Volldraht Litze Blitzstrom

  • Okay, Günter, so lautet jetzt die Definition. Aber warum kann ein ganzer Dachstock mit Kupferblechen eingefasst werden, die auch hoch bis zum First gehen, aber nicht geerdet sind? Das ist eigentlich die Hauptfrage, die ich mir stelle. Was ist an der Antenne anders, wenn sie nicht angeschlossen ist? Nur, weil sie sich "Antenne" nennt sicher nicht.


    Darf ich diese Antenne dann an den Schutzleiter anschließen? Das wäre Wahnsinn! Würde aber den Zweck erfüllen. Du siehst, es gibt hier ein paar Dinge, die ich gerne verstehen möchte, warum da so offensichtlich mit in meinen Augen zweierlei Maß gemessen wird.


    Wenn es "nur" um den Potentialausgleich geht, warum macht man da bei den ganzen Verwahrungen halt? Blitzschutz okay, das ist eine andere Baustelle.


    Hier eine Bitte an die Admins:

    Kann man die letzten Beiträge hier abkoppeln und unter einem separaten Thema "Warum Erdung einer Antenne, wenn Dachverwahrung nicht geerdet sind?" einstellen? Dann würden sie nicht unter dem aktuellen Titel verloren gehen.

    Danke.


    gruß Stefan

    Strengt euch an! Der Tag versaut sich nicht von alleine! :D

  • Aber warum kann ein ganzer Dachstock mit Kupferblechen eingefasst werden, die auch hoch bis zum First gehen, aber nicht geerdet sind?

    Auch ein Kupferdach muss nach dem Normenwerk geerdet werden. In der VDE-Blitzschutznorm VDE 0185-305-3 wird im Abschnitt 5.2.5 "Natürliche Bestandteile" die Einbeziehung von Metalldächern in den Blitzschutz behandelt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Blitz, der in ein Metalldach einschlägt, das nicht Blitzstromtragfähig geerdet ist, sich andere Weg zur Erde sucht. Bedauerlicherweise oft durch das Gebäude durch mit reichlich Kollateralschaden.


    Und bitte nicht Gebäude-Blitzschutz, Antennen-Erdung und Potentialausgleich in einen Topf werfen. Das sind unterschiedliche Dinge.


    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

  • Hallo Stefan,

    daß paßt schon hier her, weil die Litzenfrage auch in Erdungs-/Blitzschutzrichtung ging. Wir hatte doch im alten Forum einen Wiener mit Dachterasse, wo es zu dem Punkt auch recht lustig her ging.


    Ich sehe eigentlich zwei Sachen:

    1. Das Haus hat keinen (äußeren) Blitzschutz und damit ist das Kupferdach außen vor. Der Potentialausgleich gilt für elektrische Geräte, bzw. deren (Netz-)Stromversorgung und ist in der VDE 0100 (der Elektriker-Bibel) beschrieben (bis 1000V Anlagen). Wenn Antennen für die Geräte benutzt werden, kommt der zweite Schritt. Für normgerechtes Geschreibsel müßte ich mir meine (alten) Papier herholen, mag heute nicht mehr. Da stehen die Gültigkeitsbereiche immer mit drin. Da fällt Dein Cu-Dach immer noch nicht mit rein.

    2. Für Antennen gibt es einen "Fassadenschutz-Bereich", etwas umstritten und da müßtest Du am besten im Dehn-Blitzschutz mal nachschauen, bevor ich da was falsches sage. Ich weiß nur von Dipol noch, daß es da "Haken und Ösen" gibt. Falls Deine Antenne im sog. Schutzbereich ist, bist Du nach Norm zu nix verpflichtet. Ob der Blitz das auch weiß, steht auf einem anderen Blatt :) .


