So, es geht weiter. Die folgende Frage gehört in jeden guten Balkonthread:
Gibt es Erfahrungswerte, welche Annahmen zur Kopfhöhe die BNetzA bei der Berechnung des Sicherheitsabstands einer Balkonantenne in der Selbsterklärung akzeptiert? Im Moltrecht steht bei anderen Antennen etwas von 3m über Gehweg, aber das scheint etwas übertrieben. Es geht um den Balkon unter meinem. Dort steigt hoffentlich niemand ohne Not auf einen Stuhl (es sei denn, er will springen - aber dann ist EMV sowieso nicht das vordringliche Problem ). Es wären wohl 2m eher angemessen. Was meint ihr?
(Es geht hier nur um eine formal korrekte Rechnung bei Maximal-Leistung des TX. Den errechneten Sicherheitsabstand werde ich mit meinen tatsächlichen QRP-Leistungen sowieso nie annähernd ausschöpfen, und der untere Balkon liegt nun auch nicht gerade in Hauptabstrahlrichtung.)