Antenne auf Balkon - Rechtliches

  • Hallo liebe Funkfreunde,


    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich möchte auf meinem Balkon eine MP-1 Antenne betreiben. Die Antenne soll nicht auf Dauer befestigt werden, sondern immer nur während des Betriebs an das Metallgeländer geklemmt werden (meistens Nachts).


    Die Antenne wird so montiert, dass sie sich auf der Innenseite des Balkons befindet und nicht über den Balkon herausragt.


    Natürlich werden im Betrieb alle Grenzwerte eingehalten.


    Kann der Vermieter diese Verwendung der Antenne untersagen/verbieten? Kann er mir Amateurfunkaussendungen grundsätzlich (d.h. auch wenn keine Störungen vorliegen) verbieten?


    In manchen Mietverträgen sollen Amateurfunkaussendungen ausdrücklich verboten sein. (Wie das bei mir ist, muss ich noch nachschauen)
    Ist das nicht rechtswidrig?


    Soll ich mir eine Rechtschutzversicherung zulegen?


    Sorgenvoller Gruß,


    Megahertz, DO2SK

  • Wenn Amateurfunksendungen oder Antennen nicht ausdrücklich verboten sind, wirst Du mit dem beschriebenen Vorgehen bestimmt kein Problem haben und niemandem Rechenschaft ablegen müssen. Ist ja gleichwertig, wie wenn Du einen neuen Stuhl auf Deinen Balkon stellst. Geht niemanden was an. Grenzwerte usw. ist natürlich ein anderes Thema. Ich sehe keinen Grund für Aerger und Rechtsschutz.


    73, Peter - HB9PJT

  • Hallo,


    ich denke das geht problemlos.
    Falls es Ärger geben sollte, dann mal auf ein Grundsatzurteil wg. Sat-Schüsseln und ausländischen TV-Sendern verweisen, dabei ging es um das Recht der informellen Selbstbestimmung.
    Ich bin sogar der Meinung, ein Mietvertrag, der ein grundsätzliches Recht ausschließt, ist in dem Punkt wirkungslos.
    Mal beim DARC/VFDB nachschauen oder nachfagen, die sollten es eigentlich wissen.

    73. Bernd, DB1BKA
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    "Das Denken gehört zu den größten Vergnügungen der menschlichen Rasse."
    Bert Brecht

  • Hallo,
    also das sollte doch kein Problem sein. Wenn du einen Weltempfänger hast, der eine lange Teleskopantenne hat, wird sicher auch niemand etwas sagen. Meistens ist am besten wenn man nicht fragt. Fragt dein Vermieter, so hörst du halt eben Radio KW. Stimmt ja sogar.

    vy73 Jürgen

  • Zwei Anmerkungen:
    1) Wenn der Vermieter ausdrücklich nachfragt, ist es IMHO besser mit der ganzen Wahrheit herauszurücken. Aussendungen verbinden Nichtfunker eher nicht mit dem KW-Radio. Wenn Du dann wirklich eine Störung verursachst, ist eine gütliche Einigung möglicherweise schwieriger.


    2) Für die Rechtschutzversicherung ist es evtl. schon zu spät. Das Mietverhältnis besteht und Du bist bereits Amateurfunker. Solche Fällle werden von den Versicherungen gerne aus dem Vertrag ausgeschlossen. Wenn Du Dich wegen der Antenne versichern willst, solltest Du also auf jeden Fall beim Vertragsabschluß klären ob der Fall auch mit dem Vertrag abgedeckt ist. Eine Zusage vom Versicherungsvertreter genügt hier nicht.


    72 de Max

    vy 73 de Max, DC1ML


    FPGC Mitglied Nr. 71
    AGCW Mitglied Nr. 3452
    NAQCC member 2696