Beobachtungen 2m-Relaisfunk, Humor und Lizenzklassen.

  • Moin,

    auf der gleichwohl schwierigen Suche nach AFU und Humor bin ich erst einmal auf folgenden Beitrag gestoßen. Der Text entstand vermutlich aus der Zeit, wo noch viel Betrieb auf dem 2m Hausrelais herrschte. Ferner werden die Klassen A und B angesprochen. Gibt es in der damaligen Form nicht mehr.

    BTW - Gewisse Textpassagen kenne ich von damals auf unseren Relais im Umfeld auch. Hier der Link:

    Humor: Beobachtungen im 2m Band

    Logischerweise gibt es zudem Zuordnungen zu bestimmten Nutzerarten von Relais, mein nächster Fund.

    Humor: Das F3-Relais


    Hinweis: Diese Beiträge hier stehen in der Fun Area. Und man ist so jung wie man sich fühlt. ;)

    73, Michael, DF2OK.
    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG GM ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~ QRZ.COM ~ YouTube ~
    - Morsecode ~ The ART of communication. (DF2OK) - No computer required, just human skill. And: Real pilots don't need engines.

    Edited 3 times, last by DF2OK (September 22, 2024 at 8:52 PM).

  • Zur Info: Irgendwann vor 1981 gab es in der Tat eine A und B Lizenz. A war dabei eingeschränkt in Frequenzen und Leistung gegenüber der B Lizenz sowie Tempo 30 zu Tempo 60 Wpm in cw.

    Und irgendwie kommt mir die Geschichte bekannt vor, so ging es damals auf Relais Stuttgart, ehemal DB0WR zu, liebevoll "Wurschträdle" genannt.

    Neugierig? Sucht im Netzt nach Who is who vom Relais Stuttgart, Unterhaltung pur!

    Gruß Stefan

    Man darf nicht alles glauben, was man denkt! ;)

  • Zur Info: Irgendwann vor 1981 gab es in der Tat eine A und B Lizenz. A war dabei eingeschränkt in Frequenzen und Leistung gegenüber der B Lizenz sowie Tempo 30 zu Tempo 60 Wpm in cw.

    Diese Aussage ist nicht ganz richtig..

    Die Prüfungsgeschwindigkeit für die alte A-Lizenz war ebenfalls 60 BPM. Die A-Lizenz gab es damals nur "auf Bewährung", nach einem Jahr regelkonformen Betrieb gab es dann auf Antrag und ohne weitere Prüfung die Klasse B. Der Unterschied war, 50W zu 150W Anodenverlustleistung der Endstufe, und das man z. B. das 160m Band nur mit Sondergenehmigung ( nur für Klasse B) nutzen konnte. Es gab auch Betriebsarten, die man nur mit Sondergenehmigung machen durfte, die gab es aber auch nur für Klasse B (RTTY, SSTV).

    Später dann gab es eine Klasse A Lizenz, mit eingeschränkten Bändern (15m. 10m und 80m) und max. Ausgangsleistung von 150W. Diese Klasse konnte man dann mit 30 BPM erhalten.

    73 Joe

  • Der Unterschied war, 50W zu 150W Anodenverlustleistung

    Wenn man der Seite des DARC e.V. Glauben schenken darf, war die zulässige Anodenverlustleitung bei Klasse B 50W uns bei Klasse A 20W. Und nicht zu vergessen die "C-Lizenz", die es auch vor 1981 schon gab.

    Quelle: DARC e.V.

  • Wenn man der Seite des DARC e.V. Glauben schenken darf, war die zulässige Anodenverlustleitung bei Klasse B 50W uns bei Klasse A 20W. Und nicht zu vergessen die "C-Lizenz", die es auch vor 1981 schon gab.

    Da liegt wohl der DARC falsch!

    73!

    Peter DL3NAA


    "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk aus Nr. 15 vom 23.03.1967

    • §3(4) Die Prüfung wird, entsprechend dem Antrag, für die Klasse A oder für die Klasse C abgenommen. Bei der Prüfung für die Klasse C entfällt der Prüfungsteil „Hören und Geben von Morsezeichen“ [Anlage 2 unter I.a) Nr. 1 und 2].(Anmerkung: Klassen A und C gleiche Prüfungsfragen)
    • §4(4) Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr Inhaber der Genehmigung für die Klasse A sind, können auf Antrag die Genehmigung für die Klasse B erhalten, wenn ihre Tätigkeit als Funkamateur innerhalb des letzten Jahres keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat.

