EU will Amateurfunk einschraenken

  • Hallo,
    die EU will den Amateurfunk stark einschraenken. Vielleicht sogar auch gegen den Selbsbau.
    hier der Link:


    http://www.uska.ch/index.php?id=30&tx_ttnews[year]=2011&tx_ttnews[month]=12&tx_ttnews[day]=18&tx_ttnews[tt_news]=951&cHash=4e67b9fcbbaa3d2239ecce89acc1ca32


    Da muessen wir gegen angehen.


    73 de Mary

    QRP - es gibt 1001 Grund dafuer
    AGCW: 3538

  • Hallo Gemeinde !


    Na dann werden wir eben alle Kriminell, gehen in den Knast und betreiben da dann unser Knast Forum !
    Ich wusste ja schon immer, das von Politikern und best. Beamten nur Mist ausgedacht wird !
    Aber so was ....... da kann man nur noch den Kopf schütteln !!!!
    Evtl. brauchen wir für unser Leben heut zu Tage noch 100.000.000.000 Regelungen und Gesetzte mehr !?
    Danke für die Tolle EU Gesetztgebung ..... da bleiben wenigstens die Bananen krumm.


    Eine Meinung von


    Bert DK7QB

    73 de Bert, DM5IE ex DK7QB - SA2BRN - SE2I

  • Ich sehe es wie Bert...


    manche EU Köppe haben nix anderes im Kopf als sich neue Regularien einfallen zu lassen.
    Das nenne ich nicht europäische Freiheit im Zusammensein der Nationen.


    vy 73
    Andy
    DK3JI

    AK

  • Jetzt ist Krise......


    Zitat:
    "Die Definition des Ausdruckes "Elektromagnetische Störung" soll neu auch das empfangene Radiosignal als mögliche Ursache bezeichnen."
    Zitat Ende.


    Gut, die Antenne des CB/Amateurfunkers war und ist ja immer vielen ein Dorn im Auge. Aber nach obiger Aussage ist ja dann wohl damit zu rechnen, das sowohl Radio- wie auch Fernsehempfang erheblich erschwert wird. Mein Vorschlag an die EU: zusätzlich zur GEZ eine Gerätesteuer auf alle elektronischen Geräte. Denn Mutterns Mikrowelle strahlt definitiv,
    der alte (nicht CE-konforme) Fön bestimmt auch. Außerdem sind Herzschrittmacher auch noch nicht ausreichend auf EMV geprüft.
    Warum schaffen wir nicht einfach den Strom ab: kein Klimawandel mehr, keine elektromagnetischen Störungen, kein Raubbau (Öl, Gas, Kohle) mehr, keine manmade-Katastrophen...
    ist das Leben nicht schön ???


    Nicht ganz ernst gemeint, aber verdächtig .....


    ein frohes Fest euch allen (auch mit "strahlenden" Geschenken) und einen guten Rutsch ....

    vy 73's de Udo, DF4BJ/qrp

  • Moin,


    sicher wird nicht's so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Somit wird es mit der Umsetzung sicher noch eine Weile dauern. Gerade in der EU werden Regelungen nicht gar so schnell verabschiedet.


    Aber: Mir gefällt die Richtung der Denkweise in der EU nicht. Irgendwas wird noch kommen und geregelt werden. Bis wir einen gesetzlichen "Einheitsbrei Hobbyfunk" zur Freude der Wirtschaft haben werden.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

  • Zu 1.
    Sehe ich erst mal kein Problem : Statt "Bausatz" verkauft man halt dann Platine und Bauteile..
    Ok.. beim K3 wäre das dann nicht mehr so einfach.


