• Hallo liebe Flohmarktfreunde,

    ich möchte mich noch einmal klar zum Flohmarkt hier im Forum äußern, weil es im Thema Verkaufe: Elecraft KX3 mit PX3 Diskussionen gibt. Natürlich sind die rechtlichen Fragen zu Rückgabe usw. wichtig und richtig. Dennoch hat der Flohmarkt hier seit vielen Jahren dafür ein paar einfache eigene Regeln. Und die wurden bisher meines Wissens im gegenseitigen Einvernehmen akzeptiert. Jedenfalls bis auf ganz wenige Ausnahmen. Davon haben sowohl Käufer als auch Verkäufer profitiert. Und das ist hier auch keine kommerzielle Verkaufsplattform.

    In der Beschreibung steht eigentlich alles, wofür diese Rubrik eingerichtet wurde. Das hat Tom, DL7BJ, in dem o.g. Thread treffend beschrieben. Dem habe ich im Grunde nichts hinzuzufügen.

    Wer über den Flohmarkt kaufen/verkaufen möchte ist hier willkommen. Aber es gelten die in der Beschreibung aufgeführten Regeln.
    Natürlich kann ich die nicht anwaltlich oder gerichtlich durchsetzen. Was sind die Alternativen?
    - Wer sich nicht daran hält kann vom Flohmarkt ausgeschlossen werden
    - Der Flohmarkt hier wird geschlossen, und diesmal endgültig.

    Lasst uns doch auch im Flohmarkt vernünftig miteinander umgehen.

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Man kann es ganz einfach machen, wenn man an statt den damals fürs Forum selbsterfundenen Verkauf-Regeln einfach reinschreibt: "Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Privatkauf"

    Das ist eindeutig und lässt keinen Raum für Diskussionen offen.

    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Ich unterstütze den Vorschlag von Günter. Der HamSpirit, der mit der o.g. Formulierung zum Ausdruck gebracht werden soll, ist entweder vorhanden oder nicht und braucht daher keiner gesonderten Regelung. Und wenn es hart auf hart kommt, findet man den HamSpirit in keinen Gesetzestexten und bringt uns keinen Vorteil.

    Sofern die Flohmarktregeln angepasst werden, wäre ich zudem sehr erfreut, wenn die Vorgabe eines Preises bei einer Anzeige Pflicht wird.

  • Da stimme ich auch zu.
    Damit es ein Flohmarkt bleibt und nicht zur Auktionsplattform ausartet, sollte bei einem Verkaufsangebot die Angabe einer Preisvorstellung obligatorisch sein. Letztlich kommt es sowieso darauf an, auf was sich Anbieter und Kaufinteressent einigen und unter welchen Bedingungen sie den Kauf gemeinsam innerhalb des gesetzlich vorgebenen Rahmens gestalten. Ab dann ist ein Kauf reine Privatangelegenheit, das Forum ist unbeteiligt und kein Vermittler.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 3 times, last by DL4ZAO (August 28, 2025 at 12:17 PM).

  • Hallo Jürgen

    Ihr wisst ja alle das ich in einem Modellbauforum Moderator bin und dort
    jahrelang die Börse betreut habe. Wir haben dort auch eine Preisnennung ohne die
    keine Artikel in die Börse dürfen.

    Dazu haben wir extra Nutzungsregeln zur Börse ab 3.x

    RC-Network Nutzungsregeln
    Nutzungsregeln für die Plattform RC-Network :rcn: English version at the bottom Ohne Regeln geht es nicht! Diese Binsenweisheit mag nicht bei jedem auf…
    www.rc-network.de

    ist mit diesem Flohmarkt zwar nicht zu vergleichen weil dort werden wirklich Massen umgesetzt werden
    und dafür klare Regeln geschaffen wurden. Wir haben sogar extra Moderatoren die sich nur um die Börse
    kümmern.

    73 Bernd DL3BLA

    Amateurfunk und Selbstbau , Flugmodellbau

  • Moin,

    auch im H0-Modellbahnforum gibt es klare eigene Regeln, aber die interessieren hier nicht, wir sind im QRP-Forum.

