Lizenzen, und Umschreibungen

  • USAmerikanische Lizenzen kann man wohl in D umschreiben lassen und hat dann hier die Lizenz

    Moin,


    das geht schon lange... Man kann auch in DL die US-Prüfung unter gewissen Voraussetzunge ablegen.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

  • Gut, und die Deutsche Prüfung, wird die wo anerkannt? Darum ging es mir eigentlich.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Zum Themenpunkt Lizenzen - hier US-Lizenz in DL:

    Wissenswertes

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

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  • Geht sowas auch mit der Deutschen Lizenz? Kann man die in einem anderen Land als Permanente zulassen?

    Das ist in jedem Land anders. Eine US-amerikanische Lizenz bekommt man z.B. ausschließlich durch Ablegen der dortigen Lizenzprüfung.

    In den meisten europäischen Ländern bekommt man ein Rufzeichen zugeteilt, wenn man eine gültige CEPT-Lizenz hat - in manchen Ländern braucht man dafür aber einen festen Wohnsitz.


    73

    Fabian

  • OK.

    In welchem Land wird die Deutsche Lizenz anerkannt und auf die dortige umgeschrieben, wenn ich dahin ziehe?

    Also ich möchte nur wissen, wo die Deutsche Lizenz 100% in die lokale umgewandelt wird, wenn ich dahinziehe. Nix temporäres mit den 3 Monaten oder so.

    Das ist nur Interessehalber. Auswandern ist noch zu teuer, wobei...

    Also gibt es ein Land, wenn ja welche/s?

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • OK.

    In welchem Land wird die Deutsche Lizenz anerkannt und auf die dortige umgeschrieben, wenn ich dahin ziehe?

    Also ich möchte nur wissen, wo die Deutsche Lizenz 100% in die lokale umgewandelt wird, wenn ich dahinziehe. Nix temporäres mit den 3 Monaten oder so.

    Das ist nur Interessehalber. Auswandern ist noch zu teuer, wobei...

    Also gibt es ein Land, wenn ja welche/s?

    Hi DD5NT et all:


    Also Paraguay und Deutschland haben ein Abkommen, nachdem Du Deine DL-Lizenz in ZP in eine entsprechende ZP-Lizenz umschreiben lassen kannst sofern Du hier Deinen Wohnsitz hast.

    Umgekehrt ist es gemäß dem Abkommen möglich, eine ZP-Lizenz in eine DL-Lizenz von der BNetzA umschreiben zu lassen, sofern Du Deinen Wohnsitz in DL angemeldet hast.


    Über andere Länder weiß ich natürlich nicht bescheid.


    Wenn ich in DL zu besuch bin funke ich als DL/KY4PZ mit meiner CEPT-Lizenz.

    Wegen des Abkommens zwischen Paraguay und Deutschland ginge es auch als DL/ZP6CGE aber das tue ich mir nicht mehr an.


    73 de Eike

    73 de Eike KY4PZ / ZP5CGE

    Wat de een sien Uhl is de anner sien Nachtigal
    Auf Englisch: Live and let live
    Und wenn's garnicht anders geht: "Einfach gaanich injuriern!" sagt der Hamburger

  • Das Niveau der Amateurfunkprüfungen in den verscheidenen Ländern ist *sehr* unterschiedlich.
    [Achtung Humor!]
    Eine Prüfung vor dem FCC hat wenigstens den Vorteil, dass der Prüfling beweisen muss, dass er überdurchschnittlich die Englische Sprache beherrscht - wenigstens sprechen und lesen, wenn auch nicht schreiben.
    Eine Amateurfunkprüfung vor der CONATEL (Paraguay) hat den (einzigen) Vorteil, dass der Prüfling beweisen muss, dass er gut genug Spanisch verstehen, sprechen und schreiben kann.
    [Ende Humor]
    Grüße
    Eike

    73 de Eike KY4PZ / ZP5CGE

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    Und wenn's garnicht anders geht: "Einfach gaanich injuriern!" sagt der Hamburger

  • Moin,


    nur so auf die schnelle: In der CEPT-Empfehlung TR 61/02 zur HAREC (Google ist dein Freund ;)) sind alle Länder aufgeführt, die das deutsche Amateurfunkzeugniss (nicht die Lizenz, die es im deutschen Recht nicht gibt und auch nicht die deutsche Rufzeichenzuteilung) der HAREC-Klasse 1 (In DL Klasse A) akzeptieren und unter Vorlage des Zeugnisses (nicht der Zulassungsurkunde!) eine Lokale Zulassung ausstellen. Darüber hinaus gibt es einige Länder mit Gegenseitigkeitsabkommen: Von Paraguay und Thailand weiß ich, dass es solche Abkommen gibt, was nicht ausschließt, dass es weitere Länder gibt.

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG


    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!


    http://www.golf19.de

  • Hallo zusammen,


    ich hatte kürzlich in einem Youtube Video von dd0ul in einem Interview gehört, dass die deutsche Lizenz in Frankreich einfach umgeschrieben wird wenn man dort einen festen Wohnsitz hat. CEPT geht ja in sehr vielen Ländern, aber eben nur zeitlich begrenzt.


