Mit dem Fahrrad auf Kurzwelle qrv

  • Hallo QRP-Freunde

    Peters(DL2FI) „legendäre“ Fahrrad-qrp-Station (K1, MP1) aus dem Jahr 2007 war damals ein Knaller ! ! !
    … und wurde oft diskutiert !
    (Siehe Suchbegriff „Gerätehalter fürs Fahrrad“ in diesem Forum)

    Aber ist das heute, bezogen auf die Antenne, noch der Stand der Technik ?

    Nicht unbedingt während der Fahrt, aber an funktechnisch reizvollen Stellen möchte ich doch gern versuchen, mit wenig Aufwand ein QSO zu fahren.

    Wer hat Anregungen für mich ? :)

    Beste Grüße aus dem Sauerland

    Rolf, DK9DQ

    73 de Rolf, DK9DQ

  • bezogen auf die Antenne

    Moin.

    Wenn das der Kernpunkt der Frage bleibt: Es gibt nix kompakteres (mit passendem Wirkungsgrad) als eine MP1. Somit ist sie immer noch Stand der Technik. Wobei es seit damals eine verbesserte Version der MP1 gibt. ;)

    Wenn Du noch Tipps für /p-Betrieb benötigst: Einfach mal 'portabel' als Suchbegriff wählen. 8)

    73, Michael, DF2OK.
    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG GM ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~ QRZ.COM ~
    "Dat Sichtbore hebbt wi verloorn, aver dat Erinnern blifft jümmers in uns Harten."

  • Hallo Rolf,

    die einfachste Antenne, wenn auch nur Monoband, die es hierfür gibt ist: 2 x 10,2m Draht, in der Mitte ein RG58 beliebiger Länge. Das ergibt einen Halbwellendipol für's 40m Band. Wenn dann am Ziel noch wenigstens ein Baum (oder Ähnliches) ist, hast Du den ganzen Tag über Möglichkeit zum Funken.

    Etwas aufwändiger ist es, eine Doppelzepp mit ZM-4 zu verwenden. Dafür sind dann (fast) alle Bänder möglich. Was das Gewicht betrifft, ist beides leicht. Das schwerste sind wohl meistens die Akkus.

    Über Form der Antenne, TVI/BCI wegen (beim Dipol) nicht optimaler Anpassung, Aufbauhöhe usw. sollte man sich bei Portabelbetrieb nicht den Kopf machen. Fast alles geht!! Mein Dipol war einmal während eines QSO umgefallen und lag flach auf der Erde. Trotzdem konnte ich das QSO noch zu Ende bringen.

    Einfach ausprobieren! Du wirst begeistert sein, was alles geht.

    Ein Dipol ist natürlich nicht für den Betrieb auf dem Fahrrad geeignet.

    Tschüss von Michael, DL6ABB

    DOK: H73

    DL-QRP-AG #: 420
    G-QRP #: 11472
    AGCW #: 2994
    RTC #: 264

  • Ein Dipol ist natürlich nicht für den Betrieb auf dem Fahrrad geeignet.

    Habe ich aber schon live gesehen, auf der DNAT vor mehreren Jahren Ein drei Mann Team fährt in einer Reihe hintereinander, der Mittlere hat den 10m Spieth Mast am Fahrrad befestigt und die Station im Anhänger, Vorder- und Hintermann halten den Inverted Vee Dipol straff.

    Es geht also, ich bleibe aber trotzdem bei der MP1 als bisher unübertroffene Lösung. Der Grund:
    1. Ich hatte schon Ärger mit dem Dorfsherrif, als ich ein 10m langes Gegengewicht hinter mir her zog. Na gut, inzwischwen weiß ich, es geht auch ohne.
    2. Ich glaube nicht, dass ich meine YL dazu bekomme als Drahthalter hinter mir her zu fahren, und wenn, dann fehlt immer noch der Vordermann

    8)

