Mich stört bei den GG Diskussionen in erster Linie, daß in den meisten Fällen der Absatz (1) impliziert wird und so getan wird, als wenn es "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." überhaupt nicht geben würde.
Ansonsten bin ich hier schon für "Meinungsfreiheit", aber man kann auch mal eine "Meinung" unbeschadet für sich behalten .
Frohe Ostern, (soviel Zeit muß noch sein), 73 Peter
DL4ZAO, Günter: danke für die Link.