Was Firmen denn so nach der Lieferung schreiben...

  • Hallo,

    ich hatte mir zwecks Runderneuerung eines alten englischen HiFi Verstärkers 2 neue OP-Amps bestellt ( OPA 134 ) die ich bei einer vorhergehenden Bestellung bei Reichelt einfach vergessen hatte. Via Ebay, deutscher Versender.

    Heute kam der winzig kleine Maxibrief mit 2 verbogenen ICs an, siehe Fotos.

    Nach meiner dezenten, freundlichen Beschwerde kam das als Rückantwort an:

    Hallo, wir haben normaler Weise keine Probleme, wenn die IC`s in der Plastikschale versandt werden. So wie es aussieht wurde die Plastikschale durch die Frankiermaschine bei der deutschen Post eingedrückt. Wir hoffen, dass Sie die Füssschen wieder gerade bieten können. Vielen Dank schon im voraus.

    Noch habe ich jegliche Bewertung auf EBAY verkniffen...ich überlege noch. Mir fehlen gerade die Worte - streiten will ich aber auch nicht.

    vy 72 de Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    da würden mir auch erst einmal die Worte fehlen. Wenn Du das Geld nicht schon überwiesen hast, dann mache es solange nicht, bis ordentliche Ware kommt. Wenn das Geld schon raus ist, dann lasse es von ebay wiederholen. Den Brief lasse mit neuer Verpackung retour gehen (Postquittung aufheben). Wenn der Händler die wider Erwarten neue ICs schickt, dann achte darauf, dass er nicht nur bei den zurückgesandten die Beine gerade gebogen hat. Und streiche den Händler von Deiner Liste möglicher zukünftiger Bezugsquellen. Wer ist/war es denn? Diese Information könnte den nächsten hier im Forum vor dem gleichen Ungemach bewahren.


    73/72 de Ingo, DK3RED - Don't forget: the fun is the power!

  • Hallo,

    also ich würde das vom Preis abhängig machen. Wenn nur für Versandtasche bezahlt wurde, dann gehört das zum Risiko. Ich hatte tatsächlich auch schon ICs und Module in diesen Plastikröhrchen und in Versandtaschen bekommen. Das hat in meinem Fall geklappt, aber mir war es eben klar, dass es so verschickt wird, weil ich für was ordentliches zu geizig war. Wenn natürlich Paket bezahlt wurde, aber sowas kommt, dann ist das nicht aktzeptal für mich.

    Kommt halt darauf an für was es sein soll, bei so gut wie allen ICs aus China sind die Beine total verbogen, aber dafür ist das ganze halt sehr günstig und fürs Basteln biegt man die Beine halt wieder gerade. Für was ernsthaftes muss man halt mehr Geld in die Hand nehmen.

    So würde ich das sehen.

    73 de Max

  • Hallo Wolfgang,
    Immerhin waren die IC's ursprünglich ja wohl mal in einer Plastikpackung verstaut. Ich habe vor Jahren von einem namhaften deutschen Versand einen Microcontroller (SMD/64 Pins) erhalten, der zusammen mit deutlich schwereren Produkten im Paket lediglich in einem Plastiktütchen steckte, ohne jeden weiteren Schutz. Zurechtbiegen geht bei SMD Pins eher nicht, wurde aber immerhin nach Reklamation anstandslos nachgeliefert.


    Ich verstehe Deinen Ärger, wenn Zurechtbiegen versuchen möchtest, nicht direkt am Gehäuse, sondern nur die den dünnen Teile der Pins biegen.
    Ich denke die Chancen sind recht gut, dennoch könnte ich mir angesichts der Antwort vermutlich auch eine entsprechende Bewertung nur schwer verkneifen.
    73
    Peter

  • Neutrale Bewertung und ohne persönlichen Angriff kurz und sachlich beschreiben, was einen gestört hat. Ist weder für dich noch dem Versender mit Nachteilen verbunden, sagt aber dem Folgebesteller, auf was er achten muss.


    Wenn ich gerade im Projekt stecke, Beinchen gerade biegen und weiter gehts. Wenn ich Zeit habe, was meist nicht ist, reklamieren und abstimmen, wie maan weiter vorgehen will. Aber niemals ungefragt einfach die Ware zurücksenden! Da kann man schnell auf den Kosten sitzen bleiben.


    Gruß Stefan

    Strengt euch an! Der Tag versaut sich nicht von alleine! :D

  • Kleine Flachzange -- 30 Sekunden -- Problem gelöst :)


    73 de Rolf, DL1EA.

  • Kleine Flachzange -- 30 Sekunden -- Problem gelöst :)

    Moin,


    mal abgesehen vom bedauerlichen und ärgerlichen Vorgang an sich hat Rolf recht.

    Das ist - richtig angefangen - schnell wieder gerade zu bekommen. Sehe keine kritischen Knicke.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

  • Das Problem ist gelöst. Mit Flachzange. Die beiden ICs sitzen in ihren beiden Fassungen. Die Verstärkervorstufe läuft. Punkt.

    @Ingo ich hatte über EBAY gekauft. Das geht nur per Vorkasse. Die beiden ICs kosten zusammen 8.- plus 1,99 Versand im Maxibrief.

    Hätte man die ICs auf eine nichtleitende Moosgummiplatte gesteckt und noch zusätzlich in eine kleine Plastiktüte gepackt, oder in Papier eingewickelt und dann in den kleinen Versandumschlag gepackt, wäre alles ok gewesen.

