PLC in Österreich

  • PLC in Österreich - kaum zu glauben - der Rechtsstaat setzt sich durch


    Störsignale durch Internet aus der Steckdose verstoßen gegen nationale und europäische Vorschriften



    (red) In einer richtungweisenden Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Einordnung von Internet aus der Steckdose (PowerLine Communications - PLC) klargestellt. - So informiert das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik auf seiner Homepage über die jüngste Entscheidung des VwGH in Angelegenheit PowerLineCommunication




    Originaltext BMVIT:



    PLC als Übertragungsmedium



    PLC wird als Internet aus der Steckdose oft als zukunftsweisende Technologie für die Breitbandübertragung in jenen Gebieten bezeichnet, in denen andere Breitbandinfrastruktur nicht oder noch nicht ausgebaut ist. In Österreich besteht vor allem in Linz ein derartiges System. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass im konkreten Fall durch die Übertragung des Datensignals auf der Stromleitung extreme Störungen des Kurzwellenrundfunks, des Amateurfunks und auch des Funks von Rettungsorganisationen verursacht werden. Zahlreiche Messungen des BMVIT haben dies bestätigt und zeigen, dass etwa die neue Technologie des digitalen Kurzwellenradios so gestört wird, dass kein Empfang mehr möglich ist.
    PLC ist seit langer Zeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).




    Verfahren vor dem BMVIT



    Das BMVIT hat im November 2005 der Betreiberin dieses Systems mit Bescheid aufgetragen, die Störungen zu beseitigen, wobei die konkreten Maßnahmen, die zur Störungsbeseitigung getroffen werden müssen, der Betreiberin selbst überlassen blieben. Damit wollte das BMVIT der Betreiberin entgegen kommen, da diese selbst am Besten beurteilen kann, durch welche technischen Maßnahmen der Störpegel gesenkt werden könne.



    Diese für die Betreiberin sehr flexible Lösung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun als zu allgemein und damit aus formalen Gründen aufgehoben. Das BMVIT hätte der Betreiberin einen zu großen Spielraum bei der Beseitigung der Störungen eingeräumt. Es wäre notwendig gewesen, konkrete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung anzuordnen, die Entscheidung sei daher zu unbestimmt.




    Einschätzung durch den Verwaltungsgerichtshof



    Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist jedoch, dass sich der VwGH erfreulicherweise auch mit dem Inhalt des Bescheides und damit mit der Frage, ob die vom BMVIT geforderte Einschränkung des PLC-Betriebes grundsätzlich zu recht erfolgt ist, sehr ausführlich beschäftigte. In dieser Hinsicht wurde durch den VwGH keiner der zahlreichen durch die Betreiberin vorgebrachten Einwände gegen die Entscheidung aufgegriffen. Vielmehr bestätigte der VwGH ausdrücklich die von der Betreiberin heftig bekämpfte Ansicht der Behörde, der Schutz des Funkfrequenzspektrums müsse unbedingt und unabhängig von nachgewiesenen Störungen konkreter Anlagen gewährleistet sein. Die Entscheidung sei auch mit dem europäischen Recht vereinbar.



    Es kann damit nicht argumentiert werden, der Betrieb von PLC sei nun endgültig ohne Einschränkungen möglich und das BMVIT hätte eine falsche Entscheidung getroffen.




    Hoffnung für Kurzwellendienste



    Im Gegenteil: durch die Ausführungen des VwGH wird klargestellt, dass die vom BMVIT grundsätzlich angestellten Überlegungen richtig sind und PLC nur so betrieben werden darf, dass Störungen nicht möglich sind, selbst dann, wenn keine konkreten Störungen gemeldet wurden sondern die Behörde ein bestimmtes Störpotenzial feststellt. Damit ist der Weg für das BMVIT offen, mit einer neuen Entscheidung, die den Konkretisierungsanforderungen des VwGH entspricht, ein dauerhaftes Instrument zu schaffen, mit dem Kurzwellenstörungen, die von PLC verursacht werden, effektiv beseitigt werden können.