    73 de Thomas, DK2NB


    P.S.:

    Hier das Video mit der Info zu Frankreich


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    DK2NB Thomas JN59NI DOK D22 - MA12 - RockMite 14MHz - Elecraft T1 - Yaesu FT-818ND - Green Mountain GM30
    DL-QRP-AG #1131 AGCW #2109 G-QRP-Club #10385 GTC #256 EPC #2020 GM25

  • CEPT geht ja in sehr vielen Ländern, aber eben nur zeitlich begrenzt.

    Offensichtlich geht beides, hab ich auch grad erst so deutlich durch den Beitrag von DH8DAP verstanden:

    TR 61/01 ist für Betrieb im Urlaub o.ä. bis zu 3 Monaten, TR 61/02 für die gegenseitig Anerkennung der Prüfungen als Voraussetzung zur Ausstellung eines Rufzeichens bei ständigem Aufenthalt.

    73 de Haiko DF9HC

  • Nur anekdotisch - ich sage auch lieber "Lizenz", weil's einfach kürzer ist. Auf meinem alten Lappen steht auch nix von Amateurfunkzeugnis, obwohl er sicher noch gültig ist. Zumindest bekomme ich auch weiterhin meine Rechnungen von der BNA ;) ;) .

    73, Horst

  • Oh man, Der Titel klingt ja sowas von Bürokratisch. Irgendwie kewl.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Hallo Horst,


    die Zulassung hat nichts mit dem Zeugnis zu tun. Du bekommst problemlos bei der BNetzA auch nachträglich ein Zeugnis ausgestellt. Die Zeugnisse wurden erst mit Schaffung der HAREC eingeführt. In der Regel bekommt man dies unmittelbar nach der Prüfung ausgehändigt, die Zulassungsurkunde mit der Rufzeichenzuteilung dauert in der Regel ein paar Tage, weil die zentral in Dortmund bearbeitet werden.


    Der Begriff "Lizenz" kommt halt im deutschen Recht nicht vor ist aber international gebräuchlich und verständlich, und deshalb ist in den engliscen und französichen Texten in derZulassungurkunde das entsprechende Wort in englisch und französich zu finden.


    Und nochmal für alle zum Verständnis: Die HAREC (harmonisierte Prüfungsbescheinigung) nach TR 61/02) hat nichts mit dem "CEPT-Betrieb" (also zeitlich befristeter Betrieb im Gastland mit vorgestelltem Landeskenner) nach TR 61/01 zu tun.


    Die HAREC wird aktuell von 13 europäischen NIcht-EU-Mitgliedsländern angewendet (u.a. Russland, Weißrussland und Ukraine, was aber zur Zeit alles weder klar noch sicher ist) und von allen EU-Mitgliedern. Darüber hinaus sind aus NON-EU Australien, Curacao, Hongkong, Israel, Japan, Neuseeland und Südafrika mit an Bord..

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG


    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!


    http://www.golf19.de

  • Für USA gilt anscheinend immer noch ein reciprocal operating agreement, d.h. CEPT, HAREC etc. haben damit nichts zu tun. Ich hatte das noch 1996 in Schriftform benutzt, QRL-Aufenthalt. Die Schriftform ist inzwischen entfallen.


    Federal Register :: Request Access

    Reciprocal Operating Arrangements
    [tabs] About Citizens of Canada holding an amateur service license granted by the Government of Canada and citizens of countries holding an amateur service…
    www.fcc.gov



    Was ich nicht weiß: es gibt bei einigen Dingen, wie z.B. Führerschein, ein Zeitlimit. Bei mehr als 12 Monaten Aufenthalt mußte man in den 90ern sich die "Driver's License" des entspr. Bundestaates besorgen (Prüfung). Der Internationale Führerschein wurde damals nicht verlangt, hat sich vermutlich geändert, aber auch da galt/gilt das Zeitlimit.


    Für die Afu-License (US-EN Schreibweise mit s) heißt es zwar, "so lange die fremde Liz gilt", aber ......... (wäre nach zu fragen). Man gilt außer als "alien" als "non-citizen resident".


    73 Peter

  • Für die Afu-License (US-EN Schreibweise mit s) heißt es zwar, "so lange die fremde Liz gilt", aber ......... (wäre nach zu fragen). Man gilt außer als "alien" als "non-citizen resident".

    Peter, mir wurde vor langer Zeit gesagt, das man in den USA nicht reziprok mit auslaendischer Lizenz arbeiten kann, wenn man "Permanent Legal Resident" ist. Das ist die Green Card, eine Daueraufenthaltsberechtigung. Wenn man langfristig mit einem Arbeitsvisum hier ist, dann ist es vielleicht eine Grauzone, aber vermutlich auch nicht mehr legal, denn viele dieser Visa gelten drei Jahre und mit Verlaengerung sechs Jahre. Ich als US-Staatsbuerger duerfte es definitiv nicht. Doch so schwer sind die Pruefungen ja nicht.


    Falls jemand eine US-Lizenz anstrebt, kann ich diese Methode des Lernens bestens empfehlen:


    HamStudy.org: Cutting edge amateur radio study tools
    Free ham radio flash cards, practice tests, and question pools as well as introduction to ham radio and explanations for questions.
    hamstudy.org


    73, Joerg