wann "/p" und wann nicht "/p"?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht erscheint das als eine "blöde" Frage, jedenfalls
    wird sie in unserem OV immer wieder diskutiert, wobei
    niemand bisher eine "amtliche" Referenz dazu bringen kann.


    Ich habe mir schon die diversen Amtsblätter zum Thema
    AFU reingezogen, aber dort bisher keine Aussage dazu
    gefunden.


    Wann muss "/p" an das eigene Call angehängt werden,
    wann nicht?


    1. Fall: Betrieb von zuhause aus (gemeldeter Standort):
    klare Sache: kein "/p".


    2. Fall: Betrieb von einem nicht-festem (vorübergehendem)
    Standort aus anders als der eingetragene Standort, z.B. von
    einer Wiese aus über's Wochenende etc.: klarer Fall: "/p"


    3. Fall: Betrieb von einem anderen als dem gemeldeten,
    aber im Unterschied zu Fall 2., festen Standort aus.
    Hier sind Geräte und Antennen fest installiert (z.B.
    auf einem Bauernhof zur Untermiete).


    "/p" oder nicht "/p"?


    4. Fall: Betrieb außerhalb DL, z.B. aus Italien, Griechen-
    land, Australien etc.) von einem festen Standort aus
    (z.B. gemietetes Ferienhaus oder -Wohnung)


    "/p" oder nicht "/p"?


    Wie ist in den Fällen 3. und 4. bezüglich des Rufzeichens
    zu verfahren?


    73, Klaus, DK3QN

    CW forever!

  • Hallo Klaus,
    im § 11 der Amatuerfunkverordnung steht:
    (3) Dem Rufzeichen können international gebräuchliche Zusätze beigefügt werden. Diese dürfen das zugeteilte Rufzeichen nicht verfälschen.


    Also man kann, aber man muss nicht. Ich denke das erleichtert die Auswahl schon ...


    Bei der Frage nach Griechenland gilt dir Regelung des Gastlandes. Griechenland schreibt für die CEPT-Lizensen das /p ausdrücklich vor. In anderen Ländern gelten aber andere Regelungen . Also erst einmal nachschauen.

    72/73 de
    Karl-Heinz, DK5LP

  • Hallo Karl-Heinz,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Den §11 der AFU-Verordnung, Absatz 3, habe ich schon gelesen.


    Da ich mir einfach nicht vorstellen konnte, dass ich von beliebigen
    Standorten in DL, egal wie sie beschaffen sind und wielange sie
    genutzt werden, unter meinem Call ohne weiteren Zusatz, wie
    "/p", QSO fahren kann, habe ich gemäß §11 der AFU-Verordnung,
    Absatz 1, zweiter Satz, in den einschlägigen Amtsblättern nach einer
    entsprechenden Regelung geforscht.


    Die habe ich bisher nicht gefunden.


    Nach dem jedoch hierzulande tendenziell Alles und Jedes geregelt
    wird, hat mich das doch sehr erschüttert


    Demnach wäre es tatsächlich so, dass das Anhängen von "/p" bei
    Portabel-Betrieb in DL oder bei Betrieb von einem anderen Standort
    in DL als dem gemeldeten, eigentlich überflüssig ist.


    Ausser man will der Gegenstation anzeigen, dass man "/p" arbeitet.


    Analog dazu würde das dann auch für Mobil-Betrieb gelten!


    73, Klaus, DK3QN

    CW forever!

  • Zitat


    Demnach wäre es tatsächlich so, dass das Anhängen von "/p" bei
    Portabel-Betrieb in DL oder bei Betrieb von einem anderen Standort
    in DL als dem gemeldeten, eigentlich überflüssig ist.


    Das gilt bei allenzusätzen, also auch /qrp - erlaubt aber nicht nötig. Bei /mm, also maritim mobil muss man aber Abstriche machen, da zählt ja dann wieder das internationale Gesetzt mit rein.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte heute einen Rückruf der Bundesnetzagentur zum genannten Thema.


    In Ergänzung der AFU-Verordnung §11 gibt es eine Verfügung, die die
    Rufzeichenverwendung im Detail regelt:

    "Vfg Nr. 12/2005 geändert durch Vfg Nr. 34/2005


    Amateurfunkdienst; Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland"


    Dort ist unter Punkt 7. Folgendes zu lesen:


    "7. International gebräuchliche Rufzeichenzusätze
    im Sinne von § 11 Abs. 3 AFuV, die an das Rufzeichenende angehängt werden können, sind:


    a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem Landfahrzeug oder an Bord eines
    Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,
    b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet,
    das Zeichen „/mm“, bei Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,
    c) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs das Zeichen „/am“, bei
    Sprechfunkverkehr die Wörter „aeronautisch mobil“,
    d) beim Betrieb einer tragbaren oder vorübergehend ortsfest betriebenen Amateurfunkstelle
    das Zeichen „/p“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „portabel“,
    e) aus betrieblichen Gründen notwendige Zusätze, die vom Rufzeichen mit einem Bindestrich
    „-“ oder einem Schrägstrich „/“ getrennt werden.
    "


    Demnach ist es tatsächlich so, wie bereits von den Funkfreunden in ihren Posts weiter oben
    angegeben, und wie von der Mitarbeiterin der Bundesnetzagentur mir gegenüber erklärt,
    dass die in der Verfügung unter a) bis d) genannten Zusätze zum Rufzeichen allesamt optional
    verwendet werden können und nicht zwangsweise verwendet werden müssen.


    Damit wäre die ursprüngliche Fragestellung geklärt.


    Interessant ist noch Punkt e), weil er einen möglichen Interpretationsspielraum offen lässt:


    im engeren Sinne: "aus betrieblichen Gründen notwendige Zusätze" wären dann
    Rufzeichenerweiterungen, die die verwendete Technik bzw. Betriebsart erforderlich macht,
    z.B. bei Packet Radio.


    im weiteren Sinne könnte man da auch die Verwendung einer bestimmten Betriebsweise
    hinzuzählen, z.B. Anhängen von "/QRP" bei Verwendung von QRP-Leistung, um Gegenstationen
    auf diese Tatsache aufmerksam zu machen, da sie ansonsten womöglich nicht auf das
    vergleichsweise schwache Signal einsteigen (so würde ich das jedenfalls aus meiner Sicht
    interpretieren).


    In jedem Falle ist sicherzustellen, dass das Rufzeichen inclusive Rufzeichenerweiterung nicht
    irreführend ist (keine Notzeichen usw. als Zusatz, wie z.B. "SOS" etc.).


    Das Rufzeichen selbst darf keine Not-, Sicherheitszeichen usw. beinhalten, ausserdem keine
    Q-Gruppen (QOA bis QUZ).
    Wobei die Rufzeichen ja von der Behörde erteilt werden und somit diese Voraussetzungen erfüllen
    sollten (demnach also auch im strengen Sinne kein Rufzeichen wie z.B. DLxQRP). Vgl. Punkt 6.
    der Verfügung.


    73, Klaus, DK3QN

    CW forever!