"Bei Gewitter Antenne erden!"

  • Ich würde gerne etwas "Glätten" - zum Verständnis:

    Dipol Hallo Roland, es gibt bei Normen im Afu-Bereich eine Seite, die nicht den hier diskutierten Blitzschutz und den VDE 0100/0xxx sowie ABB Bereich betrifft, und bei der inzwischen fast alle Afu's angefressen sind (einschließlich mir): bei EMV/EMVU werden teilweise per "Normung" Geräte zertifiziert, die Amateurfunk bei einigen Stationen fast unmöglich machen. Dazu sind von der Industrie Störpegel durchgedrückt worden, die unnötig sind und der Industrie lediglich Geld ersparen, aber durchaus vermeidbar wären. Wenn dazu im Afu mal etwas gegen Lobby/Normen raus rutscht, (auch mir), bitte Nachsicht.

    @all: Mit unserem letzten Umzug habe ich am übernommene QTH einiges anfassen müssen, was Blitzschutz und EVU-Versorgung betrifft. Da ich E-Fach von der Pike auf gelernt habe, habe ich mir 1978 zum Einzug und Ergänzungsarbeiten den aktuellen Stand der von BNetzA in der VwAnweisung zum AfuG aufgeführten "Als anerkannte Regeln der Elektrotechnik ..... zu beachten(den)" VDE Bestimmungen (aktueller Stand um 1978) gekauft. Die muß man nicht zur Lizenzprüfung zitieren können, nur bei Stationserrichtung beachten. Die Einhaltung wird nicht überprüft, nur "Offensichtliche Verstöße sind zu beanstanden". Die damalige ABB zum Blitzschutz gehörte damals nicht dazu, trotzdem (als E-Fachkraft) sinnvollerweise dazu gekauft. Die Existenz dieser "Normen" sollten heute eigentlich immer noch zur Liz-Prüfung zumindest bekannt sein.

    Die aufgeführten Normen sind im wesentlichen Sicherheitsvorschriften für Leben und Gesundheit und weniger zum Schutz der Geräte an sich. Das sind "Normen", die man im E-Beruf intensiv lernt und deren Kenntnis/Anwendung man nachweisen muß. Die Industrie ist insofern beteiligt, weil die Berufsgenossenschaft und Versicherungen sehr pingelig die Einhaltung verlangen und bei Schäden nachprüfen. Diese Normgebiete sind nicht vergleichbar mit CE-Geräte-Zertifikaten und ähnlichem. Aus meiner Sicht dazu Lobbyismus ein zu bringen, ist ziemlich daneben.

    Praxis zu meiner Situation: als Röhrenfreak ohne Blitzschutz am Haus habe ich den nachträglichen Blitzschutz links liegen lassen und unsere Bäume ums Haus gehätschelt :) ("Fangbäume"). Erdung und Potentialausgleich gehörte nach wie vor zum QRL (IT-Service). Da habe ich am Haus nichts anbrennen lassen. Bei Überspannungsschutz - bin ich etwas altmodisch durch die Röhrentechnik: was Überspannung nicht aushält, paßt nicht in den Shack ..... :) . Es gab und gibt etliche E-Arbeiten, zu denen ich mir heute noch den Fachbetrieb am Ort dazu hole. Einmal Meßgeräte (Erdungsmessung, Sicherheitüberprüfung, ..... ), die kosten zu viel und werden selten gebraucht - bekam ich ausgeliehen. Einige Arbeiten macht man auch im E-Beruf immer zu zweit oder läßt sie von einem zweiten Fachmann nachprüfen (anerkannte Regeln ...). Blitzschutz (falls jemals) würde ich immer zusammen mit Fachbetrieb machen.

    Es geht bei Potentialausgleich/Erdung und Blitzschutz nicht darum, ob man eine Steckdose "verschrauben" kann o.ä. DIY-Arbeit, sondern um die fachlichen Grunddaten wie Leitungsquerschnitt und Verlegungsart, usw.. Einiges muß nachgemessen werden mit dafür zugelassenen Meßgeräten. Jede Hausinstallation sieht anders aus und muß eigens beurteilt werden. Dafür gibt es nun mal Fachbetriebe. Wenn man nur 12V Geräte gewöhnt ist, fehlt evtl. auch mal Respekt vor höheren Spannungen. Solche Fehler kann man leider oft genug nur einmal machen ...............

