Hallo,
ich hab da mal 'ne Frage:
Laut Amateurfunkverordnung §16, Abs. 7, ist Amateurfunkverkehr in offener Sprache abzuwickeln. Das ist für mich ein Hemmnis, um in SSB Betrieb zu machen. Allgemeine Abkürzungen usw. im CW-Betrieb sind ja "offene Sprache". Damit mache ich schon immer ohne Bedenken Betrieb in CW.
Ich bin mit Leib und Seele Sachse, und damit ist meine Aussprache auch entsprechend dialektisch gefärbt. Was ist nun, wenn ein Kontrolleur der Bundesnetzagentur mein SSB-QSO hört, aber auf Grund meines sächsischen Sprechens mich nicht versteht?
Kann der mich verdonnern, nur noch hochdeutsch zu sprechen, evtl. entsprechende Lehrgänge zu besuchen oder gar den SSB-Betrieb verbieten?
Unsichere Grüße
Jürgen
DL1JGS