DARC - Erhoehung der Gebuehren?


  • Das bedeutet in der Konsequenz langfristig die Wandlung der Amateurfunkdienstes hin zum Jedermannfunk, denn Masse statt Fachwissen wird den Gesetzgeber nicht überzeugen, ausserdem, wo sollten die zahlenden Kunden herkommen? Ich halte das für nicht durchführbar, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    Interessant vor diesem Hintergrund dürfte die Verwendung der zusätzlichen Mittel der PRO-Mitgliedschaft sein, die ursprünglich zum "Frequenzschutz" gedacht waren: Der Aufbau eines Web-SDR Netzes! Der DARC überlebt als (exclusiver) Betreiber (Provider) eines Remote-Netzes mit Funkstationen an exponierten HF-unverseuchten Lokationen.

  • Eine "Europäische Lösung" ist übrigens keine Lösung, da das Amateurfunkgesetz ein rein deutsches Regelwerk ist


    Das Amateuerfunkgesetz regelt lediglich Rechtsgrundlage für die Existenz und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunks in DL im grundsätzlichen, nicht jedoch dessen Durchführung (§6 und 7 AFuG).Das Amateurfunkgesetz ist daher sehr rudimentär und enthält keinerlei Regelung über Frequenzen, Leistungen, Betriebsarten, Einschränkungen, Prüfungsvoraussetzungen etc. Daher ist das Amateurfunkgesetz auch nicht Gegenstand und Ziel einer Interessenvertretung - denn das AFuG gibt es schon in einer sehr zufriedenstellenden Form.


    Alle praktischen Details, und die Ausgestaltung des Amateurfunks, und das ist das, was uns Funkamateure direkt betrifft, regeln Verordnungen. Und die wiederum sind überwiegend nationale Umsetzungen von europäisch beschlossenen Regelungen. Und daneben gibt es zahlreiche Normenwerke (CE, EMV, PLC etc), die in ihren Auswirkungen neben Anderen eben auch uns Funkamateure direkt betreffen.


    Interessenvertretung benötigen wir also nicht in Bezug auf das Amateurfunkgesetz, sondern um Einfluss nehmen zu können auf die Verordnungen, den Erhalt unserer Privilegien, z.B. auf Normung, EMV Regelungen, die den Amateurfunk (neben Anderen) direkt betreffen und beeinträchtigen können. Und das wird vornehmlich auf europäischer Ebene bestimmt.


    73 Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • mir ging es aber nicht um die Durchführung, sondern um die Stellung des Amateurfunkes in Deutschland als gleichberechtigt gegenüber anderen Funkdiensten - und der somit einen besonderen Schutz genießt.


    Nebenbei bemerkt: Auch die Einstufung des Amateurfunks als gleichberechtigter Funkdienst ist keine rein deutsche Regelung, sondern die Übernahme von internationalem Fernmelde-Recht, nämlich der " ITU Radio Regulations" Kapitel 6 (in Deutsch: "Vollzugsordnung für den Funkdienst"), wo "Amateur Radio Service" in der Liste der Funkdienste aufgeführt sit . Als völkerrechtlicher Vertrag, dem der Bundestag zugestimmt hat, ist sie bindend und damit automatisch in Deutschland geltendes Recht.


    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Das weiß ich nicht Bernhard,
    aber in allen Ländern, die die ITU Radio Regulations unterzeichnet haben, gilt der Amateurfunkdienst - wie darin geregelt - als Funkdienst. Die Einschränktungen sind in Anhang 25 aufgelistet.


    Ob der Amateurfunk im Rahmen eines eigenen Gesetzes geregelt ist, was hier in DL für uns Funkamateure ein großer Vorteil ist oder nur als Kapitel in einem allgemeinen Funk-Gesetz (Wie in UK der Wireless Telegraphy Act) oder nur in Form einer Verordnung, die sich auf die ITU Radio Regulations beziehen, wäre mal interessant aufzulisten. Vielleicht hat ja jemand hier den Überblick. Eine sehr informative Zusammenfassung über die Historie des Amateurfunks und seiner Regulierung gibt es hier: http://www.qsl.net/dl0pet/Geschichte.html


    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)