Hallo, Leute,
wenn ich nicht viel bastele, habe ich wenigstens oft die Ausrede, dass ich Ausbildung mache. R12 hat einen Kurs laufen, aus dem sich mit etwas Glück jetzt im Sommer etwa 2 Leute für E und 3 gleich für A zur Prüfung trauen werden.
Da interessiert mich die "Vorstandsinformation", die der DARC auf seiner Webseite gerade verteilt. Es handelt sich um eine Vorabversion. Die BNetzA stellt sich folgende Änderungen für die AfuV vor und bittet um Kommentar bis September. Die Sache soll dann noch dieses Jahr komplett über die Bühne.
Die wichtigsten angedachten Änderungen im Telegramstil:
- Afu-Prüfung nur noch komplett schriftlich. Fast-Bestehen ist durchgefallen, keine mündliche Nachprüfung mehr.
- Bei nicht-Bestehen eines oder zwei Fächer komplette Prüfung neu (alle drei Fächer).
- Klasse A - Prüfung nicht mehr direkt, sondern nur als Aufstock-Prüfung, wenn man schon E hat.
- Clubstationsrufzeichen gelten auch als Ausbildungsrufzeichen, nutzbar (nur) durch den Inhaber des Clubstationsrufzeichens.
- Bei Streit mit dem Inhaber des Clubstationsrufzeichen kann der OVV das Rufzeichen nicht einem anderen übertragen lassen. Nicht ohne Mitwirkung des Inhabers. (Das Rufzeichen kann notfalls gestrichen und ein anderes neu beantragt werden.)
- DSTAR-Relais auf 2m und 70cm dürfen 50 W ERP.
- Klasse A darf 750 W auf 7100-7200 kHz.
- Alles wird teurer (aber genaue Preise kommen erst im September).
Insgesamt einigermaßen klar. Das Meiste vereinfachen die Abläufe der BNetzA.
Die größte Ausnahme aus meiner Sicht: Man darf zukünftig die Klasse A nicht mehr direkt anspringen.
Warum nur?
Wer hat einen Vorteil davon, wenn man jetzt zwangsweise erst E machen muss, um dann auf A aufzustocken? Ich sehe da nur einen lästigen Umweg für alle Beteiligten: Mehr Verwaltungsakte für die BNetzA. Dämlich für die, die gleich A wollen. Ich selbst habe die Klasse A direkt gemacht. Viele der A-Freunde aus meinem Bekanntenkreis auch. Die entstehenden A-Funkamateure sind durch den Zusatzschritt doch auch nicht qualifizierter. Könnte aber passieren, dass mancher erst mal in der E hängen bleibt, der das Zeug zu A gehabt hätte. Insgesamt hat niemand einen Vorteil davon, den ich erkennen kann.
Wenn bei den A-Prüflingen die Durchfallquote deutlich höher läge als bei den E-Prüflingen, dann würde so eine Zweistufenregelung Sinn machen. Aber ich vermute: Die Meisten, die sich für A anmelden, schaffen das auch auf Anhieb. (Stimmt das? Hat jemand Informationen dazu?)
Was habe ich übersehen?
Vy 73, Andreas, DJ3EI