Wie realisiere ich es___TRX Betrieb in CW über WLAN (Remote Betrieb)___andere alternative Lösung gefunden__

  • ach so, ich vergaß,

    danke auch an Boris, LZ2JR mit seinem RGO ONE,

    ich habe ihn nicht, aber die Freunde von mir, die ihn ahben, haben sooo viele weitere TRX aktuell oder hatten viele und "schwören" nun auf den RGO ONE

    quiet, lautlos, BK, einfach super Lösung,

    bitte, bitte mehr davon


    *da verzichte ich lieber auf "Remote" und gebe mir Mühe mit einer Antenne, die möglichst wenig man-made-noise empfängt, zur Not

    schränke ich meinen Betrieb ein und funke nur noch auf dem Band, wo es noch gut geht, wie bei mir 40m und 30m.

    Obwohl Freunde, mit meinem 20m Draht höre ich Abends regelmäßig auf 3.555,55kHz die 10mW Signale der Bake aus PA.....es geht noch, aber auch nur, weil der KX3 da super Filter hat, wie das APF = audio peaking filter,

    73

    Winni

  • Ich fürchte, für die große brauchst Du in DE einen Waffenschein.

    Vielleicht ist es einfacher mit einer kleinen Drohne.

    Jürgen Dl2JMB

    Moin,


    ja es gibt in dem Bereich schon merkwürdige gestzliche Auflagen...

    Die "Zwille" ist waffenscheinpflichtig, das Teil, was ich häufiger zum Antennenbau verwende nicht



    Ich weiß, sieht aus wie bei "Rambo" ist aber bei Baumreihen die beste Wahl.


    73 Joe

  • das Teil, was ich häufiger zum Antennenbau verwende nicht

    Joe,


    huch, wie kommts? Gesetzteslücke in DL? Kann man sich nicht vorstellen. Aber es stimmt.


    Sie gehört zwar unter das Waffengesetzt, (eine Fundstelle) braucht aber keine weiteren Papiere. Interessant sind auf der verlinkten Website die Kommentare in Bezug auf die Reaktion der Polizei.


    Was die Zwille betrifft - nicht jede Zwille ist waffenscheinpflichtig. Wir hatten damals, als die Threads zum Thema aktuell waren, wie man Antennen über bzw. in Bäume bekommt, auch das Thema die Zulassungen. (Leider sind einige Links tot bzw. führen auf die Startseite im Forum zurück.) Und irgendwie gabs da was in Sachen Kraft, Beschleunigung, Kilojoule. Lange her. Ich hatte mir damals dann eine sogenannte Futterschleuder im Angelgeschäft gekauft. Keine rechtlichen Probleme damit und funktioniert prima.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

    2 Mal editiert, zuletzt von DF2OK ()


  • Hallo Michael,


    ja, in der Tat merkwürdig daß die Dinger nicht reguliert werden.

    Wenn man sieht, dass man selbst für eine recht harmlose Schreckschusswaffe einen "Waffenschein" benötigt.

    Meine Armbrust wird mit 150kg gespannt und ein ALu-Pfeil mit Stahlspitze durchschlägt auf 75m Distanz eine 4cm dicke Fichtenplatte!

    Durch die "Red-Dot" Zieloptik kann man auch faktisch nicht danebenschiessen.

    Das sind also schon hochgefährliche Geräte.

    Mir ist es passiert, dass die am Pfeil befestigte Angelschnur in einem Ast hängenblieb... es machte "Pitsch" und der Pfeil war weg.

    Den habe ich dann, beim Hundespaziergang ca. 250m vom Ausgangspunkt enfernt, in Nachbars Feld wiedergefunden.

    Seither bin ich doch wesentlich vorsichtiger beim Umgang mit dem Teil geworden.


    Eine sehr gute Moglichkeit, das Seil übern Baum zu bekommen ist die hier:

    Zwei Löcher in einen Tennisball bohren, Angelschnur durchfädeln und verknoten und dann mit einer Angelrute werfen.

    Damit kann man kaum jemanden verletzen oder sonstige Kollateralschäden verursachen.



    73 Joe

  • Also, es ist nicht alles heiß, wie es gekocht wird.

    Normale Zwillen sind Sport- bzw. Spielgeräte und sind erlaubt, können gekauft und benutzt werden. (ohne Waffenschein)


    das fand ich im Netz:

    Sportschleudern

    Zwillen wie wir sie alle nutzen, schießen und oftmals bei uns führen, fallen nicht unter das Waffengesetz. Sie laufen unter der Bezeichnung Spielgerät, Sportgerät und somit als Gebrauchsgegenstand der frei zu erwerben, bauen und zu benutzen ist.


    Deutsches Waffengesetz (WaffG)

    Hier wird der genaue Umgang mit Waffen entsprechend des deutschen Waffenrecht geregelt. Dem WaffG zufolge sind Schleudern/ Steinschleudern in Deutschland verboten, wenn sie über Handgelenkstützen, Armstützen oder ähnliche Vorrichtungen verfügen. Mit Hilfe dieser Stützen bezeichnet man sie als Präzisionsschleudern, womit sie laut Definition zu den „tragbaren Geräten“ zählen.



    Meine Position hierzu:

    Also, käuflich sind diese einfachen Zwillen auf verschiedenen Plattformen zu kaufen, da wird nicht nach "Waffenschein" gefragt.

    Dass einige dieser "einfachen" Zwillen auch Gewinde haben, wo man ggfs. Vorrichtungen befestigen kann, die dann das Spielgerät zu einer "Waffe" machen, das mag ja sein, wenn man aber das Gewinde zerstört, also nicht mehr brauchbar macht, ist man m.E. auf der sicheren Seite.

    Denn, man kann jede Spielzwille mit Schellen und einem Zielrohr in eine Waffe umbauen, also, irgendwo muss man selbst für sich die "Grenze" ziehen, was erlaubt, was verboten ist. Denn, jede Schere, jedes Messer kann so, falsch benutzt, zu einer Waffe werden, so ist es auch bei den Kinder- und Sportzwillen,

    also lasst die "Kirche im Dorf" und kauft Zwillen, wenn ihr Antennen hoch (15-20m) in die Baumwipfel schießen wollt.

    Meine Erlaubnis habt ihr, hi


    73

    Winni