges Eigentum (die Zeichnung...). Letztlich ist unklar für welchen Anlass das Dokument erstellt worden ist.
    In der heutigen Zeit sollte man auch mit einem Vorwurf wie --- Statt eine Quellangabe zu nennen, wurde das Ganze unter seinem Namen propagiert und publik gemacht. Sachen gibt's ... ?( --- sehr vorsichtig sein (Rufschädigung, Stimmungsmache, ...)
    Nicht dass ich falsch verstanden werden, natürlich ist eine sorgfälltige Quellenangabe wichtig und richtig.

  • Leider ist der komplette ARRL-Artikel nicht zu sehen. Ist dort auch die Front- und Rückplatte inklusive metrischer Bemassung zu sehen? Falls nein lohnt sich doch nochmal ein Blick auf den Titel des Artikels: "Universal QRP Matchbox 160m-10m HB9BXE". BOX, nicht Schaltung! OM HB9BXE mag vielleicht vergessen haben die Quelle der Schaltung anzugeben, Das mechanische Design des Tuners dürfte wohl aus seiner Feder stammen. Ob das immer noch unter Plagiat läuft? Ansonsten muss ich DF2OK recht geben, es gibt Dutzende Varianten diverser Tunerkonzepte, und zwangsläufig fangen diese irgendwann an sich zu ähneln.

    72! de Uli


    Bedenke! Amateure bauten die Arche, Profis die Titanic...

  • Der Schaltplan wurde abgezeichnet und ist somit sein geistiges Eigentum (die Zeichnung...).


    Offensichtlich besteht in den Foren einige Unsicherheit, was urheberrechtlich geschützt ist und was nicht. Texte und Bilder eines Artikel oder Softwareprogramme sind geschützt, Schaltpläne aus standardisierten Zeichenelementen sind es (leider) nicht!


    Das Urheberrecht schützt dem Buchstaben des Gesetzes nach "Werke" der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die eine individuelle geistige Leistung darstellen. Schaltpläne aus standardisierten Zeichen-Elementen erfüllen nach gängiger Rechtsprechung nicht die im Urheberrecht als Schutzvoraussetzung geforderte "individuelle Originalität und Schöpfungshöhe". Schaltungsideen und Methoden fallen - im Gegensatz zu den Texten und Bildern eines Artikels - nicht als "Werk" unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Zum Schutz von Ideen und Schaltungen vor gewerblicher Nutzung gibt es das Patentrecht, das Markenrecht und das Gebrauchsmusterrecht.


    So grotesk es für den Entwickler einer cleveren Schaltungsidee klingen mag: der Schnappschuss aus der Handy-Kamera von Tante Else ist urheberrechtlich geschützt, die Schaltungsidee von Onkel Hubert, auch wenn sie noch so originell ist, fällt nicht unter den Buchstaben des Urheberrechtsgesetzes.


    Info hierzu: https://www.bis.uni-oldenburg.…den_Urheberrecht_ELAN.pdf


    Abgesehen vom rein Rechtlichen ist es eine Frage der Ethik und des Anstands, Quellen zu referenzieren, aus denen man zitiert.


    73
    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Sind das jetzt schon die Vorbereitungen auf das Sommerloch oder warum wird sich jetzt so an "Abgekupfert oder nicht" festgebissen ??


    Wenn es darum geht kann man ja bei Mobile Whips gleich weitermachen und die "Gelsenkirchener Mobilantenne" als abgekupferte Antenne niedermachen
    weil es ja eigentlich "nur" eine base loaded mobile whip ist und das Prinzip schon vor der Gelsenkirchener bekannt war ...


    So please back to topic ;(;(

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team

  • Standardisierte Zeichnungselemente sind wie und wo definiert?


    Ist deine Frage jetzt Satire oder ernst gemeint?


    Ein Schaltplan besteht doch zweifelsfrei aus standardisierten Symbolen, wie z.B. Widertand, Kondensator, Transistor, Schalter, Spule ..... etc. Diese Symbolik ist sogar in Normen festgelegt.
    Auf jeden Fall sind Schaltzeichnungen (in der Regel) keine individuellen künstlerisch gestaltete Schöpfungen, sondern aus immer den gleichen genormten Symbolen gezeichnet, meist sogar mit computergestützten CAD Zeichenprogrammen.


