Amateurfunk im KFZ-leider ohne Toyota

  • Die folgende email habe ich an den Kundenservice von TOYOTA gesand:


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    Guten Tag,
    ich möchte mir einen Avensis Combi 2.4 Automatik Executive kaufen und in das Fahrzeug ein Amateurfunkgerät (Kenwood TM-V 7E / TM-G 707E) einbauen.Bitte senden Sie mir eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe für den Einbau mobiler Sendeanlagen.
    S. Häusler
    ********************


    Und hier die Antwort von TOYOTA:


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    Guten Tag Herr Häusler,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Wir sehen leider keine Möglichkeit, Ihrer Anfrage nach einer Freigabe zum Einbau von Amateurfunkgeräten in unsere Fahrzeuge nachzukommen. Nachfolgend erläutern wir Ihnen gerne die Gründe, wofür wir an dieser Stelle um Verständnis bitten.


    Die von der TOYOTA Deutschland GmbH importierten Fahrzeuge, welche nach dem 01.01.1996 ihre Betriebserlaubnis erlangt haben, entsprechen den einschlägigen Bestimmungen, die sich aus der EMV Richtlinie 95/54 EG ergeben. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge als solche, als auch für sämtlich erhältliche Sonderausstattung, welche auf Grund ihrer technischen Beschaffenheit die EMV Bestimmungen tangiert.


    Betrachtet man die Vielzahl der am Markt erhältlichen Amateurfunkgeräte im Verhältnis zu der von der TOYOTA MOTOR CORPORATION angebotenen Modellpalette an unterschiedlichsten Fahrzeugtypen, so ergibt sich aus der genauen Betrachtung des Gesamtbildes ein nahezu unüberschaubarer Prüfaufwand, welcher letztendlich die Basis zur Freigabe zum Einbau von Amateurfunkgeräten darstellt. Auch wenn sich die von der TOYOTA Deutschland GmbH importierte Fahrzeugpalette hinsichtlich der Resistenz gegen elektromagnetische Störfelder gemäß der EMV Richtlinie sicherlich nicht von den Pendants unserer Mitbewerber unterscheidet, so ist dennoch eine explizite Freigabe erforderlich, welche wir aus den oben genannten Gründen nicht erteilen können.


    Wir hoffen, dass unser Schreiben trotz der Ablehnung zur Klärung beigetragen hat.


    Mit den besten Grüßen aus Köln
    Ihr TOYOTA Team
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    Bei einem Fahrzeugpreis von ca. 33.000,- EUR kann man wohl nicht mehr erwarten.


    73 Stefan DO2JAX

  • Hallo lieber OM DO2JAX,


    ich kann das Antwortschreiben von Toyota verstehen. Für die Zulassung (nicht die Zulassung durch Privatleute) der Fahrzeuge in den verschiedenen Ländern müssen umfangreiche EMV-Messungen durch den Fahrzeughersteller nachgewiesen werden.
    Dabei ist dies schon mit den standardgemäßen Steuergeräten in den verschiedenen Ausstattungsvariaten schwierig genug nachzuweisen.
    Zudem müßte dann ganz genau die Art der Verkabelung, Einbauort und Antenne festgelegt werden, damit die entsprechenden EMV-Prüfungen Gültigkeit haben(nach meinem Wissen als Halblaie).


    Meines Erachtes war die Antwort von Toyota fachlich korrrekt und ehrlich.


    Freu dich über dein zuverlässiges Auto. Als Funkamateur sollte man selber beurteile selber das Restrisko beurteilen, welches durch den Einbau der Funkgeräte geschieht.


    Viele Grüße


    DB7MK

  • Zitat

    Original von db7mk

    Meines Erachtes war die Antwort von Toyota fachlich korrrekt und ehrlich.


    Da gibt es aber auch Hersteller, die machen das anders!
    Die habe diese Messungen entsprechend durchgeführt!


