EMV Novelle

  • Moin,


    in einer der letzten Sendungen von Radio DARC wurde ja auf die EMV Novelle hingewiesen und das die BNetzA bei Störungen nur noch dann eingreifen soll, wenn es um BOS Dienste geht. Das konnte ich in diesem Dokument nun nicht so finden, dafür aber sollen Bausätze für Funkamateure künfig dem EMVG unterliegen, wenn sie im Handel erhältlich sind. Gleiches gilt für zu Amateurfunkzwecken umgebauten Geräten:


    http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…2,sprache=de,rwb=true.pdf


    Wie ist das in Zusammenhang mit dem Entwurf des Fuag zu verstehen, wo Bausätze als nicht bereitgestellt gelten?


    http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…2,sprache=de,rwb=true.pdf


    73, Tom

  • Hallo Tom!
    Zwar bin ich kein Jurist, aber § 2 sagt doch das Gegenteil, oder?


    § 2
    Einschränkungen des Anwendungsbereichs
    (1)
    Dieses Gesetz gilt nicht für
    1.
    Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom
    23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494)
    , das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 113 des Gesetzes vom
    07. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist,
    verwendet werden, es sei denn,
    die Anlagen werden auf dem Markt bereitgestellt.
    Als nicht
    auf dem Markt bereitgestellt gelten
    a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre
    Zwecke verwendet werden,
    b) Funkanlagen, die von Funkamateuren
    umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden sowie
    c) Geräte, die von Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentel-
    len und wissenschaftlichen Zwecken zusammengebaut wurden.


    Die unter a) bis c) erwähnten Ausnahmen treffen das doch, oder?


    73!
    Peter DL3NAA

    DL3NAA
    Name: Peter
    QTH: Kehl (JN38VN)
    DOK B14, HSC 1023, VHSC 186
    QRP von 80 Meter bis 10 Meter CW


    Life is too short for QRP!

    Satis longa vita - Das Leben ist lange genug! (Seneca)

  • Moin Peter,

    Ja, nur widersprechen sich der Entwurf zum EMVG und FUAG jeweils beim §2:


    §2 FUAG


    Als nicht auf dem Markt bereitgestellt gelten


    a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und
    für ihre Zwecke verwendet werden,
    b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke
    verwendet werden sowie
    c) Geräte, die von Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu
    experimentellen und wissenschaftlichen Zwecken zusammengebaut wurden.


    §2 EMVG


    4. Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nr. 1 des
    Amateurfunkgesetzes zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte,
    die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden, es
    sei denn diese Betriebsmittel werden auf dem Markt bereitgestellt,


    Beim EMVG ist der Zusatz im Entwurf "es sei denn diese Betriebsmittel werden auf dem Markt bereitgestellt". Den gab es bisher nicht. Bin ja auch kein Jurist, daher frage ich mal. Habe die Frage aber auch noch ans EMV-Referat des DARC gestellt.


    73, Tom

  • Ich sehe da erst mal keinen direkten Widerspruch aber es ist in der Tat missverständlich formuliert
    Das FuAG definiert in §2 was als "nicht auf dem Markt bereitgestellt" gilt. Bausätze und Selbsumbauten fallen nicht unter das Gesetz.


    In der Referentenentwurf zum EMVG steht:
    § 2 Ausnahmen
    (1)Dieses Gesetz gilt nicht für: 1. Betriebsmittel, die vom Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erfasst werden


    In §2 Abschnitt 4 "ausnahemn des EMVG Entwurfs steht dann
    4. Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nr. 1 des Amateurfunkgesetzes zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte,
    die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden, es sei denn diese Betriebsmittel werden auf dem Markt bereitgestellt,


    Die Frage ist, ob der Zusatz: "es sei denn diese Betriebsmittel werden auf dem Markt bereitgestellt" sich nur auf den letzten Satzteil, die handelsüblichen Geräte bezieht, die umgebaut werden und nicht auf Bausätze.


    73
    Günter


    73
    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

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