Zum AT878 und er Schweiz: ich habe eine Klasse 1 Lizenz, habe mein AT878 geöffnet , mein Selbstbau Recht genutzt etwas verändert und nachgemessen. Somit habe ich auch kein Problem mehr mit dem Funkgerät. Auch vor dem Öffnen war von den Schweizer Behörden kein HF Fehler bei AFU konformer Benutzung festgestellt worden. Probleme gibts für Händler und für jene die das außerhalb der AFU Frequenzen zB als starkes PMR Gerät nutzen würden. Das mach' ich nicht und bleibe mit meinem "modifizierten" Gerät innerhalb der Class1 Bestimmungen als Funkamateur - das darf ich ja aufgrund meiner Lizenz - auch in HB9.
-AH-