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit mal so gearbeitet:
    Vertikal aus dem Steckstäben (Militärbereich, gibt es hin und wieder auf Flohmärkten), bei Transport gebündelt mit Gummiseil an der Stange zwischen Lenker und Sattel befestigt. Der unterste Stab steckt in einem rundes Kunststoffteil und wird anstelle des Sattels zusammen mit dem Rest der Antenne zum Funken anstelle des Sattels eingesetzt (Schnellveschluß sollte schon sein), so um 5m Länge standen ausreichend stabil. Gegengewicht ist der Fahrradrahmen (wer will, kann ja noch einen Draht spannen, bringt aber nicht viel), Anpassung bei mir mit Z-Match, Fahrrad steht normal auf seinem Ständer. Naturgemäß geht die Antenne vor allem auf den etwas höheren Bereichen, also ab 30-20m, brauchbar, und ist nicht unbedingt etwas für 40m-DL-QSOs. Hauptvorteil: ich brauchte keinerlei Befestigungspunkt für die Antenne, nur einen Stellplatz fürs Fahrrad, und die relativ dünnen Stäbe haben auch einen recht niedrigen Windwiderstand, so daß das Rad bei freundlichem Wetter auch stehen bleibt.
    73 Reiner

  • Fuer echten Fahhrad-Mobilbetrieb gibt's zur MP wohl kaum eine Alternative, es sei denn, Du bist mit Monoband-TRX und dafuer optimierten Strahlern unterwegs (und selbst die werden bei den schwer veraenderlichen Gegebenheiten nicht signifikant besser sein).

    Fuer fahrradvertraeglichen, d.h. gewichtsoptimierten Standmobilbetrieb (also /p) gibt's bei http://www.lambdahalbe.de 6m GFK im 55cm Packmass unter 500g zum (aeusserst) fairen Preis, traegt leichte Drahtantennen ohne Probleme, passt uebrigens auch prima an's Wandergepaeck...

    72 & viel Erfolg!

    Tom 4 . .-

    72/73, Tom 4 . .-

    Das schöne an einheitlichen Standards ist, dass man so viele verschiedene zur Auswahl hat.

  • Herzlichen Dank für Eure Kommentare ! :)

    Aus allen Beiträgen lese ich heraus:

    " Trau dich, mach einfach" !

    Der kleinste gemeinsame Nenner ist wohl immer noch die MP1 !

    73 Rolf

    73 de Rolf, DK9DQ

  • ....zumal ja die Frage auf "....nicht unbedingt während der Fahrt...." erweitert worden war. Meine Anmerkungen waren natürlich auf die funktechnisch reizvollen Stellen gemünzt. Funkbetrieb während der Fahrrad-Fahrt ist ja, wie auch Handy telefonieren, verboten. Denn: beide Hände an's Lenkrad und den Schutzengel auf dem Gepäckträger ;)

    Tschüss von Michael, DL6ABB

    DOK: H73

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  • ....zumal ja die Frage auf "....nicht unbedingt während der Fahrt...." erweitert worden war. Meine Anmerkungen waren natürlich auf die funktechnisch reizvollen Stellen gemünzt. Funkbetrieb während der Fahrrad-Fahrt ist ja, wie auch Handy telefonieren, verboten. Denn: beide Hände an's Lenkrad und den Schutzengel auf dem Gepäckträger ;)


    Michael,

    kannst du mal die Quelle nennen, von der du das Verbot herleitest? Ich habe bei meinen Fahrrad QSO immer beide Hände am Lenker. Die Taste ist so angebracht, dass das prima funktioniert und die SSB Leute werden ja wohl das Mikrophon umgehängt haben :)

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Denn: beide Hände an's Lenkrad

    Moin,
    neulich gab es mit Ranga Yogeshwar eine Ratesendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Dort ging es u.a. auch darum, was alles sicherheitsrelevant an einem Fahrrad zu sein hat. Und die Frage, ob es vorgeschrieben ist, BEIDE Hände am Lenker zu haben. Nein, diese Vorschrift gibt es nicht. Wäre auch unlogisch, denn dann könnten keine Handzeichen beim Abbiegen gegeben werden. Was wiederum Vorschrift ist. ;)

    Nachtrag: Mir ging es jetzt lediglich um das Thema 'Handfreiheit beim Radfahren'. Um andere rechtliche Bereiche (Funktelefon und -geräte) ging es mir nicht.

