Deutscher Zoll - gibt es Erfahrungen?

  • Hallo zusammen,


    im Februar bestellte ich mir beim G-QRP-Club einen "Sprat-on-a-stick V9". Nachdem ich jetzt lange gewartet habe, fragte ich zurück. Hier die Antwort von G3MFJ:


    Hi Konrad

    Thank you for the email regarding your order.

    Attached to this email, you will see a photograph of the envelope that I posted to you on the 23rd February. It came back to me 2 days ago on Monday. I have a small pile of returned German member envelopes as your customs do not like my envelopes. I have been to my Post Office with them and they do not know what is wrong.

    I have sent out some of these packets again, and still they have come back here with the same comments.


    I am at a loss as to what to do - I send these packets to every other country in Europe, the USA, Canada, Australia, and they get to their destination. All except Germany.


    I will refund you your money and I apologise for your German customs.

    73

    Graham

    G3MFJ


    Verpackung ist eine normale gepolsterte Papiertüte, wie ich sie schon aus vielen Ländern erhalten habe. Einfach ohne Angabe exakter Gründe zurückgeschickt.



    Frage: Der rosa Aufkleber sagt nix aus, wo kann man sich da beschweren?


    Wichtigste Frage: Wie bekomme ich einen USB-Stick von England nach Deutschland, wenn der deutsche Zoll ihn nicht durchlässt?

    72/73
    Con


    DM5AA - DOK V11 - JO64SC
    DL-QRP-AG#297 - G-QRP#7939 - AGCW#1957
    MosquitaTurm - Norcal + Sierra - RG ONE - viele Baustellen

    Lizenz seit 1964: DM3RMA - DM5AA - DT5AA - DM2CUA - Y23UA - DL3KUA - und seit 1998 wieder DM5AA

  • Als Geschenk deklariert, aber kein Geschenk. Könnte dies zum Problem führen?


    73, Peter - HB9PJT

  • Vermutlich mag der Zoll nicht, dass das CN22 Dokument nicht in einer Versandtasche eingelegt war. Frage doch einfach mal auf zoll.de nach, die sollten doch Auskunft geben können


    Andreas Df2TB

  • Ich kenne das so, dass die CN15-Aufkleber von einem der beteiligten Versanddienstleister angebracht werden.

    Wenn das dem Zoll missfallen hätte dann müsste doch "Refused by Customs" angekreuzt sein.

    Ich vermute, dass die Sendung schon von der Royal Mail abgewiesen wurde.


    73

    Uli DF7SC

  • Hallo Con,

    Ich habe gestern ein Paket vom DHL Shop abgeholt. Wenn ich deinen und meinen Versandaufkleber vergleiche, kann ich keinen Unterschied feststellen.


    Vielleicht kann jemand damit etwas anfangen und sieht vielleicht einen Hinweis woran es denn gelegen hat. Würde mich auch Interessieren.

  • Hi all,

    vielleicht sollte man die Dinger als mikro-Memorycard verschicken. Da fallen sie zwischen ein bisschen Papier gar nicht auf. Oder noch einfacher als Download mit Code.

    Gruß Jürgen DL2JMB

    Einmal editiert, zuletzt von DL2JMB ()

  • Ich vermute, dass die Sendung schon von der Royal Mail abgewiesen wurde.

    So ist es, dieser Aufkleber stammt höchstwahrscheinlich von der Ausfuhr-Vorprüfung der Royal Mail und nicht vom deutschen Zoll. Die Sendung hatte offensichtlich UK noch gar nicht verlassen. Auch die deutsche Post/DHL nimmt eine Ausfuhr Vorprüfung vor, und sendet bei Verstößen mit deutschsprachigem Aufkleber an den Absender zurück und leitet eine Warensendung gar nicht erst an das Zielland weiter. (Bild, am Beispiel einer fehlerhaften Sendung ins Drittland Schweiz).


    Als Empfänger kann man sich nur beim Absender, dem G-QRP Club- beschweren, denn der hat es verbockt. Nur zwischen dem Absender und der Royal Mail gibt es einen Beförderungsvertrag, nur er kann nachfragen. Als Empfänger ist man außen vor.