    Ansonsten kann ich Dir nur eine persönliche Story erzählen: die wenigen Male, die ich Deutschen Museum München war, war ich immer bei den HV-Leuten. Da lassen die es so richtig krachen und zum Schluß klettert einer in einen Faradayschen Käfig (mit Ohrenschützer) und läßt "sich blitzen". An der Abteilung kann ich nie vorbei gehen. Zu den Vorführungen gehört ein Häuschen mit Blitzschutz, der "schlecht" gemacht werden kann. Ist der Blitzschutz gut, kracht es fürchterlich und sonst passiert nix. Ist der Blitzschutz hochohmig "schlecht", kracht es ebenfalls und die Hütte brennt (irgendwo innen). Wird der Blitzschutz komplett weggelassen, schlägt der Blitz woanders ein, wo weiß ich nicht mehr.


    Für mein Haus war daher frei nach Dt. Museum Vorführung ganz klar, ich mache gar nix (außer Potentialausgleich). Die Antennen sind auf dem Haus, Mast geerdet http://www.db6zh-9.bn-paf.de/db6zh-2.jpg und bisher hat der Blitz in der Nachbarschaft Telefonmasten (oberirdisch Kabel) oder (alte) Oberleitungen "goutiert". Ich hoffe, er ändert seinen Geschmack nicht.


    Auf dem Balkon bist Du normalerweise im Fassadenschutz. Stecker hast Du auch raus. Es gibt bei Blitzschutz keine Grauzone -- entweder alles oder nichts. Und im Prinzip hast Du "nichts". Würde ich so lassen und ab und an in der Kirche eine Kerze anzünden. Mache ich auch (und pflege meine Bäume um's Haus rum).


    73 Peter (Dipol hat sicher noch was dazu)


    73 Peter

  • Hallo Peter,

    danke für die ausführliche Erklärung, die sich in vielen Gedanken mit meinen deckt. Ja, ich kenne die HV-Versuche im Deutschen Museum, die sind mehr als beeindruckend. Und ja, genau da hast du auch meinen Gedanken genannt, ein schlechter oder schlecht ausgeführter Blitzschutz ist oftmals verhängnisvoller als keiner.


    Jetzt kann ich zumindest wieder soweit gut schlafen, dass ich nicht ganz daneben lag mit meinen Gedanken.


    Vielleicht findet Dipol noch ins Forum, wenn er was zu ergänzen hat, wird die Sache rund!


    Grüße

    Stefan

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  • Jetzt kann ich zumindest wieder soweit gut schlafen, dass ich nicht ganz daneben lag mit meinen Gedanken......

    Hallo Stefan


    Unabhängig des Diskussionsverlaufs und der Meinung von Peter wäre mir persönlich nicht so ganz nach "ruhig schlafen". Die Frage, kann der Blitz in eine nicht geerdete Antenne einschlagen? ist eindeutig mit ja zu beantworten. Und wenn sich dann aus welchen Gründen auch immer ein Schaden ergibt hat man ganz schlechte Karten - egal ob die Antenne "schuld war oder nicht". Die Norm ist da ganz eindeutig. Und den wohl humorvoll gemeinten Einwurf mit "Kerze anzünden" finde ich bei einem so eigentlich recht ernsten - weil rechtlich relevanten - Thema schon ziemlich deplaziert.


    Eine FEST INSTALLIERTE ANTENNE, unabhängig, ob man bei Gewitter die Stecker zieht etc pp, ist und bleibt eine FEST INSTALLIERTE ANTENNE. Und Du hast ja noch Radials ausgelegt und das Kupferdach mit einbezogen. Ich würde Mal sagen bei einem Schaden kommen Staatsanwalt, Vermieter (also Besitzer), und Versicherung auf dich zu und verlangen eine Erklärung. Und da wüßte ich nicht, was ich sagen soll. Ein " unter den Umständen war eine Erdung, obwohl ja von der Norm gefordert, einfach nicht möglich" wird wohl unter grob-fahrlässig eingestuft. Und so weit ich informiert bin zahlt bei grob-fahrlässig keine Haftpflichtversicherung...


    In unserer Kleinstadt gab es vor 2 Wochen zwei Einschläge in benachbarte Häuser. Einer davon führte zum Dachstuhlbrand. In der Zeitung stand ein Schaden von "um die 100.000 Euro". Es ist für mich keine Frage, wo zuallerst nach einem "Schuldigen" gesucht wird, wenn auf so einem Haus, wo auch immer, eine nicht normgerechte und nicht geerdete Antennenanlage steht. Und ein "Schuldiger" wird bei 100.000 Euro und Dachstuhlbrand immer gesucht.


