Mithilfe gesucht! (Amazon verkauft "Walkie-Talkie"...)

  • Hi,

    sorry, wenn ich das vom SOTA-Reflector übernehme, aber ich denke, dass hier Amazon klar gesagt werder muss, dass ihr Handeln unverantwortlich ist. Sie verkaufen ein

    "Quansheng UV-K5(8) VHF UHF Dual-Band 5W Portable Two-way Radio Rechargeable Walkie Talkie for Camping Hiking"

    Das Gerät ist ein Duobander für 2 Meter und 70 Zentimeter, sendet also auf den Amateurfunkbändern. In der Anzeige ist aber mit keinem Wort davon die Rede, dass man dafür eine Amateurfunklizenz benötigt und "Walkie Talkie für Camping und Wandern", da denken die potentiellen Käufer eher an Geräte, mit denen man im Urlaub die verschiedenen Familienmitglieder untereinander in Verbindung halten kann (CB, PMR...)

    https://www.amazon.co.uk/Quansheng-Dual-Band-Portable-Two-way-Rechargeable/dp/B0CQV938FY/ref=sr_1_fkmr0_2?crid=1S2085E1SIWMA&dib=eyJ2IjoiMSJ9.hUrm7XMjBlXP_kwPp3kJZgFMtEtbHemqXGcKLTVOG7Y9C2f8Zw4zGCDC_ezsZUaE.HD7nOHP3W33ujKPoA33V9fonTLWdSQzQd3Fx-WSsh8A&dib_tag=se&keywords=wet+prc&qid=1753186826&sprefix=wet+prc%2Caps%2C87&sr=8-2-fkmr0

    Unten in der Anzeige ist ein Button "  Report an issue with this product".

    Im SOTA-Reflector gibt es jetzt Initiative, dass Funkamateure Amazon darauf hinweisen, was der eigentliche Verwendungszweck des Geräts ist.

    Amazon selling 2M and 70CM Handhelds but badged as '"Walkie Talkies"
    Today I came across a 2M and 70CM handheld for sale on Amazon, for a paltry £32, which could be discounted by 10% if I clicked on a box……
    reflector.sota.org.uk

    Ich teile das, weil die Geräte auch nach Deutschland geliefert werden.

    73!

    Peter DL3NAA

    DL3NAA
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    Satis longa vita - Das Leben ist lange genug! (Seneca)

  • Das ist nicht das richtige Problem. Es gibt gerade neue firmware womit die radio's auch einfach 'outside of the intended frequency' arbeiten gehen. In die Niederlande sind auch schon viele Verkauft worden durch Aliexpress und andere Verkaufers sehr billig (unter 25 euro zuhause abgeliefert) end gans einfach upgraded (gibt Websites, mann connect das radio uber USB geht zum Website und flashed einfach neue Firmware herein und dann ist das radio gleich illegal.

  • Hallo Peter,

    bei mir erscheint diese Meldung:

    Aber unabhängig davon: Die ganze Amazon Plattform ist voll mit schrägen und teils lebensgefährlichen Produkten. Da werden Multifunktionssteckdosen angeboten, deren PE Kontakte zwar am Stecker sichtbar sind, aber im Kabel kein Draht vorhanden ist. Misst man die PE Verbindung vom Stecker zu den Schuko-Steckdosen wird man keine Verbindung feststellen können. Nach dem öffnen wird klar, PE ist weder angeschlossen noch ist ein Draht überhaupt in der Kabelisolierung vorhanden. Wer mag, kann sich gerne mal den YouTube Kanal "Zerobrain" anschauen, ist humorvoll und gut gemacht, dort das Video "Gefährlich aber schlampig | tödliche Steckdosenleiste vom Amazon Shop"

    vy 73 de Dirk, DH4YM

    Edited 2 times, last by DH4YM (July 23, 2025 at 4:50 PM).

