Meshcom & Automatisch arbeitende Stationen

  • Hallo zusammen,

    ganz langsam entsteht bei mir ein der Region ein Meshcom-Netzwerk. Dabei kann man im Node einstellen, ob empfangene Nachrichten per HF weitergeleitet werden sollen oder nicht (es besteht auch die Möglichkeit der "Weiterleitung" als Gateway ins Internet, aber das ist hier nicht gemeint).

    Neben regulären Repeatern gibt es auch eine Reihe von Nodes mit personengebundenem Rufzeichen plus Suffix (wie bei APRS), die Nachrichten weiterleiten und 24/7 arbeiten. Nur mit diesen Nodes war es anfangs möglich, dass ich überhaupt aus dem Dorf raus gekommen bin.

    Nun stellt sich mir die Frage, wie das regulatorisch in Bezug auf automatisch arbeitende Stationen geregelt ist. Müsste theoretisch jeder, der seinen Node 24/7 laufen hat und Nachrichten über HF weiterleitet eine automatisch arbeitende Station anmelden?
    Und wenn dem so wäre, könnte man diesen Node auch als Remote-Station interpretieren, wenn man diesen an einer WLAN-Steckdose angeschlossen hat und Zugriff auf den Node per VPN hat?
    Und bedingt eine Anmeldung für eine automatsch arbeitende Station immer ein zusätzliches Rufzeichen oder könnte dies ggf. sogar über ein Suffix abgebildet werden?

    Vielen Dank!

    73 Thorsten
    DH0TG

  • Ist das überhaupt erlaubt? Das Meshcom-Netz ist ja auch für Nicht-Funkamateure offen aber es ist Funkamateuren nicht erlaubt, im Amateurfunkdienst Nachrichten für Dritte (also Nicht-Funkamateure) weiterzuleiten.

    73 de Haiko DF9HC

  • Müsste theoretisch jeder, der seinen Node 24/7 laufen hat und Nachrichten über HF weiterleitet eine automatisch arbeitende Station anmelden?

    Findet dieser Datenverkehr über HF auf Amateurfunkfrequenzen statt? Dann gelten m. E. ähnliche Regeln wie für HF-Zubringer zum HAMNet oder Echolink. Falls nicht, sind die Regelungen der AFUV auch nicht anwendbar.

    Das Verbot Nachrichten an Dritte weiterzuleiten ist ein Relikt, das verhindern soll, dass Amateurfunk zur Erbringung von Telekommunikationsleistungen für Dritte (nicht Funkamateure) missbraucht wird.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Das Verbot Nachrichten an Dritte weiterzuleiten ist ein Relikt, das verhindern soll, dass Amateurfunk zur Erbringung von Telekommunikationsleistungen für Dritte (nicht Funkamateure) missbraucht wird.

    Aber es ist weiterhin gültig und sinnvoll. Immerhin nutzen wir Frequenzen fast kostenlos für die andere Milliarden zahlen würden.

    73 de Haiko DF9HC

  • Ja, aber auch wenn das Meshcom Netz auf der Internetseite für Dritte eingeschränkt offen ist, auf der Funkseite ist zwangsläufig ein liz. Funkamateur. Das Verbot, Telekommunikationsleistungen für Dritte zu erbringen, greift also nicht. Für das HamNET sind die gleichen Maßstäbe anzulegen.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Ja, aber auch wenn das Meshcom Netz auf der Internetseite für Dritte eingeschränkt offen ist, auf der Funkseite ist zwangsläufig ein liz. Funkamateur. Das Verbot, Telekommunikationsleistungen für Dritte zu erbringen, greift also nicht. Für das HamNET sind die gleichen Maßstäbe anzulegen.

    Inwieweit ist denn das Meshcom Netz auf der "Internetseite" eingeschränkt? Ist das nicht ein offenes LoRa Netz (wie Meshtastic) das offen für alle ist? Der Vergleich mit dem Hamnet passt insofern nicht.

    Edit: evtl. sehe ich das auch falsch, hab noch mal nachgelesen und Meshcom ist ja wieder was anderes (ich kannte jetzt Meshtastic und Meshcore). Das scheint exklusiv für Funkamateure zu sein und man benötigt immer ein Rufzeichen in jeder Nachricht? In dem Fall wäre das Weiterleitungsverbot natürlich kein Thema.