    Das damit der Selbstbau eingeschränkt sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
    EMC-Direktive = EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
    Bedeutet kurz : Unser gerät sollte andere Geräte nicht stören.
    Und unser gerät sollte sich durch andere Geräte nicht stören lassen.
    Ist diese Bedingung erfüllt, gibts keine Probleme. Vorallem nicht, wenn man die Geräte Gewerblich in Verkehr bringen will.
    Will das der Funkamateur ?
    Nein. Ausserdem : Wer ist eigentlich der Hersteller eines Gerätes ? Der der den Bausatz liefert ? Oder der der den Bausatz zusammenbaut, und die Endprüfung vornimmt ?
    Ich denke, das ist eine gute Frage, auch bezüglich einer möglichen Produkthaftung.
    Ich denke, es sollte so sein, das reiner Selbstbau und Bausatz gleichgestellt ist. d.H. Der Funkamateur ist verantwortlich für das korrekte funktionieren seiner Station nach den Gesetzlichen vorgaben.
    Andererseits : Wer zwingt denn einen Hersteller zu einer EMV Prüfung ? Und ist nicht ein Funkamateur der Bausätze vertreiben will nicht in der Lage diese (passive) sogar selbst durchzuführen ?


    Zu 2. Wird nicht passieren. Die von der IEC werden denen schon sagen, was sinnvoll ist und was nicht. Und dann heist es später im Gesetzestext, das man sich an die Normen von IEC zu halten hat.
    Die IEC Normen, mit denen ich Beruflich zu tun habe, halte ich alle für ausgesprochen sinnvoll.
    Eigentlich müssten wir uns sogar wünschen, das die Anforderungen bezüglich Störfestigkeit und Störaussendungen sogar angezogen werden. (PLC, Billig Schaltnetzteile, etc.. )


    Und zu guter letzt : Die Bausatzindustrie ist eine ganz andere als eine "Fertiggeräteindustrie"...
    ... ich kann mir definitiv keine Lobbyarbeit vorstellen.


    lg JAn


  • Und das müssen die Hersteller von Fertiggeräten VOR dem Verkaufsstart detailiert nachweisen, und das kostet sehr viel Geld. Aus gutem Grund steht dort bisher, das der Amateurfunk von dieser Pflicht ausgenommen ist. Wenn der Satz gestrichen wird, dann steht jeder Lieferant von Bausätzen mit mehr als einem Bein im Knast, weil die Bausatzentwickler - anders als eine Fabrik - natürlich überhaupt nicht garantieren können, dass die von euch umgesetzte Ausfertigung der Geräte die Spezifikationen erfüllt. Das ist praktisch unmöglich, da ja "Fertigung" durch euch erfolgt und somit keine Garantie dafür besteht. dass bestimmte Fertigungsvorgaben (Baumappe) auch wirklich eingehalten werden und weil die Endkontrolle ebenfalls durch euch erfolgt.


    Die Auswirkungen auf den Amateurfunk müssen auch bedacht werden: Der Selbstbau ist ein "Alleinstellungsmerkmal". Unterm Strich das einzige Detail, was den Amateurfunk vom lizenzlosen Jedermannfunk unterscheidet. Fällt dieses Alleinstellungsmerkmal weg, dann kann man auch die Lizenzprüfung streichen. Ohne Lizenzprüfung müssen dann natürlich einige Einschränkungen erfolgen.


    Diesmal sollten wir nicht den Kopf in den Sand stecken und die Sache aussitzen. Wir müssen uns aktiv wehren und uns an die Politik wenden. Nun rächt es sich, dass der DARC durch die vielen Austritte doch sehr geschwächt da steht.

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Moin allerseits,


    [Hardcore OFF topic ON}
    vieles wird durch solcherlei Planung ad absurdum geführt. In meinen Augen wurde bereits vor etlichen Jahren der Versuch unternommen uns Funkamateuren "ans Geld" zu gehen. da gab es zu der Zeit ein Minister (mit einem Allerweltsnamen...hi), dem war die Lobbyarbeit ein wichtig Ding. Wir hatten danach- ebenso, wie eine Sendeanstalt Nachweise zu erbringen (Standortbesscheinigung) und durften dann zusätzlich weitere Gebühren abdrücken. Vieles wird in Europa reglementiert und alle halten wie immer schön still. Der Rest der Welt lacht sich, wenn nicht schon passiert, so denn in Zukunft, über uns bestimmt schlapp. In dem Zusammenhang fällt mir bspw. auch die speziellen Regelungen zum 50MHz Band ein, bei dem DL (wie so oft) wieder spezielle Sonderreglungen getroffen hat.


    Dass man sowohl kleinen Firmen , als auch jedem, der auch nur irgendwie voran will und kein global Player ist, Steine in den Weg räumt , ist meinem Empfinden nach schon lange Jahre Praxis. Stichworte dazu: Elektronikschrottverordnung, PBb freies Lot, EMV und CE Kennzeichnungspflicht....