    Genau weil ich auch weiterhin "ruhig schlafen möchte" sind mir die Ausführungen von Dipol so außerordentlich wichtig. Die vielleicht 15m 16mm² in grüngelb zum Fundamenterder und die entsprechenden zugelassenen Klemmen werde ich investieren. Ist diese eine Ableitung wirklich ein Problem im Gespräch mit dem Vermieter wenn er Dir schon eine Vertikal und einiges an Drahtverhau als Radiale aufbauen lässt??


    Martin

    vy 72/73 de Martin, DH4NWG


    hpe cuagn !!


    DARC DOK B12 | DL-QRP-AG #490 | FISTS #18187 | SKCC #12673 | GQRP #17504

  • Darf ich diese Antenne dann an den Schutzleiter anschließen? Das wäre Wahnsinn! Würde aber den Zweck erfüllen.

    Wie kommst Du den zu dieser Einschätzung, dass da "ein Zweck erfüllt wird".

    Die Erdung von Antennen ist dazu da um etwaige Blitzströme ohne Schaden anzurichten ins Erdreich abfließen zu lassen. Unabhängig davon, dass in der Norm ausdrücklich steht, dass das Stromversorgungsnetz hierzu NICHT verwendet werden darf sind die notwendigen Querschnitte (16mm² Cu) nicht sichergestellt. Und ein zu geringer Querschnitt kann zum explosionsmäßigen Zersetzen des Leiters mit entsprechender Brandgefahr führen. Da wird überhaupt kein "Zweck erfüllt"!! Von daher ist dein Einschub "das wäre Wahnsinn" sicherlich die richtige Einschätzung. So wie ich das verstehe darf der Schutzleiter des Versorungsnetzes nicht einmal für den Potenzialausgleich verwendet werden.

    vy 72/73 de Martin, DH4NWG


    hpe cuagn !!


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  • Jetzt sind wir an einem Punkt, den ich eigentlich vermeiden wollte. Wir haben viel zu wenig Info, um die Situation bei Stefan normenkonform zu beurteilen, drehen aber jedes Wort um und nehmen es auseinander. Die Bemerkung "Darf ich diese Antenne dann an den Schutzleiter anschließen? Das wäre Wahnsinn! Würde aber den Zweck erfüllen.habe ich als spontanen Stoßseufzer, aber nicht als ernsthafte Bauanleitung aufgefaßt und bin gar nicht erst darauf eingegangen.


    Ich habe etwas locker geschrieben, aber deshalb alles schon ernst genommen. Stefans Antenne ist praktisch im Haus, d.h. bei Loggia innerhalb der Fassade. Er benötigt allenfalls eine HF-Erde zum Senden, oder ein Gegengewicht, aber keine Erdung . Wenn das Dach schon nicht geerdet ist (Sache des Hausbesitzers und muß auch evtl. nicht sein), sind die Radiale darauf dem Blitz vermutlich herzlich wurscht.


    Bei Gewitter kann es mit etwas Pech überall einschlagen. Da bin ich nicht völlig unbedarft und habe schon zu viel gesehen. Nur ..... Stefan hat kaum eine Chance, etwas wesentlich anders zu machen. Von einer Loggia gelb-grün zum HES ?? Da muß er erst einmal hinkommen und sämtliche Abstandsforderungen einhalten --- noch dazu ist es m.E. überflüssig. Bei einer Erdung müssen wir unterscheiden: HF-Erde (oder Gegengewicht), Blitzschutz (geht immer nur für ein komplettes Bauwerk und nicht nur eine Antenne) oder Potentialausgleich, der hier m.E. überflüssig ist (inhouse, außer-Betrieb = Stecker raus).