    Im Standard Kommentar zum Urheberrecht Schulze §2 Rn 28, in: Dreier/Schulze: Urheberrechtsgesetz, München 2008, ISBN 978-3-406-57758-1ist zu §2 Rn 28 kommentiert:
    Darstellungen in Technik und Wissenschaft sind häufig stark durch Normen und Gewohnheiten festgelegt. Daher verbleibt nur ein geringer Gestaltungsspielraum des jeweiligen Gestalters. Wird dieser Spielraum nicht wahrgenommen, wie bei technischen Zeichnungen, die sich vollständig an Normen orientieren, so kommt ein urheberrechtlicher Schutz nicht in Betracht."


    Ich kann ja auch nichts dafür, dass im gesellschaftlichen Ansehen die Extrakte von Hobbyfotografen , Komponisten oder Autoren vom Gesetzgeber per Automatismus als schutzwürdig eingestuft werden, technische Geistesblitze im Gegenzug nicht. Das zieht sich durch unsere Geschichte. Ingenieure hatten nie die geiche Lobby und genossen nie die gleiche gesellschaftliche Wertschätzung wie Künstler oder Fußballspieler und sie füllen auch keine Stadien mit Fans. Obwohl sie mit ihren Leistungen viel mehr zum Wohle und zum Fortbestand der Menschheit beigetragen haben als Helene Fischer. :)


    73
    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • HB9BXE beansprucht nicht, der Erfinder oder Urheber dieser extrem weit verbreiteten Schaltung zu sein. LC-, CL- und LCL-ATU werden über seit mehreren Jahrzehnten zu Hauf und in allen Variationen beschrieben und angeboten. Ich habe auch schon eine Variante veröffentlicht. Hier und im QRP-Report. Wie viele andere vor und nach mir auch. Wo ist jetzt das Problem? ?(


    Welches Problem, ich sehe kein Problem?
    Ich habe diese PDF von HB9BXE (Link) bei meiner Recherche zu Tunern gesichtet und habe mich auch sehr gefreut darüber. Nachdem ich durch Zufall auch folgende Seiten im ARRL Book aus dem Jahre 1963 gesichtet habe...



    EDIT:
    Anhang des entsprechenden Verweises der Originalschaltung aus dem "ARRL Book 1963" wegen indirekter Äußerung durch DL4ZAO entfernt.


    ... war ich doch sehr verwundert, da sowohl der Schaltplan als auch die gezeigten Schaltanordnungen exakt eins zu eins so im Buch von 1963 auftauchen. Ich finde es ein wenig unfair, wenn man seine Quelle nicht zitiert, auch wenn die PDF von HB9BXE sonst sehr gut erklärt und beschrieben wird. Aber Sätze wie "Dies bewog mich, eine schaltbare Matchbox zu realisieren, in der die Schaltungen A bis E enthalten sind." sind dann doch etwas ... hmmm ... fragwürdig?


    Hier geht's nicht um Gesetz und Paragraphenreiterei, sondern nur darum "fair zu bleiben" und Quellen zu nennen statt zu behaupten, man hätte die Schaltung selbst realisiert.


    Ein schönes Wochenende an alle
    73

    2 Mal editiert, zuletzt von DD5XX ()

  • Moin,

    Offensichtlich besteht in den Foren einige Unsicherheit, was urheberrechtlich geschützt ist und was nicht. Texte und Bilder eines Artikel oder Softwareprogramme sind geschützt, Schaltpläne aus standardisierten Zeichenelementen sind es (leider) nicht!

    Nicht alle Softwareprogramme sind geschuetzt, es kommt auf die Lizenz der Veroeffentlichung an. Bei der BSD Lizenz ist es z.B. so: Mache mit dem Code was Du willst, aber lass mich in Ruhe ;)


    73, Tom

  • Nicht alle Softwareprogramme sind geschuetzt, es kommt auf die Lizenz der Veroeffentlichung an.


    Da werden zwei Dinge durcheinandergewürfelt, das Urheberrecht und das Nutzungs- oder Verwertungsrecht an einem geschützten Werk.


    Zum Grundverständnis: Ein Urheberrecht entsteht bei Schaffung eines Werkes mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Ganz autormatisch, ohne Anmeldung oder Erklärung. Ein "Werk" ist und bleibt auf ewig geistiges Eigentum des Urhebers. Der Urheber kann jedoch die Verwertung seines Werks mit oder ohne Bedingungen (.z.B. gegen Entgelt oder kostenlos) anderen erlauben . Die Bedingungen einer Verwertung durch andere ( kostenlos, gegen Entgelt etc) muss er als Urheber ausdrücklich erklären (z.B. im Rahmen einer Lizenz) . Das Urheberrecht bleibt trotzdem bei ihm. Es entsteht mit der Schöpfung eines Werkes.