    Ich sehe in all dem weder wirklichen Fortschritt noch positives für die Gemeinschaft der europäschen Staaten. Gewinn werden die Riesen machen und deren schwerfällige Bürokratie hat allenfalls ihr Steckenpferd in gezieltem Lobbiesmus.
    [Hardcore OFF topic OFF}


    So macht das zunehmend keine Freude. Gehören auch WIR demnächst zu den sogenannten WUTBÜRGERN??


    Frohe Weihnachten..


    vy 73
    Andy
    DK3JI

    AK


  • Ja, genau darum geht es. Allgemeines Lamentieren über EU, Bananen-Krümmungsgrad, Milchseen usw. haben wir jeden Tag zu genüge, kennen wir alle. Hier geht es darum, einmal konkret zu werden. Stärkt dem DARC den Rücken, indem ihr den Amateurräten / dem Vorstand mit emails über eure Besorgnis überschüttet. Schreibt an eure Bundestagsabgeordneten. Nicht nur denen der Partei, die ihr normalerweise wählt, nein, schreibt an die Abgeordneten aller Parteien. Hier mitlesende Lokalpolitiker könnten Tipps geben, wie man solche Eingaben verfasst. Mitlesende Rechtsanwälte könnten sich überlegen, wie man der Politik klar macht, worum es überhaupt geht. Ruft/schreibt eure Distriktvorsitzenden an - es ist kurz vor Weihnachten, vielleicht haben die ja noch gar nichts mit bekommen!!


    Arsch hoch, Zähne auseinander.

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Ein recht wirksames Mittel sind Online-Peditionen und vorbereitete Emails an Politiker. Am besten gleich auf Bundes- und EU-Ebene, nicht die Energie auf lokaler Ebene verplempern. Für solche Aktionen kann man auch per Internet schnell eine breite Unterstützung bekommen. Vielleicht gibt es hier Fachleute, die so etwas anschieben können, dazu braucht man keinen DARC.


    Wenn es wirklich gebündelt und schlagkräftig durch den DARC erfolgen würde, wäre das prima, das wäre sogar ein Argument für mich wieder einzutreten. Allein es fehlt mir noch der Glaube. Und es darf keine Zeit verschwendet werden. Abwarten hilft nicht, siehe PLC.


    Vorbilder können z.B. diverse Naturschutzverbände sein. Auch wenn wir Funkamateure zahlenmässig nicht die Masse repräsentieren, für obige Aktionen kann man bestimmt auch Familienmitglieder, Freunde, Bekannte etc. aktivieren.

  • :D Keine Angst, nichts Technisches...


    Man kann sich so herrlich über Nichts aufregen. Wer einfach mal die Quelle "allen Übels" durchliest, ist im Vorteil.


    Dave, G3YMC, hat es auf den Punkt gebracht (posting #34 in QRZ.com):
    "It seems this is a non issue and simply a misreading of the proposed changes...."


    Ich habe mir die kleine Mühe gemacht und das Dokument heruntergeladen.


    [b]Es hat sich gar nichts geändert[/b], nur der Teil über Kits ist von Para c) in Para d) gerutscht.
    Der evtl. etwas missverständliche Teil in c): "unless commercially available" ist schon in der derzeit gültigen Fassung vorhanden - ohne Konsequenzen für uns. Thilo Kootz und die Region-1-Vertreter sollten nur darauf achten, dass der neue Vorschlag zu diesem Punkt dann auch so bleibt.


    Anbei die Seiten 19+20 aus dem EU-Proposal mit von mir rot markierten Stellen. Also, verbringt eure Zeit lieber mit etwas Sinnvollerem, z.B. Geschenke einpacken usw. :thumbup: Wachsam kann man ja sein, aber nicht verrückt machen lassen, ohne die Fakten zu kennen.


    73, Horst


    P.S. Das steht auch noch (unverändert) auf S.11 des Dokuments:
    _____2004/108 recital 7 (adapted)
    (8) Radio equipment and telecommunications terminal equipment should not be covered
    by this Directive
    since they are already regulated by Directive 1999/5/EC of the
    European Parliament and of the Council of 9 March 1999 on radio equipment and
    telecommunications terminal equipment and the mutual recognition of their
    conformity. The electromagnetic compatibility requirements in both Directives
    achieve the same level of protection.