    73 Peter


    ps: es ist immer etwas schwierig, wenn es um exakte Darstellung geht: "So wie ich das verstehe darf der Schutzleiter des Versorgungsnetzes nicht einmal für den Potenzialausgleich verwendet werden.Der ist in den Potentialausgleich eingebunden und wird i.d.R. vom Zähler-/Verteilerkasten (Sammelschiene) aus an den HES angeschlossen. Allerdings ist der Schutzkontakt der Steckdose und dessen Zuleitung für weitere Erdungen tabu. Bei einer Minimalforderung von 50kA LEMP würden 6 qmm 106° wärmer, 4 qmm 303° und kleinere Querschnitte .... 2,5 qmm schmelzen, 1,5 qmm verdampfen.

  • Hallo zusammen,

    ich weiß´, dass es eine Gratwanderung ist und es ist auch schwer, hier eine genaue Darstellung zu bringen. Im Anhang ein Bild aus Google Maps. Am Balkon habe ich die Antenne als senkrechten Stab eingezeichnet und die Pfeile zeigen auf die ganzen Kupferbleche, die um das ganze Haus gehen.


    Vielleicht hilft es etwas weiter.


    ca. 50m weiter steht der Handymast, der das Haus locker um die doppelte Höhe überragt.


    Gruß Stefan

    Strengt euch an! Der Tag versaut sich nicht von alleine! :D

  • Chance, etwas wesentlich anders zu machen. Von einer Loggia gelb-grün zum HES ?? Da muß er erst einmal hinkommen und sämtliche Abstandsforderungen einhalten --- noch dazu ist es m.E. überflüssig. Bei einer Erdung müssen wir unterscheiden: HF-Erde (oder Gegengewicht), Blitzschutz (geht immer nur für ein komplettes Bauwerk und nicht nur eine Antenne) oder Potentialausgleich, der hier m.E. überflüssig ist (inhouse, außer-Betrieb = Stecker raus).


    Warum herumspekulieren anstatt einfach einen Blick in die für Amateurfunk Antennen anzuwendende Norm DIN/VDE 0855-300 zu werfen? Dort sind die Erfordernisse recht anschaulich in Bildern aufgelistet. Und man sieht, dass Vieles, was vorstehend geäußert wurde ein ziemliches Herumgerate oder gefühltes Wissen ist. Dabei ist die Vorgehensweise in dem Merkblatt ABB "Blitzschutz und Erdung von Sende/Empfangsanlagen" ganz übersichtlich aufgelistet (pdf):

    https://www.vde.com/resource/b…systeme-download-data.pdf


    Angehängt ein Bildzitat aus der VDE0855-300. Die gilt für Sende/Empfangsanlagen und unterscheidet nicht zwischen CB, Amateurfunk oder Mobilfunkanlagen, gilt also für alle Funkanlagen. (was logisch ist, denn ein Blitz unterscheidet nicht zwischen einer Polizeifunkantenne, einer Mobilfunkantenne oder einer Amateurfunkantenne). Wenn man es komplett richtig machen will, würde es aufwändig und teuer. Eine Kerze anzünden kommt billiger, HI.


    Stefan: Wenn 50m nebendran ein Mobilfunkmast steht, lässt sich dort recht anschaulich betrachten, wie man es richtig machen müsste, :)


    73

    Günter


    P.S.

    Beim googeln nach VDE 0855-300 oder VDE0185 kommt man auf diverse Fundstellen, wo die Norm ohne Einwurf großer Münzen beim Beuth(e) Verlag zumindest auszugsweise einsehbar ist.


    (RBS, Radio Basis Station = Amateurfunkanlage)

  • Wir haben viel zu wenig Info, um die Situation bei Stefan normenkonform zu beurteilen, drehen aber jedes Wort um und nehmen es auseinander.

    Hallo Peter


    Da bin ich deutlich anderer Ansicht. Wenn ich lese, dass eine Vertikal ohne jede Erdung fest installiert wird traue ich mir schon zu zu beurteilen, dass dies in keinster Weise normenkonform sein kann.

    Deine Vermutung mit dem von Dir erwähnten "Fassadenschutz" konnte ich mir bei einer Vertikal gar nicht vorstellen (die SPITZE müsste 1,5m unter der Traufkante bleiben) - und durch seine Skizze wird ja auch ganz deutlich dass dies nicht zutrifft. Von daher kann ich Deine Ausführungen immer weniger nachvollziehen. Um Normkonformität zu beurteilen feheln uns doch keinerlei Hinweise??

