ich hab einen kompletten noch nicht begonnene Bausatz Norcal NC 2030 herumliegen... bei Interesse geb ich ihn zum damaligen Preis ab
Beiträge von oe6kyg
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ich hab die 2 Stk PN2222 der BIAS Erzeugung getauscht und jetzt hab ich volle Leistung -
hab jetzt bei Nikolei 2 Stk bestellt... danke
werd weiter berichten -
jetzt bin ich erst richtig eingefahren
hab vom lokalen Händler 2SC1969 bekommen (nicht billig)
die zeigen gar keine HF Verstärkung, beim googlen bin ich auf
das Fälschungsbild gestossen
wo kann ma noch originale bekommen ?? -
danke für Eure Tips...
hab jetzt meinen K2 zum Messvergleich genommen...
siehe da die Ansteuersignale waren viel kleiner am Eingang der PA/nach den Bandfiltern.... die Signale am defekten K2 sind extrem oberwellenhaltig
ich schließe daraus, daß die Gesamtverstärkunf der PA zu klein ist und die
Powerregelung voll ansteuert... hab jetzt beschlossen die 2SC1969 zu tauschen
werde danach weiter berichten
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klaus -
danke für den Tip mit der strommessung... 80m zieht 1,2A bei 3 Watt
40m 2,5A bei 10 Watt, aber wie gesagt die Ansteuerung an der Basis
der 2 Stk 2SC1969 Endstufen ist bei 80 und 40 gleich gemessen mit
HP-70000 Analyser -
ich hab einen K2 zum "fertigstellen" bekommen
auf 80m hab ich nur etwa 3 Watt Out alle anderen Bänder sind ok
beim durchmessen bin ich bis zur Basis der 2SC1969 gekommen wo
auf allen Bändern in etwa selbe pegel da sind. auf dem Colector messe ich
bei 80 meter nur +4db bei den anderen bändern ca +(10-12)db
die Bauteile rund um die Endstufe sind ok... kann es sein dass die
2 Stk 2SC1969 defekt sind oder mindere Qualität haben ??
K2 SNR.: 328 -
ich hab das GC Bandpassfilter und die roofings nur einmal bestellt..
1. Empfänger HAM-Bänder mit 2,6kHz und 500Hz Roofing + DSP
2. Empfänger general Coverage BPF 2,6Khz und 15kHz Roofing + DSPes sollen ja noch variable Filter kommen - da kann man ja nachrüsten
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K3/100 Transceiver
KAT3 Tuner
KRX3 Sub-Receiver
KBPF3 general Coverage Filter
KTCXO3 TXCO
KFL3A 500Hz Filter
KFL3B FM Filter -
hab bereits bestellt... bei dem Dollarkurs muss man ja zuschlagen
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PLC in Österreich - kaum zu glauben - der Rechtsstaat setzt sich durch
Störsignale durch Internet aus der Steckdose verstoßen gegen nationale und europäische Vorschriften
(red) In einer richtungweisenden Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Einordnung von Internet aus der Steckdose (PowerLine Communications - PLC) klargestellt. - So informiert das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik auf seiner Homepage über die jüngste Entscheidung des VwGH in Angelegenheit PowerLineCommunication
Originaltext BMVIT:
PLC als Übertragungsmedium
PLC wird als Internet aus der Steckdose oft als zukunftsweisende Technologie für die Breitbandübertragung in jenen Gebieten bezeichnet, in denen andere Breitbandinfrastruktur nicht oder noch nicht ausgebaut ist. In Österreich besteht vor allem in Linz ein derartiges System. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass im konkreten Fall durch die Übertragung des Datensignals auf der Stromleitung extreme Störungen des Kurzwellenrundfunks, des Amateurfunks und auch des Funks von Rettungsorganisationen verursacht werden. Zahlreiche Messungen des BMVIT haben dies bestätigt und zeigen, dass etwa die neue Technologie des digitalen Kurzwellenradios so gestört wird, dass kein Empfang mehr möglich ist.
PLC ist seit langer Zeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).Verfahren vor dem BMVIT
Das BMVIT hat im November 2005 der Betreiberin dieses Systems mit Bescheid aufgetragen, die Störungen zu beseitigen, wobei die konkreten Maßnahmen, die zur Störungsbeseitigung getroffen werden müssen, der Betreiberin selbst überlassen blieben. Damit wollte das BMVIT der Betreiberin entgegen kommen, da diese selbst am Besten beurteilen kann, durch welche technischen Maßnahmen der Störpegel gesenkt werden könne.
Diese für die Betreiberin sehr flexible Lösung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun als zu allgemein und damit aus formalen Gründen aufgehoben. Das BMVIT hätte der Betreiberin einen zu großen Spielraum bei der Beseitigung der Störungen eingeräumt. Es wäre notwendig gewesen, konkrete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung anzuordnen, die Entscheidung sei daher zu unbestimmt.
Einschätzung durch den Verwaltungsgerichtshof
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist jedoch, dass sich der VwGH erfreulicherweise auch mit dem Inhalt des Bescheides und damit mit der Frage, ob die vom BMVIT geforderte Einschränkung des PLC-Betriebes grundsätzlich zu recht erfolgt ist, sehr ausführlich beschäftigte. In dieser Hinsicht wurde durch den VwGH keiner der zahlreichen durch die Betreiberin vorgebrachten Einwände gegen die Entscheidung aufgegriffen. Vielmehr bestätigte der VwGH ausdrücklich die von der Betreiberin heftig bekämpfte Ansicht der Behörde, der Schutz des Funkfrequenzspektrums müsse unbedingt und unabhängig von nachgewiesenen Störungen konkreter Anlagen gewährleistet sein. Die Entscheidung sei auch mit dem europäischen Recht vereinbar.