  • Ein recht wirksames Mittel sind Online-Peditionen und vorbereitete Emails an Politiker. Am besten gleich auf Bundes- und EU-Ebene, nicht die Energie auf lokaler Ebene verplempern. Für solche Aktionen kann man auch per Internet schnell eine breite Unterstützung bekommen. Vielleicht gibt es hier Fachleute, die so etwas anschieben können, dazu braucht man keinen DARC.



    ... aber genau dafür haben wir doch den DARC! Da gibt es zunächst einen Verbindungsbeauftragten zur IARU und auch einen juristischen Arbeitskreis, also eine juristische Verbandsbetreuung.
    Eine (Online-)Petition ist besonders dann wirksam, wenn sie fachlich fundiert formuliert und zweckmäßig adressiert ist. Umso besser, wenn sie über eine Initiative aus dem Verband heraus zusätzlich von möglichst vielen Einzelpersonen gestützt und gezeichnet wird. Ich werde meinen DV über den OV in dieser Richtung anschieben.
    Die Bundestags- und EU-Abgeordneten Eurer Landkreise findet Ihr auch mit wenigen Klicks im Internet, z.B. hier http://www.bundestag.de/bundes…isteBundesland/index.html oder da http://www.europarl.de/view//p…_nach_Bundeslaendern.html bzw. http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp (PLZ-Suche, also nach Wahlkreis).


    Bei der breiten Zustimmung im Internet haben wir hier im Forum schon einen über zweieinhalbtausend User starken Start, man muss ja nicht jedes Rad neu erfinden. Die 'Social Networks' sind da, bedürfen nur eines Triggers.


    In diesem Sinne ganz nach Peters Wort: Arsch hoch und Zähne auseinander (oder wer's neudeutsch mag: stand up, speak up)!


    72!, Tom 4 . .-
    DARC OV Y19


    PS: Horst, DJ6EV, danke für Deine Recherche und Info, das liest sich auf dem O-Link (USKA) natürlich etwas bedrohlicher. Aber ich denke, Dein Hinweis, die Augen & Ohren offen zu halten, ist unverändert angebracht und daher ein 'heads-up!' an den Verband eine lohnende, kleine Mühe ;)

    72/73, Tom 4 . .-


    Das schöne an einheitlichen Standards ist, dass man so viele verschiedene zur Auswahl hat.

  • Dank an Horst, dj6ev,
    für die sachliche Bereitstellung und Hervorhebung der Texte der EU-Directive


    ich ziehe es auch vor, entsprechende Papiere direkt zu einzusehen, anstatt auf Informationen vom Hörensagen mit Aktionismus und Panik zu reagieren.
    Das Gute an der EU ist: die meisten Papiere sind öffentlich zugänglich und Keiner muss sich auf Mutmaßungen verlassen.
    (selber)Lesen bildet eben doch ungemein.



    Edit: Die Umsetzung dieser Richtlinie im deutschen Recht nennt sich "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" oder kurz "EMV-Richtline" und darin findet sich i n§2 Abschnitt 4 der derzeit geltende deutsche Ausschluss-Text, dass Selbstbaugeräte und Kits von den Regelungen dieser EMV Richtlinie ausgenommen sind.


    Die englische Novellierung ändert wie Horst gezeigt hat, nichts an der Formulierung, nur an der Struktur des Dokuments. Es steht also in Frage, ob die deutsche Richtlinie aus dem Jahr 2008 überhaupt den Text ändern muss, denn Gliederung und Struktur sowie die Umsetzung in nationale Regelwerke ist den nationalen Behörden vorbehalten.


    merci
    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    4 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Dl2FI :


    Ganz sicher das ein Hersteller das Nachweisen muss ?
    So viel ich weis, bedeutet die Konformitätserklärung, das der Hersteller erklärt, das sein Produkt CE Konform ist.
    Und dann klebt er einfach das CE drauf..
    Ich denke, die Prüfungsverfahren(die auch bestätigen, das gewisse normen eingehalten wurden) dürfte nur für mehr Rechtssicherheit sorgen..
    Die Frage ist aber wirklich, ob man das braucht. Was kann ein Antennenanalyzer FG1(Fertiggerät) im Worst Case Fall anrichten ?
    Bei Bestimmungsgemäßen gebrauch, unter Vernünftig vorhersehbaren Bedingungen...


