eHaJo schliesst zum Ende des Jahres

  • OT eine Bitte: wir sind hier offensichtlich in mehreren Generationen im Forum. Vielleicht könnten wir uns auf allgemeine Abkürzungen einigen, die man ohne Wiki oder Suchmaschine sinnvoll verstehen (und einordnen) kann. Ich habe auch noch einige Sandkasten-Vokabeln in petto, aber die werden dann wiederum andere Altersklassen nicht verstehen.


    dbddhkp 73 Peter :)

    Du hast ukam vergessen.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Folks!

    Es gibt nochwas Unsinniges: Bausatz kontra Teilesatz bzw Teilesammlung.

    Bausatz braucht Trottel sichere Anleitung. Wenn das Teilesatz genannt wird reicht irgendein oberflächliches Paierl. Inhalt abseits vom Namen und dem Papierl ident.


    Einfach blöd was da an Haarspalterei gemacht wird.

    -AH-

  • Hallo -AH-,


    mir gelingt es nicht deinen Beitrag zum Thema einzuordnen und vor allem zu verstehen. Wie meinst du das? Streiche Bausatz und setze Teilesatz und alles ist gut? Und welche Rolle spielt die Trottel sichere Anleitung? Und wo kann man, wenn du das so meinst, diese persönliche Feststellung belastbar nachlesen? Welches Papierl ident.?

    vy 73 de Dirk, DH4YM

  • Hallo -AH-,


    mir gelingt es nicht deinen Beitrag zum Thema einzuordnen und vor allem zu verstehen. Wie meinst du das? Streiche Bausatz und setze Teilesatz und alles ist gut? Und welche Rolle spielt die Trottel sichere Anleitung? Und wo kann man, wenn du das so meinst, diese persönliche Feststellung belastbar nachlesen? Welches Papierl ident.?

    Die rechtliche Lage ist dann völlig anders. Der Haufen vor einem am Basteltisch ist ident, die "Papierln" mehr oder weniger Umfangreich. Wenn es ein Bausatz ist muß der für "normale Leute" aufbaubar sein. Es müssen auch andere Dinge wie Sicherheit EMV udglm eingehalten werden, soweit das der Bausatz Anbieter beeinflussen kann.

    Beschriftet man das GGanze aber mit "Teilesatz" ist die Verantwortung beim Anbieter faktisch weg. Nicht einmal eine Bauanleitung muß geliefert werden.


    Sorry dachte aus dem Kontext ist klar was ich geantwortet habe...

    -AH-

  • Beschriftet man das GGanze aber mit "Teilesatz" ist die Verantwortung beim Anbieter faktisch weg. Nicht einmal eine Bauanleitung muß geliefert werden.

    Ich habe die gepostete EU FAQ so verstanden: Wenn der beim Zoll eine Kiste mit Teilen, adressiert an einen Endverbraucher (nicht weiteren Hersteller), - völlig egal wie die bezeichnet und/oder deklariert ist - auf den Tisch ausgeschüttet wird und irgendjemand - egal wie - aus dem Haufen Teile ein betriebsfähiges elektrisches Endgerät hinkriegt hinkriegen könnte (per Batterie oder Netz oder ..... Reibungselektrizität), ist das ganze Packerl ein EEG mit allen (EU-)Konsequenzen.


    OE1IAH: bitte mit Humor - ich liebe ja den Wiener Schmäh und vielleicht wird es damit auch freundlicher abgewickelt, aber ......... von den Paragraphen kriegst Du mit noch so netten Bezeichnungen nichts weg. Etwas OT, damit Du weißt was ich mit dem Schmäh meine, etwas Grazer Schmäh aus der Zeit der Gastlizenzen. Bei so einem Brief habe ich gern bezahlt - und ihn aufgehoben, :) . Ist einfach zu schön .....

  • Hast Du das gegooglet?

    Auf der Seite gibt es keinerlei Info zur Rücknahme von E-Schrott.

    Nur "Der Zoll sorgt mit seiner Arbeit für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Umwelt. Außerdem leistet der Zoll mit seinen Steuereinnahmen und Zöllen einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Staates."

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Hallo Jens,

    da habe ich einige Steps überprungen. Es gibt zwei Behörden, die sich um den "Schrott" kümmern. Die BNetzA generell und der Zoll bei Importen. Den Zoll spüren wir unmittelbar bei Auslandsbestellungen, weil der dann "Geräte-fähige" Teilesammlungen als EEG behandelt und bei unpassenden oder fehlenden Deklarationen nicht durch läßt. Die BNetzA muß verbieten und dann über den Rechtsweg Schrott verschwinden lassen. Der Zoll kann nach Anweisung bzw. DL Recht, aber - das vermute ich jetzt aber nur - auch nach EU-Recht handeln. Eigentlich blickt fast keiner mehr durch :) .


    Es ging doch in Thread um den Papierkram und zu befolgende EU-Regeln, der es Verkäufern immer schwieriger macht. Bei EEG ist der Papierhaufen einfach dicker als bei einem Einzelteil. Aber wenn selbst eine HD als PC-Ersatzteil zum Endverbraucher ein EEG ist und kein Einzelteil ......


    Ich habe bisher nur in USA auf Reisen gekauft und benutzt mit nach Hause genommen. - und vielleicht auch nur Glück gehabt :) .


    73 Peter

  • Auf der Seite gibt es keinerlei Info zur Rücknahme von E-Schrott.

    Na so was? Auf der Seite der Polizei gibt es auch keine Info über Bankraub - und doch ist sie zuständig.


    Der Zoll ist eine Bundespolizeibehörde und hat exekutive Befugnisse im Bereich Warenverkehr und EU-Konformität. Die Beamten können direkt und unmittelbar tätig werden und vollziehen. Die Bundesnetzagentur kann nur verfügen, diese Verfügung aber nicht selbst durchsetzen. Das übernimmt der Zoll oder ander zuständige Exekutivbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit.


    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    3 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Moin.

    Vielleicht möchte ja jemand die Firma übernehmen?

    Hannes hat einen anfangs doch emotionalen Film erstellt. Dort ist zu erfahren, dass es keinen Käufer für den Shop gab. Dafür einen Abverkauf. Die Kommentare im Film zum Film sprechen auch für sich. Und Hannes beantwortet so gut wie jeden. :thumbup:


    Wenn ich einen Kommentar von ihm richtig deute, dann werden im Laufe von Q1/24 Schaltpläne der meisten Platinen veröffentlichen. Auch FT und Code dazu.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

    3 Mal editiert, zuletzt von DF2OK ()