Bundesnetzagentur Amateurfunk Gebuehren 2025

  • Hallo werte OMs,


    das neue Jahr hat angefangen und im Hinterkopf taucht der Gedanke auf, ja nicht zu vergessen die erforderlichen Gebühren an die BNetz

    zu überweisen. Wisst Ihr ob wir dazu noch überhaupt eine schriftliche Aufforderung erhalten oder es selber unaufgefordert anweisen müssen.

    Hat jemand Infos dazu? Beim DARC auf der Webseite, in der Suche konnte ich dazu keine Treffer finde, eigentlich schade, sofern ich die richtigen

    Stichwörter eingegeben hab.


    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    vy73

    Markus

  • Hallo Markus,

    meinst Du die Rechnungen der Bundeskasse Trier? Denke, die Forderungen sind aufwandsabhängig, also flexibel und die Rechnungslegung erfolgt zweijährig, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

    73 aus Sachsen-Anhalt

    Falco - DL2LQC

  • Hallo OM Falco,

    diese Rechnungen meine ich. Das die variieren ist mir bekannt, allerdings war die zeitliche Abfolge der Einforderung auch oft variabel.

    Ich habe auch irgendwo gelesen, dass bei nicht Entrichtung die Lizenz verfallen kann, weshalb ich da etwas sensibilisiert bin.

    Mit zunehmendem Alter hat man die ganzen Änderungen nicht mehr auf dem Radar und ob eine Einzugsermächtigung für die BNetz

    Gebühren möglich ist ist mir nicht bekannt.


    Danke Dir für den Hinweis.

    vy73

    Markus

  • Wenn man die Berichte von gestörten Funkamateuren und die Hilflosigkeit der BNetzAgentur beim Schutz der Betroffenen hier verfolgt, frage ich mich ernsthaft, ob die Erhebung dieser "Frequenzschutzbeiträge" für Funkamateure überhaupt noch gerechtfertigt ist.

    Bundesnetzagentur Frequenzschutzbeiträge

    73 Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Na wenn man genug Mammon hat, könnte man ja vor dem Europäischem-Gerichtshof dagegen klagen.

    Man würde sich zwar unbeliebt machen, könnte aber etwas Druck erzeugen, allein durch die Einreichung einer solchen Klage.

    Leider kann man aber dabei nicht immer abschätzen, was die Politik dann für ein Auge auf die AFU-Gemeinde wirft und ob dieser

    Protest nicht andere negative Folgen für uns nach sich ziehen würde.

    Unsere Privilegien bezüglich der Frequenznutzung sind ja der Industrie schon lange ein Dorn im Auge, siehe die Diskussion

    im Zusammenhang mit Galileo und dem 23cm-Band.


    vy73

    Markus

  • Hallo OM´s

    Man fragt sich sowieso warum wir als Funkamateure Frequenz Nutzungsgebühren zahlen müssen. Freenet , PMR, CB Funk nutzen Frquenzen genauso wie wir und zahlen nichts dafür-

    vy 73 Reiner

  • Wir zahlen keine Frequenz-Nutzungsgebühren, wir zahlen Frequenzschutzbeiträge und EMV-Beiträge. Die werden laut Gesetz begründet unter Anderem für die Aufwendungen der Bundesnetzagentur für:

    "Nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und dem Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (FuAG) gehören dazu beispielsweise "die Bearbeitung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten (Störungsbearbeitung)" sowie "Maßnahmen im Rahmen der Geräteüberprüfung".


    Warum erhebt die Bundesnetzagentur Beiträge von uns? Weil sie es kann:

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass der Anspruch auf diese wiederkehrenden Beiträge besteht, soweit das Allgemeininteresse an der Erfüllung der Aufgaben angemessen beitragsmindernd berücksichtigt wird."

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)


    Der Spruch gefällt mir, danke Günter, wie auch für die rechtlichen Passagen.

    Habt Ihr noch was zu meiner Eingangsfrage? Da ist das Thema etwas unter gegangen.

    vy73

    Markus

  • Hallo Markus,

    einfach abwarten. Wenn die Geld wollen, werden die sich ganz sicher melden! Hat bei mir über all die Jahre bestens funktioniert. Keine Angst, die Lizenz wird nicht so schnell eingezogen...

    Gruß Stefan

    Strengt euch an! Der Tag versaut sich nicht von alleine! :D

  • Hallo,

    ich bekomme in unregelmäßigen Abständen Rechnungen von der Bundesnetzagentur. Meist für mehrere Jahre in unterschiedlicher Höhe. Die bezahle ich dann. Wenn sich das ändern sollte, sollte man doch zumindest eine letzte schriftliche Mitteilung darüber bekommen. In der Rufzeichenliste vom 01.01.2025 bin ich jedenfalls noch drin.