  • Hallo

    Es gibt zig Plattformen wo diese Geräte verkauft werden ohne diese Hinweise.
    Ähnliche Geräte von Baofeng sind von der BNA verboten worden aber erst als
    eine Spanische Aufsichtsbehörde das Gerät getestet hat und eine Warnung an Europäische Länder ausgegeben hat.
    Die BNA wird es zeitlich bei dieser Menge an Geräten die immer wieder in den Verkehr kommen nicht schaffen diese Geräte zu prüfen
    und aus dem Verkehr zu ziehen.
    Auch ein Hinweis auf die Nutzung nur mit Lizenz wird kaufwillige nicht abschrecken.

    Durch den weltoffenen Markt ist das Problem mittlerweile sehr groß geworden wie Dirk schon schreibt.

    Ich ziehe bei meiner Geräteprüfung für ortsveränderliche Elektrogeräte (In meiner Gemeinde) vieles aus dem Verkehr was nicht
    unseren Bestimmungen entspricht und auch die Teste nicht besteht (RE zu hoch da keine Kupferadern oder zu geringer Querschnitt usw)

    73 Bernd DL3BLA

    Amateurfunk und Selbstbau , Flugmodellbau

  • Man muss bei Amazon sehr genau unterscheiden. Es gibt Produkte, die Amazon vertreibt, da ist Amazon der Vertragspartner. Und es gibt sogenannte "Amazon Marketplace" Produkte, wo Amazon nur als Online-Vermittlungsplattform auftritt und ein Dritter Vertragspartner ist. Genauso wie ebay, Otto etc. Im Falle dieser Quansheng Teile ist der Verkäufer zum Beispiel eine Fa. KKAAUK, die als Verkäufer auftritt, Amazon UK (nicht DL) ist nur der Vermittler.

    https://www.amazon.co.uk/Quansheng-Dual-Band-Portable-UV-5R-1PC/dp/B0CBRTNP6R

    sorry, wenn ich das vom SOTA-Reflector übernehme, aber ich denke, dass hier Amazon klar gesagt werder muss, dass ihr Handeln unverantwortlich ist.

    Peter, du hast registriert, dass dies über Amazon UK angeboten wird? Das vereinigte Königreich unterliegt seit dem Brexit nicht mehr den Normen und Regelungen des gemeinsamen EU-Marktes. Die machen ihr eigenes Ding. Was bei uns Vertriebsverbot hat, weil es nicht EU-konform ist, muss in UK nicht auch verboten sein.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Peter, du hast registriert, dass dies über Amazon UK angeboten wird? Das vereinigte Königreich unterliegt seit dem Brexit nicht mehr den Normen und Regelungen des gemeinsamen EU-Marktes. Die machen ihr eigenes Ding. Was bei uns Vertriebsverbot hat, weil es nicht EU-konform ist, muss in UK nicht auch verboten sein.

    Hi Günter,

    ist nicht entscheidend, WOHIN etwas geliefert wird? Ok, es mag sein, dass juristisch gesehen diese Geräte in UK verkauft werden dürfen, aber dürfen sie dann auch nach Deutschland verkauft werden?

    https://www.amazon.de/QUANSHENG-Walkie-Talkie-Kanal-Tragbares-Zwei-Wege-Funkger%C3%A4t/dp/B0DJJFQ2KW/ref=sr_1_1_sspa?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=105CRCFP3F3G6&dib=eyJ2IjoiMSJ9.V3POE5S6JNjoO7_cakxyOKQoa5fyTwBNun8i2TAXPyVyeTOvLMF6M1ePOo3PpX86WlPhhmEFnKaybB0a9pUv5aNti8sfI2pXSPcYWLWeBQhtXJcuKmEuEqngMNr4UWat_C2vLUSt0ax6a0TWpcxEu5BlZCFIsYtgQtv4oSVCGzZMh1KrZFkgGpf-rpuaQkcnraAwwOvsJE-DI-41gg08bBjtZx7b8WADI0rRfGph5gI.qAvYrmyVi1fsye0_jaPK3Gsf_TKZEzduTtxCzuVARnM&dib_tag=se&keywords=Quansheng%2BUV-5R%2BPlus%2BVHF%2BUHF%2BDual-Band%2BHam%2B5W%2BPortable%2BTwo-Way%2BRadio%2BWalkie%2BTalkie&qid=1753270928&sprefix=quansheng%2Buv-5r%2Bplus%2Bvhf%2Buhf%2Bdual-band%2Bham%2B5w%2Bportable%2Btwo-way%2Bradio%2Bwalkie%2Btalkie%2Caps%2C63&sr=8-1-spons&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9hdGY&th=1



