Funkgeräte über die Grenze und zurück. Was ist zu beachten, und wie läuft das ab. Speziel: Südkorea

  • Hi,

    Nachdem es mit 6W von Sachsen nach Brasilien nicht so geklappt hat, hab ich den Plan mit 6W zu 100% bis Korea zu kommen.

    Dazu nutze ich einfach die Möglichkeit, daß ich dahinfliege HI.


    In 2 Monaten gehts für fast 2 Wochen nach Südkorea eine Anlage aufbauen.


    Von der Gastlizenz ist alles ganz einfach, und bei 1Monats Permit wird nichtmal die Station überprüpft. Wenn man länger bleibt schon, da gibts dann Aufkleber drauf. Hat wohl was wegen Spinonage aus Nordkorea zu tun.

    KARL (korean amateur radio league) versucht schon lange das zu ändern, aber Politik, träger als eine Fussbodenheizung.


    Bisher hab ich noch nicht viele Infos über das aus und wiedereinführen von Funktechnik. Gelesen hatte ich was, daß die Einfuhrsteuer u.U. fällig wird. Was doof ist.

    Aber es gab ja noch eine extraregelung für Kommunikationstechnik.

    Ich werde zwar mal beim Zoll nachfragen, aber wenn schon jemand Erfahrung hat, dann immer her damit.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Moin Jens,


    M.W. ist bis $600 Wert an persoenlichen Sachen frei, ist bei mir aber lange her. KARL sollte das genauer wissen und auch, wie man glaubhaft der Wert eines Gebrauchtgeraetes deklariert. Man muss ja nicht mit einem nagelneuen K4 anreisen :)


    73, Joerg

  • M.W. nach kann man vor der Ausreise ein Gerät melden (Seriennummer etc.) und erklären das es nur zur eigenen Verwendung dient und wieder mit

    zurück gebracht weden soll. Das wird dann bei der Einreise nach DL dann wohl auch überprüft. Das "gehörte" ist aber auch schon ein paar Jahre her

    und sichergehen würde ich auch durch entsprechende Nachfrage beim Zoll selbst weil es dann sowieso eine entsprechende Bescheinigung benötigen

    wird.

    73´s Jürgen , ALT-512 SDR 10 Wtts, mittlerweile 50m endgespeist an der Luft + TS-790E für VHF/UHF mit Indoor X-30 und

    4-Ele LPDA. Moxon für 6m/4m ebenfalls Indoor .... Xiegu G90 mit Eremit 18 AH LiFePO4 und 12m Spidermast für outdoor.

    Member Log4OM Alpha- & Betatest Team

  • Ich kenne vom QRL das Problem der vorübergehenden Aus- und Widereinfuhr von der Mitführung von Messgeräten bei Prüfungen im Ausland. Für die vorübergehende Aus- und Widereinfuht gibt es umständliche Regularien von Seiten der jeweiligen Länder. Am unkompliziertesten geht das bei den 77 Ländern mit einem Carnet ATA (Admission Temporaire). Das Carnet, eine vereinfachtes Zolldokument für die Aus-und Weidereinfuhr wird in DL von der örtlich zuständigen IHK gegen Gebühr ausgestellt . Voraussetzung für ein Carnet ATA ist jedoch, dass das betreffende Land an der ATA Vereinbarung teilnimmt. Süd-Korea gehört zu den ATA Teilnehmerstaaten, Nordkorea nicht. Sicherheit gibt am Ende nur eine Voranfrage bei der Zollverwaltung des Ziel-Landes. Manche Länder gewähren nämlich für Amateurfunkanlagen eine Ausnahmeregelung für ein vereinfachtes Zollverfahren. Außerdem ist Südkorea kein CEPT Land, man muss vorab eine Kurzzeit Gastlizenz beantragen.