    Was ist mit kommerziellen Einsatz dieser Fahrzeuge (Polzei etc.)?
    Ich glaube ohne entsprechende Zulassung würde das sonst wohl nicht funktionieren.
    Allerdings sind wir ja auch noch nicht soweit, das bei uns die Polizei Japanische Autos fährt ;)

  • Zitat

    Original von db7mk



    Freu dich über dein zuverlässiges Auto. Als Funkamateur sollte man selber beurteile selber das Restrisko beurteilen, welches durch den Einbau der Funkgeräte geschieht.



    Die Antwort von Toyota Deutschland hat meine Kaufentscheidung nachhaltig beeinflusst - bei Ford
    gab es ohne viel Bürokratie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diverse Bänder (bis 100W out).
    Unverständlich ist mir die Entscheidung von Toyota insbesondere wegen der Situation bei den
    Konkurenten:
    Audi


    AlfaRomeo


    BMW


    Citroen


    Chrysler


    Daewoo


    Daimler Benz


    Fiat


    Ford Honda


    Kia


    Mazda


    Mitsubishi


    Nissan


    Opel


    Peugeot


    Rover


    Saab


    Seat


    Suzuki


    Volvo


    VW u. a.


    erteilen Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Freigaben bei vergleichbarer (in Hinsicht auf die EMV-Problematik) Ausstattung mit Elektronik. Einbauhinweise gab´s auch noch dazu....


    73 Stefan DO2JAX

  • Hallo zusammen,


    für jedes Steuergerät, welches in ein Fahrzeug eingebaut wird, muß eine ausführliche Messung der Störaussendung und einer entsprechende Prüfung auf Unempfindlichkeit durchgeführt werden (Verantwortung des Zulieferes).
    Der Fahrzeughersteller muß dann noch zur Zulassung entsprechend eine Gesamtmessug des Fahrzzeugs in einer Kammer vornehmen.
    Für Sonderfahrzeuge wie die Polizei, etc, wird dieses sogar noch einmal extra durchgeführt.
    In diesen Fahrzeuge sind Betriebs-Funkgeräte eingebaut, mit denen entsprechende EMV-Messungen vorgenommen worden sind (wie bei den Steuergeräten).
    Diese Kosten für Einzelmessungen am Steuergerät liegen in Größenordnungen von ca. 15000-30000Euro. Sie müssen bei jeder Änderung der Elekronik nach Seriefreigab wiederholt werden.


    Wenn man dann Kennwood entsprechend anerkanntes Meßprotokoll für das Funkgerät vorlegen kann, könnte es vielleicht sein, daß man dann eine Zulassung bekommt :-).



    Aber mal eine Frage, wofür braucht man denn so eine Unbedenklichkeits-Bescheinung ? Verlangt die Versicherung so etwas ?



    Viele Grüße


    Markus, db7mk


  • Hallo Markus,
    egal welches Fahrzeug betrachtet wird - eine Freigabe des Herstellers/Importeurs ist wegen der harmonisierten Zulassungsbestimmungen im KFZ-Bereich immer erforderlich.
    Ein Fahrzeug verliert seine Bauartzulassung wenn nicht freigegebenes Zubehör (hier: Amateurfunkgeräte) in das Objekt (KFZ) eingebaut wird. Es ist in diesem Fall sogar notwendig, dass dem Funkgerät eine EGTypgenehmigung (E-Zeichen) erteilt wurde!
    Im Fall eines Unfalls würde der Versicherungsschutz erlöschen und das unabhängig von der Schuldfrage.
    Die Versicherer sind da am längeren Hebel, vorab wird aber so etwas nicht verlangt - der Nachweis sollte für eine eventuelle Begutachtung zur Hand sein.