    73, Michael, DF2OK.
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    Einmal editiert, zuletzt von DF2OK (14. Juni 2011 um 13:36)

  • DF2OK :
    Moment mal : Was ist mit 0 Händen am lenker ??
    Mir ist nämlich vor Jahren folgendes passiert :

    Jan fährt im Münsterland eine 5km weite Strecke auf einem Fahrradweg der durch einen 2-4m breiten Grünstreifen + Blanke von der Fahrbahn abgetrennt ist.
    Die Sicht nach vorne ist durch das absolut flache Land hervorragend. D.H. ich kann alles überblicken, was sich vor mir tut. Vorausschauendes Fahren pur !
    d.H. entgegenkommende Radler und Fußgänger sehe ich schon auf rund 1 km.
    Jetzt waren 5km aber so langweilig, das ich zumindest meinen Gleichgewichtssinn trainieren wollte : Also bin ich freihändig gefahren.
    Freihändig fahren bedeutet für mich noch mehr vorausschauendes Fahren. Auf jede unebenheit achten..

    Und dann passierte was, was ich kaum glauben wollte.. eine Polizeistreife kam, und knöpfte mir 10Eur ab.

    Für 10Eur habe ich nicht weiter drüber nachgedacht.. aber vielleicht wäre doch ein Auszug aus der StVO bei so ner Radtour mal sinnvoll..
    Gerade auf dem Land...

    lg JAn

  • Jan,
    freihändig, also so richtig komplett freihändig fahren ist in der Tat verboten. Von komplett freihändigem Fahren schrieb ich allerdings nix. ;)

    Wir sind ja Deutsche. Also her mit der Gesetzesquelle ^^ Straßenverkehrsordung:
    Im Browser dann per Suchfunktion freihä eingeben.

    Wir landen dann auf dem Paragraphen § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers. Dort steht unter Absatz 3, Zitat: Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert. Zitat Ende.

    Dort steht nicht, das einhändig fahren verboten ist. Wie oben schon geschrieben könnten wir dann keine Handzeichen zum Abbiegen geben.

    Hach, wo gleitet der Thread nun wieder hin, au Mann au Mann. Gleich fährt Peter wieder mit den Fahrrädern am Womo in die Lausitz :S

    Also zurück zum Thema.'Rauf auf's Fahrrad und funken! So wie diese Funkfreunde um Steve, wG0AT mit relativ wenig Aufwand und QRP in dem kurzen Film hier:
    http://www.youtube.com/watch?v=NVEOPO0m51w

    Eine Anregung, auch vom Steve: http://www.youtube.com/watch?v=_tknnqTC-7A
    Oder ein anderer OM: http://www.youtube.com/watch?v=fKrCVrDQeG4 Mir wird beim Zusehen schwindlig, Linksverkehr, uff :) Oder hier: http://www.youtube.com/watch?v=eastPd7I1g0

    Einfach mal den String "ham radio bicycle mobile" bei YouTube eingeben...

    73, Michael, DF2OK.
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    7 Mal editiert, zuletzt von DF2OK (14. Juni 2011 um 20:29)

  • ........uiuiuiui. Jetzt sind wir aber wieder schön vom Thema ab.

    Aber Spass beseite. Handy telefonieren ist m.E. im Auto und auf dem Fahrrad lt. StVO nicht zulässig. In diesem Zusammenhang ist dsa Telefonieren OHNE Freisprecheinrichtung gemeint. Aber -- das ist ja ein anderes Thema und war ja nicht die Frage!

    Ich für mein Teil fahre mit beiden Händen am Lenker sicherer, als mit nur einer ;) (wohlgemerkt den Lenker an den richtigen Stellen angefasst!)

    Tschüss von Michael, DL6ABB

    DOK: H73

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  • ........und abschliessend habe ich auch gegooglt.

    Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht oder bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Die Vorschrift gilt auch für Fahrräder ("Fahrzeugführer"). Wer also mit dem Handy auf dem Fahrrad telefonieren will, muß entweder anhalten oder eine Freisprechanlage benutzen. Da das Gesetz von Fahrzeugführer spricht, darf der Sozius auf einem Tandem auch während der Fahrt das Handy benutzen. Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro (siehe auch "Bußgeld")."

    http://radsportfreunde-augsburg.de/radrecht.htm

    Aber-- nochmals: Ich wollte nicht das Thema abtreiben.

    Tschüss von Michael, DL6ABB

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