    Warum die Sendung zurückkam hat offensichtlich den Grund, dass irgendwelche Vorbediungungen für die Ausfuhr nicht beachtet wurden. Der G-QRP Club sollte sich einfach mal bei der Royal Mail schlau machen und fragen, was er falsch gemacht hat und welche Angaben fehlen. Was auch sein kann, nach dem Weltpostvertrag dürfen seit einigen Jahren keine Warensendungen, selbst keine Bücher oder CDs, mehr als Briefpost ins Ausland versandt werden, sondern nur noch als Päckchen, Warensendung oder Paket.

    Deutsche Post: Waren sind in Auslandsbriefen verboten
    Seit 2019 dürfen in Briefen der Deutschen Post keine Waren mehr ins Ausland geschickt werden. Es sind ausschließlich Dokumente erlaubt. Die Neuregelung führte…
    www.paketda.de


    Letzendlich ist es eine Angelegenheit, die zwischen dem Absender und seinem Beförderer geklärt werden muss. Ganz nebenbei: Geschenksendungen mögen vielleicht keinen Preis haben, aber einen Wert. Und die Zolldeklaration fragt nach dem Zollwert. Die Prüfung hinterfragt auch kritisch die Deklaration, wenn angebliche "Geschenke" von einer Firma oder Organisation und nicht von einer Privatadresse kommen.


    Günter

  • Vielleicht war ja auch auf dem CN22-Aufkleber die Inhaltsbeschreibung nicht so ganz eindeutig lesbar.


    Zitat aus der Ausfüllanleitung der Royal Mail:

    "If completing the customs declaration manually please use BLOCK CAPITALS and ensure that the details are legible."


    73

    Uli DF7SC

  • Wichtigste Frage: Wie bekomme ich einen USB-Stick von England nach Deutschland, wenn der deutsche Zoll ihn nicht durchlässt?

    In dem der Absender ordnungsgemäßt deklariert und sich dabei an den Regeln orientiert, die die UK Royal Mail detailliert vorgibt. Sogar per Video und Ausfüllsoftware.


    Help with customs and sending items abroad


    Ich hatte bislang noch keine Probleme mit Sendungen aus UK. Es gibt also Absender, die es richtig machen.


    73

    günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Folks!

    Ich habe mir auch den USB tick bestellt. Habe von der OE Post dann eine Info bekommen daß der Warenwert unplausibel sei. Meine Rückfrage wer mir was zusendet und welche Wertangabe da sei wurde unbeantwortet gelassen. Da scheint der Vorgang ziemlich sinnbefreit abgewickelt worden zu sein. Mein Eindruck: "wie möchten die Sendung zur Arbeitsvermeidung lieber zurücksenden". Nach vielen Mails hin und her, man merkt beim Zoll die Unwilligkeit da klärendes zu liefern, habe ich erraten daß das die Sendung mit dem Stick ist. Zeitgleich habe ich nämlich auch eine SOTA Award-Sendung erwartet; diese kam ohne Zollgebühr durch. Dann nach etwa 2 Wochen wurde das zugestellt Zoll und Gebühren ~ €30,-. Zollanteil kaum der Rede Wert, eine Unmenge an sonderbaren Gebühren und ähnlichem, jeweils mit kryptischen Ziffern bezeichnet als Begründung - also keine Begründung wofür das Geld verlangt wird. Man merkt man will den Bürger verärgern, der Aufwand der da getrieben wird kann auch durch die ärgerlichen Beträge nie und nimma abgegolten werden. Das Problem scheint die Bagatellbeträge wurden abgeschafft um die betrügerischen Niedrigdeklarationen aus China abzufangen. Jetzt fühlt sich der Zoll mit diesen Kleinsendungen wohl überlastet und versucht destruktiv den Leuten auf den Nerv zu gehen nur ja nix mehr aus dem Ausland zusenden zu lassen.


