Beiträge von oe6kyg

    danke für Eure Tips...
    hab jetzt meinen K2 zum Messvergleich genommen...
    siehe da die Ansteuersignale waren viel kleiner am Eingang der PA/nach den Bandfiltern.... die Signale am defekten K2 sind extrem oberwellenhaltig
    ich schließe daraus, daß die Gesamtverstärkunf der PA zu klein ist und die
    Powerregelung voll ansteuert... hab jetzt beschlossen die 2SC1969 zu tauschen
    werde danach weiter berichten
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    klaus

    danke für den Tip mit der strommessung... 80m zieht 1,2A bei 3 Watt
    40m 2,5A bei 10 Watt, aber wie gesagt die Ansteuerung an der Basis
    der 2 Stk 2SC1969 Endstufen ist bei 80 und 40 gleich gemessen mit
    HP-70000 Analyser

    ich hab einen K2 zum "fertigstellen" bekommen
    auf 80m hab ich nur etwa 3 Watt Out alle anderen Bänder sind ok
    beim durchmessen bin ich bis zur Basis der 2SC1969 gekommen wo
    auf allen Bändern in etwa selbe pegel da sind. auf dem Colector messe ich
    bei 80 meter nur +4db bei den anderen bändern ca +(10-12)db
    die Bauteile rund um die Endstufe sind ok... kann es sein dass die
    2 Stk 2SC1969 defekt sind oder mindere Qualität haben ??
    K2 SNR.: 328

    ich hab das GC Bandpassfilter und die roofings nur einmal bestellt..
    1. Empfänger HAM-Bänder mit 2,6kHz und 500Hz Roofing + DSP
    2. Empfänger general Coverage BPF 2,6Khz und 15kHz Roofing + DSP


    es sollen ja noch variable Filter kommen - da kann man ja nachrüsten

    K3/100 Transceiver
    KAT3 Tuner
    KRX3 Sub-Receiver
    KBPF3 general Coverage Filter
    KTCXO3 TXCO
    KFL3A 500Hz Filter
    KFL3B FM Filter

    PLC in Österreich - kaum zu glauben - der Rechtsstaat setzt sich durch


    Störsignale durch Internet aus der Steckdose verstoßen gegen nationale und europäische Vorschriften



    (red) In einer richtungweisenden Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Einordnung von Internet aus der Steckdose (PowerLine Communications - PLC) klargestellt. - So informiert das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik auf seiner Homepage über die jüngste Entscheidung des VwGH in Angelegenheit PowerLineCommunication




    Originaltext BMVIT:



    PLC als Übertragungsmedium



    PLC wird als Internet aus der Steckdose oft als zukunftsweisende Technologie für die Breitbandübertragung in jenen Gebieten bezeichnet, in denen andere Breitbandinfrastruktur nicht oder noch nicht ausgebaut ist. In Österreich besteht vor allem in Linz ein derartiges System. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass im konkreten Fall durch die Übertragung des Datensignals auf der Stromleitung extreme Störungen des Kurzwellenrundfunks, des Amateurfunks und auch des Funks von Rettungsorganisationen verursacht werden. Zahlreiche Messungen des BMVIT haben dies bestätigt und zeigen, dass etwa die neue Technologie des digitalen Kurzwellenradios so gestört wird, dass kein Empfang mehr möglich ist.
    PLC ist seit langer Zeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).




    Verfahren vor dem BMVIT



    Das BMVIT hat im November 2005 der Betreiberin dieses Systems mit Bescheid aufgetragen, die Störungen zu beseitigen, wobei die konkreten Maßnahmen, die zur Störungsbeseitigung getroffen werden müssen, der Betreiberin selbst überlassen blieben. Damit wollte das BMVIT der Betreiberin entgegen kommen, da diese selbst am Besten beurteilen kann, durch welche technischen Maßnahmen der Störpegel gesenkt werden könne.



    Diese für die Betreiberin sehr flexible Lösung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun als zu allgemein und damit aus formalen Gründen aufgehoben. Das BMVIT hätte der Betreiberin einen zu großen Spielraum bei der Beseitigung der Störungen eingeräumt. Es wäre notwendig gewesen, konkrete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung anzuordnen, die Entscheidung sei daher zu unbestimmt.




    Einschätzung durch den Verwaltungsgerichtshof



    Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist jedoch, dass sich der VwGH erfreulicherweise auch mit dem Inhalt des Bescheides und damit mit der Frage, ob die vom BMVIT geforderte Einschränkung des PLC-Betriebes grundsätzlich zu recht erfolgt ist, sehr ausführlich beschäftigte. In dieser Hinsicht wurde durch den VwGH keiner der zahlreichen durch die Betreiberin vorgebrachten Einwände gegen die Entscheidung aufgegriffen. Vielmehr bestätigte der VwGH ausdrücklich die von der Betreiberin heftig bekämpfte Ansicht der Behörde, der Schutz des Funkfrequenzspektrums müsse unbedingt und unabhängig von nachgewiesenen Störungen konkreter Anlagen gewährleistet sein. Die Entscheidung sei auch mit dem europäischen Recht vereinbar.



    Es kann damit nicht argumentiert werden, der Betrieb von PLC sei nun endgültig ohne Einschränkungen möglich und das BMVIT hätte eine falsche Entscheidung getroffen.




