Demnächst Klasse A nicht mehr direkt?

  • Hallo, Leute,


    wenn ich nicht viel bastele, habe ich wenigstens oft die Ausrede, dass ich Ausbildung mache. R12 hat einen Kurs laufen, aus dem sich mit etwas Glück jetzt im Sommer etwa 2 Leute für E und 3 gleich für A zur Prüfung trauen werden.


    Da interessiert mich die "Vorstandsinformation", die der DARC auf seiner Webseite gerade verteilt. Es handelt sich um eine Vorabversion. Die BNetzA stellt sich folgende Änderungen für die AfuV vor und bittet um Kommentar bis September. Die Sache soll dann noch dieses Jahr komplett über die Bühne.


    Die wichtigsten angedachten Änderungen im Telegramstil:

    • Afu-Prüfung nur noch komplett schriftlich. Fast-Bestehen ist durchgefallen, keine mündliche Nachprüfung mehr.
    • Bei nicht-Bestehen eines oder zwei Fächer komplette Prüfung neu (alle drei Fächer).
    • Klasse A - Prüfung nicht mehr direkt, sondern nur als Aufstock-Prüfung, wenn man schon E hat.
    • Clubstationsrufzeichen gelten auch als Ausbildungsrufzeichen, nutzbar (nur) durch den Inhaber des Clubstationsrufzeichens.
    • Bei Streit mit dem Inhaber des Clubstationsrufzeichen kann der OVV das Rufzeichen nicht einem anderen übertragen lassen. Nicht ohne Mitwirkung des Inhabers. (Das Rufzeichen kann notfalls gestrichen und ein anderes neu beantragt werden.)
    • DSTAR-Relais auf 2m und 70cm dürfen 50 W ERP.
    • Klasse A darf 750 W auf 7100-7200 kHz.
    • Alles wird teurer (aber genaue Preise kommen erst im September).

    Insgesamt einigermaßen klar. Das Meiste vereinfachen die Abläufe der BNetzA.


    Die größte Ausnahme aus meiner Sicht: Man darf zukünftig die Klasse A nicht mehr direkt anspringen.


    Warum nur?


    Wer hat einen Vorteil davon, wenn man jetzt zwangsweise erst E machen muss, um dann auf A aufzustocken? Ich sehe da nur einen lästigen Umweg für alle Beteiligten: Mehr Verwaltungsakte für die BNetzA. Dämlich für die, die gleich A wollen. Ich selbst habe die Klasse A direkt gemacht. Viele der A-Freunde aus meinem Bekanntenkreis auch. Die entstehenden A-Funkamateure sind durch den Zusatzschritt doch auch nicht qualifizierter. Könnte aber passieren, dass mancher erst mal in der E hängen bleibt, der das Zeug zu A gehabt hätte. Insgesamt hat niemand einen Vorteil davon, den ich erkennen kann.


    Wenn bei den A-Prüflingen die Durchfallquote deutlich höher läge als bei den E-Prüflingen, dann würde so eine Zweistufenregelung Sinn machen. Aber ich vermute: Die Meisten, die sich für A anmelden, schaffen das auch auf Anhieb. (Stimmt das? Hat jemand Informationen dazu?)


    Was habe ich übersehen? ?(


    Vy 73, Andreas, DJ3EI

    Hansdampf auf vielen Gassen, mag das Bunte im Amateurfunk.
    Vergeudet zu viel Zeit im Fediverse.

    AfuBarcamp-Aktivist (das nächste ist Online am 31.01.2024 auf treff.darc.de).
    Halte schon mal gerne einen Weiterbildungsvortrag, das nächste Mal am 19.12.2023 über HF-Leitungen auf treff.darc.de.

  • ich kann jetzt nur mal für mich sprechen:
    ich habe selber auch zweistufig gemacht, zumindest im Anfang, dann die Kl.A bereits angefangen, während die erste noch lief, und auch auf Anhieb bestanden, von daher unterstütze ich deine Meinung. Hätte ich nur A gemacht, wäre es weniger Arbeit gewesen.
    Aber das kann man vorher nicht wissen (mein berufliches Umfeld ist anderer Natur, insofern fachfremd *g)

    ______________


    73 de Volker,
    1DL 1 VAW

  • Hallo,
    im neuen Gesetzentwurf steht zwar, dass man die A-Prüfung nur durch Aufstocken erhält, es steht aber nicht darin, dass man das nicht in einem Prüfungsablauf machen kann.
    73, Uli, DK4SX