    Die ganzen Gesetze greifen sowieso, wenn es zu einem Streit kommt. Was die Kontrahenten daraus machen, ist deren Sache. Wenn sie die Lust und Laune und das Geld haben, das bis vor Gericht zu treiben, sollen sie doch. Aber auch darum geht es hier gar nicht.

    Hier gibt es Regeln innerhalb des Forums zum Verhalten im Flohmarkt und zum Einstellen eines Beitrages. Die sind schon lange so, funktionieren (ich habe selbst schon was verkauft und gekauft und es war immer nur nett!) und danach richtet man sich. Ich sehe nicht einen einzigen Grund, hier irgendwas an den Regeln zu ändern, die sich über Jahre etabliert haben. Die gesetzlichen Vorgaben beschreiben nicht im geringsten das Verhalten hier im Forum und darum geht es.

    Wer das nicht mag wählt eine andere Plattform.

    Ich weiß auch gar nicht, was man darüber so lange diskutieren muss, Sommerloch? Warum wollt ihr Jürgen damit Arbeit machen?

    73, Tom

  • Das Problem ist selbstverschuldet und entsteht erst dadurch, dass in den Flohmarktregeln des QRP-Forum ohne Notwendigkeit versucht wird, eine zweifelhafte Art von AGB für die Kaufabwicklung vorzugeben. Das ist eine Illusion, denn ein Kauf betrifft nur Verkäufer und Käufer. Das QRP-Forum ist keine Vertrags-Partei und hat kein Gestaltungsrecht über die Ausgestaltung des Kaufs. In den Flohmarktregeln können nur Vorgaben festgelegt werden, die die Verkaufs- oder Gesuchsanzeige im Forum betrifft. Wie zum Beispiel was beim Einstellen einer Anzeige anzugeben und zu beachten ist, wie z.B. Preisvorstellung oder Ähnliches oder was im Forum zum Verkauf angeboten werden darf und was nicht. Nicht aber rechtliche Vorgaben für die spätere Kaufabwicklung, denn der Rahmen für Vereinbarungen über beispielsweise Rückgabe und Sachmängelhaftung beim Privatkauf ist im Kaufrecht des BGB festgelegt und betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Anbieter und Kaufinteressent. Vorformulierte Forenregeln dazu sind irrelevant und m. E. überflüssig und schaffen Unsicherheit; denn niemand kann sich darauf berufen.

    Meine Ansicht: raus mit überflüssigem Wunschdenken. War damals von Peter gut gemeint war, ist leider nicht gut gemacht. Ein Forum ist nicht dazu da, den Gesetzgeber zu spielen.

    73 de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 26 times, last by DL4ZAO (August 29, 2025 at 7:18 AM).

  • Ich bin ganz bei Tom, DL7BJ in #6 & 8

    Mir sind unsere ham-spirit-basierten Flohmarktregelns sehr sympathisch, eine zusätzlich verpflichtende Angabe einer Preisvorstellung in Angeboten finde ich zweckmäßig.
    Den Hinweis, dass der Flohmarkt nur eine Plattform ist, der gesetzliche Regelungen zu gewerblichem oder Privatverkauf in keiner Weise antastet, kann man der Deutlichkeit halber aufnehmen, dann sollte es das aber auch sein.
    Ich brauche keine weitere Funkbörse oder eBay-Kleinanzeigen und wer den Flohmarkt nicht mag, soll doch genau dort suchen, finden und glücklich werden.

    Ich habe weder im QRL noch in meinen verschiedenen Hobbies auch nur Ansätze eines Sommerlochs und ich weiß, dass Jürgen auch nicht langweilig ist.
    Also wenn's nach mir ginge, dürfte das Thema gerne seinem Ende entgegengehen...

    72/73, Tom 4 . .-

    Das schöne an einheitlichen Standards ist, dass man so viele verschiedene zur Auswahl hat.

  • Die Gesetze greifen immer, aber hier ist der soziale Aspekt zu sehen

    An den sozialen Aspekt und den HamSpirit kann man appellieren. Aber man kann ihn nicht durchsetzen, schon gar nicht wenn wie bei einem Kauf Geldflüsse damit verbunden sind.