    Die Antenne ist nach VDE0833-300 zu erden und zwar mindestens mit 16mm² Cu. Bereits im ersten Beitrag hat Stefan geschrieben, dass am Haus keine Blitzschutzanlage vorhanden ist.


    Deine Unterscheidung nach HF-Erdung, Blitzschutz und Potenzailausgleich sind für die Normkonformität nicht relevant. In VDE0833-300 ist genau für diese Anlagen in Gebäuden OHNE Blitzschutzanlage die blitzstromtragfähige Erdung gefordert. Wenn an dem geschilderten Gebäude durch Blitzeinschlag etwas passiert ist es mir keine Frage, wo als erstes der Schuldige gesucht wird (egal, ob die nicht geerdete Antenne etwas mit dem Schaden zu tun hat oder nicht). Und bei Schäden, zu denen die Feuerwehr anrückt kommt immer Polizei und Staatsanwalt hinterher. Von daher finde ich deine Aussagen zu Kerze und "passt schon" für gelinde gesagt ziemlich leichtfertig.


    Nachsatz: die Erdung in "grün-gelb" wird von der Norm empfohlen. Zulässig ist auch Kupfer ohne Isolierung (eben die min 16mm²) oder eine unauffälligere Farbe - auf kürzesten Wege zur HPA-Schiene. Darüber würde ich mit meinem Vermieter reden. Erscheint mir gegenüber Radialen, Vertikal, Sicherheitsabständen und Selbsterklärung noch für eines der kleineren Themen. Und dann kann man wirklich wieder ruhig schlafen. Oder Antenne so aufbauen, dass sie in der Gewittersaison problemlos umgelegt/eingefahren werden kann.


    Martin

    vy 72/73 de Martin, DH4NWG


    hpe cuagn !!


    DARC DOK B12 | DL-QRP-AG #490 | FISTS #18187 | SKCC #12673 | GQRP #17504

  • Hallo, verfolge mit viel Interesse diese Diskussion. Was passiert eigentlich, wenn es zu einem Direkteinschlag an einer Drahtantenne kommt, deren Ableitung ( z.B. Hühnerleiter ) über eine 16mm² Cu-Leitung an den Fundamenterder angeschlossen ist? Die Antenne mit Ableitung ist mit Sicherheit nicht blitzstromtragfähig. Verdampft der Draht unter Feuerbildung? , und ist das im Sinne einer VDE?

    Gruß Mike

  • Die Antenne ist nach VDE0833-300 zu erden

    Muss heißen DIN/VDE0855-300

    (VDE0833 ist eine Norm für Brand- und Einbruchmeldeanlagen)


    Was passiert eigentlich, wenn es zu einem Direkteinschlag an einer Drahtantenne kommt, deren Ableitung ( z.B. Hühnerleiter ) über eine 16mm² Cu-Leitung an den Fundamenterder angeschlossen ist? Die Antenne mit Ableitung ist mit Sicherheit nicht blitzstromtragfähig. Verdampft der Draht unter Feuerbildung? , und ist das im Sinne einer VDE?


    Was im Sinne der VDE ist, liest man am besten in der DIN/VDE 0855-300 nach. Allemal besser als zu mutmaßen.



    73

    Günter

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  • Muss heißen DIN/VDE0855-300

    (VDE0833 ist eine Norm für Brand- und Einbruchmeldeanlagen

    RICHTIG -sorry für den copy and paste-Fehler - verkehrte Norm erwischt.

    vy 72/73 de Martin, DH4NWG


    hpe cuagn !!


    DARC DOK B12 | DL-QRP-AG #490 | FISTS #18187 | SKCC #12673 | GQRP #17504

  • ... Was passiert eigentlich, wenn es zu einem Direkteinschlag an einer Drahtantenne kommt, deren Ableitung ( z.B. Hühnerleiter ) über eine 16mm² Cu-Leitung an den Fundamenterder angeschlossen ist? Die Antenne mit Ableitung ist mit Sicherheit nicht blitzstromtragfähig. Verdampft der Draht unter Feuerbildung? , und ist das im Sinne einer VDE?

