Hallo zusammen,
ganz langsam entsteht bei mir ein der Region ein Meshcom-Netzwerk. Dabei kann man im Node einstellen, ob empfangene Nachrichten per HF weitergeleitet werden sollen oder nicht (es besteht auch die Möglichkeit der "Weiterleitung" als Gateway ins Internet, aber das ist hier nicht gemeint).
Neben regulären Repeatern gibt es auch eine Reihe von Nodes mit personengebundenem Rufzeichen plus Suffix (wie bei APRS), die Nachrichten weiterleiten und 24/7 arbeiten. Nur mit diesen Nodes war es anfangs möglich, dass ich überhaupt aus dem Dorf raus gekommen bin.
Nun stellt sich mir die Frage, wie das regulatorisch in Bezug auf automatisch arbeitende Stationen geregelt ist. Müsste theoretisch jeder, der seinen Node 24/7 laufen hat und Nachrichten über HF weiterleitet eine automatisch arbeitende Station anmelden?
Und wenn dem so wäre, könnte man diesen Node auch als Remote-Station interpretieren, wenn man diesen an einer WLAN-Steckdose angeschlossen hat und Zugriff auf den Node per VPN hat?
Und bedingt eine Anmeldung für eine automatsch arbeitende Station immer ein zusätzliches Rufzeichen oder könnte dies ggf. sogar über ein Suffix abgebildet werden?
Vielen Dank!