    Soweit ich das erkennen kann, wäre Lieferung nach Kehl möglich... Oder sehe ich da was falsch?

    73!
    Peter DL3NAA

    DL3NAA
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  • Hallo Peter,

    dein Link oben führt schon nicht mehr zum Produkt. Da hat sich wohl schon was getan. Gem. deinem letzten Link wäre es auch bei mir bestellbar.

  • ist nicht entscheidend, WOHIN etwas geliefert wird? Ok, es mag sein, dass juristisch gesehen diese Geräte in UK verkauft werden dürfen, aber dürfen sie dann auch nach Deutschland verkauft werden?

    Nein, es ist für einen Händler oder Hersteller aus einem nicht-EU Land nicht entscheidend, er kann verkaufen wohin er will. Er unterliegt nicht der Jurisdiktion eines EU-Landes. Es ist die Pflicht des Importeurs bzw. Inverkehrbringers in die EU, dafür zu sorgen, dass ein Gerät konform ist.

    In diesem Falle gilt ein privater Besteller in Deutschland, wenn er so ein Gerät im nicht-EU Ausland bestellt und importiert, rechtlich als Einführer und Inverkehrbringer in die EU. Inverkehrbringer im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Produkt aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführt und es dort erstmals auf dem Markt bereitstellt. (Auspacken, benutzen oder weiter veräußern gilt als "bereitstellen")

    So steht es im EMV-Gesetz, der deutschen Umsetzung der EU Radio Directive (RED). in Abschnitt 2 "Pflichten der Wirtschaftsakteure" und §11 "Pflichten des Einführers und Inverkehrbringers"

    EMVG - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln*

    Dieses Gesetz beinhaltet in §2 auch eine ganz wichtige Ausnahme seiner Anwendung für Funkgeräte für Funkamateure, ein Privileg:

    "Auf Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nummer 1 des Amateurfunkgesetzes zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte, die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden, finden nur die §§ 27 bis 32 entsprechende Anwendung. Werden Betriebsmittel im Sinne des § 1 jedoch auf dem Markt bereitgestellt, findet dieses Gesetz insgesamt Anwendung."

    Verantwortlich für die Durchsetzung der RED und von EU-Import- und Vertriebsverboten sind als Wirtschaftspolizei die EU-Zollbehörden an der Außengrenze (dazu zählen Häfen, Flughäfen, Postzollstellen). Wir alle wissen, dass Importsendungen bei Privatkunden oft durchrutschen. Das ändert aber nichts grundsätzlich am Sachverhalt. Wenn eine EU-Zollbehörde feststellt, dass ein Gerät (Funkgerät oder Betriebsmittel) keine gülige CE Konformitätserklärung hat oder ein Vertriebsverbot ausgesprochen wurde, wird die Einfuhr verweigert.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 5 times, last by DL4ZAO (July 23, 2025 at 3:59 PM).

  • Nein, es ist für einen Händler oder Hersteller aus einem nicht-EU Land nicht entscheidend, er kann verkaufen wohin er will. Es ist die Pflicht des Importeurs in die EU, dafür zu sorgen, dass ein Gerät konform ist.

    In diesem Falle gilt ein Besteller in Deutschland, wenn er so ein Gerät im nicht-EU Ausland bestellt und importiert, als Einführer und Inverkehrbringer in die EU. Inverkehrbringer im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Produkt aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführt und es dort erstmals auf dem Markt bereitstellt.