    Hier ist das Carnet ATA Verfahren von der IHK detailliert beschrieben:

    Carnet ATA
    Weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema Carnet A.T.A.
    www.ihk.de


    Gastlizenzinformation Südkorea


    73, Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    4 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Erfahrung zu dieser Prozedur mit USA:

    1. Der deutsche Zoll verstand zwar, was ich wollte, brauchte aber eine ordentliche Zeit, bis er wusste, welche Formulare ich benötige

    2. Auf dem Flughafen musste ich den Zollbeamten erklären, was ich will und vor allem, was sie zu tun hatten!!!

    3. In den USA angekommen wollte keiner was von mir sehen

    4. Ausreise aus den USA gab keine Probleme, sie schauten kurz auf das Zolldokument und winkten mich durch

    5. Wieder in Deutschland beim Zoll musste ich mehrmals erklären, was ich wollte. Dann wollte mich der Zoll einfach durchwinken. Ich hielt dagegen und sagte, es gibt beim Zoll bereits ein Dokument, das ich bei der Abreise abgegeben hatte. Wenn jetzt nicht die wieder ins Land Einführung dokumentiert wird, könnte ich ein Problem bekommen. Nach weiteren 10 ratlosen Minuten, unterschrieb der Zöllner das Dokument so, wie ich es ihm anwies, legte die Durchschrift ab und ich durfte gehen.


    Also prinzipiell sinnvoll, dieses Dokument auszufüllen, es wurde bei mir nichts überprüft, weder die Seriennummern noch die Typen von Geräten, einfach nichts. Die USA hat wenigstens mein ganzes Ham-Equipment durchgesehen...


    Also vorher für den deutschen Zoll genau durchlesen, welches Dokument wer unterschreiben muss und welcher Durchschlag wer bekommt! :)


    Gruß Stefan

    Strengt euch an! Der Tag versaut sich nicht von alleine! :D

  • Ein Carnet ATA können Sie nur als Unternehmen erhalten, da Sie sich mit dem Umsatzsteuerrecht auseinandersetzen müssen, als Privatperson ist dies nicht möglich. Am besten machen Sie deutlich, dass es sich um einen „Gebrauch“ handelt: Nehmen Sie ein eindeutig gebrauchtes Gerät und keinen K4, der gerade erst aus der Verpackung gekommen ist.


    Ich weiß, Korea hat es mit „Funkgeräten“ und der Zertifizierung schwer. Ich habe keine Details, die ich teilen kann. Es ist eine gute Idee, den KARL zu fragen.


    Ich habe Ihren Namen nachgeschlagen, aber Sie arbeiten nicht im QRL, wo ich arbeite (Halbleiter) – wir sind in Korea tätig, aber ich kann Ihnen keinen Namen eines Kollegen nennen, wenn Sie kein Kollege sind, tut mir leid. Vielleicht können Sie in Ihrem eigenen Unternehmen fragen?


    Wenn Sie eine Rechnung haben, aus der hervorgeht, dass Sie das Gerät in Deutschland gekauft haben, würde ich eine Kopie mitbringen, insbesondere für den Fall, dass der deutsche Zoll danach fragt.


    73 Geert Jan

  • Ein Carnet ATA können Sie nur als Unternehmen erhalten

    Das trifft zumindest hier in DL so nicht zu. Ein Carnet ATA (Zollpassierschein) erhalten hier auch Privatpersonen bei der zuständigen IHK, und das ganz ohne Umsatzsteuerrechtswissen. Man braucht zum Beantrag nur den Warenwert (Zeitwert/Verkaufswert ohne Umsatzsteuer) in Euro. Dann stellt man mit dem Carnet die Waren bei örtlich zuständigen Zollamt zur Bewilligung vor.


    Um keine unangehme Überraschungen zu erleben ist es ratsam, einfach bei der KARL nachzufragen, dort kann man die Gastlizenz beantragen und die wissen bestimmt auch, was beim Mitbringen von Funkgeräten zu tun ist. Die wissen vielleicht auch, ob im Bestimmungsland die Abwicklung einer vorübergehenden Einfuhr des Funkgeräts auf einfachere Weise ohne Carnet möglich ist. Ein englischsprachiger Kontakt ist im Link aufgeführt.


