Suche Schaltplan des FA-NF-Filters BX-084

  • Moin moin,

    mir ist die abgebildete Platine "zugelaufen". Ich hatte zwar rasch raus gefunden, dass das Filter von DJ3VY entworfen, im FA 09/2012 beschrieben und als Bausatz des Funk-Amateur-Shops verkauft wurde, aber habe trotz "Googlens" nix näheres drüber gefunden (habe kein FA-Abonnement und daher wohl nur eingeschränkten Zugriff auf deren Ressourcen).

    Eigentlich ist die Platine ja sehr übersichtlich angelegt und Standard-Schaltungs-Technik, aber falls jemand den Schaltplan herumliegen hat, wäre das Spielen mit/an dem Ding leichter. Ein schlechter Scan oder ein abfotografierter Schaltplan würden mir reichen.

    73,

    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    bei aller Freude über die gegenseitige Unterstützung hier im Forum:

    Bitte beachtet die Urheberrechte. Der Scan trägt einen eindeutigen Hinweis darauf.

    Es ist doch nicht so schwer, das per PN auszumachen oder auf andere Weise, die keine Rechtsstreitigkeiten auslöst.

    Tut mir leid, deswegen hier einschreiten zu müssen.

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Kein Grund für ;( und Schuld...

    Einerseits dürfen privat erstellte Kopien an Freunde (wie hier) weitergegeben werden, allerdings nicht öffentlich. Deswegen mein Hinweis auf die PN/Konversation.

    Andererseits hat Günter, DL4ZAO, erst letztens hier etwas geschrieben, an das ich mich erst jetzt erinnere:

    "Nebenbei bemerkt: Schaltbilder, sofern sie nicht außergewöhnlich künstlerisch individuell gestaltet sind, unterliegen - wie alle technischen Zeichnungen mit standardisierten Symbolen - keinem Urheberrechtsschutz; sie erfüllen nicht die Anforderungen an die Schöpfungshöhe, um als Werk zu gelten. Und zitieren darf man sie sowieso."

    Leider habe ich noch nicht nachlesen können, wo das so geregelt ist.

    Es würde mich in der Frage etwas entspannter machen...

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    Hast schon recht - ich hatte kurz überlegt, ob so ein öffentlich herum liegender Schaltplan eine Urheberrechts-Verletzung darstellen könnte und ob der FA im konkreten Fall Schritte unternehmen würde (Stichwort: Negativ-Werbung). Hatte das zwar gedanklich verneint, aber das sind Probleme, für die man keine Zeit und kein Geld verschwenden möchte und denen man deshalb aus dem Wege gehen sollte.

    Zu dem Zitat von Günter: möglicherweise gilt das für einen nachgezeichneten Schaltplan, nicht jedoch für einen Scan, der eindeutige Hinweise auf die Quelle trägt.

    Sollte ich mal wieder so etwas suchen, werde ich "falls vorhanden, bitte per PN senden" anfügen.

    73,

    Ralf

  • Es lässt sich nachlesen: Schützenswert nach dem Urheberrecht sind "Werke", denen man die Attribute als persönliche und geistige Schöpfung zusprechen kann. Bestimmend ist die Individualität und die Schöpfungshöhe. Schaltpläne fallen nach dieser Auffassung nicht als Werk unter das Urheberrecht, da sie aus genormten Zeichenelementen zusammengesetzt sind, und es ihnen an Individualität und Schöpfungshöhe mangelt. Der Schutz durch das Urheberrecht orientiert sich also an der individuellen "Schöpfungshöhe":

    Zum Verständnis: Es ist dabei zu unterscheiden zwischen dem Schaltplan (der eigentlichen Zeichnung), und der dahinterstehenden Idee der Schaltung, die sich in der Schaltplanzeichnung nur ausdrückt. Ideen sind frei und nicht per se geschützt. Schaltungsideen könnnen nur, wenn sie neuartig sind, als Erfindung patentiert werden oder als eingetragenes Geschmachsmuster vor gewerblicher Verwertung geschützt werden.