    Danke, Günter, jetzt wird es interessant (bin kein Jurist...):

    Verstehe ich das richtig: Wenn ich ein Gerät (ob Funk oder sonst etwas, egal) in China bestelle, dann bin ich dafür verantwortlich, dass das Gerät in Deutschland bzw. dem EWR auch benutzt werden darf? Oder gilt das mit dem "erstmals auf dem Markt bereitstellen" nur, wenn ich es weiter verkaufe?

    Dann könnten sich die chinesischen Firmen ja immer damit herausreden, dass ich z.B. dafür verantwortlich bin, dass ein Gerät ein CE-Zeichen hat, nur mit Amateurfunklizenz betrieben werden darf oder die VDE-Vorschriften erfüllt.

    73!
    Peter DL3NAA

    DL3NAA
    Name: Peter
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    Satis longa vita - Das Leben ist lange genug! (Seneca)

  • Verstehe ich das richtig: Wenn ich ein Gerät (ob Funk oder sonst etwas, egal) in China bestelle, dann bin ich dafür verantwortlich, dass das Gerät in Deutschland bzw. dem EWR auch benutzt werden darf? Oder gilt das mit dem "erstmals auf dem Markt bereitstellen" nur, wenn ich es weiter verkaufe?

    Wenn du ein Funkgerät in China oder UK an deine Privatadresse bestellst, bist du laut RED der Einführer und Inverkehrbringer, denn du stellst in dem Moment etwas im EU-Markt bereit, und nicht erst, wenn du es weiterverkaufst. Als Funkamateur gelten dabei noch die im Gesetz § 2 genannten Privilegien. Wenn die große Palette aus China irgendwo in Liege oder Leipzig oder Rotterdam erstmals EU-Boden erreicht, ist die dortige Zollbehörde verpflichtet, zu prüfen, ob die Zolldeklaration des Exporteurs zutrifft und die einzuführenden Waren konform sind. In Deutschland geschieht das bei Sendungen an Privatkunden durch Stichproben bei den Einfuhr-Postzollämtern. Ist der Zoll im Zweifel, schickt er die Ware an das für den Empfänger zuständig Zollamt und der Empfänger muss bei der Abholung nachweisen, dass das Gerät konform ist den Bestimmungen entspricht. In der Realität rutscht bei Privatsendung das Meiste ungeprüft durch.

    Eine Chinesische Firma muss sich also gar nicht herausreden. Der Exporteur deklariert seine Waren vorschriftsmäßig zur Ausfuhr mit den erforderlichen Zollpapieren. Oft wird auch schon die fällige Einfuhrumsatzsteuer im Voraus auf ein EU-Zollkonto überwiesen , so dass sie nicht beim Empfänger eingezogen werden müssen (macht z. B. Aliexpress, Temu u.a.). Das Schlimmste was dem Exporteur passieren kann ist, dass die Einfuhr der Waren von der Zollbehörde verweigert und zurückgewiesen oder unter Umständen (z.B. bei Plagiaten, Lebensmitteln oder nicht zugelassenen Medikamenten o.ä.) die Waren vernichtet werden.

    Vergiss VDE oder was auch immer. Das sind deutsche inländische Regeln. Maßgeblich sind die harmonisierten EMV und Produktsicherheits Normen der EU und die gelten für die Herstellung von Waren in der EU und im Falle einer Herstellung in Drittländern bei der Einfuhr.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 14 times, last by DL4ZAO (July 23, 2025 at 4:34 PM).

  • Moin,

    und das ganze Thema betrifft nicht nur Funkgeräte, sondern alles was aus z.B. China importiert wird. Bei der Masse an Paketen pro Tag, sind das ca. 4,17Milliarden Pakete an Endverbraucher in der EU pro Jahr, der Anteil von Deutschland entspricht ~8%. Macht knappe eine Million Pakete pro Tag unter 150€ (zollbefreit) - wer soll das real richtig kontrollieren? Den meisten Endverbrauchern ist CE, VDE und was es sonst noch so alles an Labeln gibt völlig egal, sie können es sowieso nicht prüfen, viele wissen gar nicht was das überhaupt ist, es zählt nur der Preis. Handelsplattformen gibt es viele, mit entsprechenden Subs, die eine Plattform nur zum Verkauf benutzen, aber nicht deren Logistik.

