Hallo zusammen,
ich will keine neue Diskussion anfachen, bin aber sehr skeptisch was die Baugenehmigungspflicht angeht. Auch wenn der Mast auf einem Hänger montiert ist, wird er durch die Tatsache des langen Stehens an gleichem Ort zu einer baugenehmigungspflichtigen Anlage. In NRW reicht es schon aus, wenn der Fischwagen jeden Freitag vor einem Discounter, also regelmäßig wiederkehrend, auf dem Parkplatz des Geschäftes aufgestellt wird. Es ist und bleibt ein Fahrzeug, jedoch gewerblich und wiederkehrend. Es ist aufgrund eigener Schwerkraft mit dem Boden verbunden, ist begehbar, dient dem Schutz von Gütern und erfüllt damit den Legalbegriff des Gebäudes. Bei dem Mast ist es kein Gebäude, weil nicht begehbar, sondern eine bauliche Anlage mit allen Fragen des Nachbarschutzes hinsichtlich notwendiger Abstandflächen etc. . Woher nehme ich das Wissen? Habe 40 Jahre mich beruflich mit diesen Fällen als Leiter einer Bauaufsichtsbehörde beschäftigen dürfen und es waren auch Antennenanlagen / Masten dabei.
Also Vorsicht mit der Annahme, dass keine Baugenehmigungspflicht vorliegt wenn er längere Zeit stationär steht. Keine Frage bei z.B. einer Aufstellung für ein Fielddaywochenende.
vy 73 Wilhelm