    Beispiel: Schreibe ich einen Text, ein Musikstück oder eine Software und Stelle sie erklärtermaßen kostenlos als Open Source zur freien Nutzung ins Netz. Dann bin und bleibe ich der Urheber, trete aber das Recht an der Nutzung meines Werkes an die Allgemeinheit ab.


    http://www.jura-basic.de/aufru…20und%20Verwertungsrechte


    Der Verlauf des Threads hat jetzt zwar gar nichts mehr mit LC-Tunern zu tun. Ich denke aber ein Basiswissen zum Urheberrechts sollte bei jedem, der in Foren postet zumindest in Grundzügen vorhanden sein. Dann würde einerseits nicht mehr wegen jedem Textzitat oder wegen einer Schaltplanzeichnung ohne Grund eine Urheberrechtsverletzung angeprangert werden. Und andererseits nicht mehr unter Verletzung des Urheberrechtes ganze Zeitschriftenseiten oder Artikel ohne Genehmigung als Dateianhang eingestellt werden


    73
    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Danke für den Link, Günter.
    Sehr interessant
    72/3 de Frank DG4FCO

    vy 72/3 de Frank, DG4FCO

  • Ich denke aber ein Basiswissen zum Urheberrechts sollte bei jedem, der in Foren postet zumindest in Grundzügen vorhanden sein. Dann würde einerseits nicht mehr wegen jedem Textzitat oder wegen einer Schaltplanzeichnung ohne Grund eine Urheberrechtsverletzung angeprangert werden. Und andererseits nicht mehr unter Verletzung des Urheberrechtes ganze Zeitschriftenseiten oder Artikel ohne Genehmigung als Dateianhang eingestellt werden


    73
    Günter


    Nach solchen comments habe ich die PDF-Anhänge entfernt. Wer das selbst nachsehen möchte, im ARRL Book 1963 auf Seite 358/359.
    Wie ich zuvor sagte: es geht nicht um "rechtliche Aspekte" sondern einfach um "Fairness" und "Ehrlichkeit". Aber es sind ja die §-Reiter schon unterwegs, also jedem das Seine. Prost


    Kapazitätsinduktivangepasste Grüße

  • Das scheint wirklich das Sommerloch zu sein. :D:D:D


    Die im pdf von HB9BXE aufgeführten Konfigurationen A bis E sind schlicht und ergreifend universelle Grundschaltungen, die seit den 1930er Jahren in zig HF-Lehrbüchern aufgeführt wurden, nicht nur in irgendeinem ARRL-Handbook. Ich nenne nur mal: Kammerloher, Feldtkeller, Meinke-Gundlach, Zinke, Schröder usw. usw.


    Eine vollständige Quellenliste wäre länger als der Artikel.


    73, Horst

    Elektrosmog hält gesund

  • Moin

    Da werden zwei Dinge durcheinandergewürfelt, das Urheberrecht und das Nutzungs- oder Verwertungsrecht an einem geschützten Werk.


    Zum Grundverständnis: Ein Urheberrecht entsteht bei Schaffung eines Werkes mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Ganz autormatisch, ohne Anmeldung oder Erklärung. Ein "Werk" ist und bleibt auf ewig geistiges Eigentum des Urhebers. Der Urheber kann jedoch die

    Nur zur Vollstaendigkeit halber, das ist aber noch von der jeweiligen lokalen Rechtsprechung abhaengig. Bei Public Domain Software gibt es das Urheberrecht, oder besser das Copyright nicht. Was in Deutschland natuerlich ein Problem ist.


    https://en.wikipedia.org/wiki/Public-domain_software
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Public_Domain


    Das ist bei Software ein sehr komplexes Thema, welche Lizenz, welches Land, manche Laender erkennen das Urheberrecht wie in DL bekannt gar nicht erst an, usw. usw. Eines der bekanntesten Produkte aus dem Bereich Public Domain wird hier jeder verwenden: https://en.wikipedia.org/wiki/SQLite


    Das musste noch kurz erwaehnt werden, ansonsten stimme ich Dir voll zu. Aber in Deutschland prangert man das halt gerne in Foren an und verwendet selbst die komplette Adobe Suite und Microsoft Office Produkte, natuerlich alles lizensiert ;)


    73, Tom

  • Die im pdf von HB9BXE aufgeführten Konfigurationen A bis E sind schlicht und ergreifend universelle Grundschaltungen, die seit den 1930er Jahren in zig HF-Lehrbüchern aufgeführt wurden, nicht nur in irgendeinem ARRL-Handbook. Ich nenne nur mal: Kammerloher, Feldtkeller, Meinke-Gundlach, Zinke, Schröder usw. usw. Eine vollständige Quellenliste wäre länger als der Artikel.
    73, Horst


    Aaaja. Und die verwenden sicherlich 1:1 exakt dieselbe Abbildungen in der selben Anordnung in der Beschreibung ? so wie im gezeigten Beispiel HB9BXE <--> ARRL BOOK 1963 ? Nenne uns doch nur zwei aus deiner ultralangen Liste, damit man sich davon überzeugen kann.

