Moin,
in einer der letzten Sendungen von Radio DARC wurde ja auf die EMV Novelle hingewiesen und das die BNetzA bei Störungen nur noch dann eingreifen soll, wenn es um BOS Dienste geht. Das konnte ich in diesem Dokument nun nicht so finden, dafür aber sollen Bausätze für Funkamateure künfig dem EMVG unterliegen, wenn sie im Handel erhältlich sind. Gleiches gilt für zu Amateurfunkzwecken umgebauten Geräten:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…2,sprache=de,rwb=true.pdf
Wie ist das in Zusammenhang mit dem Entwurf des Fuag zu verstehen, wo Bausätze als nicht bereitgestellt gelten?
http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…2,sprache=de,rwb=true.pdf
73, Tom