    73 Stefan DO2JAX

  • Hallo OM´s,
    ich glaube, Toyota ist da ein gebranntes Kind. Als es Mode wurde, zu jeder Zeit ein Mobiltelefon mitzuführen , gab es da schon mal Probleme. Ein Geschäftspartner bat mich mal vor der Abfahrt mit seinem Toyota, dass ich mein Mobilfon abschalte. Er hätte sonst jedesmal, wenn eine aktive Funkverbindung mit einer Senderstation der aktuellen Zelle aufgebaut wurde, Motorstörungen gehabt. Dieser Mensch hat mit glaubhaft erzählt, was er da für Probleme gehabt hätte und schon gehabt hat. Ok, das ist schon ca. 7 Jahre her und ich kann nicht sagen ob das evtl. ein Einzelfall war. Aber durch Nichterteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann man solchen Problemen in gewährleistungstechnischer Hinsicht vorbauen. Allerdings ist mir da unklar, wie die bei Toyota am Wettbewerb teilhaben wollen, wenn dann jedes Auto eine rollende Medienanstalt wird.

    73 de DM4JO - Jochen

  • Hallo zusammen,


    nach der geltenden Rechtslage muss keine Freigabe eines Fahrzeugherstellers vorliegen. Das einzubauende Gerät muss eine EG-Betriebserlaubnis haben. Diese wird in Form des E-Zeichens auf dem Funkgerät angebracht. Nur so gekennzeichnete Geräte dürfen in KFZ mit Erstzulassung ab dem 01.10.2002 eingebaut werden.


    Toyota kann zwar eine Empfehlung abgeben, aber verbieten können die nichts. Da könnte Toyota auch kommen und sagen, dass plötzlich keine anderen Felgen oder Reifen mehr montiert werden dürfen, oder andere Scheinwerfer, oder ein Chiptuning. Da wären der Zubehörhandel und die Tuner aber nicht mit einverstanden. Toyota kann nunmal nicht den § 19 StVZO außer Kraft setzen, und auch nicht das Straßenverkehrsgesetz, auf Grund dessen die StVZO erlassen wurde.


    Für die Richtlinie 95/54/EG sind wir als Endverbraucher nicht der richtige Adressat. Die Richtlinie wendet sich an die Hersteller, diese müssen sich daran halten. Toyota kann also für sich selbst sagen, dass sie selbst keine Funkgeräte einbauen wollen.


    Letzendlich sagt das Schreiben von Toyota lediglich aus, das keine Freigabe erteilt wird, weil der Prüfauwand zu hoch erscheint. Das bedeutet halt nicht, dass man nichts einbauen darf, denn der Einbau von Zusatzausstattung ist nicht von Freigaben der Hersteller abhängig. Der Hersteller der Zusatzausstattung läßt seine Geräte prüfen, und wenn diese eine Typgenhemigung erhalten, dürfen sie in die in der Typgenehmigung gelisteten Fahrzeuge eingebaut werden. Bei Amateurfunkgeräten wurde bisher keine ABE mitgeliefert, in der solche Listen drin stehen könnten. Also gibt es keine Einschränkungen. Erst mit Umsetzung der neuen Richtlinie 2004/104/EG (ist noch nicht umgesetzt) müssen die Hersteller von Zubehörteilen angemessene Einbaurichtlinien mitliefern.


    Die ABE / Typgenehmigung von Teilen, die das E-Zeichen als EG-Typgenehmiung tragen, muß auch nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese sind von der Mitführpflicht, im Gegensatz zu anderen ABE, gem. § 19 StVZO von der Mitführpflicht ausgenommen.


    Die Freigabe, die der Gesetzgeber vorschreibt, ist das E-Zeichen auf dem Funkgerät, nicht die des Fahrzeugherstellers. Dieser könnte sonst gezielt den Markt behindern - was gemäß verschiedener EG-Richtlinien auch nicht sein darf.


    Deshalb: wenn das Funkgerät das E-Zeichen trägt, darf es in absolut jedes KFZ eingebaut werden.


    Das gilt übrigens auch für Funktelefone und Freisprecheinrichtungen. Hat das Handy kein E-Zeichen, darf es nicht mehr in KFZ mit EZ ab dem Stichdatum eingebaut werden, oder in Verbindung mit dem Bordstromnetz betrieben werden. Auch die Freisprecheinrichtung muss das E-Zeichen tragen.



    vy 73


    Ronni