Hallo zusammen,
vielleicht erscheint das als eine "blöde" Frage, jedenfalls
wird sie in unserem OV immer wieder diskutiert, wobei
niemand bisher eine "amtliche" Referenz dazu bringen kann.
Ich habe mir schon die diversen Amtsblätter zum Thema
AFU reingezogen, aber dort bisher keine Aussage dazu
gefunden.
Wann muss "/p" an das eigene Call angehängt werden,
wann nicht?
1. Fall: Betrieb von zuhause aus (gemeldeter Standort):
klare Sache: kein "/p".
2. Fall: Betrieb von einem nicht-festem (vorübergehendem)
Standort aus anders als der eingetragene Standort, z.B. von
einer Wiese aus über's Wochenende etc.: klarer Fall: "/p"
3. Fall: Betrieb von einem anderen als dem gemeldeten,
aber im Unterschied zu Fall 2., festen Standort aus.
Hier sind Geräte und Antennen fest installiert (z.B.
auf einem Bauernhof zur Untermiete).
"/p" oder nicht "/p"?
4. Fall: Betrieb außerhalb DL, z.B. aus Italien, Griechen-
land, Australien etc.) von einem festen Standort aus
(z.B. gemietetes Ferienhaus oder -Wohnung)
"/p" oder nicht "/p"?
Wie ist in den Fällen 3. und 4. bezüglich des Rufzeichens
zu verfahren?
73, Klaus, DK3QN