Auslöseverhalten Sicherung
Die Auslösezeit ist von der Charakteristik abhängig, ebenso wie vom Strom als Faktor des Nennstroms. Der Sicherungsnennwert ist keineswegs eine harte Grenze, bei der eine Sicherung bei minimaler Überschreitung auslöst. Träge Glassicherungen (nach EN 60127-2 Blatt 3) müssen den 1,5-fachen Nennstrom mindestens eine Stunde halten. D. h. die Sicherung darf hierbei nicht auslösen. Bei 2,1-fachem Nennstrom muss sie spätestens nach 2 Minuten auslösen, bei 4-fachem nach 3 Sekunden und bei 10-fachem nach spätestens 0,3 Sekunden.[6]
Das benötigte oder aber auch unerwünschte Auslösen einer Sicherung durch einen kurzzeitigen hohen Stromstoß, z. B. beim Einschalten eines Transformators, hängt mit dem Schmelzintegral der Sicherung zusammen. Das Schmelzintegral ist ein Wert aus Strom und Zeit, I2t mit der Einheit A2s. Beim Beispiel mit dem Einschaltstromstoß am Transformator muss mit einem 10- bis 20-fachen des Nennstroms des Transformators für einige Millisekunden gerechnet werden. Ist dieser Wert größer als das Schmelzintegral der erforderlichen Sicherung, so wird zusätzlich eine Einschaltstrombegrenzung benötigt.