  • Hallo,


    für mich, bis auf die Leistungsanpassung auf 40m, überwiegend sinnfrei.
    Ich brauch die Leistung nicht, aber ich muß mir nicht noch eine Einschränkung merken ;)


    72 de Alois

    "Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Frauen und schnelle Autos
    ausgegeben. Den Rest habe ich verprasst." - George Best

  • ...dafür hätte man eine Einsteigerklasse einführen können.
    Ohne "Technikprüfung" QRV werden, das wärs und wer richtig in die Luft gehen will, stellt sich der Klasse A- Prüfung
    73 Wolfgang

  • Hallo QRPlerinnen und QRPler,


    dj3ei schrieb:


    Zitat

    Wenn bei den A-Prüflingen die Durchfallquote deutlich höher läge als bei den E-Prüflingen, dann würde so eine Zweistufenregelung Sinn machen. Aber ich vermute: Die Meisten, die sich für A anmelden, schaffen das auch auf Anhieb. (Stimmt das? Hat jemand Informationen dazu?)



    Wir haben in den letzten Kursen immer zunächste auf Klasse A ausgebildet. Wenn "Wackelkandidaten" dabei waren, haben wir rechtzeitig auf Klasse E umgeschwenkt. Ausfälle kommen immer mal vor. Da wir mehr Klasse A ausgebildet habe, gab es hier natürlich auch mehr Ausfälle. Das rechtfertigt aber aus meiner Sicht nicht die generelle Einführung einer zwei-stufigen Prüfung. Ich habe damals übrigens gleich die Klasse A gemacht und auch auf Anhieb bestanden.


    Mal unverbindlich meine Gedanken zu den Änderungspunkten:


    * Afu-Prüfung nur noch komplett schriftlich. Fast-Bestehen ist durchgefallen, keine mündliche Nachprüfung mehr.
    * Bei nicht-Bestehen eines oder zwei Fächer komplette Prüfung neu (alle drei Fächer).
    * Klasse A - Prüfung nicht mehr direkt, sondern nur als Aufstock-Prüfung, wenn man schon E hat.


    Mal abgesehen von den geringfügigen Mehreinnahmen Seitens der BNetzA (die hier sicherlich nicht Vater des Gedankens waren) könnten diese Punkte aus den Federn diverser "Hardliner" aus den Reihen der Funkamateuere selbst stammen. Fehlt eigentlich nur noch, dass Multiple Choice wieder durch die "gute alte handschriftliche" Prüfung ersetzt wird. So frei gemäß "Früher war alles niveauvoller...heute gemachte Lizenzen sind mit den früher gemachten nicht vergleichbar". Das hört man insbesondere als Newcomer doch gern, wenn man zum ersten OV-Abend geht. Die OMs bedauern zwar den fehlenden Nachwuchs im Amateurfunk, können aber den Newcomern die Latte nicht hoch genug legen. Natürlich muss und soll die Prüfung einen hinreichenden Anspruch an die Prüflinge stellen (Zitat eines früheren BNetzA-Verbindungsbeauftragten des DARC auf der Regionaltagen Nordhessen "Wir (BNetzA) haben nichts zu verschenken"), aber mal im Ernst: Gehen die drei oben genannten Punkte nicht ein wenig am Kern der Sache vorbei bzw. zu weit?


    * Clubstationsrufzeichen gelten auch als Ausbildungsrufzeichen, nutzbar (nur) durch den Inhaber des Clubstationsrufzeichens.


    An Ausbildungsrufzeichen hat es bei uns eigentlich nie gemangelt. Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Ausbildungsrufzeichen werden mittlerweile unbefristet zugeteilt. Wenn ich mal so die im Rahmen der Ausbildungskurse zusammengekommenen Fahrtkosten betrachte waren die Kosten für die Zuteilung des Ausbildungsrufzeichen dagegen eher gering. Clubstationsrufzeichen als Ausbildungsrufzeichen nutzbar zu machen ist eine nette Geste, aber wenn dafür die ersten drei Punkte Bedingung werden, dann würde ich lieber darauf verzichten.


    * Bei Streit mit dem Inhaber des Clubstationsrufzeichen kann der OVV das Rufzeichen nicht einem anderen übertragen lassen. Nicht ohne Mitwirkung des Inhabers. (Das Rufzeichen kann notfalls gestrichen und ein anderes neu beantragt werden.)


