Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbefreiung

  • Hallo Selbstbauergemeinde,


    eine erfreuliche Nachricht auch für Funkamateure: Nach der kürzlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffenlichten Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wird sich ab dem 1. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert aus dem Ausland die in Artikel 27 der Zollbefreiungsverordnung genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es vorerst bei der Wertgrenze von 22 Euro.


    Stärker noch als bisher wird es dann lohnend, sich aus den USA oder Japan Bauteile zu beschaffen. Trotz manchmal absurd hoher Versandkosten sind die Teile häufig immer noch günstiger zu beziehen als in Deutschland. Bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sitzt man natürlich am kürzeren Hebel. Totalverlust sollte man einkalkulieren. Ich habe das getan, als ich vor einigen Wochen eine 6stellige LCD-Anzeige mit Mikroprozessor für ein QRP-Gerät für ca. 9,- Euro einschließlich Versandkosten in den USA bestellte. Die Größe des Displays entsprach zwar nicht ganz meinen Vorstellungen, aber das Gerätchen funktioniert. Aber selbst bei einem Totalausfall, 9,- Euro sind ein vertretbares Risiko.


    73 Tassilo (DF4WT)