    73, Tom

  • Die gleichen Fragen und Diskussionen werden derzeit in den Niederlanden geführt. Wenn jemand einen Aufkleber mit dem CE-Zeichen anbringt, heißt das nicht, dass er gut ist. Der private Kauf direkt aus China ist möglich, aber der kommerzielle Verkauf ist nicht erlaubt. Daher sind Websites (es gibt auch eine deutsche Baofeng-Website), die dies anbieten, nach der europäischen Gesetzgebung (in Deutschland EMVG) nicht zulässig. Leider kann jeder etwas aus China bestellen und es weiterverkaufen. Es sind unheimlich viele HF-, VHF- und UHF-Transceiver im Umlauf, die auf diese Weise gekauft und benutzt werden. Oftmals ohne lizenzierte Nutzung. Ich habe auch schon DMR-Geräte mit illegal verwendeten DMR-Nummern gefunden. In der Zwischenzeit schieben sie Repeater an oder benutzen sie. Ich weiß nicht, wie die Überwachung in Deutschland ist, aber in den Niederlanden ist sie meiner Meinung nach unterdurchschnittlich. Allerdings gibt es auch bestimmte Yaesu-Walkie-Talkies, die von Baofeng (oder zumindest in China) hergestellt werden, so dass man das schon in Frage stellen kann, soweit es mich betrifft.

  • Daher sind Websites (es gibt auch eine deutsche Baofeng-Website), die dies anbieten, nach der europäischen Gesetzgebung (in Deutschland EMVG) nicht zulässig

    Das ist nicht zutreffend, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Eine Einfuhr von Waren nach D bzw. in der EU ist zwar nicht zulässig, aber niemand kann eine Anbieter-Webseite verbieten, dazu gibt es (außer bei strafbaren Inhalten) keine Rechtsgrundlage. Zumal es sich um Webseiten handelt, die nicht in der EU gehostet werden und anderen Gesetzen unterliegen. Amazon UK ist nicht in der EU. Temu auch nicht. Bestenfalls findet auf manchen Anbieterseiten bei einem Artikel den Hinweis "Ein Versand in Ihr Land ist nicht möglich". Deutsche Anbieter dürfen nach einem von der Bundesneztagentur ausgesprochenen Vertriebsverbot den fraglichen Artikel nicht mehr innerhalb der EU in Verkehr bringen.

    Bitte daran denken: EU-Vertriebsverbote (das Verbot ein ganz bestimmtes Gerät im vereinigten EU-Wirtschaftsraum in Verkehr zu bringen) gelten nur für die Einfuhr von nichtkonformen Waren in den Wirtschaftsraum der EU. Was Amazon UK oder andere Anbieter aus Drittländern auf seine Webseite packt, hat die EU nicht zu scheren und sie hat auch keine Jurisdiktion darüber. Auch EU Händler dürfen nicht konforme Waren auf ihrer Webseite anbieten, wenn sie für den Export in Drittländer vorgesehen sind und nicht im vereinigten Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden.


    Statt wilder Spekulationen hier zum Nachlesen ein aktuelles Beispiel, wie so ein Vertriebsverbot in D in der Praxis tatsächlich ausgesprochen wird. Der nachfolgende Link verweist auf das aktuelle Amtsblatt Nr. 14/25 der Bundesnetzagentur. Dort enthalten drei Verfügungen einer "markteinschränkenden Maßnahme", so nennt man im Gesetztesdeutsch nämlich ein Vertriebsverbot. Weder in der Verfügung und auch nicht im EMVG findet sich ein Verbot, den Artikel weiterhin auf einer Webseite für den Export in Drittländer anzubieten und zu handeln.