    Damit hatten wir bis jetzt nie Probleme? Gibt es keine wirklich wichtigen Themen zu klären für die Zukunft des Amaterufunk?


    * DSTAR-Relais auf 2m und 70cm dürfen 50 W ERP.


    Warum werden "terrestrische Relaisfunkstellen zur Übertragung von digitaler Sprache und eingebetteten Daten
    mit einer belegten Bandbreite von maximal 6,25 kHz in den Frequenzbereichen 144 – 146 MHz
    und 430 – 440 MHz" hier gegenüber den übrigen Relais bevorzugt? Ich dachte immer, bei DSTAR geht alles viel einfacher? Hat da jetzt zur Abwechslung mal ein Hersteller von Amateurfunkgeräten eine Parteispende gemacht? Kommt demnächst noch der verminderte Mehrwertsteuersatz für (kommerzielle) Amateurfunkgeräte?


    * Klasse A darf 750 W auf 7100-7200 kHz.


    Wie beim Punkt Clubstationsrufzeichen als Ausbildungsrufzeichen: Nette Geste, aber bitte nicht, wenn Punkt 1-3 Bedingung dafür sind.


    * Alles wird teurer (aber genaue Preise kommen erst im September).


    Hm...wen überrascht es?



    Ich hätte übrigens noch gehofft, dass man mit der Änderung so lange gewartet hätte, bis alle Formalitäten zur "K-Lizenz" geklärt worden wären. Dann wäre das ein Abwasch gewesen...(mein Beitrag zum Bürokratieabbau).


    So. Jetzt setze ich den Helm auf, sende diesen Beitrag ab und warte auf die Einschläge...


    73 de Dirk

  • Hab' auch Klasse A auf Anhieb gemacht, warum auch nicht?


    Wenn einige der Änderungen den Ablauf der BNetzA vereinfachen, sollten die Gebühren eher SINKEN. Die Gebühren sind nämlich nicht von Pappe.


    Wenn die BNetzA über eine Gesetzesänderung denkt, sollte man mal darüber nachdenken, das evtl. vereidigte Freiwillige die Prüfung abnehmen dürfen sollen. Was bei den "Kein-Whisky-Nach-Amerika"'s geht, könnte hier doch auch gehen. Es gibt auch in anderen Bereichen vereidigte Menschen, z.B. das Schöffenamf (hier bei der Judikative, warum sollte das nicht bei der Exekutive gehen).

  • Hallo allerseits,


    die auf der HamRadio mit dem Novellierungsvorschlag konfrontierte BNetzA wusste von nichts. Alle Änderungen sind auf dem Kompost des BMWi gewachsen. Die sind selbst mit den Änderungen nicht ganz einverstanden.


    Eine Kostensenkung wäre zwar schön, aber man sollte auch froh sein, wenn durch die Vereinfachung die Kosten konstant bleiben.


    73 de Corny

    72 de Corny, Df6fR
    DL-QRP-AG #1547 = AGCW #2839

  • Es ist ruhig geworden ums Thema "Novellierung der AFuV".
    Aber das Thema ist noch nicht durch. Meine Meinung zu den Änderungspunkten habe ich weiter oben bereits niedergeschrieben.
    Ich bin mal auf den nächsten Entwurf der AFuV gespannt. So wie mir zugetragen wurde sind die Punkte noch lange nicht mehrheitlich beschlossen und werden wohl im RTA noch kontrovers diskutiert.


    An dieser Stelle möchte ich dazu aufrufen, aktiv bei euren Vertretern (sei es im Distrikt, beim Vorstand oder beim RTA direkt...) nachzufragen, wie denn der aktuelle Stand ist, und wann der nächste Entwurf fertig ist.


    Es wäre doch schade, wenn der nächste Entwurf erst knapp vor Fristablauf fertig wäre, dann gar keine Zeit mehr für Kritik bliebe und das ganze dann so durchrutschen würde.


    73 de Dirk, dk2dh

  • Liebe Funkfreunde,


    ich habe mir heute den Entwurf durchgelesen und muss nun auch meine Meinung dazu äußern.


    Die intendierte Verwendung von Clubstationsrufzeichen als Ausbildungsrufzeichen führt hier zu folgender Konstellation:


    DN/DNØNVA


    Ist solch eine Duplikatur zulässig? ?(