Hallo zusammen,
ich habe gestern mal testweise alle EU-Rufzeichen blockiert, wie Peter (und viele andere) schon feststellte. Danach erhielt ich einiges an interessanten Zuschriften, die das Thema rechtlich bewerteten, u.a. von anderen Betreibern von RBN-Webseiten, DX-Clustern, usw.
Rufzeichen sind per se schon personenbezogene Daten, allerdings ist die Verarbeitung derer ja unter bestimmten Umständen durchaus zulässig. U. a. kann man hier Grund 47 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…16R0679&from=EN) anführen:
- Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Aktivitätsmessung im Amateurfunk, zur Untersuchung der Ausbreitungsbedingungen, d.h. es werden Amateurfunkrelevante Zwecke verfolgt (d.h. berechtigtes Interesse liegt vor).
- Die Verarbeitung erfolgt für den Betroffenen nicht völlig unerwartet: Wer auf den Amateurfunkfrequenzen CQ ruft, tut dies wissentlich öffentlich. Im Amateurfunk kann niemand erwarten, dass seine Sendungen nicht in irgendeiner Form erfasst werden. Hier besteht ein großer Unterschied zu z.B. Daten, die ich von einem Internetsurfer via Tracking erhoben werden. Diese sind sozusagen Nebenprodukte seiner eigentlichen Tätigkeit (er will z.B. eigentlich nur einen Artikel online lesen). Eine andere Parallele wäre die Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Ich gehe nicht auf den Marienplatz, um dort von einer Überwachungskamera erkannt zu werden, sondern weil ich z.B. in ein Cafe gehen will. Beim Amateurfunk sende ich aber, um gehört zu werden, und zwar potenziell von jedem.
Also werde ich erstmal so vorgehen, dass alle Rufzeichen in der Datenbank bleiben, aber es gibt selbstverständlich gemäß DSGVO ein Recht auf Löschung. Dieses werde ich bis morgen noch umsetzen. Ich denke, damit ist eine vernünftige Abwägung der Interessen aller erfolgt.
Es gibt natürlich eine relativ große Unsicherheit, wie das DSGVO in manchen Bereichen zu interpretieren ist - ich hoffe natürlich, dass ich selbst nicht in den Genuß komme, das vor Gericht klären zu müssen, und vertraue darauf, dass die Funkamateure untereinander vernünftige Lösungen finden.
Die weiteren von Peter angeführten Punkte (Veröffentlichung von Mitgliederlisten, usw.) sind auch alle absolut diskussionswürdig und wurden auch schon in diversen Gruppen erörtert, aber ich sehe hier nicht komplett schwarz (siehe Begründung oben). Erstmal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mitglied eines Clubs seinen eigenen Club dafür versucht zu verklagen oder abzumahnen, dass er in es in der Mitgliederliste steht (was schon immer gängige Praxis war) kann ich mir gut vorstellen, dass dies letztendlich als legitime Nutzung durchgeht.
Warten wir es ab. Es bleibt spannend.
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Fabian