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/Einzeldownloads/Amtsblatt_25_14.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Vfg Nr. 70/2025
    Das Bereitstellen auf dem und das Inverkehrbringen auf
    den deutschen Markt der unten aufgeführten Funkanlage
    wird untersagt.
    Angaben zur Funkanlage:
    Produktart: kabelloser Lautsprecher
    Modell: KTX1435

    Vfg Nr. 71/2025
    Angaben zur Funkanlage:
    Produktart: Telefonanlage
    Modell: VIP3686(26)CID
    Markenzeichen: N INC

    Vfg Nr. 72/2025
    Angaben zur Funkanlage:
    Produktart: WiFi Kamera
    Modell: Q11XF
    Markenzeichen: V380 PRO


    Man sieht daraus, dass wegen des rechtlichen Bestimmungsgebotes, so eine markteinschränkend Maßnahme nur für ein ganz bestimmtes Produkt gilt - und nur für dieses. In der Praxis wird dann kurze Zeit später der gleiche Mist unter einer geringfügig anderen Bezeichnung wieder in Verkehr gebracht. Wie in der Fabel vom Hasen und dem Igel.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 22 times, last by DL4ZAO (July 24, 2025 at 10:13 AM).

  • Hallo Günter,

    danke für deine Informationen und für das genannte Beispiel. Wenn ich das alles richtig verstehe, ist letztendlich der Verbraucher der Gekniffene. Da bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, muss sich der Verbraucher vor dem Kauf des o.g. Funkgerätes ggf. informieren. Das gilt vermutlich auch für während und nach dem Kauf, denn das Verbot kann ja auch zu diesen Zeitpunkten ausgesprochen werden.

    Für viel schwerwiegender halte ich meine oben genannte "Steckdosenleiste", wenn z.B. Personenschäden oder Sachschäden entstehen. Wenn "Oma Waltraud" ihre Wohnung abfackelt und die Ursache in der Steckdosenleiste begründet ist, hat sie vermutlich einfach Pech. Von der Versicherung wird sie vermutlich keinen Cent sehen, wenn Steckdosenleisten ohne PE-Anschluss - obwohl dies durch einen Schuko-Stecker suggeriert wird - und mit zu niedrigem Leiterquerschnitt im Haushalt eingesetzt wurden.

  • Wenn ich das alles richtig verstehe, ist letztendlich der Verbraucher der Gekniffene. Da bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, muss sich der Verbraucher vor dem Kauf des o.g. Funkgerätes ggf. informieren.

    Wenn der Verbraucher bei einem in der EU-ansässigen Händler kauft, ist er durch EU-Recht geschützt auf der sicheren Seite. Wenn ein Schnäppchenjäger von sonstwo auf der Welt von Händlern aus Drittländern ordert, ist er damit Importeur und Inverkehrbringer und selber verantwortlich, wenn ein Gerät nicht konform ist. Strafbar ist das nicht, aber man haftet für eventuelle Folgen.

    Das gilt vermutlich auch für während und nach dem Kauf, denn das Verbot kann ja auch zu diesen Zeitpunkten ausgesprochen werden.

    Markteinschränkende Maßnahmen (Vertriebsverbote) verbieten nur das Bereitstellen und Inverkehrbringen im Lande ab dem Datum der Verfügung. Das bedeutet kein Betriebsverbot für Geräte, die bereits an einen Endverbraucher verkauft sind. Diese Anlagen sind dann unter Umständen in einem konkreten Störungsfall betroffen. Dann kann der Stör- und Messdienst ein Betriebsverbot aussprechen, was leider selten passiert. Das gilt dann im Einzelfall nur für den Störer. Konkret bedeutet das, die vielen bereits vorhandenen nicht konformen Baofengs und Dingdongwongs sind nicht formell von einem Betriebs-Verbot betroffen.

