Petition gegen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetz

  • Hallo,

    eigentlich sollten wir ja politische Äußerungen aus dem Forum heraushalten, aber dieser Vorstoß betrifft gerade auch uns Funkamateure.

    (Wenn es der Leitung des Forums ungeeignet erscheint, ...)

    Die CDU möchte das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen. Das wiederum hat in der Vergangenheit immer wieder geholfen, Missstände in Regierungen und Verwaltungen aufzudecken. Das IFG zwingt einerseits Minister/Ministerien, aber auch Bürgermeister auf Fragen zu antworten.

    Treibende Kraft ist Hr.Amthor. Der wiederum ist Opfer des IFG. Ihm wurden mal fragwürdige Geschäftsbeziehungen damit nachgewiesen.

    Es gibt hier eine Petition, die gegen eine Abschaffung ist.

    Bitte bei "openpetition.de" nach dem Begriff "Informationsfreiheitsgesetz" suchen.


    Es grüßt der
    Hajo

    Einmal editiert, zuletzt von dl1sdz (1. April 2025 um 23:31)

  • Die Petition stammt von Lars Klingbeil und Frau Esken, beide leitend in den Koalitionsverhandlungen.

    Beide können die Abschaffung des IFG im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verhindern oder eben keine Koalition mit der CDU/CSU eingehen. Sie haben das Mandat und die Macht dazu.

    Petitionen sind doch eigentlich für einfache Bürger. Parteivorsitzende haben bessere Möglichkeiten.

    Und ja - ich finde das Thema hier deplaziert.

  • Hajo, vielleicht kann man das unter Funkamateuren mit DK7DQ besprechen? Und das wäre auch der einzige Bezug zum Forum, das in der Tat eine freie Zone von Parteipolitik sein sollte. Trotzdem danke für die Info.

    73, Michael, DF2OK.
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    3 Mal editiert, zuletzt von DF2OK (2. April 2025 um 13:11)

  • Petitionen sind doch eigentlich für einfache Bürger.

    Funkamateure sind auch einfache Bürger.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Etwas OT als Info: das IFG gilt nur für/gegen Bundesbehörden. Das hilft uns schon, wenn (EMVG und Co) von Bundesbehörden (BNetzA,....) angewendet/erlassen werden. Leider hilft es aber nicht bei Landes und Kommunalbehörden (Antennenverbote o.ä.). Eine Petition zur Erweiterung in Landes-/Kommunalrichtung wäre mir lieber.

    Aber: Es führt auch dazu, daß bei einer Bürgeranfrage zu Amateurfunkantennen die BNetzA alle Unterlagen, die bei ihr eingereicht wurden, dem Fragesteller zur Verfügung gegeben werden müssen. Deshalb schreibt die BNetzA auch, daß bitte nur angefordete/erforderliche Unterlagen eingereicht werden sollen (und kein Roman zur Afu-Station). Weitere Unterlagen bleiben beim Funkamateur auf Nachfrage/Abruf, z.B. bei Messungen der BNetzA, müssen aber nicht einem Fragesteller zur Kenntnis gebracht werden (Privatbesitz).

    D.h. beim IFG sind "Licht und Schatten" dicht beieinander. Abschaffen ..... m.E. nein, aber ...... (hat nichts mit Politik zutun, sondern betrifft uns ebenso wie AfuG und AfuV mit Bauordnungen, BEMFV usw.)

    73 Peter

    PS DK7DQ hat sicher andere Sorgen ....................

  • Alles ganz nett. Aber nicht zwingend bindend, eine OpenPetition. Fundstelle www: "Petitionen auf privaten Plattformen wie change.org, Avaaz oder OpenPetition erregen manchmal öffentliche Aufmerksamkeit, haben aber derzeit insbesondere auf Bundesebene keine direkte juristische oder politische Bindung."

    https://www.juraforum.de/lexikon/petition

    Siehe auch https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…4p&opi=89978449 Mitte Dokument bei der Gegenüberstellung der Verfahren.

    73, Michael, DF2OK.
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    2 Mal editiert, zuletzt von DF2OK (2. April 2025 um 21:00)

  • Aber nicht zwingend bindend

    Das ist richtig, aber immer noch besser als schweigende Zustimmung. Man kann natürlich auch seinem Abgeordneten direkt schreiben, aber wer macht das schon.

    73 de Haiko DF9HC