    Hier zum Nachlesen wie das Carnet beantragt wird und wie der Antrag auzufüllen ist:
    https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/international/aussenhandelsdokumente/carnet-a.t.a.-das-internationale-zollpassierscheinheft2/hinweise-zum-beantragen-und-ausfuellen-eines-carnet-a.t.a-.html


    Zitat daraus:

    "Wer benötigt das Carnet ATA?

    Den Zollpassierschein benötigen Privatpersonen und auch Personen, die kurzfristig geschäftlich mit Waren ins Zielland (Einfuhrland) einreisen wollen. Die Personenkreise müssen den Zollpassierschein beantragen und bewilligen lassen, danach kann man ihn nutzen. Bei den Waren, die mitreisen, muss es sich um spezifische Waren für Messen, Beruf, oder Ähnlichem handeln.

    Gemeinschaftswaren, die beim Carnet ATA angenommen werden, sind beispielsweise:

    • Berufsausrüstung – beim Fotografen handelt es sich hierbei um sämtliche Kameras und Objekte plus Zusatzausrüstung.
    • Waren für Messen, Kongresse usw. – Sie dienen der Verwendung beziehungsweise Vorstellung.
    • Material – welches zu pädagogischen oder wirtschaftlichen Zwecken benötigt wird.
    • Labormaterial – für die Medizin oder Chirurgie.
    • Sämtliche Ausrüstung für Einsatzkräfte – vorrangig für Katastrophengebiete.
    • Muster – welche für die Vorführung bei Kunden unabdingbar sind.
    • Kunstwerke – für Ausstellungen oder zum Verkauf.
    • Produktionsmittel – allerdings dürfen diese nur dem Austausch dienen.
    • Magnetische Bänder und magnetische Drähte oder Filme – dienlich für die Vertonung und der Vervielfältigung des Materials.
    • Lebendige Tiere – allerdings nur für die Dressur, zur ärztlichen Behandlung, zu Trainingszwecken oder zur Zucht.
    • Werbematerial für den Fremdenverkehr – die Anzahl des Werbematerials erfragen Sie unbedingt beim zuständigen Amt.
    • Gut für Seeleute – dieses muss der Betreuung dienen.
    • Waren, die unter Aufsicht staatlicher Behörden liegen.

    Wo bekommt man das Carnet ATA?

    Möchten Sie das Carnet ATA in Deutschland beantragen, ist die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) verantwortlich."


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    2 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Danke für die ganzen Hinweise.

    Und die Leute von KARL haben mich auch nur auf "https://www.karl.or.kr/eng/03/01.php" hingewiesen.


    Naja, ich les mir mal alles durch, und dann ab an den Bürokratenmist.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Wenn Du nach Korea gehst, musst Du für die Lizenz Deine Funkgeräte samt Seriennummern angeben. Da würde ich dann keine weiteren Formalitäten machen. Macht man ja auch nicht für den Fotoapparat und Notebook. Deshalb sehe ich keinen Grund fürs Funkgerät solche Papiere zu machen. Ich habe das nie gemacht und das Funkgerät fast immer dabei gehabt weltweit. Nie ein Problem.


    73, Peter - HB9PJT

  • Wenn Du nach Korea gehst, musst Du für die Lizenz Deine Funkgeräte samt Seriennummern angeben. Da würde ich dann keine weiteren Formalitäten machen. Macht man ja auch nicht für den Fotoapparat und Notebook. Deshalb sehe ich keinen Grund fürs Funkgerät solche Papiere zu machen. Ich habe das nie gemacht und das Funkgerät fast immer dabei gehabt weltweit. Nie ein Problem.


    73, Peter - HB9PJT

    Ja, aber es geht ja um den Zoll, nicht das was KARL will.


    Aber Danke nochmal, mir fällt dadurch gerade auf, daß ich eine Passkopie brauche, aber der Pass ist abgegeben wegen Visa.