    Ich hatte im Post #6 bereits einen Tabellenauszug gepostet. DIN/VDE meint, daß die 16qmm bei einem 200kA (Spitzenstrom-)Blitz runde 300° wärmer werden. Das ist bereits der Maximalwert für den Gefährdungspegel LPL I. [DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1) von 2011]

    Nachtrag: Der Blitz hat zwar einen Haufen Energie, aber nur für eine sehr kurze Zeit (i.d.R. <1 msec). Er kann aber außer der Erwärmung bei schlechter Leitungsführung mechanisch auch noch einiges zerdeppern. Der Antennendraht selbst ist vermutlich "perdu" (10qmm schmilzt, darunter "Dampf").


    Im übrigen war/ist, wenn auch immer wieder ein Diskussionspunkt, bis zu 1,5m Fassadenabstand NICHT erdungspflichtig. Dazu müßte Dipol mal schreiben, was sich evtl. geändert hat. Der vertikale Abstand von der Traufe muß nach letztem mir bekannten Stand >= 2m sein, darunter zieht der Fassadenschutz. (DIN EN 60728-11 >(VDE 0855-1):2011-06; IEC 60728-11:2016, bis 45m Gebäudehöhe) Ich möchte wegen Copyright dazu nichts hochladen und habe die URL nicht griffbereit (muß aber bei Dehn irgendwo drin sein).


    Hierzu gibt es teilweise Differenzen in der Normenanwendung. Dazu müßte ich etwas Papier wälzen und nachtragen. Für Potentialausgleich ist in erster Linie die VDE 0100 zuständig, bei der VDE 0855 gibt es einige wenn und aber, wenn Blitzschutz in's Spiel kommt. Das wird Dipol aus dem ff sagen können.


    73 Peter

    Einmal editiert, zuletzt von DB6ZH ()

  • Stefan hat kaum eine Chance, etwas wesentlich anders zu machen.

    Moin,


    nachdem ich alles gelesen und seine grafische Darstellung gesehen habe, hat Stefan im Grunde nur zwei Möglichkeiten, weiterhin mit der nötigen Sicherheit für andere Menschen, sich, seinen Schlaf und sein Konto Funkbetrieb durchzuführen.

    A = Normgerechten Blitzschutz installieren zu lassen.

    Geht das nicht, dann Plan B anwenden.

    B = Funkbetrieb gewünscht - Antenne aufbauen. Funkbetriebsende - Antenne abbauen.

    Letzteres würde ich in seinem Fall sofort umsetzen. Das nächste Gewitter kommt bestimmt.

    Wie so ein flexibles System handhabbar sein kann, zeigt das Beispiel von Ingo, DK3RED.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

    "Der Gesunde weiß nicht, wie reich er ist."

    2 Mal editiert, zuletzt von DF2OK ()

  • Hallo Peter, glaube eher, daß die VDE in erster Linie an kommerzielle Einrichtungen gedacht hat , wo blitzstromtragfähige Elemente eingesetzt werden, eine AFU-Antenne mit den dünnen Drähten ist da außen vor. Schön, wenn diese vorschriftsmäßig blitzgeerdet ist, was beim Direkteinschlag dann wirklich passiert...Meine Hühnerleiter hängt an einer 8mm-Durchmesser AL-Legierung, die zum Fundamenterder führt.

    73 Mike

  • ( z.B. Hühnerleiter ) über eine 16mm² Cu-Leitung an den Fundamenterder angeschlossen ist?

    Moin Mike,


    und herzlich Willkommen im Forum. :thumbup:


    Ich hab' da 'nen Verständnisproblem. Wie kann eine Hühnerleiter funktionieren, wenn sie (direkt) geerdet ist? Hier funktioniert es - nach meinem Verständnis - doch nur indirekt über eine Überspannungsableitung. Die legendären Zündkerzen von Annecke oder heute Vergleichbares.

    73 Michael, DF2OK.

    ~ AFU seit 1975 ~ DARC ~ G-QRP-Club ~ DL-QRP-AG ~ AGCW ~ FISTS ~ QRPARCI ~ SKCC ~

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    Einmal editiert, zuletzt von DF2OK ()

  • ..glaube eher, daß die VDE in erster Linie an kommerzielle Einrichtungen gedacht hat , wo blitzstromtragfähige Elemente eingesetzt werden, eine AFU-Antenne mit den dünnen Drähten ist da außen vor.