Es kann damit nicht argumentiert werden, der Betrieb von PLC sei nun endgültig ohne Einschränkungen möglich und das BMVIT hätte eine falsche Entscheidung getroffen.
Hoffnung für Kurzwellendienste
Im Gegenteil: durch die Ausführungen des VwGH wird klargestellt, dass die vom BMVIT grundsätzlich angestellten Überlegungen richtig sind und PLC nur so betrieben werden darf, dass Störungen nicht möglich sind, selbst dann, wenn keine konkreten Störungen gemeldet wurden sondern die Behörde ein bestimmtes Störpotenzial feststellt. Damit ist der Weg für das BMVIT offen, mit einer neuen Entscheidung, die den Konkretisierungsanforderungen des VwGH entspricht, ein dauerhaftes Instrument zu schaffen, mit dem Kurzwellenstörungen, die von PLC verursacht werden, effektiv beseitigt werden können.
Neue Entscheidung erwartet
Rechtlich hat das BMVIT einen neuen Bescheid zu erlassen. Die seit der Entscheidung im November 2005 regelmäßig erfolgten Messungen der Störungen haben gezeigt, dass sich an der allgemeinen Störungssituation nichts Wesentliches geändert hat. Es ist somit davon auszugehen, dass auch dieser Bescheid von ähnlichen Vorgaben ausgeht, aber konkrete Maßnahmen anordnet. Welche Maßnahmen das sein können, deutet der VwGH selbst an: der Bogen reicht von Anordnungen in Bezug auf einzelne gestörte Funkgeräte, bis hin zur völligen Abschaltung des Netzes, wenn dieses als ganzes rechtswidrig betrieben wird. Die vom BMVIT im Sinne der Betreiberin angeordnete Flexibilität, Maßnahmen nach eigener Einschätzung zu setzen, ist nach Auffassung des VwGH nicht mehr möglich.
Die Information über diese Mitteilung des BMVIT wurde uns vom Präsidenten des Österreichischen Versuchssendeverbandes ÖVSV, Ing. Michael Zwingl - OE3MZC - zur Verfügung gestellt.
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super.... T-Schirt xl ist hiermit bestellt
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kaum bestellt und schon geliefert, da hat sich qrpprojekt selbst übertroffen
2 Tage nach Östereich danke peter und 73 klaus -
Suit-Sat der funkende Raumanzug sendet mit ca 1-2 mWatt, wie Berechnungen der Sat-Freunde ergeben hat. Es wird vermutet, dass die Antennenzuleitung defekt ist oder dass nur die Treiberstufe des Senders arbeitet, Baterie und Temperatur sind ok !!!,
wer die Signale hörem möchte und keine 20dB Kreuzjagi etc hat siehe
http://www.aj3u.com/blog/in jedem Fall ist es aber eine grossartige Werbung für unser Hobby weltweit,
angeblich ist Suit-Sat 2 schon in Arbeit... -
Das BMVIT hat den Berufungsbescheid gegen Powerline vom 07.11.2005 veröffentlicht.
Damit setzt die österreichische Behörde ein klares Zeichen zum Schutz der Funkdiensteund des Radioempfanges und gegen die Abstrahlungen von Powerline Netzwerken.Die jahrelange Arbeit des ÖVSV wird dadaurch bestätigt und wir begrüßendiesen Schritt, der hoffentlich bald zu einer Einstellung der Störungen führen wird. -
Information des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie über mögliche hochfrequente Beeinflussungen beim Betrieb von Powerline-Modem am 230 Volt Stromversorgungsnetz.
http://www.oevsv.at/dwn/files/opfb_infoletter2_2005.pdf
Das BMVIT bestätigt in eigener Aussendung, daß die Leitungen des 230 Volt Stromversorgungsnetzes als Antennen wirken und die eingespeiste hochfrequente Energie aufgrund physikalischer Gegebenheiten aussenden. Durch diese, vom 230 Volt Stromversorgungsnetz ausgehenden hochfrequenten Aussendungen können Funkempfänger lizenzierter Funkdienste, insbesondere wenn die Aussendungen des PLC Systems im gleichen Frequenzspektrum des Funkempfängers stattfindet und wenn dessen Antenne in (un)mittelbarer Nähe dieser Stromversorgungsleitungen angeordnet ist, erheblich beeinträchtigen und funktechnische Störungen verursachen.
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Hallo Franz
ich mach Dir gerne die Statik, bitte mail mir alle Daten die Du Hast,
Skizze des Mastes, standort, Antennen etc..73
Klaus
OE6KYG -
probier die MP1 mal ohne Mantelwellensperre mit längerem Koaxkabel dann hast Du automatisch ein besseres Gegengewicht, dann lässt sich die Spule auch auf der "Wiese" abstimmen...
ich hab die Antenne im Urlaub am Hoteldach (da war ein Pool) auf dem rundumlaufendem Geländer motiert - Abstimmung und SWR perfekt
auch am Balkongeländer des Hotelzimmers bestens,
auch mein Motorrad als Gegengewicht ist ausreichend....
auf der Wiese mit Stativ sollte man längere Radials verwenden
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Also ohne zusätzliche metallische Masse, wie z.B. ein Motorrad, ein Auto, ein grösseres metallisches Balkongeländer bekomme ich die MP1 nicht richtig zum arbeiten.
Mit der Schraubzwinge am Holztisch und mit den mitgelieferten "Radials" kann man sogar ev. ein brauchbares SWR einstellen - der Fusspunktwiderstand der Antenne bei Resonanz ist aber wesentlich tiefer als 50 Ohm - somit sollte man dann auf max. Empfangssignal stellen und das SWR "tunen"Für Montage auf o.a. "Gegengewichte" durchaus brauchbar....
auf der grünen Wiese unbrauchbar...