    Da muss ich Montag früh gleich mal hin und die Kopie machen.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Moin Jens,


    ... und dann stets einen Scan des Reisepasses auf dem PC belassen, sowie im Backup. Auf Reisen dann auch im Smart Phone, sodass man wenigstens den Scan hat, falls einem der Pass unterwegs verloren geht oder gestohlen wird. Das wuerde ich auch mit der Gastlizenz machen.


    73, Joerg

  • Moin Jens,


    ... und dann stets einen Scan des Reisepasses auf dem PC belassen, sowie im Backup. Auf Reisen dann auch im Smart Phone, sodass man wenigstens den Scan hat, falls einem der Pass unterwegs verloren geht oder gestohlen wird. Das wuerde ich auch mit der Gastlizenz machen.


    73, Joerg

    Eigentlich logisch, aber ich hätte nicht dran gedacht, danke.

    Die Gastlizenz kommt eh per E-Mail.


    Und das mit dem Zoll, das ist wohl einfacher als gedacht. Das ist ja Gebrauchstechnik. Kaufnachweis und gut. Wie mit Kameras oder Laptops.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Eigentlich logisch, aber ich hätte nicht dran gedacht

    Gibts dann den Einreisestempel aufs Smartphone?


    Ein Scan des Passes oder eine Kopie in Papierform nützt bei der Einreise in Länder, mit einem gültigen Reisepass als Voraussetzung, wenig. Kopien werden meines Wissens nicht als Passersatz akzeptiert .Trotzdem ist so ein Scan nützlich, und zwar dann, wenn man beim Konsulat Ersatz-Reisepapiere bei Passverlust oder Diebstahl im Zielland beschaffen muss, oder wenn man sich vor der Ausreise bei der Bundespolizei zur Not einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen muss. Dann vereinfacht und beschleunigt eine Kopie das Verfahren.


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    5 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Es kommt halt drauf an wie die Staatlichen Mitarbeiter reagieren. Manche akzeptieren es vlt. andere nicht.

    Und schaden kann es nicht, das dabei zu haben.

    Die Gastlizenz gibts auch nur elektronisch ^^

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Moin Jens,

    Die Gastlizenz kommt eh per E-Mail.

    Selbst die wuerde ich als PDF "Ausdruck" auf dem Smart Phone ablegen. Dann koennen die sich am Zoll notfalls eine Kopie davon ziehen, PDF versteht ja jeder Computer. Email Formate vielleicht nicht und reines ASCII moegen sie oft nicht. Am Flughafen in Seoul war das aber damals total locker, auch wenn ich fuer meinen suedkoreanischen Kunden einiges im Koffer hatte.


    73, Joerg

  • Ein Scan des Passes oder eine Kopie in Papierform nützt bei der Einreise in Länder, mit einem gültigen Reisepass als Voraussetzung, wenig.

    Natürlich nicht bei Ein- oder Ausreisen. Die Kopien dienen nur zur einfacheren Identifikation im Falle von Passverlust o.ä.


    Es kommt halt drauf an wie die Staatlichen Mitarbeiter reagieren. Manche akzeptieren es vlt. andere nicht.

    LOL ja, dann aber mit mindestens einem bunten Schein zusätzlich zur Kopie. Wird aber immer weniger funktionieren, da die Grenzkontrollen zumindest an großen Flughäfen fast nur noch elektronisch unterstützt funktionieren.

    73 de Haiko DF9HC

  • Es geht ja eher um die Ausreise, und da kann es helfen zur Botschaft zu kommen oder ähnlich, und nicht um die Einreise mit irgendwelchen Kopien.

    73, Jens


    Und immer schön locker bleiben.

  • Es geht ja eher um die Ausreise

    Auch für die Ausreise braucht man eigentlich immer ein echtes Reisedokument (wenn einen nicht grad die Bundeswehr irgendwo rausholt, aber evtl. selbst dann).


    kann es helfen zur Botschaft zu kommen

    Ja klar, das auf jeden Fall. Weiter oben wurde aber die Einreise erwähnt.

    73 de Haiko DF9HC