    Ein Beispiel sind die Zehntausende von massiv störenden und mit Sicherheitsmängeln behafteten Balkon-Kraftwerk-Wechselrichter der 3. Generation von Deye (verkauft als Anker und anderen OEM). Gegen die wurde von der Bundesnetzagentur ein Vertriebsverbot verhängt, hauptsächlich wegen eines Sicherheitsmangels . Für die tausenden bereits verkauften und in Betrieb befindlichen Anlagen wurde den Kunden von der Bundesnetzagentur über die Presse eine vom Hersteller bereitgestellte Nachrüstung nahegelegt. Es gab aber keinen formellen Rückruf. Die stören noch heute. Die Bundesnetzagentur scheut langwierige und kostspielige Klagen der Hersteller und Händler und agiert sehr zahm und zurückhaltend. Das Schweizer BAKOM ist da rigoroser.

    Bei den im weiter oben von mir verlinkten Amtsblatt 14/25 beispielhaft genannten drei Vertriebsverboten, war es zum Beispiel die spanische Aufsichts-Behörde, die die Nonkonformität der Produkte im Februar 2025 moniert hatte. Es dauerte immerhin bis letzte Woche im Juli, bis die Bundesnetzagentur das von Spanien initiierte Vertriebsverbot in Deutschland verfügte. In der Zwischenzeit wurden sicher Tausende dieser Geräte noch verkauft.

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 18 times, last by DL4ZAO (July 24, 2025 at 1:32 PM).

  • Nur als Randnotiz OT: ich hoffe das dies einige mitlesen und auch verstehen, was bei den DL-Diskussionen um den "Selbstbau" immer wieder übersehen wird: Durch die Liz-Prüfung mit Selbstbauerlaubnis haben wir zumindest mit der Liz N, O und A die Freiheit, diese Geräte im Rahmen von AfuG und AfuV zu betreiben. Ob wir sie ohne CE-Certifikat überhaupt in die Finger kriegen, ist eine andere Baustelle. Dem Zoll ist bei Kontrollen die Liz wurscht. (Selbstbau = Synonym für nix-CE-Zertifikat, Auspacken gehört zum Selbstbau...... :) )

    73 Peter

  • Moin,

    Zumal es sich um Webseiten handelt, die nicht in der EU gehostet werden und anderen Gesetzen unterliegen. Amazon UK ist nicht in der EU.

    Amazon hat zwar Rechenzentren in UK, die sind aber nur für AWS, nicht für die eigene Webpräsenz. Die Server für den europäischen Kontinent stehen überwiegend in Irland. Aber so genau kann man das für Shop Seiten nicht abgrenzen, weil die aus Last- und Sicherheitsaspekten hinter CloudFront Edge-Servern liegen. amazon.co.uk wird primär in Irland betrieben, wie amazon.de auch, ausgeliefert werden die Seiten aber durch die CloudFront Edge-Server in diversen Städten. Die CloudFront Server sind aber nur Cache Server, die Bilder und Produktdaten aus dem Cache ausliefern, aus Lastverteilungsgründen, alles andere geht dann über die Server in Dublin.

    amazon.co.uk ist unter 3 IP Adressen erreichbar:

    tom@amarok:~$ host amazon.co.uk
    amazon.co.uk has address 54.239.33.58
    amazon.co.uk has address 178.236.7.220
    amazon.co.uk has address 54.239.34.171

    Alle 3 gehen nach Dublin, Irland. Das es nur 3 Adressen sind, bedeutet aber nicht, dass da nur 3 Server stehen, hinter den Adressen befinden sich Load Balancer.

    Und für amazon.de:

    tom@amarok:~$ host amazon.de
    amazon.de has address 54.239.39.102
    amazon.de has address 52.95.120.34
    amazon.de has address 176.32.108.185

    Mit IP Geolocation Seiten wie dieser kann man abfragen, wo genau die IP Adressen aktiv sind.