    Den Wenigsten sind die gesetzlichen Regeln für den Kauf von Privat bzw. an privat bewusst, obwohl jeder der etwas verkauft, gut beraten wäre, sich damit zu befassen und Bescheid zu wissen:

    - Im Gegensatz zu sonstigen Internetbestellungen gibt es beim Privatkauf kein Recht, einen Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Auch trägt der Käufer das Versandrisiko, dass die Ware auf dem Transportweg verloren geht.

    - Ganz wichtig. Auch bei einem Privatkauf ist der Verkäufer verpflichtet eine Gewährleistung von 2 Jahren zu gewähren. Das bedeutet, der Käufer hat bei Sachmängeln das Recht auf Rückgabe, Umtausch oder Schadenersatz.
    Dies kann durch eine Ausschlussklausel eingeschränkt werden, ohne Ausschluss gelten 2 Jahre Gewährleistung.

    Als privater Verkaufer einer gebrauchten Sache kann und will ich keine 2 Jahre Gewährleistung ( = Sachmängelhaftung) zusichern. Darum ist es durchaus in Ordnung und auch fair, wenn man mit dem Käufer vereinbart, dass die Gewährleistung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen wird und dies auch in der Verkaufsanzeige in einer Ausschlussklausel so bekannt macht. Geregelt ist der Gewährleistungsausschluss in den Paragrafen 442 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

    Der Käufer ist dennoch nicht schutzlos, denn die Gewährleistung kann niemals bei grobem Verschulden oder arglistigem Verschweigen ausgeschlossen werden. Das heißt: Kannte der Verkäufer den Mangel, hat ihn aber verschwiegen oder ist er auf dessen Verschulden zurückzuführen, behält der Käufer trotz einer Ausschlussklausel seine Ansprüche auf Rückgabe, Schadenersatz oder Ersatzlieferung.


    Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, wenn irgendeine Flohmarktregel für Käufer und Verkäufer zwingend eine vom Gesetz abweichend Regel für ein grundätzliches dreiwöchgiges Rücktrittsrecht vorschreiben will. Das ist nicht erlaubt und daher irreführend.

    Man kann Ham-Spirit beim Flohmarkten nicht erzwingen. Die große Mehrheit von uns kauft und verkauft fair und und in vertrauensvoller Art und Weise. Ich persönlich habe bislang weder als Käufer noch als Verkäufer schlechte Erfahrngen machen müssen. Die wenigen schwarzen Schafe, die einen Käufer arglistig übervorteilen, halten sich sowieso nicht an Regeln und erst recht nicht an soziale Apelle. Darum ist schon daher diese unsinnige Flohmarktregel in der Art wie sie derzeit formuliert ist obsolet.

    73, de Günter


    P.S. zur Klarstellung um was es hier überhaupt geht: das ist das fragliche vom Gesetz abweichende Verlangen nach einem 3 wöchigen Rückgabe- und Rücktrittsrecht, wie es derzeit in den Flohmarktregeln steht:
    "Der Verkäufer gewährt grundsätzlich ein 3 wöchiges Rückgaberecht. Der Käufer muss die Rückgabe plausibel begründen. Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich spätestens nach Erhalt der gekauften Gegenstände unverzüglich und ohne Abzüge zu zahlen. Der Verkäufer verpflichtet sich im Falle eines Rücktritts vom Kauf die erhaltene Bezahlung unverzüglich und ohne Abzüge zurück zu zahlen."

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 24 times, last by DL4ZAO (August 29, 2025 at 10:01 AM).

  • Tom, spielen wir jetzt Kaufladen im Kindergarten? Der Unterschied zwischen einem Anspruch und einer freiwilligen Vereinbarung setze ich als bekannt voraus.

    Es gibt beim Privatkauf keinen generellen gesetzlich verankerten Anspruch auf 14 tägigen Widerruf des Kaufs! Punkt

    Natürlich können die Vertragsparteien individuell sogar ein 10 jährigen Widerruf vereinbaren, und rosa Verpackung mit Pünktchen und Versand mit der Pferdekutsche und Freibier für den Kutscher. Mehr Leistungen freiwillig draufzupacken können beide immer vereinbaren. Aber beanspruchen kann man sie nicht.

