CE-Zeichen KH1 / qrp labs "assembled kits" ??

  • Hi,

    bekanntlich dürfen ja Fertiggeräte ohne CE-Bescheinigung nicht in der EU im Umlauf gebracht werden. Elecraft schreibt das folgerichtig auf seiner Homepage: https://elecraft.com/products/kh1-transceiver

    NOTE: We currently cannot ship the KH1 to any EU country. The KH1 is currently not CE certified. If you are interested in purchasing a KH1, please contact any of our European distributors listed here.

    Carlo Bianconi (https://www.carlobianconi.com/catalogo-prodotti/elecraft) hat den KH-1 wohl deswegen gar nicht im Sortiment.

    Lutz Electronics aus der Schweiz (nicht-EU) hat den KH-1 im Sortiment, schreibt aber (https://lutz-electronics.ch/sota-2/sota-tr…elecraft-kh1/):

    Der KH1 ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Europäischen Markt ausschliesslich als Kit (Bausatz) verfügbar.

    Und bieten dann an, das Gerät für 99.90 SFr aufzubauen.

    KH1 „Ready-Built“-Option | Aufbau des Kits zum Fertiggerät und Kurztest Grundfunktionen | CHF 99.90

    Was ich rechtlich nicht verstehe: Wo ist der Unterschied, ob ich ein Gerät einführe, das in der USA zusammengebaut wurde oder ob ich ein Gerät einführe, das in die Schweiz als Kit eingeführt wurde und dann aber von der Schweiz zusammengebaut wurde? Braucht das dann kein CE-Zeichen mehr?

    Das Gleiche gilt ja wohl auch bei den "assembled" Kits von qrp-labs, oder? Die Türkei ist nicht in der EU und den einzigen Unterschied sehe ich darin, dass QMX etc. gleich vom Hersteller der Kits in der Türkei zusammengebaut werden. Oder hat qrp-labs seine Produkte CE-zertifizieren lassen?

    Klar ist, dass Kits(!) in die EU eingeführt werden dürfen....

    73 und schöne Feiertage!

    Peter DL3NAA

    DL3NAA
    Name: Peter
    QTH: Kehl (JN38VN)
    DOK B14, HSC 1023, VHSC 186
    QRP von 80 Meter bis 10 Meter CW

    Life is too short for QRP!

    Satis longa vita - Das Leben ist lange genug! (Seneca)

  • Naja

    Weil auf dem Luzi/Elecraft Kaufbeleg vermutlich KIT steht, Bausatz.... und nirgendwo, wer es zusammengebaut hat?
    Folglich hat es doch der Käufer zusammengebaut und alles ist im Lot?

    ;)

    SOLF-Owner Group #005 Vy 72 / 73 de Fred :thumbup:

  • Würde das so sehen, dass wenn er aus einzelnen Bauteilen ein Gerät herstellt, er der Hersteller ist und somit die Haftung für die üblichen Anforderungen ist inklusive Abgaben etc, wenn das in sie EU importiert wird. Genauer kann das aber bestimmt die Bundesnetzagentur oder Zoll beantworten

    Maßgeblich ist hier der Text der Richtlinie und die Auslegung durch Gerichte und nicht eine exekutive Behörde wie die Bundesnetzagentur. Glücklicherweise war das Thema Kit und Selbstbau und Kits bislang kein Thema für die Behörden, darum sollte man darum gar nicht so viel Wind darum machen. Schlafende Hunde weckt man besser nicht, wie das Sprichwort sagt.

    Die Regel um die es hier geht, ist die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU bzw. ihre deutsche Umsetzung das Funkanlagengesetz von 1917. In der wird die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt geregelt. Und in diesem Gesetz in §2 ist das Priveleg für Funkamateure verankert. Es sag nämllich, das selbst gebaute oder modifizierte Geräte nicht unter diese Richtlinie fallen. Im Wortlaut:


    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne von § 2 Nummer 1 des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2473) geändert worden ist, verwendet werden, es sei denn, die Anlagen werden auf dem Markt bereitgestellt; als nicht auf dem Markt bereitgestellt gelten:

    a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre Zwecke verwendet

    werden,

    b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden, sowie

    c) Funkanlagen, die von Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und

    wissenschaftlichen Zwecken zusammengebaut wurden.

    Eine Festelegung, ab wann eine Funkanlage als "Bausatz, der von Funkamateuren zussammengebaut wird" gilt, ist in der Richtlinie nicht näher spezifiziert und wird offensichtlich sehr großzügig gehandhabt. Und daran sollte man auch nichts ändern und kein großes Buhei darum machen. Ich glaube nicht, dass es irgendjemand nützt, im vorauseilenden Gehorsam bei der Bundesnetzagentur anzufragen.

    Freut Euch an den Kits von Hans Summers oder Elecraft oder von Anderen und genießt als Funkamateure dieses Ausnahmeprivileg von der Funkalagenrichtlinie und baut weiter Kits zusammen. Das wahre Problem sind nicht die paar Kits für Funkamateure, sondern die Millionen von chinesischen Schrottprodukten, die den EU-Markt fluten und sich einen feuchten Kehricht um die Einhaltung von CE-Richtlinien scheren.

    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Würde das so sehen, dass wenn er aus einzelnen Bauteilen ein Gerät herstellt

    Das muss nicht sein. Es werden beispielsweise zwei unabhängige Verträge geschlossen:

    - ein Kaufvertrag für den Kauf eines Kits

    - ein Dienstleistungsvertrag, der beinhaltet, dass das gekaufte im Eigentum des Funkamateurs befindliche Kit vom Auftraggeber für den Funkamateur zusammengebaut wird.

    Und damit wäre der Verkäufer des Kits nicht Bereitsteller im Markt im Sinne der Funkanlagenrichtlinie und die Ausnahmeregelung für Bausätze nicht verletzt.

    Die Richtlinie erfordert im Wortlaut nicht, dass ein Bausatz vom Funkamateur eigenhändig zusammengebaut werden muss. Aber wie schon gesagt, am besten macht man keine Wind und belässt es bei der großzügigen Handhabung.

    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Schweiz gehört bei diesen Spielregeln zur EU. Es ist also bereits in die EU/Schweiz eingeführt worden. Der Zusammenbau ist Werk-/Dienstleistung die Du extra bezahlst. Außerdem: kaufen tust Du den Bausatz..................

    73 Peter (meine unmaßgebliche Definition :) )

    Ups: Günter war schneller, danke für gleiche Meinung

  • Falsch...

    Die Schweiz gehört bei Diesen Spielregen so was von gar nicht zur EU...
    Die hätten dass bloss gerne.

    SOLF-Owner Group #005 Vy 72 / 73 de Fred :thumbup:

  • Die Schweiz gehört zwar nicht zum Binnenmarkt der EU, der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist aber durch verschiedene bilaterale Abkommen mit der EU vereinbart. Sie übernimmt daher aus gutem Grund viele EU-Richtlinien 1:1 und überführt sie in nationales Recht. Denn die Schweizer (von Ausnahmen abgesehen) sind nicht blöd, sondern gewitzt. Die EU ist ihr größter Markt und da hält man sich an Spielregeln wie die Funkanlagenrichtilinie, wenn das erforderlich ist, um gute Geschäfte zu machen.

    BAKOM Neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Fernmeldeanlagen

    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited once, last by DL4ZAO (March 29, 2024 at 1:56 PM).