Offizielle Regelungen zum 6m Band

  • ... und die telefonische Erreichbarkeit ist nur noch für Bakenbetreiber relevant. Kein /p - Betrieb und horizontale Polarisation sind geblieben. Danke Frank.

    73, Michael, DF2OK.
    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG GM ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~ QRZ.COM ~ YouTube ~
    - Morsecode ~ The ART of communication. - (DF2OK) - No computer required, just human skill. And: Real pilots don't need engines.

  • Habt vielen Dank für die vielen Antworten! Die Verordnung habe ich mir nun komplett durchlesen und von den ursprünglichen Bedinungen ist dort wirklich nichts mehr zu finden.

    Außerdem wäre zu prüfen, ob es danach (also nach dem 27.05.2024) Amtsblattmitteilungen oder Verfügungen der BNetzA zu dem Thema gegeben hat - meines Wissens nach nicht.

    Genau das wäre die finale Frage - gibt es ggf. ein chronologisches Archiv?


    Eine andere Frage ist mir noch beim Durchlesen in den Sinn gekommen ... und wo ich hier schon mal die Experten habe ... ;)

    Wie ist das Thema "automatische arbeitende Stationen" beim Thema Stratosphärenballon, APRS daheim und im Auto oder auch bei Meshcom geregelt? Müsste ich beispielsweise, wenn ich daheim einen Mescom-Node habe, die Nachrichtenweiterleitung abschalten, wenn ich nicht daheim bin bzw. müsste ich mir für diesen Fall ein separates Rufzeichen zuteilen lassen, damit der Node auch in meienr Abwesendheit Nachrichten weiterleiten darf?

    73 Thorsten
    DH0TG

  • Wie wäre es einem neuen Thread? Das geht doch jetzt an der ursprünglichen Frage weiter vorbei und wird nur unübersichtlich

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Genau das wäre die finale Frage - gibt es ggf. ein chronologisches Archiv?

    Im Prinzip ja: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines…latt/start.html

    Das ist eine PDF-Sammlung von Jahresinhaltsverzeichnissen des Amtsblatts der BNetzA, beginnend mit dem Jahr 1999.

    Wenn man die nach dem Begriff "Amateurfunk" durchsucht und dann manuell sichtet, stößt man auf auf die Vfg. 105/2024 mit dem leider nichtssagenden Titel "Amateurfunkdienst; befristete Erlaubnisse". Darin gibt es unter "1.) Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz" eine 6m-Freigabe für die Klasse E (befristed auf das Jahr 2025!!!).


    Anderer Weg, gleiches Ergebnis:

    Startseite der BNetzA zum Amateurfunkdienst, dort den Menüpunkt "Verfügungen und Mitteilungen" aufklappen. Dann gibt es thematisch sortiert (innerhalb des Themas chronolgisch sortert) eine Liste der Amtsblattmitteilungen und eine Liste der Verfügungen, die dem Amateurfunk betreffen.

    Grundsätzlich gilt im Amateurfunk (in DL!) immer noch: Mit personengebundenen Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen muss der OP am Sender sein um ihn ggf. jederzeit abschalten zu können. Der Empfänger dazu muss nicht am gleichen Ort sein (Stichwort WebSDR). Klassische Ausnahmen waren immer schon automatische (z:B. Baken) und fernbedienbare Stationen (z.B. Relaisfunkstellen), neu ist jetzt Remote-Betrieb mit besonderen Regeln, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.

    Alles andere (z.B. APRS aus dem fahrenden Auto, wenn ich nicht selbst drin sitze) ist nicht zulässig. Aber auch das hat wieder Ausnahmen, die der individuellen Absprache mit der BNetzA bedürfen (z.B. Ballonmission DF70UKW)

    vy 72 de DH8DAP, Frank aus Schwelm nr Wuppertal, JO31PG

    Ich bin Westfale von Geburt und Europäer aus Überzeugung!

    http://www.golf19.de

  • Aber auch das hat wieder Ausnahmen, die der individuellen Absprache mit der BNetzA bedürfen (z.B. Ballonmission DF70UKW)

    Bei Ballonstarts Absprache sowie Genehmigung auch in Zusammenarbeit mit der DFS.

    73, Michael, DF2OK.
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  • Moin Thorsten, was genau meinst Du zu dem Thema?

    Beispielsweise die Nutzung hiervon: https://qrp-labs.com/u4b

    Wie wäre es einem neuen Thread? Das geht doch jetzt an der ursprünglichen Frage weiter vorbei und wird nur unübersichtlich

    Ja, eigentlich hast Du ja Recht - wollte vermeiden, das Forum mit meinen Fragen zuzumüllen! Aber ich mache da mal nen eigenen Beitrag draus!


    Mit personengebundenen Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen muss der OP am Sender sein um ihn ggf. jederzeit abschalten zu können. Der Empfänger dazu muss nicht am gleichen Ort sein (Stichwort WebSDR). Klassische Ausnahmen waren immer schon automatische (z:B. Baken) und fernbedienbare Stationen (z.B. Relaisfunkstellen), neu ist jetzt Remote-Betrieb mit besonderen Regeln, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.

    Und diese Antwort nehme ich da gleich mal mit!


    Anderer Weg, gleiches Ergebnis

    Vielen Dank für den "Weg" sowie für das Ergebnis :)

    Als Ergebnis meiner Frage nehme ich nun mit, dass ich neben den "ganz normalen Regeln" zu Frequenzen, Bandbreite, Leistung, keine Störungen usw. noch die horizontale Polarisation der Antenne Berücksichtigen muss - mehr nicht!

    73 Thorsten
    DH0TG

  • Als Ergebnis meiner Frage nehme ich nun mit, dass ich neben den "ganz normalen Regeln" zu Frequenzen, Bandbreite, Leistung, keine Störungen usw. noch die horizontale Polarisation der Antenne Berücksichtigen muss - mehr nicht!

    ...und kein Portabelbetrieb. Zitat: "Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt." (AFuV) Und was ortsfeste Amateurfunkstellen sind, wurde ab hier RE: BCR versus HB1B versus KX3 versus ... ??? u.a. durch den Einsatz von Günter, DL4ZAO, abschließend geklärt.

    73, Michael, DF2OK.
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