  • Aaaja. Und die verwenden sicherlich 1:1 exakt dieselbe Abbildungen in der selben Anordnung in der Beschreibung ? so wie im gezeigten Beispiel HB9BXE <--> ARRL BOOK 1963 ?

    Moin,
    mangels nun fehlenden Schaltbildes aus dem ARRL-Buch, welches sicher nicht jeder daheim vorrätig hat, können wir nun keine Vergleich mehr anstellen. Also ist die Diskussion darüber jetzt zumindest eher müßig. Ich las im Thread, dass Du an sich kein Problem damit siehst, sonder dass Dir das nur mal so aufgefallen ist. Sofern ich das richtig interpretiert habe. Gleichwohl spricht die Art Deiner letzten Reaktion eine andere Sprache.


    Aber davon abgesehen: Warum fragst Du HB9BXE nicht selbst?
    Hier eine der Kontaktmöglichkeiten: http://hb9bxe.ch/kontakt/
    Oder hier, Du kommst ja an die Mailadresse 'ran: https://www.qrz.com/DB/HB9BXE

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

  • mangels nun fehlenden Schaltbildes aus dem ARRL-Buch, welches sicher nicht jeder daheim vorrätig hat, können wir nun keine Vergleich mehr anstellen. Also ist die Diskussion darüber jetzt zumindest eher müßig. Ich las im Thread, dass Du an sich kein Problem damit siehst, sonder dass Dir das nur mal so aufgefallen ist. Sofern ich das richtig interpretiert habe. Gleichwohl spricht die Art Deiner letzten Reaktion eine andere Sprache.


    :?: Du solltest nochmal zurückblättern und mein Posting durchlesen. Dann wirst du feststellen, dass ich nicht um irgendeinen "Vergleich" oder generell um eine "Meinung" gefragt habe. Insbesondere wird dir auffallen, dass ich dazu gar keine Frage gestellt habe, es war lediglich ein Kommentar zu dem HB9BXE Tuner. Ob und inwiefern das von einem interpretiert wird, bleibt jedem selbst überlassen.



    Aber davon abgesehen: Warum fragst Du HB9BXE nicht selbst?
    Hier eine der Kontaktmöglichkeiten: http://hb9bxe.ch/kontakt/
    Oder hier, Du kommst ja an die Mailadresse 'ran: https://www.qrz.com/DB/HB9BXE


    Nochmal zum Mitschreiben --> ich habe keine Frage dazu.

  • mein Posting durchlesen. (...) es war lediglich ein Kommentar zu dem HB9BXE Tuner.

    Ich gehöre zu denjenigen, die auch lange Threads zurücklesen. Dafür, dass es wohl "mal nur so ein Beitrag" war und wie viele weitere von Dir nachträglich abgeändert worden sind, um vermutlich "Problemen" aus dem Weg zu gehen, haben wohl mehrere die von DIr erwänten Interpretationsspielräume genutzt. Grundsätzlich lagen sie dicht beieinander. Schätze mal, dass Du nicht mit diesen Reaktionen gerechnet hast. Meine demzufolge mir überlassene Interpretation ist: Aufzuzeigen, dass da jemand evtl. was abgekupfert hat, anprangern. Jörn war mit seinem Beitrag http://www.qrpforum.de/index.p…ad&postID=88578#post88578 da zur Recht sehr konkret geäussert. Wozu wäre sonst der Beitrag von Dir gut gewesen? Mätschboxes kennen wir zu genüge, Quellen auch.
    Okay, er hat Wind aufgewirbelt. Dann - nachdem festgestellt wurde, dass der Beitrag (und folgende) nicht so ganz ohne Brisanz sind, Zurückrudern in Form von Änderungen der Inhalte. Damit meine ich nicht meine OT-Beiträge zum Thema Lehrer, die ich dann von den beiden Beteiligten konsequenterweise ganz gelöscht worden sind.


    Nun denn. Hätten wir das Sommerloch auch besprochen. ^^

    73 Michael, DF2OK.

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