Zitat
... lese ich im Beitrag Neid und einen gewissen Grad Hass? Wo ist der proaktive Geist, der von vielen beschworene HAM-Spirit statt Wichtigtue......
Lieber Raimund, DL1EGR,
ich weiss nicht, was dich zum ersten Satz deines eigenartigen Posts
hier veranlasst hat. Jedenfalls ist deine wohl rhetorisch gemeinte
Frage einfach abstrus.
Zum zweiten Satz deines Posts:
Genau!
Zu dem von dir angesprochenen "proaktiven Geist":
Wenn in diesem Forum, das ja öffentlich ist, da jedermann hier
mitlesen kann, ein Original-Dokument der QST als PDF zum
download "angeboten" wird, dann ist das nur dann legal,
wenn eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers dieses
Dokumentes vorliegt.
Ansonsten ist es nämlich eine "Copyright Violation", gegen die
vom Eigentümer des Dokumentes gerichtlich vorgegangen werden
kann.
Gerade in den USA (die QST ist die Zeitschrift der ARRL) sind solche
"Infringement" Klagen äußerst beliebt. Davon leben ganze Heerscharen
von Anwaltskanzleien, und das sogar sehr gut, weil die erzielbaren
"Penalties" und die sich daraus für die Kanzleien ergebenden Tantiemen
sich für unsere Verhältnisse in schwindelerregenden Größenordnungen
abspielen! Und da sind ganz "einfache" Fälle auch mit dabei, nicht nur
die "dicken Fische".
US Bürger wissen das. Du wirst kaum einen US Funkamateur finden,
der auf seiner website Kopien von QST-Artikeln als PDF zum download
anbietet, ausser er hat von der QST die Genehmigung dazu.
Es wäre doch für unsere Funk-Kollegen in USA ein Leichtes, derartige
Artikel ins Netz zu stellen. Die meisten der OMs/(X)YLs dort sind Abonnenten
der QST. Sie tun Derartiges aber nicht, weil sich sie der daraus ergebenden
Problematik und insbesondere der möglichen monetären Folgen bewusst sind.
Aus deinem Post interpretiere ich implizit, dass dieses Bewusstsein hier konkret
nicht oder nur eingeschränkt existiert.
In jedem Falle ging es mir bei meinem Post auch darum, auf diese Sachlage
hinzuweisen, um einen möglichen finanziellen Schaden zu vermeiden.
Wenn Peter oder der Lieferant des Transceivers diese Genehmigung der QST
hat:
fein, dann sollte das auch klar ausgesprochen werden und die Sache hat seine
Richtigkeit.
Wenn aber nicht, dann würde ich dringend empfehlen, diesen Link hier
'rauszunehmen - oder aber eine entsprechende Rückstellung zu bilden,
die das (finanzielle) Risiko eines möglichen "Claims" abdeckt.
Auch in DL werden Copyright-Verletzungen geahndet. Selbst in Fällen, die
man vielleicht als "Bagatellfälle" bezeichnen könnte.
Ein Mitschüler eines meiner Söhne durfte das vor einigen Jahren erfahren:
Eines Morgens um 7:30 Uhr stand die Kripo mit mehreren Beamten vor seiner
Haustür mit Hausdurchsuchungsbefehl.
Vorwurf: illegales Bereitstellen von Musiktiteln im Internet.
Er hatte, im kleinen Stil, einige seiner Musik-CDs auf seinem PC zum download
bereitgestellt.
Der PC samt Zubehör und alle CDs wurden beschlagnahmt. Es gab eine für seine
Verhältnisse saftige Geldstrafe, sowie einen über Wochen reichenden
abzuleistenden Sozialdienst.
So viel zum Thema "pro-aktiv".
Klaus, DK3QN
http://www.dk3qn.com