    73 de Haiko DF9HC

    Edited once, last by DF9HC (April 22, 2026 at 11:29 AM).

  • Leute, da weiter oben schon die ersten Vermischungen stattgefunden haben:

    Bitte Meshcom (433 Mhz, für Afu) mit Meshtastic und Meshcore (beides 869 MHz in Region1) nicht durcheinanderbringen!


    Entsprechnde Erklärungen und Unterschiede dazu sind im Netz zu finden.

    72! de Uli


    Bedenke! Amateure bauten die Arche, Profis die Titanic...

    Edited once, last by DG4SFS (April 22, 2026 at 11:51 AM).

  • Bitte nicht durcheinander bringen... :)

    DL3NAA
    Name: Peter
    QTH: Kehl (JN38VN)
    DOK B14, HSC 1023, VHSC 186
    QRP von 80 Meter bis 10 Meter CW

    Life is too short for QRP!

    Satis longa vita - Das Leben ist lange genug! (Seneca)

    In QRP the challenge is to "break" the pile-up...................in QRO the challenge is NOT to break components! (Zitat DL5RBW)

  • klar...NICHT durcheinanderbringen, da hast du recht, Peter...Beitrag geändert

    72! de Uli


    Bedenke! Amateure bauten die Arche, Profis die Titanic...

  • Meshcom ist für Funkamateure. Meshcore und Meshtastic können allgemein genutzt werden.

    Der Zugriff zur missbrächlichen Nutzung der Amateurfunkfrequenzen ist weder für Sprechfunk noch für Meshom geschützt. Jeder, der verbotenerweise auf den Amateurfunkfrequenzen senden will, kann das.

    73, Peter - HB9PJT

  • Findet dieser Datenverkehr über HF auf Amateurfunkfrequenzen statt? Dann gelten m. E. ähnliche Regeln wie für HF-Zubringer zum HAMNet oder Echolink. Falls nicht, sind die Regelungen der AFUV auch nicht anwendbar.

    Wenn ich diesen Text https://amateurfunkpraxis.de/mesh.html richtig interpretiere, gibt es Verknüpfungen mit dem HAMNET.

    73, Michael, DF2OK.
    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG GM ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~ QRZ.COM ~ YouTube ~
    - Morsecode ~ The ART of communication. - (DF2OK) - No computer required, just human skill. And: Real pilots don't need engines.

  • Ja klar gibt es Verknüpfungen mit dem Hamnet. Das Hamnet fungiert oft als das Datenbackbone zur Vernetzung der Knoten. Fraglich ist aber nicht der drahtgebunde IP-Teil im Hamnet oder im öffentlichen Internet, sondern die sogenannte "Luftschnittstelle", also der Knoten, oder das Gateway ab dem auf einer Amateurfunkfrequenz abgestrahlt wird. Und da erscheinen mir die Ausführungen auf der vorstehend verlinkten Seite durchaus schlüssig. Wenn man es aber rechtssicher wissen möchte, wie die Behörde ein autark betriebenes 24/7 Meshcom Gateway im 70 cm Band einordnet, fragt man am besten bei der BNA freundlich nach.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Ich hatte vor längerer Zeit OE1KBC (Mit)Entwickler von MeshCom dahingehend befragt. Seine Antwort war sinngemäß, dass gemäß TKG und AFV MeshCom Digipeater als autom. Relaisstation im Sinne des Gesetzes zu betrachten sind.

    73, Thomas

  • macht Sinn. So würde ich es auch sehen wollen und so ist es auch sinngemäß auf der von dir in Beitrag #11 verlinkten Webseite beschrieben.

    Wenn diese Meshcom Knoten zunehmen, werden wir vielleicht bald von der BNA eine Art Allgemeinverfügung erwarten können, ähnlich wie bei LoRa. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die BNA für jedes Milliwatt Gateway auf Dauer ein eigenes Relaisstation Rufzeichen rausgeben möchte.

    73 de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 5 times, last by DL4ZAO (April 22, 2026 at 2:30 PM).