    Anlage 1 Technische Merkmale der Amateurfunkstellen

    • 2. Amateurfunkstellen dürfen in der Klasse A und in der Klasse B in folgenden Frequenzbereichen mit den angegebenen Sendearten in Morse- oder Sprechfunkbetrieb betrieben werden: ...... (Anmerkung: A und B jetzt gleiche Betriebsarten-Rechte)
    • 4. Amateurfunkstellen dürfen mit Röhren oder Halbleiterbauelementen in der Endstufe des Senders betrieben werden, deren Anodenverlustleistungen oder Kollektorverlustleistungen

    a) in der Klasse A nicht mehr als 50 Watt

    b) in der Klasse B nicht mehr als 150 Watt

    c) in der Klasse C nicht mehr als 10 Watt betragen. .....(im weiteren Text ebenso limitiert für Klasse A und B zu Frequenzbereichen über 2300 MHz)

    DL3NAA
    Name: Peter
    QTH: Kehl (JN38VN)
    DOK B14, HSC 1023, VHSC 186
    QRP von 80 Meter bis 10 Meter CW

    Life is too short for QRP!

    Satis longa vita - Das Leben ist lange genug! (Seneca)

    In QRP the challenge is to "break" the pile-up...................in QRO the challenge is NOT to break components! (Zitat DL5RBW)

  • Hallo Dirk,


    ja ja, der DARC und die Geschichte :)

    Hier ein Auszug aus dem AFug vom 23,März 1967

    Bei meiner Prüfung im August 77 galt das noch, deshalb war ich mir da sehr sicher :)

    Arno, DL9AH machte aus diesen erlaubten 150W Anodenverlustleistung knapp 2 KW output, das war wohl auch ein mitentscheidender Grund die Regelung in Richtung maximaler Ausgangsleistung zu ändern hi.hi.

    73

    Joe

  • Arno, DL9AH machte aus diesen erlaubten 150W Anodenverlustleistung knapp 2 KW output, das war wohl auch ein mitentscheidender Grund die Regelung in Richtung maximaler Ausgangsleistung zu ändern hi.hi.

    Ja, mit PL-509-Röhren, die dann gequält wurden... :)

    Hier der damalige Gesetzestext:

    Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt - Bundesgesetzblatt Teil I - 1967 - Nr. 15 vom 23.03.1967 - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk

    73!

    Peter DL3NAA

    DL3NAA
    Name: Peter
    QTH: Kehl (JN38VN)
    DOK B14, HSC 1023, VHSC 186
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    In QRP the challenge is to "break" the pile-up...................in QRO the challenge is NOT to break components! (Zitat DL5RBW)

  • Da liegt wohl der DARC falsch!

    So ist es, leider...

    Ich habe meine Lizenz während des o.g. Geltungszeitraumes erhalten und kenne es auch nur so. Die WARC-Bänder gab es noch nicht und um auf 160m senden zu dürfen, bedurfte es eines Antrags. Die Extras wurden auf der Urkunde eingetragen. Wie Joe es bereits beschrieben hat. Mein TS-520 hat kein 160m-Band und somit war das 1977 für mich auch wegen der Antennenproblematik nicht interessant.

    Allerdings habe ich mir mit der Beantragung zur Aufstockung von A nach B nach dem Ablauf des einen Jahres die genehmigungspflichtigen Sonderbetriebsarten RTTY und SSTV eintragen lassen. FAX und HELL nicht, war nicht von Interesse.

    Wenn man heute noch jede "Sonderbetriebsart" jenseits von CW, SSB, AM und FM eintragen lassen müsste...:)

    73, Michael, DF2OK.
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    Edited 4 times, last by DF2OK (September 23, 2024 at 11:03 AM).

  • Bei meiner Prüfung im August 77 galt das noch, deshalb war ich mir da sehr sicher :)

    Ich mir auch. Prüfung Oktober '77 mit CW Tempo 60 BpM.

    73, Michael, DF2OK.
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    Edited once, last by DF2OK (September 23, 2024 at 11:05 AM).

  • DF2OK September 23, 2024 at 11:09 AM

    Changed the title of the thread from “Beobachtungen im 2m-Band!   (Autor unbekannt)” to “Beobachtungen 2m-Relaisfunk, Humor und Lizenzklassen.”.
  • Da liegt wohl der DARC falsch!

    Nach meiner Bewertung nicht eindeutig dargestellt. 1967 war offensichtlich das Jahr, indem die Anodenverlustleistung angehoben wurde. Vor 1967 lag sie wohl wie genannt darunter.