    Passieren kann immer was....was mich ärgert, ist diese freche, nicht hilfreiche Antwort - geht uns doch nix an - ! Es war nicht meine Schuld, daß der Verpackende diese grobe Kunstoffröhre benutzt hat und schließlich die Post/DHL dann wohl mit der Frankiermaschine drüber gebügelt ist.

    Ich habe auch schon beruflich im Versand gearbeitet - ich hätte das anders gelöst.

    72 de Wolfgang

  • Ich habe ICs auch schon auf diese Art versendet... ist bisher aber immer gut gegangen, und wenn es nicht gut gegangen wäre, würde ich umgehend Ersatz schicken, welchen ich dann noch besser verpacken würde.


    Ich denke das Problem war der winzige Umschlag. Die größeren gepolsterten gehen durch eine andere Maschine bzw. werden händisch sortiert!

    vy 73 de Nik, DL7NIK

  • Ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen. Ein IC der in so einer Kunststoffrail verpackt ist gut normalerweise ausreichend geschützt. Die Plastikschienen sind recht steif und stabil, der Verkäufer hat also nicht fahrlässig gehandelt. In diesem Einzelfall muss übermaßig Gewalt von Seiten des Logistikers ausgeübt worden sein. Die Hauptschuld sehe ich daher bei der Post, da lief etwas extrem schief. Ob die Reaktion des Verkäufers klug war steht auf einem anderen Blatt. Wäre er kundenorientiert, hätte er zumindest neben dem Rat zum Geradebiegen von sich aus freiwillig eine Ersatzlieferung anbieten können.


    Das Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch hält in §447 beim Privatkauf klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer der Post die Sache übergeben hat. Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko. Außer es ist etwas Anderes beim Kaufabschluss ausdrücklich vereinbart worden, wie z.B. versicherter Versand als Paket etc (dann aber sicher nicht für 1,99€ Versandkosten). Beim privaten Kauf von einem gewerblichen Verkäufer handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf, in dem Falle trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§474 BGB).


    § 447 BGB - Einzelnorm

    lhttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html



    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    10 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Das Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch hält in §447 beim Privatkauf klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: ...

    Moin,


    aus der Themenüberschrift lese ich, dass eine Unternehmen (Firma) an einem Verbraucher (DL2YBF) geliefert hat (B2C) und ich gehe mal davon aus, dass wie üblich, der Verkäufer das Versandunternehmen beauftragt hat. Dann greift §447 BGB nicht. Siehe §§474, 475 BGB.


    73, Holger

  • Hi,

    lasst doch die Gesetzesbücher stecken. So eine Überreaktion! Die Plastikschienen sind die übliche Verpackungsart für diverseste IC. Wenn dann so ein grenzwertiger Postler den Umschlag unbedingt mit Gewalt durch die Frankierungsmaschine drückt - na ja, wer kann da wohl etwas dafür?

    73 de Egon

  • lasst doch die Gesetzesbücher stecken.

    Auch wenn niemand was dafür kann, sind die Rechte und Pflichten beim Kauf für einen solchen Fall klar geregelt - und das ist gut so. Es schadet nichts, wenn man die Regeln kennt. Aber du hast insofern Recht, man sollte aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Der Rat des Verkäufers zum Geradebiegen der IC-Füße war sicher als hilfreich gemeint. Und ich vermute, wenn der Käufer auf Rückgabe und Umtausch bestanden hätte, hätte der Verkäufer dies auch gemacht. Insofern finde ich eine schlechte Verkäuferbewertung wegen eines Logistikschadens erst dann angemessen, wenn der Verkäufer die Forderung auf Nachlieferung verweigert hätte.


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Manchmal laufen Dinge anders man denkt. Ich habe in solch einer Plasteschiene für einen Funkamateur 2 Atmel-Prozessoren programmiert und versendet.

    siehe: https://www.dj5am.de/tutor.html

    Portokosten (Brief ) und Kosten des ICs habe ich erbeten (keine Vorkasse).

    Die Beine der IC waren beim Empfänger ebenfalls verbogen. Die Neulieferung sollte natürlich auf meinem Risiko und meine Kosten erneut im Brief erfolgen! Ich habe es gelassen und die 2x 1,25 Euro für die beiden Chips und 1,45 fürs Porto unter Lebenserfahrungen abgeschrieben.

    Auch habe ich die Beschreibung und den Hex-Code von der Seite genommen.


    73

    Steffen

    DJ5AM

    73

    Steffen

    DJ5AM

  • Die Beine der IC waren beim Empfänger ebenfalls verbogen. Die Neulieferung sollte natürlich auf meinem Risiko und meine Kosten erneut im Brief erfolgen!

    Das ist dreist, er bekommt deine Software und die Programmierung der µC umsonst und macht die Welle wegen eines minderen Transportschadens? Ich nehme an, du hast kein Gewerbe und es handelt sich um einen Kauf von privat. Dann trägt der Käufer das Transportrisiko, das wissen viele nicht. Er schuldet dir den vereinbarten Preis.

    Glücklicherweise habe ich solche unangenehmen Erfahrungen noch nicht machen müssen. Im Schadensfall war es bislang immer möglich, eine einvernehmliche Regelung zu finden.


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    Einmal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Mir ist ja durchaus bewusst was schöne Beine so alles anrichten können, daß aber einige verbogene IC-Beinchen so einen Forenhype

    auslösen, verwundert mich doch sehr.


    Schön fröhlich bleiben. :D


    72/3 de Rolf, DL1EA.