    Vor allen Dingen kann keine Flohmarktregel eines Forums dies den Kaufpartnern vorschreiben - nur darum geht es.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 9 times, last by DL4ZAO (August 29, 2025 at 12:40 PM).

  • Hallo zusammen,

    Frage zu einem Teilaspekt dieser Grundsatzdiskussion - zugegebenermaßen gerade erstmals bewusst gelesen:


    Gleichzeitiges Einstellen von Gegenständen hier im Forum und auf anderen wie auch immer gearteten Plattformen ist unfair den Mitgliedern des Forums gegenüber und wird sanktioniert.

    Kann mir jemand mal kurz erklären, warum das so ist? Ich bin in fünf einschlägigen Foren gelistet und habe meine Angebote und Gesuche bis auf ganz wenige, fachlich begründete Ausnahmen immer zu gleichen Konditionen in allen fünfen eingestellt - was ist daran unfair? Nicht jeder potenzielle Partner ist auf allen Foren tätig, und so verbessern sich die Erfolgschancen für alle Beteiligten. Selbstverständlich werden alle Anzeigen sofort als erledigt gekennzeichnet, wenn es irgendwo zu einem Abschluss gekommen ist. Bei mehreren Interessenten kommt der erste zum Zuge, egal, aus welchem Forum.

    Und wieder die Frage: Wer wirft den ersten Stein?

    Vy 73,
    Tom, DK1IS

    Edited once, last by DK1IS: Von vier auf fünf Foren geändert - habe mal nachgezählt ;-) (August 30, 2025 at 10:51 AM).

  • und so verbessern sich die Erfolgschancen für alle Beteiligten.

    Wieso das, nach welcher Logik?

    Nach meiner Einschätzung erhöht sich nur die Erfolgschance für den Anbieter. Für den Interessenten aus dem QRP-Fourm werden die Chancen eher gemindert.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 3 times, last by DL4ZAO (August 30, 2025 at 3:39 PM).

  • Nach meiner Einschätzung erhöht sich nur die Erfolgschance für den Anbieter.

    ... und was ist daran falsch? Glaubst du wirklich, wenn ein QRP´ler etwas sucht, das er nur hier ins Forum guckt? Wie lange soll das diskutieren hier eigentlich noch weitergehen? Post #14 bringt es auf den Punkt!

    73 de Volker https://dl3lk.darc.de/

    DOK M19 / Feld Hell Club #6008 (Zum Avatar: Hatte ich beruflich mit zu tun)

  • ... und was ist daran falsch?

    Die Frage habe ich gar nicht gestellt.

    Ich fragte nach der Logik der Behauptung, dass das Einstellen des gleichzeitige Einstellen eines Verkaufs-Angebotes in mehreren Foren für "alle Beteiligten" Vorteile bringe und nicht nur für den Anbieter. Das würde ich gerne verstehen. Das konntest du mir aber auch nicht erklären.

    Zu der Frage, wie lange das hier noch weiterdiskutiert werden soll: ich denke mal, so lange die User Lust haben und Diskussionsbedarf besteht; so wie z. B. bei dir, sonst hättest du ja nicht auch etwas dazu geschrieben. Das ist nun mal so in einem Diskussionsforum, dass diskutiert wird.

    Die gute Nachricht: Man muss Diskussionen, deren Thematik nicht interessiert nicht folgen. Nicht-mitlesen wird nicht sanktioniert. Zumindest habe ich das noch nicht in den Forenregeln so gefunden.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited once, last by DL4ZAO (August 30, 2025 at 5:21 PM).

  • Warum gleich so giftig ? Vielleicht solltest du mal erst überlegen bevor du etwas schreibst. Dich persönlich habe ich garnicht angegriffen. Das war es dann erstmal und verweise auf #14.

    73 de Volker https://dl3lk.darc.de/

    DOK M19 / Feld Hell Club #6008 (Zum Avatar: Hatte ich beruflich mit zu tun)