    Das zu glauben ist definitiv falsch und auch gefährlich!


    Die Norm schließt ausdrücklich Amateurfunkanlagen ein - ohne Unterschied zu anderen Funkanlagen. Im Normblatt nachzulesen!

    Es bringt nicht weiter, gefühltes Wunschdenken zu mutmaßen. Ein Blitz unterscheidet nicht zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Drähten.


    Zitat aus DIN/VDE 0855-300:


    "1. Anwendungsbereich


    Diese Norm legt die Sicherheitsanforderungen für stationäre Anlagen und Geräte fest, die vorwiegend für das


    Senden oder kombinierte Senden/Empfangen von Signalen mit Sender-HF-Ausgangsleistungen bis 1 kW,


    gemessen am Ausgang des Senders, ausgelegt sind.


    ANMERKUNG Sofern keine anderen Normen verfügbar sind, kann diese Norm auch für Anlagen mit höheren Sendeleistungen


    angewandt werden.


    Sie gilt für alle entsprechenden stationären Anlagentypen, wie:


    – Funksende-/-empfangssystem für CB-Funk,


    – Funksende-/-empfangssystem für Amateurfunk,


    – Funksende-/-empfangssystem für mobile Funkdienste (z. B. Mobilfunk, Betriebsfunk, BOS),


    – Funksende-/-empfangssystem für SAT-Systeme (Satellitenempfangsanlage mit Rückkanal),


    – Funksende-/-empfangssystem für Richtfunk,


    – Funksendeanlagen z. B. für lokalen Rundfunk bei gemischt genutzten Antennenstandorten.


    Soweit anwendbar, gilt diese Norm ebenso für transportable Anlagen (Betriebsstätten).


    Elektrische Hilfseinrichtungen wie Stellmotoren und Enteisungsanlagen, die zur Funktion der Antennenanlage


    gehören, fallen mit unter den Anwendungsbereich dieser Norm.


    Diese Norm befasst sich im Wesentlichen mit der Sicherheit der Anlage und des daran arbeitenden


    Personals oder von Personen, die sich in der Nähe der Anlage aufhalten. Es handelt sich um allgemeine


    Sicherheitsaspekte, nicht um die Festlegung von Normen für den Schutz von Geräten, die in der Anlage eingesetzt


    werden. Dafür kommen z. B. zusätzliche Anforderungen für elektrotechnische und informationstechnische


    Anlagen sowie für Blitzschutzsysteme in Betracht."



    73

    Günter

    "For every complex problem there is an answer that is clear, simple, and wrong" (H.L. Mencken)

    5 Mal editiert, zuletzt von DL4ZAO ()

  • Trotzdem habe ich auf meine Frage keine Antwort erhalten.

  • Trotzdem habe ich auf meine Frage keine Antwort erhalten.

    Ich hatte Dir eigentlich schon geantwortet, daß Dein 16qmm Kupfer ~300° wärmer wird und die Antenne vermutlich vermutlich verdampft. Der Antennendraht selbst ist vermutlich "perdu" (10qmm schmilzt, darunter "Dampf").. 8mm D Alu müßten 50qmm sein und der Leiter wird nach Tabelle bei 200kA nur noch 52° wärmer.


    VDE kümmert sich um die Erdungsleitungen und nicht um die Antenne selbst. Mit der Kommerzialisierung ist es so eine Sache. Einerseits ist sehr viel Arbeit in den Gremien und auch in der Literaturerstellung, andererseits sind die Preise schon etwas satt. Allerdings - wurde mehrfach geschrieben - es gibt genügend freien Zugriff. In der Technik gibt es ebenso Regeln wie im Straßenverkehr, da ist es wurscht, ob man privat oder gewerblich unterwegs ist. Im Zweifel muß man halt einen Fachmann dazu holen. Es hilft ja nichts, wenn man nach DIY mit Stromschlag QRT macht.


    73 Peter