    73, Tom

  • Tom, die technische Seite, wo die Server stehen, ist in diesem Kontext zweitrangig. Maßgeblich für die rechtliche Einordung eines Online Shops ist der Firmensitz und die Top-Level-Domain der jeweiligen lokalen Landes-Niederlassung. Und um beim Thema zu bleiben: wer anstatt auf der Seite von Amazon-Deutschland auf der Seite von Amazon-UK stöbert, darf sich nicht wundern, wenn dort nicht EU-konforme Produkte angeboten werden dürfen. Das vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied der EU, also gelten für Amazon UK nicht die Vertriebsverbote der EU. Es nützt also nichts, mit dem Finger zu zeigen, wenn dort ein dubioses Dingwongdong Funkgerät angeboten wird. Wer von dort bestellt, sollte sich darüber im Klaren sein: Amazon UK Ltd. ist rechtlich eine in Großbritannien eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschaft ist für den Betrieb des britischen Amazon-Marktplatzes verantwortlich.

    Laut Wikipedia:
    Amazon hat lokalisierte Websites für die USA (.com), für das Vereinigtes Königreich (.co.uk), Frankreich (.fr), Kanada (.ca), Deutschland (sowie: Österreich; Schweiz und Liechtenstein) (.de), Italien (.it), Spanien (.es), Niederlande (.nl), Australien (.com.au), Brasilien (.com.br), Japan (.co.jp), China (.cn), Indien (.in), Mexiko (.com.mx), Singapur (.com.sg), Türkei (.com.tr), Schweden (.se), Ägypten (.eg) und Polen (.pl).

    73, de Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Edited 2 times, last by DL4ZAO (July 25, 2025 at 8:49 AM).

  • Wenn ich das alles richtig verstehe, ist letztendlich der Verbraucher der Gekniffene.

    Das ist leider so. Bei den Funkgeräten muss der Käufer nicht nachweisen, ob er berechtigt ist, diese zu besitzen bzw. zu betreiben. Bei Waffen ist das anders geregelt. Zumindest in DL.

    Bei Funktechnik gibt es, sofern mich meine Erinnerung nicht täuscht oder der Sachstand sich verändert hat, für Sammler von AFU-Geräten dir Regelung, dass Funkgeräte so modifiziert sein müssen, dass eine Inbetriebnahme auf die Schnelle und ohne Aufwand nicht möglich ist. Damit Sammler diese legal sammeln dürfen.

    73, Michael, DF2OK.
    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG GM ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~ QRZ.COM ~ YouTube ~
    - Morsecode ~ The ART of communication. - (DF2OK) - No computer required, just human skill. And: Real pilots don't need engines.

    Edited 4 times, last by DF2OK (July 24, 2025 at 9:05 PM).

  • Moin Günter,

    Tom, die technische Seite, wo die Server stehen, ist in diesem Kontext zweitrangig.

    Stimmt, hatte ich in dem Zusammenhang nicht bedacht. Im Bereich des Datenschutzes ist es relevant, hier aber nicht.

    Maßgeblich für die rechtliche Einordung eines Online Shops ist der Firmensitz und die Top-Level-Domain der jeweiligen lokalen Landes-Niederlassung.

    Domain name:
    amazon.co.uk

    Registrar:
    Amazon.com, Inc. [Tag = AMAZON-COM]

    In Deutschland gibt es genügend Unternehmen, die unter einer .com Adresse auftreten, aus der überhaupt keine Länderzuordnung ablesbar ist (wie auch .net, .org) Abgesehen von den ganzen "neuen" TLD, wie .shop, .info, .gmbh usw. Über den Whois Eintrag, wie oben, kann man den Registrar der Domäne feststellen, der nicht aus dem Land stammen muss, für das eine TLD stehen soll, wenn die TLD überhaupt noch auf ein Land verweist. Einige Anbieter benutzen aus Marketingzwecken TLD, die vom Text her gut passen, .in ist beliebt oder bei Freelancern about.me (die sitzen in Kalifornien, nicht in Montenegro), z.B. instagr.am nur weil es lesbar ist.

    Die TLD ist rechtlich nicht relevant. Der Unternehmenssitz aber auf jeden Fall. Der Unternehmenssitz für amazon.co.uk ist London, für amazon.de Luxemburg.

    73, Tom