    Schöpfungshöhe – Wikipedia


    https://www.juraforum.de/lexikon/schoepfungshoehedaraus zitiert (letzter Abschnitt)

    "Wichtig zu bemerken ist, dass die deutsche Justiz wissenschaftlichen oder technischen Texten und technisch-wissenschaftlichen Darstellungen einen Schutz des Inhalts nicht gewährt. Für den Urheberrechtsschutz ist lediglich Anordnung sowie Einteilung des Materials, die Form und Art der Sammlung von Ausschlag. Wissenschaftliche und politische Gedanken sollen 'Gegenstand der freien geistigen Auseinandersetzung' sein und nicht auf dem Weg über das Urheberrecht monopolisiert werden."

    Das führt zu der schwer verständlichen Einsicht, dass ein geknipstes Foto von Tante Else Urheberrechtsschutz genießt, ein elektrischer Schaltplan aber nicht, auch wenn hinter dem Schaltplan eine äußerst pfiffige oder ausgeklügelte Idee steht. Eine technische Zeichung kann allerdings unter gewissen Voraussetzungen als Werk schützenswert sein; und zwar dann, wenn sie besondere individuelle Merkmale aufweist und die Anforderungen an eine Mindest-Schöpfungshöhe erfüllt. Gekonnt gemachte Explosionszeichnungen oder Skizzen und Baupläne eines Architekten gelten als geschützte Werke.

    So führten die Richter am Bundesgerichtshof aus:

    "...Es ist jedoch anerkannt - und aus urheberrechtlicher Sicht völlig selbstverständlich -, daß sowohl der technische Inhalt der Schaltung als auch der technische Gestaltungsspielraum bei Entwurf der Schaltung für den urheberrechtlichen Schutz des Schaltplans völlig irrelevant ist. Die erforderliche Schöpfungshöhe des Schaltplans und anderer Darstellungen technischer und wissenschaftlicher Art kann sich nur aus einer besonderen Darstellung der Schaltung ergeben, die jedoch auf den Inhalt, also die Auswahl und Anordnung im Sinne der Verschaltung der Bauteile, keine Auswirkungen besitzt...."

    Für einen Zeitschriftenartikel heißt das nach meiner Auffassung. : Texte, Grafiken und Fotos bzw. der komplette Artikel fallen als "Werk" unter den Schutz des Urheberrechts. Gewöhnliche Schaltplanzeichnungen mit genormten Symbolen - wie z. B. Transistor oder Widerstandssymbol, gelten mangels individueller Schöpfungshöhe in der Regel als nicht als schützenswert im Sinne des Urheberrechts.

    73

    Günter



    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    5 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO (17. August 2023 um 14:26)

  • Hallo Günter,

    vielen Dank, das Du Dir die Arbeit gemacht hast, uns das hier so ausführlich zu erläutern.

    👍🏻👍🏻

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Jürgen,

    als Betreiber einer Webseite hatte ich mir damals Rat geholt, um nicht irgendwann von einer kostenpflichtigen Abmahnung überrascht zu werden.

    Was man auch noch ansprechen sollte, weil es in diesem Technikforum schon mal in Anspruch genommen wird, ist das Zitatrecht.

    Das Zitatrecht erlaubt es, fremde Werke oder Werkteile zustimmungsfrei in ein eigenes Werk einzubinden oder im Rahmen einer technischen Diskussion zu verwenden, wenn es einem besonderen Zweck dient. Es ist allerdings an strikte Bedingungen geknküpft. Die Quelle und der Autor müssen genau benannt werden, es muss als Zitat gekennzeichnet sein und das Zitat muss als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage dienen. d.h., es muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk erfolgen und es darf nur in dem Umfange zitiert werden, wie es zur inhaltlichen Auseinandersetzung notwendig ist.

    Beispiel: Ein Bildzitat mit Rahmen einer Auseinandersetzung zum Thema in einer technischen Forumdiskussion kann erlaubt sein, ein Bildzitat nur als Schmuckelement wäre nicht erlaubt. Außerdem ist es nicht erlaubt, einen ganzen Artikel oder große Teile davon als Zitat zu verwenden.

    Mehr Info: "Wann können sie sich auf das Zitatrecht berufen, Uni-Konstanz"

    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    4 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO (17. August 2023 um 17:16)

  • Günter,

    nochmal Danke, das Du das Wissen auch zum Zitatrecht hier teilst. Finde ich super.

    Ich werde die Beiträge noch in ein eigenes Thema kopieren, Interessierte können es dann schneller finden.

    Viele Grüße

    Jürgen