    Der DARC hat das schon richtig dargestellt.
    Von 1949 bis 1967 war die Anodenverlustleistung für Klasse A auf 20 W und für Klasse B auf 50 W begrenzt.
    Ab 1967 waren dann für Klasse A 50 W und für Klasse B 150 W Anodenverlustleistung erlaubt.

    Wer selbst nachlesen will was sich 1967 geändert hat kann das in dem Artikel "Betrachtungen zur neuen DVO" im DL-QTC 5/1967 ab Seite 264 nachlesen.

    73,

    Uli DF7SC

  • Noch Nachtrag bis 1981: Die Klasse C hatte außer CW identische Prüfung wie A. Ich hatte damals in den 70ern A Prüfung und Klartext geschmissen (60BpM, Rest fehlerfrei, mitgelesen und verdaddelt - schreiben vergessen, bzw. zu spät....) und mir formlos per Brief die C-Liz schicken lassen. A und C die gleichen Textfragen. Mit QRL, Hausbau, Nachwuchs und Umzug, nächstes Haus usw. Wiederholung ausgesessen. Eine Wdh mit 30 BpM für DH und deren Einschränkungen war mir zu ......... (30 hatte ich per DE schon gemacht).

    73 Peter

  • Eine Wdh mit 30 BpM für DH und deren Einschränkungen war mir zu ......... (30 hatte ich per DE schon gemacht).

    Moin Peter,

    30 ist nicht so ganz richtig. Es sind seit dem Wegfall neben 12 WpM (60BpM) noch zwei Varianten von 5 WpM (=25 BpM) prüfbar. Ich habe zudem in meine Unterlagen geschaut, ein Kurs lief bei uns 2001 auf 25 BpM und wurde auch so in HH geprüft.

    https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeFormulare/Formblatt_Zulassung_ab_24Juni2024.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    DK5KE Morsetelegrafie - Freiwillige Morseprüfung als Zusatzprüfung im Amateurfunk

    Es war damals in DL im AFU ein humorvolles Rätsel im Umlauf:

    "Was ist der Unterschied zwischen Chappi und Tempo 25?" "Chappi ist für den Hund und Tempo 25 für die Katz'." Jede Epoche hat seinen Humor... ;)

    73, Michael, DF2OK.
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    Edited 5 times, last by DF2OK (October 14, 2024 at 1:21 PM).

  • :thumbup: Hallo Michael,

    die 5 Buchstaben schenke ich Dir................................ da streite ich mich nicht für. Wir hatten Anfang der 70er in Mainz in einem DE Kurs alle so um die 40 BpM intus (Geben inkl. geübt). ...... und eine "halbe Liz" *duck* wollte ich einfach nicht................entweder/oder

    73 Peter

    (ich meine, das die 25 erst später kamen und anfangs 30 BpM -1981 noch 30 war, ich suche gelegentlich die 1981er DVO raus, liegt noch irgendwo beim historischen Altpapier)

  • Peter,

    die fünf Buchstaben kann ich gut gebrauchen, Aufstocken ist immer gut. ;)

    Zu Tempo 30: Irgendwie liegt mir das auch im Ohr. Und je länger ich das lese, desto sicherer bin ich mir, dass der o.g. Spruch mit "30" vertrauter ist. Allein vom Versmaß her... Wäre schön, wenn Du oder jemand anderes was Passendes hat.

    73, Michael, DF2OK.
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  • und eine "halbe Liz" *duck* wollte ich einfach nicht

    Sehr gut Peter, zumal CW damals schon fast eine menschliche Charakterfrage war, die sich arrogante Krawattenträger ausgedacht hatten. Zum Glück hat sich das nie durchgesetzt, zumindest die Argumentationslinie.

  • Sind alle "Alte" arrogante Krawattenträger ?

    Wenn schon, dann höchstens "einige" ! Obwohl ich kenne keine, weder mein Vater noch die aus meinem OV M19.

    73 de Volker https://dl3lk.darc.de/

    DOK M19 / Feld Hell Club #6008 (Zum Avatar: Hatte ich beruflich mit zu tun)

  • Volker,

    ich bitte hier um mehr Sachlichkeit. Wir kennen bereits aus der Mathematik den Begriff der Kontraposition. Meiner Aussage kann man nicht entnehmen, dass alle Krawattenträger "alt" sind noch "arrogant" oder umgekehrt.

    Weiterhin habe ich auch nicht alle geschrieben. Wenn man die Geschichte des Amateurfunks kennt, war das ein sehr unrühmlicher Abschnitt bei der Diskussion um den Fortbestand von CW als Prüfungsfach in DL.

    vy 73 de Dirk, DH4YM

    Edited 2 times, last by DH4YM (October 14, 2024 at 3:39 PM).