Michael, wenn der Händler mir die Selbe Powerbank zurückschickt und dann behauptet, es sei eine Neue, dann kann ich ihm nachweisen, dass das nicht stimmt und sofort mein Geld zurückfordern! Nach dem Fernabsatzgesetzt kein Problem, da darf man innerhalb 14 Tage vom Kauf zurücktreten.
Moin Stefan und Günter, die genannten Vorgänge sind mir grundsätzlich klar. Danke nochmal für Erläuterungen, die sicher auch weitere Menschen hier interessieren wird.
Ich hätte nach meiner Frage etwas mehr schreiben sollen, worauf ich hinaus wollte. Mir geht es nur darum, was passiert, wenn man den Händler auf die Markierung hinweist. Er wird ja sicher wissen wollen, woher wir vom Schwindel wissen. Könnte er vom Umtausch / der Rücknahme bspw. wegen der 'Sachbeschädigung' durch die Markierung Abstand nehmen? Bei Seriennummern wäre ein Nachweis ja sicherer. Bei nummerierten Akkus innen wäre das auch möglich, aber dann hätte man das Gerät geöffnet...
Oder anders: Ab welchem Zustand kann ein Händler die Rücknahme trotz der Regelungen verweigern?