Dem Bundesrat liegt die Drucksache 364/26 mit der "fünften Verordnung zur Änderung der Frequenzordnung" zur Beschlussfassung vor.
https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0364-26.pdf
Im Verordnungstext unter "2 Nationale Bestimmungen" auf Seite 61 ganz unten eine gute Nachricht für uns Funkamaeure:
"12 Der Frequenzbereich 70 - 70,5 MHz können für Aussendungen durch den Amateur-
funkdienst genutzt werden. Diese Nutzungen genießen keinerlei Schutz vor militärischen
Funkdiensten und dürfen keine schädlichen Störungen bei diesen Funkdiensten hervorrufen."
Bleibt zu hoffen, dass nach der Verabschiedung der Frequenznutzungsordnung durch den Bundesrat die BNetzAg 70 MHz für uns Funkamateure zügig zuteilt und die Betriebsbedingungen in einer Verordnung festlegt.
73, de Günter