Warum kein TKG Beitrag für 2020 ?

  • Moin,

    habe gerade die neuen Beitragsbescheide im Briefkasten gefunden. Bei genauerem Lesen fiel mir auf, dass EMVG für 2019, 2020, 2021 berechnet wurden, TKG aber nur für 2019 und 2021, also nicht für 2020. Warum ist das so? in dem Bescheid habe ich keine Erklärung gefunden.


    72 de DJ8LD Joachim

  • Für das Jahr 2020 wird kein TKD-Beitrag erhoben...


    ...s.a. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 32 Seite 1473 ausgegeben am 16. September 2022


    "Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung vom 31. August 2022"

    Aus anderem Forum, aber direkte Gründe wurden nicht weiter diskutiert. Ich habe im BGBlatt nicht weiter nachgesehen, nur als Info.


    73 Peter

    Einmal editiert, zuletzt von DB6ZH ()

  • "Die Bundesnetzagentur erhebt jährliche Beiträge zur Deckung ihrer Kosten für die Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung von Allgemeinzuteilungen und Nutzungsrechten ..." (§ 224 TKG)

    Diese werden dann auf die Nutzer umgelegt. Wenn die tatsächlichen Kosten 2020 so gering waren, dass sich kein Beitrag ergibt wird halt keiner erhoben. Hängt vielleicht mit Corona/Lockdowns zusammen (wenig/keine Einsätze zur Entstörung etc.), wer weiß.

    73 de Haiko DF9HC

  • wenig/keine Einsätze zur Entstörung etc.

    Das könnte ich unter Coronagesichtspunkten verstehen, ist aber nicht durch den TKG-Beitrag sondern durch den EMV-Beitrag zu finanzieren.

    Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung von Allgemeinzuteilungen und Nutzungsrechten

    Die hat aber defintiv auch im Amateurfunkbereich im Jahr 2020 stattgefunden. Ich meine jetzt nicht Prüfungen mit dazugehöriger Rufzeichenzuteilung (für die ja nach AfuV Gebühren erhoben wurden), sondern die nichtprüfungsrelevante Arbeit der BNetzA-Außenstelle Dormund. Es werden dort zwar für diverse Tätigkeiten gesonderte Gebühren erhoben (z.B. bei Rufzeichenwechsel ohne Prüfung oder Zuteilung weiterer Rufzeichen). Aber z.B. die Herausgabe der Rufzeichenliste und Pflege der Datenbank sowie die Koordinierung von Relaisfrequenzen bindet Personal (und erzeugt dadurch Kosten)l und kostet IT-Infrastruktur sowie Energie, die eben durch diese TKG-Beiträge gedeckt werden sollten.

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG


    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!


    http://www.golf19.de

  • Hallo,


    nachgesehen habe ich nicht, ob 2020 fehlte.

    Aber die Gebührenfestsetzung für drei Jahre habe ich mit 31,24 € Ende Oktober 2022 beglichen.


    War das auch Eure Satz?

    73 de Uwe
    DC5PI

  • Aber z.B. die Herausgabe der Rufzeichenliste und Pflege der Datenbank sowie die Koordinierung von Relaisfrequenzen bindet Personal (und erzeugt dadurch Kosten)l und kostet IT-Infrastruktur sowie Energie, die eben durch diese TKG-Beiträge gedeckt werden sollten.


    Das macht die FCC umsonst, auch Funkstoerungsgeschichten. Kosten fuer letztere werden danach m.W. dem Missetaeter aufgebrummt, wie das ja auch sein sollte. Allerdings haben sie dieses Jahr angefangen, fuer eine neue Lizenz oder die Umschreibung auf ein freigewordenes Wunschrufzeichen einmalig $35 zu berechnen. Kann man bequem per Kreidtkarte machen. Ich wuenschte, das waere bei der Bundesnetzagentur wenigstens fuer Auslaender auch so.


    Zitat "Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!"


    Ich bin Westfale von Geburt und Amerikaner aus Ueberzeugung :)


    Aber die Gebührenfestsetzung für drei Jahre habe ich mit 31,24 € Ende Oktober 2022 beglichen.

    Da haette ich ja mein deutsches Rufzeichen behalten koennen :)


    Brauche ich jedoch eh nicht mehr, da es hier von Inlaendern nicht benutzt werden duerfte.


    73, Joerg

  • Jo, €31,24 ist der zu zahlende Betrag.
    Für einen Kaufmann stehen die angeforderten Beträge in keinem Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand, um sie im Detail zu errechnen und anschließend auch einzeln zu buchen. €2,28 TKG für 2019 verursachen sicherlich mehr als das Doppelte an kalkulatorischen Kosten, um diesen Minibetrag auch an der richtigen Stelle in der zugehörigen Bilanz im richtigen Jahr zu erfassen. In der Buchhaltung werden ja nicht die €31,24 in einer Summe gebucht sondern jeder Teilbetrag einzeln. Für die kommerziellen Teilnehmer sind da natürlich ganz andere Beträge im Spiel. Aber für die die Gruppe der Amateure ist das betriebswirtschaftlich gesehen reine Geldverschwendung.

  • Es wurde früher pauschal in vergleichbarer Höhe eingefordert (d.h. Geld war damals zwar mehr wert, aber trotzdem ein Kleinbetrag). Dieser heutige Unsinn kommt via Politik und Gerichtsurteilen, daß Gebühren nach dem Verursacherprinzip und nicht mehr pauschaliert umgelegt werden müssen. Kosten der Verfahren spielen keine Rolle, hauptsache "gerechte Verteilung" .......... (pauschale Kleinbeträge wäre zu einfach....)


    Ich habe heute meine neuen Grundsteuer-Grundlagen als "Äquivalenz-" und "Meß-"Bescheide ab 1.1.2025 bekommen - fünf Seiten mit Klecker-Beträgen. (Hatte per Elster im August die Angaben abgegeben, ohne Probleme) Wenn ich die Rechnerei dort sehe, ......... dafür sind gefühlt geschätzt die ersten zwei Jahre Grundsteuer für die Verfahrensänderung verheizt worden. Was da gerechter werden soll, erschließt sich mir ebenso wenig wie die Peanut-Rechnerei, die der BNetzA aufgezwungen wurde.


    Beschäftigungstherapie für Verwaltungen .................


    73 Peter

  • Damals 36.- DM/Jahr oder 108.- DM/3 Jahre, heute 31,24 €/3 Jahre. Ich hoffe das, bei den ganzen Diskussionen, nicht jemand auf die Idee kommt

    der BNetzA zu stecken das man ja viel zu günstig sei .....


    🤣🤣😂😂

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team