    Hoffnung für Kurzwellendienste



    Im Gegenteil: durch die Ausführungen des VwGH wird klargestellt, dass die vom BMVIT grundsätzlich angestellten Überlegungen richtig sind und PLC nur so betrieben werden darf, dass Störungen nicht möglich sind, selbst dann, wenn keine konkreten Störungen gemeldet wurden sondern die Behörde ein bestimmtes Störpotenzial feststellt. Damit ist der Weg für das BMVIT offen, mit einer neuen Entscheidung, die den Konkretisierungsanforderungen des VwGH entspricht, ein dauerhaftes Instrument zu schaffen, mit dem Kurzwellenstörungen, die von PLC verursacht werden, effektiv beseitigt werden können.




    Neue Entscheidung erwartet



    Rechtlich hat das BMVIT einen neuen Bescheid zu erlassen. Die seit der Entscheidung im November 2005 regelmäßig erfolgten Messungen der Störungen haben gezeigt, dass sich an der allgemeinen Störungssituation nichts Wesentliches geändert hat. Es ist somit davon auszugehen, dass auch dieser Bescheid von ähnlichen Vorgaben ausgeht, aber konkrete Maßnahmen anordnet. Welche Maßnahmen das sein können, deutet der VwGH selbst an: der Bogen reicht von Anordnungen in Bezug auf einzelne gestörte Funkgeräte, bis hin zur völligen Abschaltung des Netzes, wenn dieses als ganzes rechtswidrig betrieben wird. Die vom BMVIT im Sinne der Betreiberin angeordnete Flexibilität, Maßnahmen nach eigener Einschätzung zu setzen, ist nach Auffassung des VwGH nicht mehr möglich.


    Die Information über diese Mitteilung des BMVIT wurde uns vom Präsidenten des Österreichischen Versuchssendeverbandes ÖVSV, Ing. Michael Zwingl - OE3MZC - zur Verfügung gestellt.

    Suit-Sat der funkende Raumanzug sendet mit ca 1-2 mWatt, wie Berechnungen der Sat-Freunde ergeben hat. Es wird vermutet, dass die Antennenzuleitung defekt ist oder dass nur die Treiberstufe des Senders arbeitet, Baterie und Temperatur sind ok !!!,
    wer die Signale hörem möchte und keine 20dB Kreuzjagi etc hat siehe
    http://www.aj3u.com/blog/


    in jedem Fall ist es aber eine grossartige Werbung für unser Hobby weltweit,
    angeblich ist Suit-Sat 2 schon in Arbeit...

    Das BMVIT hat den Berufungsbescheid gegen Powerline vom 07.11.2005 veröffentlicht.
    Damit setzt die österreichische Behörde ein klares Zeichen zum Schutz der Funkdiensteund des Radioempfanges und gegen die Abstrahlungen von Powerline Netzwerken.Die jahrelange Arbeit des ÖVSV wird dadaurch bestätigt und wir begrüßendiesen Schritt, der hoffentlich bald zu einer Einstellung der Störungen führen wird.


    http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/plc.html

    Information des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie über mögliche hochfrequente Beeinflussungen beim Betrieb von Powerline-Modem am 230 Volt Stromversorgungsnetz.


    http://www.oevsv.at/dwn/files/opfb_infoletter2_2005.pdf


    Das BMVIT bestätigt in eigener Aussendung, daß die Leitungen des 230 Volt Stromversorgungsnetzes als Antennen wirken und die eingespeiste hochfrequente Energie aufgrund physikalischer Gegebenheiten aussenden. Durch diese, vom 230 Volt Stromversorgungsnetz ausgehenden hochfrequenten Aussendungen können Funkempfänger lizenzierter Funkdienste, insbesondere wenn die Aussendungen des PLC Systems im gleichen Frequenzspektrum des Funkempfängers stattfindet und wenn dessen Antenne in (un)mittelbarer Nähe dieser Stromversorgungsleitungen angeordnet ist, erheblich beeinträchtigen und funktechnische Störungen verursachen.

    probier die MP1 mal ohne Mantelwellensperre mit längerem Koaxkabel dann hast Du automatisch ein besseres Gegengewicht, dann lässt sich die Spule auch auf der "Wiese" abstimmen...


    ich hab die Antenne im Urlaub am Hoteldach (da war ein Pool) auf dem rundumlaufendem Geländer motiert - Abstimmung und SWR perfekt


    auch am Balkongeländer des Hotelzimmers bestens,


    auch mein Motorrad als Gegengewicht ist ausreichend....


    auf der Wiese mit Stativ sollte man längere Radials verwenden

    Also ohne zusätzliche metallische Masse, wie z.B. ein Motorrad, ein Auto, ein grösseres metallisches Balkongeländer bekomme ich die MP1 nicht richtig zum arbeiten.
    Mit der Schraubzwinge am Holztisch und mit den mitgelieferten "Radials" kann man sogar ev. ein brauchbares SWR einstellen - der Fusspunktwiderstand der Antenne bei Resonanz ist aber wesentlich tiefer als 50 Ohm - somit sollte man dann auf max. Empfangssignal stellen und das SWR "tunen"


    Für Montage auf o.a. "Gegengewichte" durchaus brauchbar....
    auf der grünen Wiese unbrauchbar...