Mobilantenne auf der Abschleppöse

  • Um im Auto qrv zu sein muß man nicht unbedingt ein Loch für die Antenne bohren.
    Die neuen Fahrzeuge haben heute eine Abschleppöse zum Einschrauben. Die eignet sich sehr gut für eine Mobilantennenhalterung.
    Mit einer Gewindestange, zwei Beilagscheiben und einen Wasserleitungsverteiler kann man schnell eine Antennenhalterung aufbauen. Obendrauf den Antennenfuß. Ich verwende gerne angepasste Antennen. Mit einer Adapterschraube kann ich auch Antennenstäbe aus dem Surplusladenverwenden.
    Bei mir hat es auf Anhieb gut geklappt. Jetzt bin ich mit meinem 817èr auch aus dem Auto heraus QRV.
    Verbesserungsvorschläge nehme ich aber noch gerne an.
    73 de Hans -DL3MBE

  • Hallo Hans,


    erstmal eine schöne Idee. Aber ich bin mir nicht so sicher, ob das auch zulässig ist. Hast Du Dich informiert?


    Mein letzter Stand war, dass Anbauten, die nicht leicht entfernbar sind (wie Magnetfuß) und nicht in der Betriebserlaubnis/Fahrzeugschein eingetragen sind, mindestens zehn Zentimeter innerhalb einer Grenze sein müssen. Diese Grenze ist der Fahrzeugrand, wenn man das Fahrzeug von oben betrachtet. Aber das letzte Mal, dass ich mich damit beschäftigt habe ist schon ein Weilchen her.


    hw?

    72 de Corny, Df6fR
    DL-QRP-AG #1547 = AGCW #2839

  • m.W. darf die Antenne den Fahrzeugumfang nicht verlassen, also müsste sie aufjeden Fall "abgespannt werden", so dass der Fahrtwind sie nicht nach hinten drückt.


    unabhängig von der Frage , ob sie überhaupt ini der Art am Fahrzeug befestigt sein kann.

    ______________


    73 de Volker,
    1DL 1 VAW

  • Erlaubt oder nicht ich finde die Idee nicht schlecht und wie Hans schreibt sind verbesserungen willkommen. Ich könnte mir vorstellen das eine 2. Fixierung z.b. durch einen Saughalter vor der Heckscheibe die Stabilität verbessern würde.

    73 de DL1NEK
    Lothar
    AGCW-DL 2522, DL QRP AG 00133

  • Eine Abschleppöse ist für die Beanspruchung auf Zug ausgelegt. Hier entsteht aber eine Biegebeanspruchung, jedenfalls beim Fahren.
    Willst du so fahren?

    VY73,
    Richard

  • Hallo Hans,
    Du hast ja jetzt schon Antworten bekommen. Wie man in der Praxis sehen kann, werden Fahrradhalter an der Anhängerkupplung angebracht und und nicht an einer Abschleppöse. Hier wäre dann eine abnehmbare Kupplung von Vorteil, wie ich eine habe, aber es fehlt die allgemeine Antennenzulassung dafür. Wie OM Volker das schon schrieb, kann man nach vorne abspannen und die Länge stimmt auch, aber die Antenne mit Halterung müsste vom Baurat beim TÜV als Gesamtheit abgenommen und eingetragen werden.

    Vy 72/73 de Gerhard

  • Hallo,
    diese Idee hatte ich auch schon umgesetzt, bis zu dem Tag an dem die "Rennleitung" darauf aufmerksam geworden ist. Tipp von mir: Bitte nicht während der Fahrt nutzen. Dank meines Anwaltes wurde mir 1 Punkt erspart.


    Es ist schon länger her, aber es gibt tatsächlich wohl eine Niederschrift, wie und wo Antennen nicht angebracht werden dürfen (während der Fahrt) - davon betroffen auch die AHK.


    72 de Marc

  • Zitat

    Original von DC0SW
    Eine Abschleppöse ist für die Beanspruchung auf Zug ausgelegt. Hier entsteht aber eine Biegebeanspruchung, jedenfalls beim Fahren.
    Willst du so fahren?


    Also unabhängig ob zulässig oder nicht, dann darfst Du nach Deinen Überlegungen beim Abschleppen aber auch immer nur gerade aus fahren. In jeder noch so kleinen Kurve hast Du zusätzlich eine Biegebeanspruchung von den 1,5 t hinten dran. Da tut sich also mit einer Antenne dran rein gar nichts.


    72 Hans

  • Da hast du natürlich recht. Ich meinte eigentlich auch mehr das ganze Gebilde, das senkrecht zur Ösenachse steht. Wenn bei Vollbremsung der Antennenstab nach vorne schnellen sollte, dürfte das eher der Karrosserie/Heckklappe schaden, weniger der Öse selbst.


    Aber grundsätzlich sind wohl Zweckentfremdungen solcher Art nicht im Sinne des TÜV, der StVZO usw. Folglich kann es Versicherungsproblme nach sich ziehen, wenn etwas passieren sollte.


    Aber vielleicht ist die Anordnung auch nur für Standfunkbetrieb gedacht. (??)

    VY73,
    Richard

    3 Mal editiert, zuletzt von DC0SW ()

  • Hallo,
    danke für die Hinweise.
    ABE muss beachtet werden. Sichern muss man auf jeden Fall.
    Die Abschleppöse ist auf jeden Fall ein Orginateil des Fz und hat ABE.
    Bei mir gibt es noch eine AHK und die steht weiter raus.
    Die Zulassungsbestimmungen für ein Kfz sind in der StVZO geregelt. Das mit dem Überstehen bezieht sich nach der Seite (äußerster Punkt nach der Seite sind die Spiegel.).
    Nach hinten gibt es dann die Bestimmung, wann man eine rote Fahne ect. anbringen muß.
    Ein Blick in die ABE des Fahrzeuges und in die StVZO muß jeder selbst machen und sich dann entscheiden ob er den Vorschlag umsetzen will.
    Für die Ladung ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Das bedeutet natürlich, dass er dafür Sorge tragen muß, dass die Antenne niemanden gefährdet.
    Sollte die Abschleppöse die Halterung nicht stabil halten, kann man noch eine Kontermutter anbringen. Es gibt also je Fahrzeug viel zu tun.
    Von mir war es nur ein Vorschlag. Ich setze die Konstruktion nur STANDMOBIL ein, da ich während der Fahrt weder telefoniere noch funke - HI.


    Auf jeden Fall danke an ALLE!.
    73 de Hans - DL3MBE

    Einmal editiert, zuletzt von DL3MBE ()

  • Moin Hans,

    Zitat

    Die Abschleppöse ist auf jeden Fall ein Orginateil des Fz und hat ABE.


    vermutlich aber nur so lange, wie sie "bestimmungsgemaess" eingesetzt wird ;) Leider sind Vorschriften
    oftmals mit der Kreativitaet von Funkamateuren (zufaellig ausgewaehlte Beispiele: hier oder hier)
    nicht so ganz vereinbar. Eine interessante Idee (zumindest fuer "standmobil") ist es auf jeden Fall.


    73 de Roland / DK1RM


    Edit: Typo

    Einmal editiert, zuletzt von DK1RM ()