    Bernd

  • Ein Amateurfunkrufzeichen wird nicht wegen Rückständen bei der EMV-Abgabe entzogen. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.

    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Die Gebühren kamen früher pauschal pro Jahr (bzw. monatlich per Telefonrechnung). Nachdem irgendwer/irgendwann beschlossen hat, amtliche Gebühren nach Verursacherprinzip auf zu schlüsseln, wurde die BNetzA mehr oder weniger dazu verdonnert, die Afu Pauschalgebühr ab zu schaffen. Die muß seitdem statistische Buchführung über Störungen, Aufwand etc. führen, sowie das hoheitliche Recht zur Frequenznutzung nach Proporz aufteilen und berechnen. Da der Aufwand nicht ganz unerheblich ist, faßt man unsere "horrenden" Gebühren alle zwei bis drei Jahre zusammen und fordert diese ein.

    Man hat damit einer an sich nützlichen Idee ohne weiteres Nachdenken Geltung verschafft, bei der Kosten <-> Nutzen Betrachtung den Bach runter ging. Seitdem es dieses Verfahren gibt, zahlen wir unterm Strich per dickem Daumen die gleiche Jahresgebühr wie seit der ersten Nachkriegs-Lizenzausgabe (max. mit Inflationsausgleich). Ich müßte jetzt tief graben, um den Ideenentwickler zu benennen. Etwas unsachlich - aber einfacher - kann es eigentlich nur die EU oder die SPD (lt. Rudi Carells Sommersong) gewesen sein. :)

    73 und HNY Peter

  • Die Regelung der Aufschlüsselung nach Kosten kam weder von der EU noch von der SPD, auch nicht von Rudi Carell, sondern ist eine Vorgabe vom Bundesverwaltungsgericht. Nach zwei „Musterverfahren“ in den Bereichen „Rundfunk“ und „Flugfunk“ wegen der pauschalen Gebührenhöhe wurde die Regelung einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei in mehreren Urteilen bestätigt, dass der Anspruch auf diese wiederkehrenden Beiträge besteht, soweit das Allgemeininteresse an der Erfüllung der Aufgaben angemessen beitragsmindernd berücksichtigt wird. Ein entsprechender Abschlag („Selbstbehalt des Bundes“) ist seither bei der Bestimmung der Beitragssätze zu ermitteln und zu berücksichtigen.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • sondern ist eine Vorgabe vom Bundesverwaltungsgericht.

    Hallo Günter,

    nimm's bitte nicht tierisch ernst. Das ganze ist nach und nach hochgekocht, nachdem die Allgemeinheit von Behörden mit immer höheren Gebühren beglückt wurde. Dabei zahlen wir für den Behördenapparat (und gelegentlicher Arbeit für den Bürger :) ) bereits ab kleinster Kommune Steuern. Nachdem die Gebühren für immer neue Erlaubnisse und selbsternannte "amtliche" Tätigkeiten (Kontrollen etc.) wuchsen wie im Frühling die Natur, verlangten viele Zahler etwas mehr gerechte Aufteilung nach Verursacher/Nutznießer, anstelle von Pauschalen per Gießkanne.

    Irgendwann war dann auch mal der Funk dran, mit dessen (alter) Pauschale wir problemlos auch heute noch beim Amateurfunk kostendeckend wären, bzw. fast den gleichen Betrag pa zahlen würden. Das fiel halt zeitlich in etwa mit Rudi Carell und EU zusammen :) .

    Flugfunk war wohl mehr ein Alibi für Rundfunk/TV. Letztere geben es dann auch nur wieder an ihre "Verbraucher" weiter, mit gesetzlicher Zwangspauschale bei Radio/TV. Ich warte noch auf die CO2-pro-Kopf-Pauschale und werde dann auf Gewichtsabhängigkeit bestehen .............. :) (mit gebührenpflichtigem Wiegen).

    Bisher hat es der DARC-Vorstand per RTA auch geschafft, daß es für Amateurfunk in etwa gleich geblieben ist .

    73 HNY Peter

  • Danke für den Link Bundesgesetzblatt 2025 Nr. 4.

    Ja pro Jahr: 29,22 €.

    Dann bin ich auf die Festsetzung der Kosten in einem Bescheid gespannt.

    73 de Uwe

    Funkamateur Klasse A - 16.05.2013

  • Hallo Peter,

    Na wie auch Du auf allen uns zugeteilten Frequenzen.

    Auch wenn er die letzten Jahre eigentlich nur 70cm Relay Betrieb war.

    73 de Uwe

    Funkamateur Klasse A - 16.05.2013