    Ich hoffe, wir können in Ruhe hier einzelne gezielte Problem weiter diskutieren und nicht mit der Gießkanne alle Normen verteufeln. Man kann die Normen übrigens auch an Lesestellen einsehen, ohne zu kaufen Normen vor Ort einsehen . Die grundlegenden Sicherheitsnormen haben sich in den letzten 60 Jahre kaum geändert. Im Detail ist einiges dazu gekommen, i.d.R. zum Schutz der elektronischen Geräte. Die Basis zur Energieversorgung ist geblieben, ausgenommen der unsäglichen "Erdung an der Heizung oder Wasserleitung" *1) - die immer noch als Spuk durch die Lande geistert.............

    73 Peter

    *1) Nachtrag zum Verständnis: in den Nachkriegsjahren war dies für das "Dampf-Radio" weit verbreitet. Metallische Leitungen/Rohre (Wasser, Heizung) werden zwar noch in den Potentialausgleich einbezogen, nutzen aber inzwischen durch Kunststoff-Ersatz nicht mehr einer sinnvollen "Erdung". Spätestens seit verlegter Schutzerdung handelt man sich nur zusätzliche Störschleifen zum Empfang ein, verteilt HF (Störungen) und verringert den Erdungswiderstand kaum.

    Edited 2 times, last by DB6ZH: typos (March 21, 2025 at 11:13 AM).

  • Die aufgeführten Normen sind im wesentlichen Sicherheitsvorschriften für Leben und Gesundheit und weniger zum Schutz der Geräte an sich.

    Erdung und Potentialausgleich von Antennenanlagen sind verpflichtend. Für normale Wohngebäude besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, einen äußeren Blitzableiter zu installieren. Eine Verpflichtung gibt es nur bei "gefährdeten Bauten" wie Schulen, Krankenhäuser etc. Wohn-Gebäude-Blitzschutz ist nach meinem Kennntisstand rein freiwillig, das Fehlen eines äußeren Blitzschutzes kann demnach keine Nachteile bei der Versicherung nach sich ziehen.

    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Erdung und Potentialausgleich von Antennenanlagen sind verpflichtend. Für normale Wohngebäude besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, einen äußeren Blitzableiter zu installieren. Eine Verpflichtung gibt es nur bei "gefährdeten Bauten" wie Schulen, Krankenhäuser etc. Wohn-Gebäude-Blitzschutz ist nach meinem Kennntisstand rein freiwillig, das Fehlen eines äußeren Blitzschutzes kann demnach keine Nachteile bei der Versicherung nach sich ziehen.

    73, Günter

    Danke, Günter, für die Ergänzung. Ich habe meinen Antennenmasten auf dem Haus, https://db6zh.darc.de/db6zh-2.jpg OHNE Blitzschutz und den bei der Gebäudeversicherung extra (nach Rücksprache) wertmäßig mit angegeben (~3000DM damals). Das wurde anstandslos akzeptiert und auch bei einer späteren Ergänzung der Versicherung von deren Gutachter nicht beanstandet.

    Nur als Info: der Mast sitzt auf dem nicht ausgebautem Dachboden auf, und bis zur Spitze ~9,50m. Anfangs war noch Oberleitung (Endstelle) vom EVU dabei, ebenfalls keine Einwände. Allerdings habe ich mir einen Zimmermann kommen lassen und den Dachstuhl mit zusätzlichen Querbalken ordentlich versteifen lassen und den Masten abgespannt, Mast-Statik selber berechnet, Balken dem Zimmermann (gestandener Fachmann) vertraut :) . Haus steht relativ frei auf einer Hügelkuppe und ich habe damals für 160km/h ausgelegt. Nahe Blitzeinschläge waren bis auf 1x ISDN-Box und 1x Heizungssteuerung kein Prolem bisher - bei durchlaufenden Geräten (d.h. Potentialausgleich hat funktioniert).

    73 Peter

  • Inzwischen ist die Einspruchsfrist vor 11 Monaten abgelaufen.

    In der letzten Gremien-Sitzung Mitte Januar wurde der ausgelegte Normentwurf beim passiven Fassadenschutz nachgebessert und endlich von den willkürlich festgelegten Fixwerten für nicht erdungspflichtige Fassadenantennen auf die Physik umgestellt. Gut Ding will Weile haben, das Blitzkugelverfahren ist ja auch erst 2006 in die Blitzschutznormen eingeflossen, obwohl es schon vor 1900 diskutiert und in Ungarn schon seit 1962 Stand der Wissenschaft und Technik war.

    Weil die VDE-Grafiker überlastet sind hat sich seitdem nichts mehr getan.

    73 Roland