    Neue Entscheidung erwartet



    Rechtlich hat das BMVIT einen neuen Bescheid zu erlassen. Die seit der Entscheidung im November 2005 regelmäßig erfolgten Messungen der Störungen haben gezeigt, dass sich an der allgemeinen Störungssituation nichts Wesentliches geändert hat. Es ist somit davon auszugehen, dass auch dieser Bescheid von ähnlichen Vorgaben ausgeht, aber konkrete Maßnahmen anordnet. Welche Maßnahmen das sein können, deutet der VwGH selbst an: der Bogen reicht von Anordnungen in Bezug auf einzelne gestörte Funkgeräte, bis hin zur völligen Abschaltung des Netzes, wenn dieses als ganzes rechtswidrig betrieben wird. Die vom BMVIT im Sinne der Betreiberin angeordnete Flexibilität, Maßnahmen nach eigener Einschätzung zu setzen, ist nach Auffassung des VwGH nicht mehr möglich.


    Die Information über diese Mitteilung des BMVIT wurde uns vom Präsidenten des Österreichischen Versuchssendeverbandes ÖVSV, Ing. Michael Zwingl - OE3MZC - zur Verfügung gestellt.

    Klaus
    OE6KYG

  • Leider ist die faule Deutsche Rechtsprechung noch nicht so weit.
    Die beschäftigen sich lieber mit Kopierschutzgeschichten, da ist auch mehr Geld zu holen und bessere Lobbyarbeit zu machen.
    Die Powerline-Verkäufer scheinen gute Wahlkampfunterstützung zu bieten.....

  • naja, nun sind wir ja mitten drin...
    Für mich hat sich der DARC schon lange erledigt.
    ich hab im prinzip von Beginn an bis anfang dieses Jahres DB0LPZ betreut.
    Ein beispiel von vielen:
    Wir hatten jede menge U700-Funkgeräte für 2m, die für ganz wenig geld zu haben waren und mit noch weniger geld für 9k6 umzurüsten waren.
    das war eine prima sache, 9k6 mit reduzierten hub mit der 700 auf 2m zum Digi... und viele om mit wenig geld waren auf 2m/9k6 qrv
    Dann hat "unser" darc in vorauseilenden gehorsam reg-TP-ambitionen folgend die 2m-zugänge verboten obwol das noch garnicht spruchreif war anstatt sich dafür einzusetzen, das bestehende Zugänge erhalten bleiben bis andere Nutzer die QRG belegen wollen. auf der HAM, wo ich dieses problem angesprochen hab und vorausgesagt hab, das die freigemachten frequenzen auf ewig ungenutz liegen und für eine vielzahl von OM der zugang zum PR-Netz ersatzlos wegbricht wurde ich als querulantin tituliert....
    Naja.. nun zeigt sich: ich hatte recht



    Auf DIESE art der Lobbyarbeit verzichte ich liebend gerne, diese Funktionäre richten nur schaden an....


    Gela

  • Ich binn bekanntlich keiner von der Friede- Freude- Eierkuchen Fraktion,


    ABER


    an Pro/contra DARC Diskussionen ist PR gestorben und sind eiinige an und für sich gute Amateurfunk Foren kaputt gegangen.


    BITTE nicht hier im QRP Forum, auch nicht unter off topic!

    73/2 de Peter, DL2FI
    Proud member of Second Class Operators Club SOC and Flying Pig Zapper #OOO (Certificated Kit Destroyer)

  • Zitat

    Original von DL8WIZ
    ...
    Wir hatten jede menge U700-Funkgeräte für 2m, die für ganz wenig geld zu haben waren und mit noch weniger geld für 9k6 umzurüsten waren.
    ...
    Gela


    Hallo Gela,


    Du schreibst hatten ..., habt Ihr noch Geräte und wenn ja zu welchen Bedingungen?
    Bin unter dg2tt@darc.de erreichbar.


    vy 73, Torsten, DG2TT

  • Es liegen noch geräte bei den einzelnen OM rum, ich müsste auch noch eins haben.
    auf jeden fall hab ich noch eine 778,PLL, echtes vollduplex mit weiche, 9k6 pipapo , für 70cm, durchaus als TRX für einen Digi (relais)geeignet ( allerdins muss dann eine bessere weiche als die dazugehörige dran)


    Die würd ich auch abgeben, aber sowas machen wir besser über PN


    Gela

    Einmal editiert, zuletzt von DL8WIZ ()