    Im Medizinbereich sieht das anders aus :
    Je nach Klasse, muss wirklich vorher das Gerät ins Labor und wird auf elektrische Sicherheit, und EMV geprüft.
    Dann kommt eine benannte Stelle daher (z.B. TÜV,Eurocat.. ) bestätigt Deine Angaben und gibt Dir das recht das CE Zeichen + die Nummer der benannten Stelle (4Stellig) anzubringen.


    Ich kann mir also nicht vorstellen, das Du auch nur einen Ähnlichen aufwand für die Technsiche Dokumentation für ein Fertiggerät treibst, wie es die Medzingerätehersteller für ihre tun müssen. (Zuvor steht übrigens erst mal eine Risikoanaylse an)
    Jede Änderung (Sogar die Logos) werden dauernd dokumentiert.
    Bei der UL-Zulassung kriegt man nicht nur jedes halbes Jahr besuch vom Prüfer, sondern jede änderung (Widerstand von Hersteller B statt A) erzeugt sogar eine komplette neue Prüfung.


    Wenn ich mir vorstelle das jede Tischlampe oder MP3 Player erst mal zu ner EMV Messung muss, dann würde ich sagen : Ich mach ein EMV Labor auf.


    Übrigens : Im Medizintechnischen Bereich, haben die Normen einen extrem positiven Charakter.
    Nicht nur die Patientensicherheit wird erhöht.. Sondern sogar einige NICHT EU Länder haben solchen respekt vor den Normen, das es leicht ist, ein Gerät Made in EU zu exportieren.
    Anlagenbauer übrigens, so höre ich öfters, reden ähnlich positiv.


    Und da sich ja dj6ev die mühe gemacht hat genauer nachzulesen : Danke !
    Das es noch weniger Grund zu panik gibt.


    lg JAn

  • So viel ich weis, bedeutet die Konformitätserklärung, das der Hersteller erklärt, das sein Produkt CE Konform ist.
    Und dann klebt er einfach das CE drauf.


    Etwa so wie bei einer Briefmarke auf einer Postkarte?

    Da CE allerdings eine Konformitätserklärung der Übereinstimmung mit der EU Direktive 2004/108/EG (EMV Verträglichkeit) darstellt - mit allen Haftungsrisiken, ist leider etwas mehr zu tun:


    Aus: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, Anlage 1, Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung


    1. Technische Unterlagen
    Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Gerätes mit den
    grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs. 1 zu beurteilen. Sie müssen sich auf die Konstruktion und die
    Fertigung des Gerätes erstrecken und insbesondere Folgendes umfassen:
    a) eine allgemeine Beschreibung des Gerätes;
    b) einen Nachweis der Übereinstimmung des Gerätes mit den angewandten harmonisierten Normen;
    c) falls der Hersteller harmonisierte Normen nicht oder nur teilweise angewandt hat, eine Beschreibung
    und Erläuterung der zur Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs. 1 getroffenen
    Vorkehrungen; die Beschreibung muss insbesondere die nach § 7 Abs. 2 vorgenommene
    Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit, die Ergebnisse der Entwurfsberechnungen, die
    durchgeführten Prüfungen und die Prüfberichte umfassen;
    d) eine Erklärung der benannten Stelle, sofern eine Bewertung nach § 7 Abs. 4 erfolgt ist.


    2. EG-Konformitätserklärung
    Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    a) einen Verweis auf die Richtlinie 2004/108/EG; bzw Richtlinie 1999/5/EG (Funkanlagen).
    b) die Identifizierung des Gerätes, für das sie abgegeben wird, nach § 10 Abs. 1;
    c) Namen und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten;
    d) die Fundstellen der Spezifikationen, mit denen das Gerät übereinstimmt und aufgrund deren die Konformität
    mit den Bestimmungen der Richtlinie 2004/108/EG erklärt wird;
    e) Datum der Erklärung;
    f) Namen und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten
    Person

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Einmal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()