    Wenn man das Pech hat einen besonders destruktiven Bearbeiter am Zoll zu haben geht die Sendung gleich zurück - Pech gehabt. Ich habe das öfters erlebt auch QRL mäßig. Jedes mal Beschwerte eingelegt und viel Admin Aufwand im Finanzressort ausgelöst. Anders kann man dem nicht beikommen, die Verwaltung kann man nur mit deren "Waffen" beschäftigen, bis es so viele Fälle gibt daß die Regelungen wieder vernünftiger werden. Alternative ist man kann nix mehr aus dem Ausland beziehen, wollen wir das?

    -AH-

  • um die betrügerischen Niedrigdeklarationen aus China abzufangen.

    seit aliexpress direkt die MwSt abführt, stimmt die Deklaration eigentlich fast immer. Musste nur einmal nachbezahlen, weil es nicht korrekt deklariert wurde und das dann dhl gemacht hat und zusätzlich 6,- Pauschale wollte. Ist alles richtig, fällt das weg. Auch sind nicht mehr 4 Wochen die Norm, teilweise kommen die Päkchen in 7 Tagen an. Das Problem bei Daphne dürfte auch die fehlerhafte Deklaration sein. Das ist ja mal kein "gift" was da verschickt wird.

    73 de Max

  • Ja, der Zoll,

    für Außenstehende ein Buch mit 7 Siegeln. Und was im Rest der Welt geht, funktioniert in DL noch lange nicht. Und Zoll ist hoheitlich (heißt, kann in jedem Land anders sein), die lassen sich von außen nicht hineinreden.
    Kernstück ist die CN-22 Erklärung. Wenn da nicht alles exakt ist, wie in DL verlangt, keine Chance. Da braucht es einen kundigen Versender.
    Wenn so eine Sendung nicht korrekt beschriftet ist, kann sie in der ganzen Welt außer DL ankommen, aber hier geht sie nach den Erfahrungen entweder zurück, kommt auch mal problemlos durch, wird erst mal 4-5 wochen eingelagert beim Zoll und kommt irgendwann mit einer Dokumentationsanforderung über die Preisgestaltung zwecks Zollermittlung beim Zielamt an. (Basis: Erfahrungen mit der Lieferung der ersten Chargen QCX aus TA in die Welt von mir und im QRP Labs Forum mit einer kleinen Unstimmigkeit in der CN-22, die die Post in TA als uninteressant einstufte). Jetzt kommen noch die DHL-Bearbeitungsgebühren dazu.
    Ich versuche mir in letzter Zeit so zu helfen: Entweder der Händler ist auf Amazon (EU), er hat Erfahrung mit dem Zoll (QRP-Labs) oder ich gehe zu AliexpressDE (und dort muß unterm Preis stehen "Mwst im Preis einbegriffen"). Auf diesem Weg hatte ich bisher nur einmal eine Nachzahlung von ein paar Cent (für QDX) und den dann obligatorischen 5€ durch DHL.
    Beschweren kann man sich natürlich. Aber als privater Einzelkämpfer über ein hoheitliches Amt ...... Schätze, wenn eine freundliche Anfrage nicht hilft, wird es eine Lebensaufgabe. Der Grund steht ja schon auf dem rosa Aufkleber, da muß man halt die Dokumente des Zolls studieren, könnte die Antwort lauten.

    Eine Differenz sehe ich: Bei DL9TX ist die Zeile "TOTAL" ausgefüllt, bei DM5AA ist sie leer. Bestimmt als unvollständig oder Formfehler beanstandet, Logik zählt hier nicht.

    73 Reiner

  • Moin,

    Als Empfänger kann man sich nur beim Absender, dem G-QRP Club- beschweren, denn der hat es verbockt. Nur zwischen dem Absender und der Royal Mail gibt es einen Beförderungsvertrag, nur er kann nachfragen. Als Empfänger ist man außen vor.

    in diese Richtung ging mein erster Gedanke beim Lesen des ersten Beitrages.


    Die passenden Infos zur Sache sowie Link in Richtung UK sind hier genannt worden. Nun ist lösungsorientiertes Handeln gefragt. Oder anders: Wer teilt es Graham https://www.gqrp.com/who.htm#G3MFJ vom Verkauf von Club Sales https://www.gqrp.com/sales.htm und https://www.gqrp.com/who.htm in geeigneter Art und Weise sachlich korrekt mit?


