Hallo
und danke für eure Antworten.
Im April 06 sind wir mit LTU von Düsseldorf nach Florida geflogen. Als ich beim Late Night Checkin vorsichtig fragte, ob ich meinen KX-1 als Handgepäck mitnehmen darf, war das etwa so als wollte ich radioaktives Material transportieren. Zuerst wurde der Transport aufgrund der von dem Gerät ausgehenden Gefahren abgelehnt. Noch in der Nacht mußte ich per handschriftliches FAX die Mitnahme der Funkausrüstung beantragen. Am nächsten morgen bekam ich dann als eine Art der Kulanz trotz der kurzfristigen Anmeldung die Genehmigung den KX-1 in seiner Kameratasche als Sondergepäck aufzugeben.
Auf dem Rückflug aus den USA wollte ich das Gerät wieder als Sondergepäck aufgeben. Da fragte mich der Mann am Schalter, ob ich so etwas wichtiges und empfindliches wie ein Funkgerät nicht lieber als Handgepäck mit in die Kabine nehmen möchte......?
Jetzt aktuell:
Mittlerweile habe ich von Air Seychelles die Info bekommen, daß sie nicht zuständig sind. Air France hat mir eine Servicenummer gemailt, die ich angerufen habe.
Dort habe ich telefonisch die Mitnahme von K1 und NC40A mit Abmessungen und Gewicht beantragt. Die Daten sind nun mit meinem Ticket verbunden. Wichtig war die Frage nach den Stromversorgung. Hier war "Trockenbatterie" das richtige Stichwort.
In ein paar Tagen soll ich mich wieder melden. Man würde mir dann mitteilen, ob die Mitnahme im Handgepäck genehmigt wurde. Der freundliche Herr mit französichem Akzent am Telefon war zuversichtlich, daß die Genehmigung positiv beschieden wird.
73/72, Bernd