Vorschriften/Handhabung Clubstation-Rufzeichen

  • Hallo,


    ich suche ein offizielles Dokument, in dem steht, was ich mit einem Clubstationsrufzeichen machen darf und was nicht.
    Ich weiss / glaube zu wissen, dass man es portabel benutzen darf, es nicht im Ausland benutzten darf, nicht mobil verwenden darf, dass Mehrbandbetrieb erlaubt ist, allerdings darf das Rufzeichen auf jedem Band nur einmal in Betrieb sein (stimmt wahrscheinlich nicht, da DA0HQ auf jedem Band in SSB und CW QRV ist).
    Darf ich z.B. an der Clubstation gleichzeitig mit dem Stationsrufzeichen und meinem Eigenen funken?
    Leider habe ich bisher nichts gefunden, wo drin steht, wie es wirklich aussieht. Es gibt jede Menge Halbwissen und jeder weiss etwas anderes ...
    Es wuerde mich freuen, wenn ich einen Tip bekommen wuerde, wo ich das herausfinden kann.


    73,
    Matthias DK9MAT

  • Hallo,


    soweit ich letztlich gelesen habe, ist gleichzeitiger Mehrbandbetrieb nur gestattet, wenn er mit beantragt wurde. DL0HQ hat da sicher eine weitergehende Genehmigung. Bei der RegTp/Bundesnetzagentur mal suchen.


    73 Reiner

  • Hallo, Matthias,
    vor kurzer Zeit habe ich auf unser Klubrufzeichen verzichtet und es an die Behörde zurückgegeben.
    Der Grund war, dass es willkürlich von einzelnen OM 'unter der Woche' bei Bedarf sozusagen als individuelles Zweitrufzeichen genutzt wurde, ohne dass ich vorher darüber informiert wurde.


    "Sollen wir Dich jedesmal fragen?"


    Das bedeutet nicht, dass damit Piraterie betrieben wurde, und die OM konnten sich wohl in einer kleinen Stadt wie hier auch absprechen, dass es nicht zeitgleich mehrmals in der Luft war, aber es war halt eine Art bequemer Mauschelei.


    Bei allen Klubstationen, bei denen ich anfragte, wurde ein solches Verhalten als falsch beschrieben.
    Du kannst Dich ja auch erkundigen. Vielleicht habe ich die falschen Stationen gefragt.


    Von der DARC Rechtsabteilung bekam ich die Antwort - so, wie es auch in der CQDL 12/08 steht - dass das call sozusagen 'verliehen ' werden kann, wenn das nicht länger als 4 Wochen dauert.... Aber es muß erstmal ' verliehen werden, und dann muß der Verantwortliche das tun, und dann weiß er natürlich Bescheid!! Vorher!
    Lange Rede ...das Call ist ein Klubrufzeichen, an dem G e r ä t der Klubstation kannst Du natürlich auch unter Deinem call arbeiten, wie Du es auch an meiner Stn könntest. Aber warum solltest Du?


    Ein Clubcall an mehreren Orten, gleichzeitig zu bestimmten Anlässen usw ... kurze Benachrichtigung an 'die Behörde' - so ist es dann auch mit DL - HQ stationen.


    Das call DL0PCK ist übrigens wieder beantragt, der Verantwortliche ist Werner Böhm.


    72, Dieter