beantwortet: Ausbildungsrufzeichen beantragen - aber wie?

  • Hallo QRPer,

    ist zum Beantragen eines DN-Rufzeichens ein bestimmtes Formular erforderlich oder kann man es formlos beantragen?

    Danke!
    Frank, DL9VF

    Speaky, BCR, FP, DRK, ... 8)

  • Hallo,
    das Ausbildungsrufzeichen kannst du ganz einfach formlos beantragen.
    Gib am besten zwei oder drei "Wunschrufzeichen" an, meist bekommt man das dann auch.

    vy 73 de Wolfgang, DC9FO & DN3FO

    73/72 de Wolfgang, DC9FO

  • Hallo
    Ich habe meins vor drei Jahren per Mail bei der Reg TP (Bundesnetzagentur) bestellt.

    73

    Alexander DN4KAD

    Alexander
    DG8KAD
    DOK G14 Herzogenrath
    Ham since 1989
    DARC DOK G-14 Herzogenrath
    EFA FIRAC
    DL-QRP-AG Nummer #2538
    Feld Hell Club #4515
    AGCW #3819
    DIG #6342
    QCWA #36458
    Ten-Ten 77493

    Einmal editiert, zuletzt von Alexander DG8KAD (29. September 2006 um 21:03)

  • Hallo Frank,

    ein Ausbildungscall kann formlos bei der für den Antragsteller zuständigen Aussenstellen der Bundesnetzagentur beantragt werden. Man sollte allerdings darauf achten, dass man die gewünschte Klasse des Ausbildungscalls angibt. Auch Klasse-A-Amateure können nämlich ein Klasse-E-Ausbildungscall bekommen (das wäre mir beinahe passiert, aber die Sachbearbeiterin der BNetzA hat freundlicherweise telefonisch nachgfefragt!).

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG

    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!

    http://www.golf19.de

  • Hallo,

    danke für Eure Tips. Den formlosen Antrag habe ich jetzt abgeschickt,
    aber an die Lizenzklasse habe ich nicht gedacht.
    Werde also sicherheitshalber mal anrufen :)

    vy 73''-

    Frank, DL9VF

    Speaky, BCR, FP, DRK, ... 8)

  • werden für das Ausbildungsrfz. separate Gebühren fällig?, ist die Zuteilung befristet?

    dk fr Info!, 72,3!

    Tom

    72/73, Tom 4 . .-

    Das schöne an einheitlichen Standards ist, dass man so viele verschiedene zur Auswahl hat.

  • Hallo Tom,

    auch diese Info findet man hier ! (Der DARC ist nicht so schlecht wie sein Ruf !)

    Gem. Anlage 2 der AfuV kostet die Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichen 70,00 Euro. (Diese Gebühr ist auch im Gegensatz zu vielen anderen Einträgen der Analge 2 konstant).

    Weitere Gebühren (EMV und Frequenznutzungsbeitrag) werden nicht erhoben. Die Zuteilung ist seit einiger Zeit nicht mehr befristet.

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG

    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!

    http://www.golf19.de

  • ... und die Bearbeiter in Berlin und Magdeburg sind wirklich nett.
    Ich hatte ein paar Wünsche bzgl Ausstellungsdatum und Rufzeichen,
    das wurde alles sehr positiv aufgenommen.

    Mal sehen, wie es weitergeht :)

    vy 73''- Frank, DL9VF

    Speaky, BCR, FP, DRK, ... 8)

  • wird das DN call denn auch in 2007 teuer... oder bleibt das konstant ?
    73 Volker

    ______________

    73 de Volker,
    1DL 1 VAW

    2 Mal editiert, zuletzt von dd1vw (4. Oktober 2006 um 22:58)

  • Hallo Volker,

    wie ich in meinem letzten Posting schon geschrieben habe, ist die Gebühr für die Zuteilung eines Ausbildungscalls konstant. Und konstant bedeutet: keine Änderung, nicht billiger und nicht teurer, kostet dieses Jahr genauso viel wie leztes Jahr und auch wie nächstes Jahr oder auch: konstant!

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG

    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!

    http://www.golf19.de

  • Hallo Frank...
    ja schon begriffen.. .muss ich überlesen haben.
    Kurz vor Deinem Posting hatte ich den Passus aber auch in der DARC Linkliste gefunden.

    73 Volker

    ______________

    73 de Volker,
    1DL 1 VAW

  • Heute lag die DN-Lizenz im Briefkasten.

    Rufzeichenwunsch wurde berücksichtigt, Gebühren wie oben genannt,
    Bearbeitungszeit (incl 3x Postweg -ich hatte erst die falsche Aussenstelle angeschrieben-,
    Wochenende und Feiertag): 7 Tage --- ich bin begeistert !

    vy 73''- Frank, DL9VF

    Speaky, BCR, FP, DRK, ... 8)

  • Hallo
    Ich habe meins vor drei Jahren per Mail bei der Reg TP (Bundesnetzagentur) bestellt.

    73

    Alexander DN4KAD


    Per Mail erreiche ich dort niemanden kommt immer dieser komische Dämon Return dingens als Antwort das die Email nicht zugestellt werden kann. :?: :?:

    Muss ich dann wohl ein formlosen Brief schreiben. Aber wohin??
    Ist jetzt Mülheim für Dortmund zuständig????

    Auf der Seite der Bnetz steht Mühlheim/ Köln für Zentrale Angelegenheiten für Amateurfunk.

    Hat vieleicht jemand vor kurzen mal ein DN Rufzeichen beantragt?

    Danke!

    Gruß
    Michael

    73 de DG7DME Michael

  • Hallo Michael,

    das Einfachste wird sein, in Köln (Frau Ramacher, Tel. (0221) 94500-0) oder in Münster (könnte für Dortmund eher zuständig sein, Tel. (0251) 6081-0) anzurufen und die entsprechenden Informationen zu erfragen.

    :)

    73

    Stefan

    73 de Stefan DK6TM

  • Hallo Michael,

    für das Stadtgebiet von Dortmund ist in Sachen Amateurfunk die Ast Münster zuständig. In Dortmund gibts bei der BNetzA keinen Amateurfunk mehr.

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG

    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!

    http://www.golf19.de

  • Nur mal so zu Info!

    Für Dortmund ist Münster zuständig.
    Per Email kam auch ein Schriftstück was eigenhändig ausgefüllt werden muss. Dann kann man es per Fax oder per Post an die zuständige Außenstelle senden.

    Ich habe das Schriftstück mal als Datei angehängt, da es des öfteren immer mal nach einem Vordruck gefragt wurde.

  • Tschuldigung wenn ich das wieder ausgrabe, aber reicht für den DN Funkverkehr ein einfaches Papierlogbuch aus?
    Denn das muss man ja führen.

    Deshalb meine Frage, wie machen das die DN Ausbilder mit der Logbuchführung?

    Gruß
    Michael

    73 de DG7DME Michael

  • Bei uns in der Clubstation werden DN Verbindungen auch nur ins normale Papierlog eingetragen, ich nehme also mal an, dass das reicht!

  • geht eigentlich nur in Papierform:
    Der Auszubildene trägt die QSO in das Logbuch ein und der Ausbilder bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben
    73 Wolfgang