    Ist ja kein Einzelfall, wie zu lesen ist:

    I have a small pile of returned German member envelopes


    Daphne ist nur für die Mitgliederverwaltung zuständig.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

  • Erschreckend, wie uns unter dem Vorwand der Digitalisierung die Bürokratisierung mit Riesenschritten geradezu überwältigt. Herrlichen Zeiten gehen wir entgegen !

    Jürgen DL2JMB

  • Weil hier wieder die Hier-ist-alles-viel-schlechter-Keule geschwungen wird..

    Erleichtert zu sehen, dass es woanders zB UK -weil es hier in dem Thema um Royal mil ging- auch die ein oder andere Übertreibung gibt.

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    73 de Max

  • Moin, sind die 28g realistisch. Habe mal eine 12/B-Versandtasche und einen Kingston USB-Stick auf die Waage gelegt. Das waren 17g. Dann noch irgendeinen Zettel dazu + Aufkleber. Ist sicher ein automatisiertes Verfahren.


    73, DL9HDA

  • Da verwechselst du vielleicht. was. Das mit den 250 Gramm im Vorpost war eine Portogrenze von Royal Mail, darüber wäre der Versand in die nächsthöhere Portoklasse gefallen.


    Die Zollinhaltserklärung nach dem CN22 Formular hingegen enthält Informationen über die zu transportierenden Güter, welchen Wert die Waren haben, wer Absender und Empfänger ist und welche Parteien am Transport beteiligt sind.

    Da ist die Angabe des Gesamtgewichts in der Einheit Kilogramm gefragt. Man gibt also bei so leichten Dingen einfach 0,1kg an. Je knapper und klarer die Beschreibung ist (z.B. USB-Memorystick) am besten mit TARIK Zolltarifnummer, desto eher geht es ohne Beanstandungen durch den Importzoll des Ziellandes.


    Ausfüllanleitung CN22


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    2 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Da verwechselst du vielleicht. was.

    Nö, im ersten Bild steht 25g (nicht 28g).


    Man gibt also bei so leichten Dingen einfach 0,1kg an. Je knapper und klarer die Beschreibung ist (z.B. USB-Memorystick) am besten mit TARIK Zolltarifnummer, desto eher geht es ohne Beanstandungen durch den Importzoll des Ziellandes.

    Auch nö. Man gibt an, was in dem Paket ist. Und was sollen Beanstandungen durch den Importzoll sein, wenn die Ware entsprechend angegeben ist? Wenn es eingeführt werden darf, dann wird es eingeführt. Wenn etwas geprüft werden soll, dann bleibt es eine gewisse Zeit im Zollamt und man kann dann unter den Augen des MA das Paket öffnen. Wenn man die Frist nicht einhält, geht es zurück.


    Die TARIC(!)-Code legt der MA beim Zoll fest. Was auf dem Paket steht interessiert nicht wirklich. Ich habe welche erlebt, die die Nummer auf eigene Faust gesucht haben und andere, denen ich einen ähnlichen Vorgang gezeigt habe und die dann bei Plausibilität die TARIC-Nummer übernommen haben. Man zahlt dann die Einfuhrumsatzsteuer und die Ware wandert über den Tisch. Und einfach Geschenk auf ein Paket schreiben ... jaja so etwas ist dämlich. Als ich einmal beim Zollamt war, wollte jemand ein IPhone geschenkt bekommen haben ... war dann halt ein extrem teures IPhone.


    Fehlendes CE-Zeichen war auch nie Thema. Ich habe bei Funkgeräte-Importen aus USA die einschlägigen Rechtsnormen dabei gehabt und den MA des Zolls entsprechend überzeugt, was ein FA darf. Zur Not würde ich halt in das Einspruchsverfahren gehen. War aber nie nötig.


    Das einzige was nervt ist die Tatsache, dass ich vom Stadtrand Hamburgs nach Lübeck muss. Da zahle ich lieber die Abwicklung durch UPS/DHL Express oder GLS.



    73, Holger DL9HDA

    2 Mal editiert, zuletzt von dl9hda ()